Nour-al-Zahraa Geschrieben 24. November 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 24. November 2013 Bismillah Salam 113 Das Verbleiben auf der Nachahmung eines toten Rechtsgelehrten der Nachahmung Frage: Wir sind eine Gruppe von Personen, welche einen Rechtsgelehrten nachahmen, wobei dieser Gelehrte verstorben ist, möge Allah sich seiner erbarmen. Ist es uns erlaubt, ihn weiterhin nachzuahmen? Antwort: Der Gläubige ist verpflichtet, den Meistwissendsten nachzuahmen und damit ist folgendes gemeint: der Rechtsgelehrte, welcher am fähigsten dazu ist, sämtliche religiöse Angelegenheiten zu extrahieren und dazu zählen nicht nur Angelegenheiten, welche das Erlaubte (Halal) und Verbotene (Haram) behandeln. Erfüllt derjenige, den ihr nachgeahmt habt, diese und andere Voraussetzungen, so ist es euch möglich, auf die Nachahmung dieses Gelehrten zu verbleiben und bei neuen Angelegenheiten auf den lebenden Meistwissendsten zurück zu greifen. http://www.alhaydari.de/nachahmung/die-meistwissenheit.html Wasalam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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