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Imam Ali (s.) im Gebet ?


Abd´Allah

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Ist es erlaubt den Tashahud so zu sprechen:

 

(Alhamdulillah)

Aschadu-al-la-illaha-illa-LLAH

Wahdahu-la-sharika-lah

Wa-aschadu-anna-Muhammadan-abduhu-wa-rasulu

Wa-aschadu-anna-Amir-ul-Mumineena-Aliyan-walliyuhu-wa-hujjatuh

Allahumma-salli-ala-Muhammadin-wa-ali-Muhammad.

 

Also darf man im Gebet die Wilaya Imam Alis (s.) bezeugen ?

 

[Video entfernt]

 

Yassir al-Habib macht es und ich wollte fragen ob es stimmt das man es machen darf.

Ab Minute 7 und Sekunden 39 briggin.gif

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Bearbeitet von Naynawa
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Laut Imam Khamenei:

 

F. 516: Ist das rituelle Gebet ungültig, wenn bei der Bekenntnisverlesung die Bezeugung der Befehlsverantwortung des Fürsten der Gläubigen Ali, a.s., erwähnt wird?

 

A: Aussagen (zu erwähnen), die nicht als Bestandteil der Bekenntnisverlesung des rituellen Pflichtgebets eingeführt sind, mit der Absicht zu erwähnen, daß sie religionsgesetzlich als Bestandteil der Bekenntnisverlesung eingeführt werden, machen das rituelle Gebet ungültig, selbst wenn diese zusätzlichen Aussagen wahr und in sich richtig sind.

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Nur zur Information: Der Mann im Video ist ein Übertreiber, vor dem unsere Gelehrten warnen. Nimm nicht Deine religiösen Angelegenheiten von ihm.

 

 

Wieso ist er ein Übertreiber? Er war sogar im Knast, nur weil er die Wahrheit über die 3 khalifen und der sahaba erzählt und das durch die sunni / salafi bücher. Der Mann hat eben nicht so wie andere Angst

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Auch wenn man es freiwillig im Gebet rezitiert ? Danke für deine Antwort.

 

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Man darf es freiwillig rezitieren. Es ist sogar freiwillig im Adhan, und kein Pflichtbestandteil :)

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Sayed Sadiq Shirazi erlaubt es im gebet ist er jetzt auch ein ubertreiber ????

 

I would like to ask whether we can declare the third Shahadah, "ASH HADU ANNA AMEER AL MUMEENNA ALI YAN WALI ULLAH", in the Tashahhud of the Salaat, is it allowed or not? Does it make the Salaat – the obligatory daily prayers – null and void or is it OK? Please write back to inform us of this matter.

Answer

Bismillah al-Rahmaan al-Raheem

You can say the third SHAHADAH in the Tashahhud in the Salaat - Namaz - the obligatory daily prayers.

Saying the third SHAHADAT in the Salaat - Namaz - does NOT make the Salaat BATIL, but it is not Wajib to say it in the Tashahhud.

 

http://imamshirazi.com/salaat-prayers.html

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Laut Imam Khamenei:

 

F. 516: Ist das rituelle Gebet ungültig, wenn bei der Bekenntnisverlesung die Bezeugung der Befehlsverantwortung des Fürsten der Gläubigen Ali, a.s., erwähnt wird?

 

A: Aussagen (zu erwähnen), die nicht als Bestandteil der Bekenntnisverlesung des rituellen Pflichtgebets eingeführt sind, mit der Absicht zu erwähnen, daß sie religionsgesetzlich als Bestandteil der Bekenntnisverlesung eingeführt werden, machen das rituelle Gebet ungültig, selbst wenn diese zusätzlichen Aussagen wahr und in sich richtig sind.

 

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Also sagt Imam Khamenei (h.) das man es sagen darf,es aber nicht als Pflicht ansehen darf,oder ?

 

Man darf es freiwillig rezitieren. Es ist sogar freiwillig im Adhan, und kein Pflichtbestandteil smile.png

 

 

Also ist es doch erlaubt es im Tashahud zu sagen.Mein Onkel meinte dies sei nicht erlaubt.smile2.gif

 

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Yasir al-Habib ist ein Übertreter, liebe Schwester. Er trifft Aussagen über die Strafen von einigen hohen Persönlichkeiten anderer Rechtsschulen im Islam und beleidigt diese. Man kann zweifellos die Taten dieser Persönlichkeiten aufführen, denn sie stehen ja auch in den Büchern, zu denen wir stehen. Doch wir dürfen nicht abseits der Sachlichkeit agieren, wie z. B. ihre Strafen erdichten oder sie gar beleidigen. Abgesehen davon muss gesagt werden, dass das lediglich Überlieferungen von unterschiedlicher Stärke sind und Allah (swt) allwissend ist. Karim ist nur der Qur'an und nur der Qur'an ist zweifellos als Wahrheit anzusehen. Vor allem wir Schiiten sehen kein Werk außer dem Qur'an als zweifellose Wahrheit an, im Gegensatz zu Sunniten, welche zwei Bücher als sahih bezeichnen und diese dem Qur'an gegenüber stellen, als verbindliche Sunna. Dies erwähnt er aber nicht. Entweder aus Inkompetenz oder um Fitna zu stiften. Ich vermute letzteres, wobei beides schlimm ist. Jemand inkompetentes darf sich nicht als wissenden Gelehrten in entsprechender Kleidung darstellen und jemand der Fitna stiften will, ist sowieso irregegangen.

 

Woher weiß Yasir denn, welche Strafe z. B. A'isha bekommt, wenn er ihre Strafen aufzählt und genauer beschreibt? Ist es nicht so, dass dieses Wissen verborgen ist und nur Allah (swt) richtet und dieses Wissen besitzt? Macht dies Yasir nicht zu jemandem, welcher redet, ohne Wissen zu besitzen? Macht ihn das nicht zu einem Hochmütigen, zu einem Frevler? Und ist es nicht dies, wovor Allah (swt) warnt?

 

Imam as-Sajjad (as) stand in Shaam vor Yazid (l.), um eine Khutba zu halten. Er beleidigte Yazid nicht mit einem einzigen Wort, sondern blieb stets bei der Wahrheit und verhielt sich sogar außerordentlich freundlich und ehrenhaft, sodass sich Yazid nach der Khutba gezwungen sah, ihn frei zu lassen. Imam Hasan al-Askari (a. s.) bekam während seines Hausarrests Besuch von zwei Schlägern, die nur geschickt worden waren, um ihn zu schikanieren. Und was tat der Imam? Er redete so freundlich mit ihnen und verhielt sich so gutmütig und großherzig, dass er diese beiden schlimmen Schurken bekehrte und auf seine Seite zog.

 

Dies ist das Vorbild unserer Imame. Dies ist ihre Rechtsschule. Ein jemand, der dieses Verhalten nicht nur nicht verfolgt, sondern sich sogar zum Gegenteil hin bewegt, ist zweifellos ein Übertreter und jemand, der unsere Rechtsschule in Verruf bringt. Mal abgesehen davon, dass er mit seiner Rede ständig neues Futter an die Feinde und Irregegangen liefert, die seine Aussagen mit allen Schiiten verbinden und uns darauf basierend angreifen, physisch wie auch verbal. Sicher musste schon der ein oder andere Shi'a sterben, aufgrund dieser Aussagen. Sayyed Ammar Nakshawani hatte darauf einmal hingewiesen und diesen Yasir scharf kritisiert.

 

 

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Salam Alaikum,

 

z.B. in diesem Video spricht Sayyid Hassan Nasrallah, der unserem geliebten Imam Khamenei sehr sehr nahe steht, über Yassir Al-Habib.

 

 

Eine Fatwa vom Imam Khamenei:

 

Frage:

Ist es erlaubt die Unterdrücker der Ahlul-Bayt(a.s), die bei anderen Richtungen verehrt werden, in Internetforen, namentlich zu verfluchen, wobei diese Foren öffentlich sind?

Ist es erlaubt sie öffentlich aber nicht namentlich zu verfluchen, falls aus dem Kontext ersichtlich ist, wer gemeint ist?

Ist er erlaubt die Falschheit und Schlechtheit einiger Gefährten zu zeigen, die bei anderen Richtungen verehrt werden, mittels historischen und hadithischen Beweisen in diesen Foren mit Benennung ihrer Namen und Eigenschaften?

 

Antwort(Imam Khamenei):

In dieser Zeit ist jeder Spruch und jede Tat und jedes Handeln, das den Feinden einen Grund gibt oder zur Uneinigkeit und Zerstreuung der Muslime führt, Haram.

 

Nochmal zur Ursprungsfrage:

 

Im Tashahud darf man es nicht sagen.

Jeder Gelehrte sagt, dass es nicht zu Adhan und Iqama gehört. Man es aber erwähnen darf, ohne die Absicht der Zugehörigkeit zu Adhan/Iqama, dann ist es mustahab nach einigen Gelehrten.

Aber das Gebet ist eine andere Sache.

 

Ich stelle mir sowieso die Frage, wie ich etwas bewusst inmitten des Adhan/Iqama erwähnen kann, aber mit der Absicht, dass es gar nicht dazu gehört und dann mache ich weiter mit Adhan/Iqama...

Dadurch mache ich es doch automatisch zu einem Teil davon? Aber das soll jeder für sich entscheiden, Ayatollah Fadlallah sagt Folgendes:

 

Frage:

Warum fügen die shiitischen Muslime eine dritte Bezeugung (Shahada) in den Gebetsruf ein, die lautet: "ashhadu anna Aliyyan Waliyullah" (ich bezeuge, dass Ali der Vormund Gottes ist), während der heilige Quran von zwei Bezeugungen spricht: ashhadu an la ilaha ilAllah wa ashhadu anna Muhammadan Rasoulallah (ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Gott und ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Gottes ist), und ist es richtig, dass Imam Ali Sohn des Hussein einer ist, welcher die Zufügung dieser Bezeugung anordnete? Falls die Antwort ja ist, warum tat er dies? Falls es ein Muss oder eine Notwendigkeit war, warum haben es Imam al-Hassan (as) und Imam al-Hussein (as) nicht gefordert?

 

Antwort:

Die Imame fügten diese Bezeugung nicht hinzu und shiitisch religiösen Gelehrten haben einstimmig abgestimmt, dass es kein Teil des Gebetsrufes (Adhan) ist und auch nicht des Gebetsaufrufes (Iqamah). Aber sie sagen es ist empfohlen (mustahab), was bedeutet es ist empfohlen Ali (as) zu erwähnen. Aus unserer Sicht, wir finden kein Interesse diese Bezeugung zu erwähnen und es ist nicht wahrscheinlich etwas hinzuzufügen was nicht als ein Muss bewiesen ist, obwohl die Bedeutung absolut unzweifelhaft ist.

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Salamun alaikum,

 

 

 

 

Wieso ist er ein Übertreiber? Er war sogar im Knast, nur weil er die Wahrheit über die 3 khalifen und der sahaba erzählt und das durch die sunni / salafi bücher. Der Mann hat eben nicht so wie andere Angst

 

Schwester dieser Mann und sein Chef Mojtaba al shirazi sind weit davon entfernt wahrhaftige und aufrichtige Muslime zu sein.

Bitte nimm so einen Mann nicht in Schutz .

Wenn du Näheres über ihn erfahren willst, dann wirst du über die Suchfunktion fündig.

Wasalam

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Salam Alaikum,

 

z.B. in diesem Video spricht Sayyid Hassan Nasrallah, der unserem geliebten Imam Khamenei sehr sehr nahe steht, über Yassir Al-Habib.

 

 

Eine Fatwa vom Imam Khamenei:

 

Frage:

Ist es erlaubt die Unterdrücker der Ahlul-Bayt(a.s), die bei anderen Richtungen verehrt werden, in Internetforen, namentlich zu verfluchen, wobei diese Foren öffentlich sind?

Ist es erlaubt sie öffentlich aber nicht namentlich zu verfluchen, falls aus dem Kontext ersichtlich ist, wer gemeint ist?

Ist er erlaubt die Falschheit und Schlechtheit einiger Gefährten zu zeigen, die bei anderen Richtungen verehrt werden, mittels historischen und hadithischen Beweisen in diesen Foren mit Benennung ihrer Namen und Eigenschaften?

 

Antwort(Imam Khamenei):

In dieser Zeit ist jeder Spruch und jede Tat und jedes Handeln, das den Feinden einen Grund gibt oder zur Uneinigkeit und Zerstreuung der Muslime führt, Haram.

 

Nochmal zur Ursprungsfrage:

 

Im Tashahud darf man es nicht sagen.

Jeder Gelehrte sagt, dass es nicht zu Adhan und Iqama gehört. Man es aber erwähnen darf, ohne die Absicht der Zugehörigkeit zu Adhan/Iqama, dann ist es mustahab nach einigen Gelehrten.

Aber das Gebet ist eine andere Sache.

 

Ich stelle mir sowieso die Frage, wie ich etwas bewusst inmitten des Adhan/Iqama erwähnen kann, aber mit der Absicht, dass es gar nicht dazu gehört und dann mache ich weiter mit Adhan/Iqama...

Dadurch mache ich es doch automatisch zu einem Teil davon? Aber das soll jeder für sich entscheiden, Ayatollah Fadlallah sagt Folgendes:

 

Frage:

Warum fügen die shiitischen Muslime eine dritte Bezeugung (Shahada) in den Gebetsruf ein, die lautet: "ashhadu anna Aliyyan Waliyullah" (ich bezeuge, dass Ali der Vormund Gottes ist), während der heilige Quran von zwei Bezeugungen spricht: ashhadu an la ilaha ilAllah wa ashhadu anna Muhammadan Rasoulallah (ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Gott und ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Gottes ist), und ist es richtig, dass Imam Ali Sohn des Hussein einer ist, welcher die Zufügung dieser Bezeugung anordnete? Falls die Antwort ja ist, warum tat er dies? Falls es ein Muss oder eine Notwendigkeit war, warum haben es Imam al-Hassan (as) und Imam al-Hussein (as) nicht gefordert?

 

Antwort:

Die Imame fügten diese Bezeugung nicht hinzu und shiitisch religiösen Gelehrten haben einstimmig abgestimmt, dass es kein Teil des Gebetsrufes (Adhan) ist und auch nicht des Gebetsaufrufes (Iqamah). Aber sie sagen es ist empfohlen (mustahab), was bedeutet es ist empfohlen Ali (as) zu erwähnen. Aus unserer Sicht, wir finden kein Interesse diese Bezeugung zu erwähnen und es ist nicht wahrscheinlich etwas hinzuzufügen was nicht als ein Muss bewiesen ist, obwohl die Bedeutung absolut unzweifelhaft ist.

 

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Danke,ich warte noch auf eine Antwort meines Marj´a und dann kann der Thread geschlossen werden,weil Diskussionen über Yassir al-Habib können wir nicht gebrauchen.

 

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Zu Yassir al-Habib: Die Nutzung des Forums als Werbefläche für irreführende Ideologien Aufgrund dieses Verbots wurde ein Beitrag hier im Thread gelöscht, sowie eine Antwort darauf.

 

Zur Eingangsfrage: Hier noch eine Fatwa, die es verdeutlicht, dass man es sagen darf, solange man es nicht als Bestandteil ansieht, aber es besser ist, dem Gebet keine weiteren Sätze hinzuzufügen.

 

Question:

Salaam. i need help regarding ali yun wali allah in namaz. is it farz or wajib? plz also give me some references and fatwas of marjahs. www.sdol.org

 

Answer:

Bismihi Ta`ala To bear witness that Imam Ali (A.S.) is wali of Allah is not a part of Adaan, Iqaamah, or tashahhud. It is not permissible to say it intending as part of them, but to say it as expressing one's belief is no problem. However, it is preferred to say your prayer including its tashahhud in accordance with what great marji's of shi'ah have written in their books of Practical Laws of Islam and not to add any phrase – even a correct and true phrase by itself- to it.

 

[Quelle: www.khamenei.de]

 

#salam#

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