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Tattoo (Sayed Kamal al Haydari)


Nour-al-Zahraa

Empfohlene Beiträge

#bismillah#

#salam#

 

 

448 - Tätowierung auf Gliedmaßen der rituellen Gebetswaschung Sayyed Kamal al Haydari

 

Frage:

 

Wie ist das Urteil über Tätowierungen oder Tattoos auf Gliedmaßen der rituellen Gebetswaschung?

 

Antwort:

 

Das primäre Urteil lautet, dass es erlaubt ist, es sei denn es wird durch sekundäre Faktoren verboten, wie beispielsweise um den Ungläubigen ähnlich auszusehen oder als Verschönerung für den Fremden (seitens der Frau).

 

http://www.alhaydari.de/reinheit/84-allgemeine-angelegenheiten/249-zweifel-an-der-reinheit-der-kleidung.html

#wasalam#

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Bismillah

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Frage:

 

Ist die religiöse Nachahmung ungültig, wenn jemand einen Rechtsgelehrten nachahmt, weil er sich persönlich sicher ist, dass derjenige die religiösen Bedingungen erfüllt, jedoch dies ohne religiös legitime Wege begründet, wie z.B. das Befragen der Ahl al Khibra etc.?

 

Antwort:

 

Es ist eine Bedingung für die Gültigkeit der religiösen Nachahmung, dass man sich hierzu auf einen der religiös gültigen Wege stützt. Diese sind: Das eigene Wissen zur Überprüfung des Meistwissendsten (eigenes Studium vorausgesetzt), das Befragen der Ahl al Khibra, das Zeugnis von zwei Gerechten und die anerkannte verbreitete Meinung zur Bestätigung dieser. Beruht deine religiöse Nachahmung auf einen dieser Wege, dann ist sie korrekt, ansonsten nicht.

 

http://www.alhaydari.de/nachahmung/expertenrat/226-die-nachahmung-ohne-einen-religioes-gueltigen-weg.html

 

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Bismillah

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Frage:

 

Ist das Befolgen eines Rechtsgelehrten, welcher an die allgemeine Führerschaft (Wilāya Āme) glaubt für denjenigen verpflichtend, welcher einen Rechtsgelehrten nachahmt, der nicht daran glaubt? Falls dies verpflichtend ist und es gibt viele Gelehrte, welche an die allgemeine Führerschaft glauben wem muss man eher gehorchen? Dem eigenen Gelehrten, dem Gelehrten, welcher an die allgemeine Führerschaft glaubt oder der Allgemeinheit der Gelehrte?

 

 

Antwort:

 

Diese Frage ist in zwei Fragen aufzuspalten.

 

1.Ist es für den Nachahmer verpflichtend, auf den eigenen Rechtsgelehrten der Nachahmung zu hören oder nicht?

Antwort: Ja, es ist verpflichtend auf ihn zu hören und seinen Anordnungen Folge zu leisten.

 

 

2.Wenn es viele Gelehrte gibt, welche an die allgemeine Führerschaft glauben wem sollte man gehorchen?

Antwort: Wenn man in einem Land lebt, wo die Führung daran glaubt, so wie beispielsweise in der islamischen Republik Iran, so ist jeder dazu verpflichtet, bezüglich der allgemeinen Angelegenheiten zu gehorchen.

 

Was jedoch die privaten Angelegenheiten betrifft, so kehrt man in diesen Hinsichten zu dem eigenen Rechtsgelehrten der Nachahmung zurück. Wenn man jedoch nicht in solch einem Land lebt, so hat der Gläubige die Wahl zu entscheiden, wem er gehorchen möchte und dies gilt für den Fall, das alle auf einer Stufe des Wissens sind. Ansonsten ist die Rückkehr zum Meistwissendsten erforderlich.

 

http://www.alhaydari.de/nachahmung/expertenrat/226-die-nachahmung-ohne-einen-religioes-gueltigen-weg.html

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Frage:

Begeht derjenige eine Sünde, welcher die Zahlung von Chums absichtlich nicht tätigt?

 

Antwort:

 

Die religiöse Fünftelabgabe gehört zu den Zweigen der Religion und ihr Beweis ist bestätigt. Derjenige, der dies unterlässt, unterlässt damit eine religiöse Verpflichtung.

 

http://www.alhaydari.de/chums/allgemeine-fragen/334-die-suende-der-nicht-zahlung.html

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144 - Das Urteil über getragenes Gold

 

Frage:

 

Muss ich für das getragene Gold Zakat zahlen?

 

Antwort:

 

Das Zakat fällt nicht auf getragenes Gold.

Ja, wenn das Gold ein Jahr lang nicht getragen wird, so ist die Fünftelabgabe (Chums) fällig.

 

http://www.alhaydari.de/chums/allgemeine-fragen/297-das-getragene-gold.html

 

 

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360 - Das Rauchen der Schicha

 

Frage:

Ist das Rauchen verboten, vor allem das Rauchen der Shischa?

 

Antwort:

Das Rauchen an sich ist verpönt. Wenn es jedoch zu schwerwiegenden Folgen führt, so ist es verboten. Ja, das Rauchen der Schicha ist verboten, da bewiesen wurde, dass es dem Menschen große gesundheitliche Schäden zufügt, welche zu schwerwiegenden Krankheiten führen können.

 

http://www.alhaydari.de/andere-themenkomplexe/heirat-und-ehe.html?layout=default

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272 - Die Aufgabe desjenigen, der in einer Runde sitzt, wo gelästert wird

 

Frage:

Begeht derjenige eine Sünde, welcher sich in einer Runde befindet, wo gelästert wird, er jedoch weder darauf antworten kann, noch aufstehen kann aus Respekt?

 

Antwort:

Seine Aufgabe besteht darin auf diese Lästerungen zu antworten oder, wenn es ihm nicht möglich ist, die Runde zu verlassen. Dabei ist es nicht nötig auf den Inhaber dieser Runde (aus Respekt) zu achten. Wenn dies ebenso nicht möglich sein sollte, so besteht seine Aufgabe darin das Thema zu wechseln und die Leute mit etwas anderem zu beschäftigen.

 

http://www.alhaydari.de/andere-themenkomplexe/gesellschaftliche-beziehungen.html

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172 - Das Leugnen der eigenen Religion (Islam), um eine Staatsbürgerschaft zu erhalten

 

Frage:

Ist es mir erlaubt mich vom Islam öffentlich loszusagen, um eine Staatsbürgerschaft in einem Land zu erhalten, wohin ich ausgewandert bin? Dabei würde ich mich in Wirklichkeit niemals vom Islam lossagen.

 

Antwort:

Dies ist nicht erlaubt, damit der Islam und sein Ruf (Ansehen) und Position gestärkt wird.

 

http://www.alhaydari.de/andere-themenkomplexe/gesellschaftliche-beziehungen.html

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365 - Der Verzehr von Fischfilets, deren Art unbekannt ist

 

Frage:

In den Märkten werden Fischfilets verkauft, deren Ursprung und Art des Fisches unbekannt ist. Ist es dann erlaubt diese Filets zu essen?

 

Antwort:

Es sollte unbedingt bekannt sein, ob der Fisch erlaubt oder verboten ist, bevor er gekauft und verzehrt wird. Wenn der muslimische Verkäufer die Erlaubnis mitteilt, oder der Fisch in den Märkten der Muslime verkauft wird, so ist dessen Einkauf und Verzehr erlaubt. Andernfalls nicht. Die (islamisch-) rechtliche Grundlage hierfür lautet: Fischsorten, die Schuppen haben sind erlaubt und die, die keine Schuppen haben, sind verboten.

 

http://www.alhaydari.de/andere-themenkomplexe/gesellschaftliche-beziehungen.html

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173 - Das Urteil über denjenigen, der die Existenz des Imam al-Mahdi (aj.) leugnet

 

Frage:

Ist ein Shiite, der die Existenz von Imam Mahdi (aj.) leugnet, ein Kafir?

 

Antwort:

Derjenige, die die Existenz oder das Leben des Imams leugnet, tritt nicht aus dem Islam aus, auch wenn er dadurch aus der Rechtsschule der Ahl al Bayt (Shia) austritt. Hat derjenige die Überzeugung und die Beweise, dass der Imam existiert und lebt, diese jedoch grundlos verwirft, so hat er mit einer schmerzlichen Strafe am Tage des Gerichts zu rechnen.

 

 

http://www.alhaydari.de/andere-themenkomplexe/gesellschaftliche-beziehungen.html

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477 - Ist die Abtreibung erlaubt?

 

Frage:

Ist die Abtreibung erlaubt?

 

Antwort:

Die Abtreibung ist absolut verboten, selbst in den ersten Tagen der Schwangerschaft, außer die Schwangerschaft birgt für die Mutter oder das Kind großen Schaden. Die Beurteilung der Situation obliegt dem jeweiligen Experten in diesem Bereich. Dies gilt für den Fall, dass die Seele noch nicht in den Körper des Kindes eingehaucht wurde. Wenn die Seele jedoch in den Körper eingehaucht wurde - also wenn das Kind 4 Monate alt ist - so ist (auch dann) die Abtreibung nicht gestattet, außer sie bringt großen Schaden für die Mutter. Die Beurteilung dieser Situation obliegt wiederrum dem Experten.

 

http://www.alhaydari.de/andere-themenkomplexe/urteile-ueber-das-sehen.html

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Was ist der Standpunkt der reinen Gesetzgebung bezüglich des Hörens von Musik?

 

Antwort:

Die Beweisführungen zeigen, dass die verbotene Musik folgende Merkmale hat: Es sind die Melodien und Töne, welche vorzugsweise von den Leuten der Irreleitung und Abtrünnigkeit genutzt werden. Sie erzeugt in der Seele eine Leichtfertigkeit und Unachtsamkeit. Sie erweckt beim Menschen die tierischen Triebe und lässt sie dominieren, wobei dadurch das Gleichgewicht des Verstandes gestört wird. Sie treibt den Menschen zum Tanz und zur Bewegung, Unachtsamkeit und Leichtsinn, vor allem wenn Instrumente wie die Trommel, Flöte etc. genutzt werden.

 

Was die anderen Töne anbelangt, welche der Seele Ruhe und Frieden verschaffen und dabei das Gleichgewicht des Verstandes nicht beeinflussen, so sind sie für den Gläubigen freigestellt (mubah) und darin ist kein Problem. In manchen Berichten ist sogar ersichtlich, dass sie empfohlen sind, wie beispielsweise bei der Rezitation des heiligen Qur'an. Die schöne Art der Rezitation des heiligen Qur'an führt zu einem besseren Effekt beim Zuhörer. In einer Überlieferung heißt es: "Rezitiere den Qur'an mit einer schönen Stimme, denn Allah liebt die schöne Stimme." In einem anderen Bericht heißt es: "Rezitiere den Qur'an mit der Melodie der Araber und hütet euch vor den Melodien der Leute der Irreführungen und Abtrünnigkeiten.

 

http://www.alhaydari.de/andere-themenkomplexe/urteile-ueber-das-sehen.html

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danke fürs posten Schwester...dein Lohn ist bei Allah InshaAllah.

Wenn nicht bei allen Sayyid Kamal Haydari Fatwas Dankesagung, dann mindestens eine.

 

#wasalam#

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472 - Die Arbeit als Türsteher bei nächtlichen Clubs

 

Frage:

Gibt es einen religiösen Einwand gegen die Arbeit als Türsteher bei nächtlichen Clubs?

 

Antwort:

Wenn die Feier und Versammlung mit der religiösen Gesetzgebung einhergeht, so gibt es kein Problem bei dieser Arbeit. Wenn die Feier jedoch gegen religiöse Vorschriften verstößt, wie beispielsweise das Trinken von Alkohol, die Mischung von Männern und Frauen etc. so ist diese Arbeit verboten und das Geld hiervon ist ebenso verboten.

 

http://www.alhaydari.de/andere-themenkomplexe/urteile-ueber-das-sehen.html

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149 - Zinsen nehmen bei Geldverleih

 

Frage:

Wie lautet das Urteil für folgende Situation: Eine Person leiht sich von einer anderen Person 100 Dollar für einen Monat aus, wobei die Bedingung gesetzt wurde, dass danach die 100 Dollar zurück gezahlt werden und zusätzlich 10.000 irakische Dinar gezahlt werden müssen.

 

Antwort:

Dies ist nicht erlaubt.

 

http://www.alhaydari.de/andere-themenkomplexe/urteile-ueber-das-sehen.html

 

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230 - Die Nutzung von Zäpfchen während des Fastens

 

Frage:

Ist die Nutzung von Zäpfchen während des Fastens erlaubt?

 

Antwort:

Wenn das Zäpfchen fest ist, so ist es erlaubt diese zu nutzen und es bricht das Fasten nicht. Wenn das Zäpfchen jedoch flüssig ist (oder Flüssigkeiten enthält), so ist das Fasten gebrochen.

 

http://www.alhaydari.de/das-fasten/fastenbrecher.html

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250 - Das unabsichtliche Trinken von Wasser während dem Fasten

 

Frage:

Wie ist das Urteil über das unabsichtliche Trinken von Wasser in einem empfohlenen Fasten?

 

Antwort:

Das unabsichtliche Einnehmen von Dingen, welche das Fasten brechen, haben keinen Einfluss auf das Fasten, sei es ein verpflichtendes oder empfohlenes Fasten.

 

http://www.alhaydari.de/das-fasten/fastenbrecher.html

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226 - Das Fasten der schwangeren Frau

 

Frage:

Ist es einer schwangeren Frau erlaubt ihr Fasten zu brechen, wenn sie darin große Schwierigkeiten sieht, wie beispielsweise der große Hunger?

 

Antwort:

Es ist erlaubt das Fasten zu brechen, wenn ansonsten großer Schaden auf dich oder dem Baby zukommen würden. Die Einschätzung der Situation obliegt dem Experten, der vertrauenswürdig ist.

 

http://www.alhaydari.de/das-fasten/fastenbrecher.html

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299 - Die Tat, welche dazu führt, dass das Gebet versäumt wird

 

Frage:

Meine Arbeit ist ca. 80 km von meinem Zuhause entfernt. Ich gehe aus dem Haus bevor die Morgendämmerung eintrifft, um den Zug zu bekommen. Wenn ich an meinem Zielort ankomme, ist die Sonne bereits aufgegangen. Was ist meine Pflicht in solch einer Situation?

 

Antwort:

Wenn es dir möglich ist im Zug zu beten, so tue dies, denn es ist problemlos. Wenn du jedoch nicht imstande bist das Gebet bis vor dem Sonnenaufgang zu verrichten, so suche dir eine andere Arbeit, sodass du das Gebet verrichten kannst und du wirst sehen, dass Allah (t.) Großzügig und Hilfreich (bei deiner Suche) ist.

 

http://www.alhaydari.de/gebet/reisen.html

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205 Das Zusammenlegen und Trennen der Gebete

 

Frage:

Wir sind eine Gruppe von Studenten welche, sobald die Zeit des Gebets eintrifft, wir lediglich das Mittagsgebet verrichten. Anschließend gehen wir essen und beten später das Nachmittagsgebet. Ist das Trennen zwischen den beiden Gebeten erlaubt?

 

Antwort:

Es ist sogar empfohlen die beiden Gebete in ihren jeweiligen Zeiten und damit getrennt zu verrichten, ebenso wie das Abend- und Nachtgebet.

 

http://www.alhaydari.de/gebet/reisen.html

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127 Das leise und laute Verlesen des "Takbirat-ul-Ihram"

 

Frage:

Während der ganzen Zeit habe ich stets das Takbirat-ul-Ihram (das Verlesen von Allahu akbar zu Anfang des Gebets) leise verlesen und kannte das Rechtsurteil zum Verlesen hierzu nicht. Ist es nun für mich verpflichtend, meine Gebete zu wiederholen, zumal ich 37 Jahre alt bin?

 

Antwort:

Das laute Verlesen der Takbirat-ul-Ihram ist keine Pflicht, weshalb es nicht notwendig ist, dass du deine Gebete wiederholst.

 

http://www.alhaydari.de/gebet/reisen.html

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126 Die Freitagspredigt

 

Frage:

Ist es für die Freitagspredigt ausreichend, wenn lediglich die Mahnung zur Gottesfurcht und das Gedenken des Jenseits erwähnt werden und nicht die allgemeinen Angelegenheiten der Muslime besprochen werden?

 

Antwort:

Es ist für die Freitagspredigt ausreichend, dass der Vorbeter aufsteht, Allah dankt und ihn preist, zur Gottesfurcht mahnt und eine Sure des heiligen Quran verliest. Anschließend setzt er sich kurz hin, steht hiernach ein zweiten Mal auf, dankt und preist Allah, sendet den Segen und Frieden auf Muhammad (s.) und seiner reinen Familie (a.) und bittet für die Gläubigen um Vergebung. Dies sind die verpflichtenden Bestandteile der Predigt. Jedoch predigt der Vorbeter zusätzlich zu den erwähnten verpflichtenden Bestandteilen allgemeine Angelegenheiten, welche Nutzen für die Muslime in ihrer Religion und Leben beherbergen.

 

http://www.alhaydari.de/gebet/das-freitagsgebet.html

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124 Das Urteil über die pflanzliche und tierische Gelatine

 

Frage:

Wie ist das Urteil bezüglich der tierischen Gelatine in westlichen Ländern? Ist für Seine Eminenz die chemische Umwandlung (Istihala) gewährleistet oder nicht?

 

Antwort:

Wenn die Gelatine pflanzlicher Natur ist oder von einem reinen Tier hergestellt wurde, so ist diese als rein anzusehen und zum Verzehr freigegeben. Wird die Gelatine jedoch von einem unreinen Tier (z.B. das Schwein) entnommen, so ist diese als unrein anzusehen, bis bestätigt wurde, dass eine chemische Umwandlung stattgefunden hat. Bestehen jedoch Zweifel darüber, ob die vorliegende Gelatine pflanzlicher oder tierisch-unreiner Natur ist, so lautet das Urteil diesbezüglich, dass es rein und zum Verzehr freigegeben ist und der Gläubige ist nicht dazu verpflichtet, nachzuforschen, ob die Gelatine pflanzlich oder tierisch ist. Es ist dem Gläubigen erlaubt, diese zu verwenden, es sei denn, er hat Gewissheit darüber, dass die vorliegende Gelatine tierischer-unreiner Natur ist und keine chemische Umwandlung stattfand.

 

http://www.alhaydari.de/reinheit/taegliche-produkte.html

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Bismillah

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Das Sprechen mit der Verlobten vor der Eheschließung

 

Frage:

 

Ist es einem Mann erlaubt mit seiner Verlobten zu telefonieren, bevor sie islamisch verheiratet sind?

 

Antwort:

 

Es ist erlaubt mit ihr zu sprechen, ohne jedoch die Lust und die Triebe zu fördern. Ja, wenn die Verlobung direkt mit der islamischen Eheschließung einhergeht, so wie es in manchen Ländern üblich ist, dann ist das Sprechen über alles mögliche erlaubt

 

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