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Fasten gebrochen durch Polypen? Dringend Fatwa benötigt bitte


Nour-al-Zahraa

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Nour-al-Zahraa

#bismillah#

#salam#

 

insha'Allah geht es euch allen gut? #rose#

Ich benötige für jemanden eine Fatwa von Imam Ali Khamenei (h) bitte wegen folgender Sachlage:

 

Eine Person hat Polypen (Nasen) und ein Nachteil dieser "Krankheit" ist ja, dass fortlaufend Schleim produziert und abgegeben wird. D.h der Schleim landet plötzlich im Rachenraum (nicht Mundraum!) und es fühlt sich wie ein "Kloß" an.

 

Eigentlich muss man den Schleim ja ausspucken und darf ihn nicht runterschlucken, sonst wäre das Fasten gebrochen (sofern es absichtlich passiert).

Ändert sich jedoch was an dem Urteil wenn es sich um eine Krankeit handelt und es eigentlich permanent passiert? Muss man dann dauernd den Schleim ausspucken?

Entschuldigt bitte jetzt die Ausdrucksweise, aber man würde ja dann nichts mehr machen außer "ausspucken", denn durch die Polypen wird durchgehend Schleim abgegeben.

Und eine OP ist aufgrund anderen Faktoren zurzeit leider nicht möglich.

 

Ich bitte darum, dass nur diejenigen sich äußern, die auch wirklich Bescheid wissen. Denn Spekulationen verwirren nur :)

 

Barak'Allah fikum #rose#

 

#wasalam#

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Salam

Nach Sayyid Fadlallah r (Fiqh Fragen S.104 unter 3.Fastenbrechende Handlungen) steht "Der eigenen Speichel,solange dieser in der Mundhöhle ist,darf heruntergeschluckt werden,auch Absonderungen des Gaumens und Rachens."

 

Ich kenne es nur so,dass wenn der Schleim im Mund landet,dann ausgespuckt werden muss.

Ich denke,dass ist bei allen maraji gleich.

Auch Essensreste im Mund müssen entfernt werden.

Sry wenn es nicht hilfreich war.

 

Fi aman Allah

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mahdi_mohajjer

Salam aleikom,

 

der Schleim der aus der Nase in den Rachenraum gelangt, gelangt nicht in den Mund- man ist also nicht verfplichtet diesen auszuspucken. Das sieht jedoch anders aus, wenn der Schleim aufgestoßen wird, und in den Mund gelangt, dann muss er ausgespuckt werden. Eine Fatwa vom Welayate Faqih habe ich leider nicht.

 

Wsalam,Mahdi

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mahdi_mohajjer

Salam aleikom geehrte Schwester,

 

insofern ich informiert bin unterscheidet sich das Urteil von Marjah zu Marjah nicht- aber ich würde dir, wie du ja bereit tust, nur zur Sicherheit, doch noch einmal nachzufragen.

 

Ich folge z.B. noch Makarem Shirazi und bei ihm ist es so. Ich werde versuchen es für dich in Erfahrung zu bringen.

 

Wsalam,Mahdi

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bismillah.gif

salam.gif

 

F. 818:

Als ich verschnupft war, hat sich in meinem Mund etwas Schleim angesammelt, und anstatt es nach außen zu spucken habe ich diesen (Schleim) verschluckt. Ist mein Fasten gültig

 

A: Es fällt für Sie nichts (zusätzliches) bezüglich Ihres Fastens an für das Schlucken des Gaumen- und Nasenschleims, obwohl als Vorsichtsmaßnahme dieses Fasten nachzuholen ist, sofern das (Verschlucken) von diesem (Schleim) nach der Erreichung des Mundraumes erfolgte.

 

also wenn ich das richtig verstehe, nur wenn es im Mund gewesen ist - aus Vorsichtismaßnahme wiederholen?! alles andere ist dann wie der Bruder Mahdi geschrieben hat.

 

wasalam.gif

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