Zum Inhalt springen

Das Gebet der beiden islamischen Feste


al-Sadr

Empfohlene Beiträge

bismillah.gif

 

salam.gif

 

Das Gebet der beiden Festlichkeiten

 

Da sich nun das Fest des Fastenbrechens nähert, möchte ich die verehrten Geschwister auf das zugehörige Gebet aufmerksam machen.

 

Inhaltsverzeichnis:

1. Allgemeine Regularien

2. Die Art und Weise ihrer Verrichtung

3. Download

4. Quelle

 

-------------------------------------------------------------

1. Allgemeine Regularien

-------------------------------------------------------------

Die Muslime besitzen zwei große Feierlichkeiten, welche zu den wichtigsten Anlässen des Islams zählen: das Fest des Fastenbrechens und das Opferfest. Allah (t.) befahl an diesen zwei Tagen ein spezielles Gebet zu verrichten, welches als „Festgebet“ bezeichnet wird. Sie sind in der Zeit der großen Verborgenheit des Imams, möge Allah seine Rückkehr beschleunigen, empfohlen. Es ist möglich, dieses Gebet alleine zu verrichten oder in der Gemeinschaft, jedoch ist es offensichtlich, dass das Gebet in der Gemeinschaft bevorzugt wird. Wenn das Gebet als Gemeinschaftsgebet verrichtet wird, so gibt es keine Mindestzahl an Betenden, genauso wie es irrelevant ist, ob in der Nähe ein anderes Festgebet stattfindet oder nicht (im Gegensatz zum Freitagsgebet). Genauso wie das Gebet für den Nichtreisenden empfohlen ist, so ist es auch für den Reisenden empfohlen, der sein Gebet verkürzt.

 

-------------------------------------------------------------

2. Die Art und Weise ihrer Verrichtung

-------------------------------------------------------------

Das Festgebet besteht aus zwei Gebetseinheiten, wie beispielsweise das Morgengebet. Allerdings werden einige Aspekte hinzugefügt, welche im Folgenden näher erläutert werden sollen. Der Betende verrichtet nach der Verlesung der Sure Al-Fātiĥah und einer weiteren Sure, fünf „Takbirat“ („Allahu Akbar“). Dabei wird zwischen jedem „Takbir“ ein Bittgebet verrichtet (Qunut), worin er Allah um das bittet, was er möchte. Sobald er die fünf Takbirat und die entsprechenden Bittgebete verrichtet hat, macht er ein „Takbir“, um in die Verbeugung (Ruku`) zu gehen. Daraufhin verrichtet er das Gebet wie gewohnt und steht zur zweiten Gebetseinheit auf, worin er ebenso die Sure Al-Fātiĥah und eine weitere Sure verliest. Anschließend verrichtet er vier „Takbirat“, wobei er auch hier zwischen jedem „Takbir“ ein Bittgebet liest. Daraufhin leitet er das letzte „Takbir“ ein, um in die Verbeugung zu gehen. Hierauf verrichtet er das Gebet wie gewohnt und beendet es.

 

Rechtsurteil 707: Es ist dem Betenden gestattet, die „Takbirat“ auf drei pro Gebetseinheit zu verkürzen. Dementsprechend verliest er auch nur drei Bittgebete (zwischen jedem „Takbir“ ein Bittgebet).

 

Rechtsurteil 708: Es ist empfohlen in der ersten Gebetseinheit nach der Sure Al-Fatiha die Sure Al-Schams und in der zweiten Gebetseinheit (nach der Al-Fatiha) die Sure Al-Ghaschiya zu verlesen.

 

Rechtsurteil 709: Es ist empfohlen zwischen jedem „Takbir“ das folgende Gebet zu rezitieren.

 

dua.jpg

 

Wenn der Betende dieses Gebet nicht auswendig verlesen kann, so ist es ihm möglich, ein Buch während dem Gebet zu halten und es abzulesen.

 

Rechtsurteil 710: Falls das Gebet in der Gemeinschaft verrichtet wird, so ist es empfohlen, dass der Vorbeter nach dem Gebet zwei Predigten hält, welche er durch ein leichtes Sitzen (voneinander) trennt (ähnlich wie beim Freitagsgebet).

 

Rechtsurteil 711: Wenn der Betende das Festgebet als Gemeinschaftsgebet verrichtet, so muss er die Sure Al-Fātiĥah und die nachfolgende Sure nicht mitrezitieren und muss nur die restlichen Gebete mitrezitieren.

 

Rechtsurteil 712: Dieses Gebet hat keinen Gebetsruf (Adhan) oder „Iqama“. Es ist jedoch empfohlen, dass der Rufer drei Mal „al-Salā“ ruft, um zum Gebet zu laden.

 

Rechtsurteil 713: Die Zeit des Festgebets ist nach dem Sonnenaufgang bis zum Mittag. Wenn diese Zeit verstreicht, so ist das Gebet nicht nachzuholen.

 

Rechtsurteil 714: Zu den empfohlenen Angelegenheiten gehört der „Ghusl“ vor dem Festgebet, sowie das laute Rezitieren im Gebet und das Heben der Hände während der „Takbirat“.

 

-------------------------------------------------------------

3. Download

-------------------------------------------------------------

Diese Abhandlung kann auch unter folgendem Link in PDF Format heruntergeladen werden.

Vorteile:

  • Die PDF kann bequem per Mail an Freunde, Familie oder Bekannte weiter verschickt werden
  • Die PDF kann offline auf dem Smartphone oder Tablet unterwegs gelesen werden
  • PDF Format wird nahezu von allen System unterstützt und behält die Formatierung bei

Zum Download der PDF-Datei bitte auf folgendem Link klicken:

 

---> DOWNLOAD <---

-------------------------------------------------------------

4. Quelle

-------------------------------------------------------------

Diese Abhandlung wurde übersetzt aus dem religiösen Rechtswerk von Ayatollah Sayyed Kamal al-Haydari "Al-Fatawa al-Fiqhiyya", Kapitel "das Gebet".

Online zu finden auf:

 

www.alhaydari.de

 

wasalam.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

#bismillah#

As Salamu aleikum,

 

möge Allah swt dich für die Beschreibung belohnen. Ich hätte eine Frage und zwar, ist es ja eigentlich so, dass man Mustahab-Gebete nicht in Gemeinschaft betet. Ist das hier ausgenommen, weil es bei der Erscheinung von Imam al Mahdi (ajf) verpflichtend wird?

 

Es gibt einige Formen des Festgebets, wo man sich nach jedem Takbirat verbeugen muss und das genannte Bittgebet aufsagt. Erlaubt Sayyid Kamal diese Ausführung auch?

 

wassalam

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...