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Umgang mit dem anderen Geschlecht !


Ali 7ussen

Empfohlene Beiträge

Salam wa 3alaikum geehrte Geeschwister,

 

Meine frage ist in wie fern ist der umgang mit dem anderen Geschlecht erlaubt und wann überschreitet man die Halal/Haram grenzen ?

Und wenn beide Geschlechter denken das in der zukunft was werden könnte (Heiraten...) was sind dann die Halal/Haram grenzen ?

Wie steht der islam zu dem heiraten von Namharam ? Zb Ich Moslem heirate eine Christin ? Haram ?

Das wars auch schon.

 

Würde mich über antworten Freuen.

 

Wa Salam

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bismillah.gif

salam.gif

 

Zu dem ersten Punkt: Soweit ich weiß darfst du ein Mädchen nicht berühren und auch nicht mit ihr alleine in einem Raum sein.

Zu dem zweiten Punkt: Kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Zu dem dritten Punkt: Meines Wissens nach ist die Zeitehe mit Leuten der Ahl-ul-Kitab (Leute des Buches d.h.: Juden und Christen) erlaubt und mit Ungläubigen verboten.

Und die normale Ehe ist nur mit einem/einer Muslim/-a erlaubt.Aber da bin ich mir nicht ganz sicher.

 

InshaALLAH (swt.) kann dir hier noch jemand anderes helfen.

 

wasalam.gif

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Und wenn beide Geschlechter denken das in der zukunft was werden könnte (Heiraten...) was sind dann die Halal/Haram grenzen ?

 

Salam,

man kann sich verloben und sich immer treffen, wenn eine non-Mahram Person dabei ist. Berührungen sind aber nicht erlaubt.

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Ein Muslimischer Mann darf eine Christin oder Jüdin heiraten oder halt am besten eine Muslima aber keine Buddistin oder Hindu oder was weiß ich was

 

Allerdings darf eine Muslimische Frau keinen Christen oder Juden heiraten sondern nur einen Muslim

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mahdi_mohajjer

Salam aleikom,

 

deine Frage ist ziemlich generell- daher wäre es gut wenn du sie ein wenig "eindämmen" würdest.

 

Generell stimmt das was einige Geschwister bereits erwähnten. Du darfst dich mit einer Person mit der du nicht Mahram bist, also jede Frau außer deine Schwester, deine Mutter, deine Tanten und deine Großmutter nur im Beisein einer dritten Person treffen, wenn ihr euch alleine treffen wollt.

 

Zudem ist es haram mit einer Frau alleine an einem Ort zu sein, wenn man befürchtet dass man eine Sünde begehen könnte, und niemand in das Zimmer/haus/Wohnung von außen herein kommen kann. Wenn du Z.B. zuhause bist und eine fremde Frau bei euch ist, aber du weißt dass jemand einen Schlüßel zu eurer Wohnung hat, wäre es in dem Fall nicht haram- du bist aber natürlich Namahram mit ihr, solltest also sowieso auf deinen Umgang mit ihr achten.

 

Ich muss Bruder sharh korrigieren- wenn du mit einer Frau verlobt bist (also aqd) gemacht hast, muss keine dritte Person bei euch sein, ihr könnt dann natürlich alleine an einem ort bleiben, es ist euch ja keine Sünde.

 

Generell gilt, behandel Namahrams genau so, wie du es von anderen erwarten würdest wie sie deine Schwestern behandeln.

 

Frag ruhig falls du noch Fragen hast

 

Wsalam,Mahdi

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salam wa 3alaikum bruder mahdi,

 

also heißt das ich duerfte mit ihr nach der verlobung nur reden aber z.B. duerfte ich nich mit ihr hand in hand rumlaufen also kein koerperkontakt ?

 

wa salam

 

sorry fuer rechtschreibfehler :/

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Asalamu aleikum

 

Also Religionsgesetzlich meint man mit der Verlobung, dass schließen des dauerehe Vetrages. Aber man ist noch nicht verheiratet und du darfst sie nicht berühren, Sie ist noch bis zu eurem Nikah, nicht mahram für dich.

Das man das Verlobung nennt ist Kulturell bedingt.

Du darfst mit einer aus Ahlulkitab eine Zeitehe eingehen, solange Religionsgesetzlich nichts dagegen spricht, aber von einer Dauerehe ist abzuraten und nicht erlaubt.

Wenn du aus der verpflichtenden Vorsichtsmaßnahme keine Zeitehe eingehen kannst, so kannst du sie erst nach eurem Nikah anfassen.

 

InshAllah konnte ich weiter helfen.

 

Wasalam :)

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mahdi_mohajjer

Salam aleikom,

 

vorsicht geehrte Geschwister. Wenn der Bruder eine Verlobung wie aghd, damit eine Verlesung einer Eheschließung meint, dann darf er seine Zukünftige sehr wohl berühren. Es geht darum erstmal zu definieren was die "Verlobung" gemeint ist. Meint er nur eine Vorstellung seiner Zukünftgen an die Eltern und nicht die Sigheh Mahramiat, dann ist es für sie weiterhin Namahram.

 

Lesen sie jedoch die Eheschließung (ob Zeitehe oder "normale" Ehe) dann ist es religiös gesehen seine Frau und er darf mit ihr tun was er möchte.

 

Wsalam,Mahdi

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Ja richtig bruder, aber wenn man den Eltern mitteilt, dass es jemanden gibt, dann ist es sowieso logisch gesehen noch keine Verlobung, somit namahram. Denn die Absicht muss erfüllt werden...

Wenn die Eheformel dann gesprochen wurde, dann Glückwunsch, aber wenn nicht dann namahram :)

Wasalam

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mahdi_mohajjer

salam aleikom,

 

genauso meinte ich es. das reine Vorstellen ist ja auch keine Verlobung. Eine Verlobung ist der erste Schritt zur Ehe- und soweit das üblich ist, bedeutet das dass entweder die Eheformel gleih ganz gesagt wird, oder eine Ehe auf Zeit geschlossen wird, bis die "richtige" Hochzeit stattfindet.

 

Wsalam,Mahdi

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Du darfst mit einer aus Ahlulkitab eine Zeitehe eingehen, solange Religionsgesetzlich nichts dagegen spricht, aber von einer Dauerehe ist abzuraten und nicht erlaubt.

Wenn du aus der verpflichtenden Vorsichtsmaßnahme keine Zeitehe eingehen kannst, so kannst du sie erst nach eurem Nikah anfassen.

 

InshAllah konnte ich weiter helfen.

 

Wasalam :)

 

Salam wa 3alaikum bruder,

 

was ist zeitehe genau und wieso ist es mir nicht erlaubt in eine dauerehe einzugehen und nur zeit ehe ? Das verstehe ich nicht so ganz :/.

 

Wa salam

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Asalamu aleykum

 

Nach Sistani:

 

Die Ehe gehört zu den stark empfohlenen Taten. Der Prophet (s.a.a.s.) sagte: „Wer immer heiratet, hat die Hälfte seiner Religion bewahrt." wasā`il-usch-schī´ah, Band 20, S.17. Er sagte auch, „Wer immer meiner Tradition folgen will, sollte wissen: Die Heirat gehört zu meiner Tradition." wasā`il-usch-schī´ah, Band 20, S.18. In einem anderen hadīth sagte er: „Kein muslimischer Mann hat neben dem Islam je eine größere Belohnung erhalten, als eine muslimischen Ehefrau, die eine Quelle seines Vergnügens ist, wann immer er sie ansieht, die auf ihn hört, wenn er ihr Anweisungen gibt und die ihm treu bleibt, wenn er abwesend ist." minhādj-us-sālihīn, Band2, S.7.

 

Ein Mann sollte auf die Qualitäten der Frau, die er heiraten möchte, großen Wert legen. Er sollte eine Frau nur heiraten, wenn sie keusch, ehrenhaft, von guter Abstammung und rechtschaffen ist. Sie sollte ihm eine Quelle der Unterstützung für Belange des Diesseits und des Jenseits sein. Ein Mann sollte seine Auswahl nicht auf die körperliche Schönheit oder den Reichtum einer Frau beschränken. Von dem Propheten (s.a.a.s.) wurde überliefert, wie er sagte: „O Leute! Nehmt Euch in Acht vor grünem Gras auf ödem Land". Jemand fragte, „O Gesandter Gottes! Und was meinst du mit grünem Gras auf ödem Land?" Er antwortete: „Eine hübsche Frau in einer teuflischen Umgebung." wasā`il-usch-schī´ah, Band 20, S.35

 

 

Eine gute Muslima an der Seite eines Muslim, ist eine bessere Stütze und Garantie für die Erhaltung seines Imans...

Eine aus Ahlulkitab kann das nicht garantieren, da die Ideologien weit voneinander abschweifen...

Im Islam gibt es eine begrenzte(Zeitehe-Muta) und eine unbegrenzte(Dauerehe). Bei der Zeitehe kann die Beziehung von ca. 1 Stunde bis Omega vereinbart werden. In einer Dauerehe-Schließung ist zeitlich Unbegrenzt und sie sind wie gewohnt bekannt ganz verheiratet. In allen beiden Arten ist eine Muslima die bessere Frau für einen Mann. Aber der Lage, Situation und der Bedingungen entsprechend kann man als ein Muslim mit einer Frau aus Ahlulkitab eine Zeitehe eingehen. Aber von einer ewigen Dauerehe ist vollkommen abzuraten.

 

Du findest im Forum sicherlich vieles darüber, einfach bisschen fleißig rechechieren

 

Wasalam

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