Zahirah Geschrieben 14. August 2005 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2005 As salamu alaykum, liebe Schwester und Brüder, ich habe eine brennende Frage, auf die ich keine Antwort weis...es ist mir ein großes Anliegen, ist mir aber auch sehr peinlich Es verhält sich folgender Massen: ich bin Muslima (konvertiert) und habe ein Kind, alhamdulillah. Lebe seit 2 Jahre! in Scheidung (von meinem atheistische Ex-Ehemann), und bin sehr einsam und den Hiebe des Schicksal ausgeliefert. Ich habe mehrere Fragen: 1. Gilt meine Ehe vor den Übertritt zum Islam? Da mein Mann der Scheidung nicht einwilligt, werde ich wohl eine Weile mit ihm "verheiratet" sein, das heißt, wir leben seit 2 Jahre in getrennte Wohnungen, er hat eine neue Beziehung, zahlt kein Unterhalt, seit 4 Jahren haben wir keine sexuelle Kontakte zu einander gehabt. Unsere Ehe bestand schon 2 Jahre vor der Trennung nur auf Papiere.Grund dazu war mein Übertritt zum Islam und der daraus resultierender Lebenswandel. Also bin ich verheiratet oder nicht (islamisch gesehen)? 2. Wenn ich als "nicht verheiratet" gelte, kann ich dann insh`allah, einen muslimischen Mann vor einem Imam heiraten? 3. Wenn ich als "nicht verheiratet" gelte, ist dann auch mein Kind "unehelich", astaghfirullah!? 4. Falls ich heiraten darf: wie geht man (frau) da vor? Welche Wege gibt es, einen Eheman zu finden? Ist es überhaupt üblich, dass eine Frau von sich aus einen Mann sucht? Dazu muss ich sagen, dass ich weder eine Gemeinde angehöre, noch Kontakte zu muslimischen Schwestern habe, die vielleicht jemanden für mich "finden" könnten. Es wär mir eine große Erleichterung, Antworten auf meine Fragen zu bekommen, subhanallah egal ob die ermutigend oder niederschmeternd sind, Hauptsache Klarheit, insh`allah! wasalam, Zahirah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Schafik Geschrieben 14. August 2005 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2005 Salam alleykum Da die Gesetze eines Landes geachtet werden müssen, bist du natürlich noch verheiratet, denke ich. Mehr weiß ich da aber auch nicht. Aber ich bin auch auf die Antworten gespannt, daß ich mich derzeit auch Frage, wie man überhaupt eine Muslima kennenlernt. Anschauen darf man sie nicht, Hände reichen nicht... Hm... Allah gebe dir Kraft. Wa salam Schafik Arif Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast abu dawud Geschrieben 15. August 2005 Melden Teilen Geschrieben 15. August 2005 salam alaikum die antworten entsprechen meinem wissensstand, sollten andere geschwister noch mehr wissen, dann korgiert mich bitte. As salamu alaykum, liebe Schwester und Brüder, Fragen: 1. Gilt meine Ehe vor den Übertritt zum Islam? Da mein Mann der Scheidung nicht einwilligt, werde ich wohl eine Weile mit ihm "verheiratet" sein, das heißt, wir leben seit 2 Jahre in getrennte Wohnungen, er hat eine neue Beziehung, zahlt kein Unterhalt, seit 4 Jahren haben wir keine sexuelle Kontakte zu einander gehabt. Unsere Ehe bestand schon 2 Jahre vor der Trennung nur auf Papiere.Grund dazu war mein Übertritt zum Islam und der daraus resultierender Lebenswandel. Also bin ich verheiratet oder nicht (islamisch gesehen)? du bist meines wissens islamisch nicht mehr verheiratet, sondern geschieden (!). und zwar ist die scheidung 1.durch deine reversion zum islam begründet. (wäre dein mann auch reversiert, wärt ihr immerhin noch 4 monate verheiratet gewesen.) 2. wäret ihr dann nach islamischen recht geschieden, wenn 4 monate trennung durch deinen mann vergangen sind, und er nicht zu dir zurückkgekommen ist. 2. Wenn ich als "nicht verheiratet" gelte, kann ich dann insh`allah, einen muslimischen Mann vor einem Imam heiraten? inscha´allah kannst du vor einem imam heiraten, aber erst wenn du, nach der gerichtlichen scheidung, auch noch standesamtlich heiratetst, bist du nach deutschem gesetz verheiratet. 3. Wenn ich als "nicht verheiratet" gelte, ist dann auch mein Kind "unehelich", astaghfirullah!? du warst verheiratet und somit ist dein kind "ehelich"! da du und dein ex-mann zur zeitpunkt der eheschließung und der geburt des kindes verheiratet wart. (ihr hattet ja die gleiche glaubenseinstellung) 4. Falls ich heiraten darf: wie geht man (frau) da vor? Welche Wege gibt es, einen Eheman zu finden? Ist es überhaupt üblich, dass eine Frau von sich aus einen Mann sucht? Dazu muss ich sagen, dass ich weder eine Gemeinde angehöre, noch Kontakte zu muslimischen Schwestern habe, die vielleicht jemanden für mich "finden" könnten. schwester ich würde dir raten, dich mit dem www.muslimmarkt.de in verbindung zu setzen, dort gibt es ein portal zur eheschliessung, für geschwister die einen partner suchen. Es wär mir eine große Erleichterung, Antworten auf meine Fragen zu bekommen, subhanallah egal ob die ermutigend oder niederschmeternd sind, Hauptsache Klarheit, insh`allah! wasalam, Zahirah ich hoffe dass dir obiges inscha´allah weiter hilft. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 15. August 2005 Melden Teilen Geschrieben 15. August 2005 As-salamu alaikum Zahirah, dazu müssten wir wissen, welcher Rechtsschule du folgst, um genauere Auskunft geben zu können, bzw. welchen Gelehrten man dann fragen kann. wassalam, Fatima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Rajaa Geschrieben 15. August 2005 Melden Teilen Geschrieben 15. August 2005 Salam ... so wurde es mir damals auch erklärt (mein Fall war ganz ähnlich) nämlich dass die Ehe durch die Konvertierung automatisch geschieden wurde. Ich war ziemlich erschrocken, weil ich das längere Zeit nicht gewusst hatte und immer noch hoffte, dass sich mein Exmann eines Besseren besinnt. Das mit der Trennung habe ich dann sofort gemacht, als ich wusste, dass die Ehe nach islamischem Recht gar nicht gültig sein kann. Die Beziehung war ohnedies am Ende, weil er den Glauben nicht akzeptiert hat. Heiraten darf man als Muslima ja nur einen Muslim, also war eine weitere Verbindung gar nicht möglich. Und dieses Gebot kann ich sehr gut verstehen - als Frau kann man neben einem nicht-gläubigen Mann die Religion normalerweise nicht praktizieren. So wie es sich mir darstellt, ist in dem konkreten Fall islamisch eine neue Ehe möglich. Aber ob sich ein Imam darauf einlassen wird, eine solche Eheschließung zu dokumentieren, weiss ich auch nicht. Es kommen ja rechtlich viele Probleme auf eine Frau zu, wenn sie zum Beispiel wieder Kinder bekommt oder wenn es eine binationale Ehe ist! Einfacher wäre es, wenn beide Partner Deutsche sind oder wenn zum Beispiel keine gemeinsamen Kinder geplant werden. Fatima hat Recht, ein wichtiger Punkt ist auch die Frage nach der Rechtsschule! Wassalam Rajaa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sunshine Geschrieben 17. August 2005 Melden Teilen Geschrieben 17. August 2005 Liebe Schwester, es gibt unter www.muslim-markt.de eine Seite für "Kontakte""Heiratsmarkt". Soweit ich weiß schickst du einen Brief mit deinen Angaben und eine geringe Gebühr wegen der Antworten. Du bekommst dann eine Chiffre-Nummer und dein Aufruf bleibt 1 Jahr im Netz. Du kannst dir aber dort auch die Anzeigen der Männer anschauen und einem schreiben. So einen Link gibt es auch auf www.Islam.de, musst du aber ein bisschen danach suchen. Hab ich mal gesehen beim durchsuchen. Ansonsten kannst du ja auch über google oder so danach suchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Cara Geschrieben 18. August 2005 Melden Teilen Geschrieben 18. August 2005 Assalamu alaykum liebe Zahirah deiner gesetzlichen Scheidung steht eigentlich nichts im Weg. Nach einem (!!) Trennungsjahr kannst du schon die Scheidung bei Gericht beantragen. Und bei dir sind es ja sogar mittlerweile schon zwei. Der Richter kann dich scheiden, auch wenn der Mann der Scheidung nicht zustimmt. Solltest du nicht über die finanziellen Mittel verfügen, kannst du über deinen Anwalt Prozeßkostenbeihilfe beantragen. Such dir aber einen Anwalt, der keine Fahrkosten in Rechnung stellt, die must du nämlich selber zahlen. Alles andere zahlt bei Gewährung der Prozeßkostenbeihilfe die Staatskasse. Eventuell solltest du auch das alleinige Sorgerecht beantragen, das ist in vielen Dingen hilfreich, da man für einge rechtliche Dinge wie z.B. Kinderausweis, Schul- oder Kindergartenangelegenheiten, die Unterschrift des leiblichen Vaters braucht. Lass dich von deinem Anwalt beraten, such dir einen der sich auf Scheidungen und Sorgerecht spezialisiert hat. Hier spreche ich aus Erfahrung, das habe ich nämlich alles schon hinter mir. Was deine islamische Heirat angeht, kann ich dir nur soviel sagen. Damals bin ich vor der gerichtlichen Scheidung zum Islam konvertiert. Das heisst, ich war nur vom deutschen Gesetz her verheiratet, die zählt aber islamisch nicht. Daher konnte ich meinen Mann schon islamisch heiraten, der Scheich hat dem zugestimmt. Die gesetzliche Scheidung von meinem Ex-Mann folgte bald darauf, und wir haben dann kurz darauf auch nach deutschem Recht vor dem Standesamt geheiratet, um die Ehe nach den deutschen Gesetzen abzusichern. Vor allem wegen der Kinder aus der ersten Ehe, für die ich zwar das alleinige Sorgerecht habe, aber mein Mann als Stiefvater hat nun auch seine Rechte. Ganz zu schweigen von vielen anderen rechtlichen Dingen. Viel Erfolg und solltest du noch Hilfe brauchen, dann schick mir eine Mail ins Postfach. Hab so meine Erfahrungen mit deutschen Gerichten gemacht... Wasalam Cara Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hana2017 Geschrieben 29. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 29. November 2016 Bismillahe Rahmane Rahim alaykum salam warum sollte es unislamisch sein, wenn die Frau nach einem Ehemann sucht, die Heirat gehört zur Sunnah des Propheten ...??? http://www.duas.org/marriagesites.htm WSLM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PrincesIman Geschrieben 29. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 29. November 2016 Salam also so wie ich es weiß soll man beim konvertieren wie neugeboren sein, also man fängt ein neues Leben an wie von vorne. Ich denke nicht das dein Kind als unehelich angesehen wird. Aber mit deinem Übertritt zum Islam warst du nicht mehr verheiratet, dass heißt du könntest muslimisch heiraten, denn das ist die einzige richtige Heirat vor Gott. Vergebt mir wenn ich was falsches sage. Wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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