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Schleierhaft - Über die Kultur des Schleiers in Europa


André

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Schleierhaft
Über die Kultur des Schleiers in Europa

Betrachtet man antike Skulpturen oder mittelalterliche Gemälde von Frauen, sind Schleier und Kopftücher allgegenwärtig. Sie verhüllen den weiblichen Körper und machen gerade dadurch Weiblichkeit sichtbar. Heute finden sich Schleier in der westlichen Welt nur noch als Relikte in Form von Braut-, Witwen- oder Nonnenschleiern. Schleier sowie Kopftuch werden als typische Kopfbedeckung muslimischer Frauen angesehen. Und um das muslimische Kopftuch, den Schleier und deren Symbolgehalte geht es in der Dokumentation, rufen sie doch höchst ablehnende Reaktionen hervor, weil sie als Zeichen der Unterdrückung der Frau im patriarchalisch geprägten Islam gelten.

 

Babylonische Göttinnen, Damen in der Antike und Madonnen auf mittelalterlichen Gemälden: Seit Menschengedenken verdecken Frauen ihr Haar, verhüllen ihr Gesicht oder den ganzen Körper. Schleier und Kopftücher sind mächtige, urweibliche Zeichen - und sie bilden einen Widerspruch in sich: Sie machen Weiblichkeit sichtbar durch Verhüllung.
In westlichen Gesellschaften haben Schleier heute nur noch symbolischen Wert, als Brautschleier oder Nonnenhauben. Schleier und Kopftücher gelten als typisch islamische Kopf- und Körperbedeckungen. Im europäischen Straßenbild geben sich Kopftuchträgerinnen als Musliminnen zu erkennen. Und gerade bei jungen Frauen sind sie Ausdruck eines gestärkten muslimischen Selbstbewusstseins.
Im Westen lösen diese Kopfbedeckungen heftige Gefühle aus. Sie transportieren die unterschiedlichsten Botschaften in Bezug auf Geschlechterordnungen und Religion, gleichzeitig enthalten sie eine Fülle kultureller, erotischer und modischer Codes. Über das Erscheinungsbild von Kopftuch- und Schleierträgerinnen in der Öffentlichkeit wird im französischen Parlament diskutiert, im deutschen Feuilleton gestritten, in niederländischen Internetforen debattiert. Ganzkörperschleier - die afghanische Burka und der arabische Niqab - stoßen auf strikte Ablehnung. Sogar einfache Kopftücher sind zu Sinnbildern für kulturelle Überfremdung, radikalen Islam, Unterdrückung der Frau im muslimischen Patriarchat und weibliche Unfreiheit schlechthin geworden.
Schleier und Kopftuch waren und sind Inspiration für Kunst- und Kulturschaffende, früher thematisch fokussiert auf erotische und sinnliche Inhalte, heute auf das Spannungsfeld zwischen weiblicher Unfreiheit und Selbstbehauptung. Bis heute sind Schleier Projektionsflächen, für die Starkünstlerin Shirin Neshat ebenso wie für den Literaturnobelpreisträger Orhan Pamuk.
Die Dokumentation spürt die höchst komplexen Bedeutungsebenen hinter den Zeichen auf. Sie fragt aus deutscher und französischer Sicht, welche Rolle sie bei der Interpretation von Weiblichkeit spielen, welche realen und eingebildeten Gefahren von diesem Stück Stoff ausgehen, und warum der Schleier trotz allem seine Faszination und Magie bewahrt. (arte)
http://www.youtube.com/watch?v=qNZgysm5x0w

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Warum tragen Musliminnen ein Kopftuch oder einen Schleier?

Im Heiligen Qur-ân finden wir die Begründung. Gott sagt dort: „Damit sie erkannt und nicht belästigt werden“ (Sure 33 Vers 60). Das bedeutet, dass eine Gottergebene Frau (wörtlich für Muslimin) in der Öffentlichkeit sich so zeigen soll, dass sie „erkannt“ wird als eine Frau, die sich moralischen Werten wie Keuschheit und Treue gegenüber ihrem Mann verpflichtet fühlt und deren Liebe zu Allah größer ist als ihre Liebe zu weltlichen Vergnügungen.

Sie möchte durch die Bedeckung ihrer Schönheit, die vor allem auch in ihren Haaren liegt, also kund tun, dass sie kein Interesse an Flirts hat und keine Beziehungen zu fremden Männern haben möchte, in denen Sexualität eine Rolle spielt.

Die Muslimin, die ein Kopftuch oder einen Schleier trägt, wendet sich somit bewusst ab von allem, was ihre Reinheit beeinträchtigen könnte. Sie will „erkannt“ werden als eine Frau, die den Geboten Allahs folgt, wodurch sie zu innerem Frieden und Glückseligkeit gelangt.
Darüber hinaus möchte sie nicht „belästigt werden“. Das Bedecken ihrer Haare und anderer körperlicher Reize wirkt üblicherweise auf fremde Männer wie ein Signal, das besagt: hier ist eine Frau, die nicht verführt werden will, die sich weigert, ihre Keuschheit zu verletzen.

Ihr Anblick hat somit meistens für Männer die Funktion einer Bremse, so dass sie ihre Augen nicht mehr wild umherschweifen lassen, auf der Suche nach einem sexuellem Kick.

Allah sagt im Heiligen Qur-ân unmissverständlich: „O Prophet ! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Tücher tief über sich ziehen. Das ist besser, damit sie erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist allverzeihend, barmherzig.“ (Sure 33 Vers 60).

Und an anderer Stelle heißt es zur Frage der Kopfbedeckung:
„Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen, und dass sie ihre Reize nicht zur Schau tragen, bis auf das, was davon sichtbar sein muss, und dass sie ihre Tücher über ihren Busen ziehen sollen und ihre Reize vor niemandem enthüllen als vor ihren Gatten, oder ihren Vätern, oder den Vätern ihrer Gatten, oder ihren Brüdern, oder den Söhnen ihrer Gatten, oder ihren Brüdern, oder den Söhnen ihrer Brüder, oder den Söhnen ihrer Schwestern, oder ihren Frauen, oder denen, die ihre Rechte besitzen, oder solche von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb haben, und den Kindern, die von der Blöße der Frauen nichts wissen. Und sie sollen ihre Füße nicht zusammenschlagen, so dass bekannt wird, was sie von ihrem Zierat verbergen. Und bekehrt euch zu Allah allesamt, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich seid.“ (Sure 24 Vers 32).

Bisweilen wird argumentiert, dass im eben zitierten Vers nur gemeint sei, dass muslimische Frauen sich von der Unsitte fernhalten sollen, ihre Brüste zur Schau zu stellen.
Aber zum einen finden wir in der selben Sure Vers 61 die Aussage: „(Was nun) die älteren Frauen (betrifft), die nicht mehr auf Heirat hoffen können, so trifft sie kein Vorwurf, wenn sie ihre Tücher ablegen, ohne ihre Zierde zur Schau zu stellen. Dass sie sich dessen enthalten, ist (aber) besser für sie. Und Allah ist allhörend, allwissend.“ – und mit dem Ablegen der Tücher ist ja wohl nicht gemeint, dass sie barbrüstig umherlaufen dürfen.

Zum anderen ist in dem Vers, den wir vorhin zitierten, ausdrücklich gesagt, dass die muslimischen Frauen ihre Reize verhüllen sollen, „bis auf das, was davon sichtbar sein muss“. Darunter ist zu verstehen, dass muslimische Frauen sich in ihrer Bewegungsfreiheit nicht behindert fühlen sollen.

So darf zum Beispiel ihr Blick nicht versperrt sein. Indes wird oftmals die Frage gestellt, warum die muslimische Frau sich, was ihre Bekleidung betrifft, einschränken muss, nur weil sie dadurch unsittliche Männerblicke abwehren möchte. Wäre es denn nicht Sache des Mannes, sich zu zügeln? Und, umgekehrt, gibt es nicht auch Frauen, die Männern hinterher schauen? Sollten deswegen nicht auch Männer einen Schleier oder eine Kopfbedeckung tragen?

Was die Empörung darüber betrifft, dass Frauen eine gewisse Freiheit aufgeben sollen, nur weil manche Männer sich unverschämt benehmen und Frauen oftmals als Freiwild betrachten, so scheint sie berechtigt. In der Tat wäre kein Schleier, kein Kopftuch von Nöten, wenn alle Männer sich anständig benehmen würden. Und bei einem so heiligen Anlass wie der Pilgerfahrt nach Mekka (Hadsch) brauchen Musliminnen auch keine Kopfbedeckung zu tragen, weil jegliche Aufmerksamkeit der Pilger darauf gerichtet ist, Allahs Vergebung und Wohlgefallen zu erlangen.

Im Alltag aber ist die Realität leider nicht so, wie sie wünschenswert wäre. Leidenschaft und Gier sind nicht so leicht aus der Welt zu schaffen. Deswegen muss die islamische Gesellschaft Maßnahmen ergreifen, auftretende sexuelle Reize einzudämmen.

Dadurch sollen Spannungen, die sich durch mangelnde Kontrolle über den sexuellen Trieb ergeben können, abgebaut werden. Allah fordert somit im Heiligen Qur-ân die muslimischen Männern auf, „dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen.“ Denn „das ist reiner für sie“ (Sure 24, Vers 31).

Und in einem anderen Vers heißt es:
„Und nahet nicht dem Ehebruch; siehe, das ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg.“ (Sure 17 Vers 33). Ja, Allah verspricht „Vergebung und herrlichen Lohn“ für „Männer, die ihre Keuschheit wahren, und Frauen, die ihre Keuschheit wahren“ (Sure 33 Vers 36).
Aber unter den Muslimen befinden sich bedauernswerter Weise auch Schwache, die ihre Triebe nicht zu zügeln vermögen; und unter denjenigen, die nicht an den Islam glauben, auch solche, die überhaupt keinen Wert auf die Einhaltung von Sittlichkeit legen, ja, sogar manchen, der „sein Gelüst zu seinem Gott“ (Sure 45 Vers 24) nimmt. Dass eine Frau sich vor ihnen verhüllt, um dadurch Männer, denen es an sittlicher Reife fehlt, zu ermahnen, sich zu zügeln, zeitigt oftmals heilsame Wirkung.

Also ist das Gebot des Heiligen Qur-âns, sich die Haare zu bedecken, ein Selbstschutz für die gläubige Muslimin. Sie setzt durch ihr Befolgen des quranischen Gebotes ein deutliches Zeichen, dass sie sich Gott ergeben hat und Seinen Willen höher stellt als die Welt.

Dass sie bereit ist, weltliches Vergnügen aufzugeben um höherer Freuden, solchen, wie sie moralisches Verhalten und spirituelles Tun mit sich bringen. Und dass sie begreift, dass wahre Liebe auch Opfer verlangt:

dadurch, dass sie um ihrer Liebe zu Gott und ihrem Ehemann willen demonstriert, dass sie kein Interesse hat an fremden Männern und ihm treu sein will, beraubt sie sich zwar jener prickelnden Erlebnisse, wie sie ein Sexuelles einschließendes Umgehen mit fremden Männern mit sich bringen, aber sie erlangt dadurch eine tiefere Befriedigung, die weitaus glücklicher macht als unrechtmäßige Beziehungen.

Zudem festigt die Art und Weise, wie sie sich in der Öffentlichkeit kleidet, sowohl ihre Demut und ihre Hingabe an Allah, als auch ihr Verhältnis zu ihrer Familie und der islamischen Gemeinde. Ihr Selbstwertgefühl und ihr Selbstbewusstsein werden gestärkt. Sie verschwendet keine Zeit, sich für Fremde schön zu machen, was beinhaltet, dass sie nicht zum Blickfang für unkeusche Augen wird, die sich an der äußeren Gestalt einer Frau ergötzen möchten.

Dass sie in der Öffentlichkeit dezent gekleidet erscheint, ist also kein Zeichen ihrer Unterdrückung, sondern ein Symbol für ihre Unschuld.

Eine Grenze für Scham muss es geben. Der Islam zieht diese Grenze sehr klar da, wo die Möglichkeit zur Verführung oder zum Verführt-Werden beginnt: dort, wohin die Augen blicken. Der Schleier bzw. das Kopftuch sind jedoch nicht nur eine Maßnahme zur Abwendung von Unsittlichkeit, die von anderen herrühren mag, sondern auch eine Ermahnung an jede Muslimin, die ihre Haare bzw. Teile des Gesichts bedeckt hält, die eigenen Gedanken zusammen zu halten und Abstand zu nehmen von Vorstellungen oder Handlungen, durch die ihre Keuschheit beeinträchtigt würden.

Das Kopftuch, der Schleier sind somit auch Zeichen der Würde der Frau.

Musliminnen machen dadurch sichtbar und erkenntlich, dass sie für den Mann auf der Straße kein Objekt der Begierde sein wollen und dass er nicht über sie verfügen kann.

Ihnen steht aber dem Heiligen Qur-ân zufolge nicht nur das Recht auf Wahrung ihrer Würde zu, sondern der Islam gewährt ihnen über dies alle Rechte, die sie zur vollkommenen Entfaltung ihrer Natur und ihrer Talente benötigt. Zu klären ist aber noch die Frage, ob nur Musliminnen ihre Reize verhüllen sollen, nicht aber islamische Männer. Gewiss lässt sich sagen, dass die Frau rein äußerlich gesehen schöner ist als der Mann. Deswegen ist es für sie wichtiger, ihre Reize zu verbergen. Aber ist es nicht so, dass auch sie Gefallen finden kann an fremden Männern?

In der Tat lehrt der Heilige Prophet Muhammad, Segen und Frieden Allahs auf ihm, dass auch Männer sich unauffällig kleiden und ihre Haare bedecken sollen, wenn sie außer Haus gehen. Er selbst trug dann stets einen Turban. Und die muslimischen Männer (wie auch die Frauen des Islams) sollten seiner Sunna (d.h. Lebenspraxis) nach Möglichkeit folgen. Deswegen ziehen männliche Muslime ebenfalls häufig in der Öffentlichkeit eine Kopfbedeckung an. Jedem Muslim aber, ob Mann oder Frau, steht es frei, die Gebote des Islams einzuhalten oder nicht. Allah sagt im Heiligen Qur-ân: „Lass den gläubig sein, der will, und den ungläubig sein, der will“ (Sure 18 Vers 30). Und eindeutig gebietet Allah: „Es soll kein Zwang sein im Glauben“ (Sure 2 Vers 257).

Er sagt aber im Heiligen Qur-ân darüber hinaus, dass der Heilige Prophet Muhammad, Segen und Frieden Allahs seien auf ihm, die Menschen insgesamt dazu auffordern soll, seine Sunna (Lebenspraxis) anzunehmen. So heißt es in der Sure Sure 3 Vers 32: „Sprich: `Liebt ihr Allah, so folget mir; (dann) wird Allah euch lieben und euch eure Fehler verzeihen; denn Allah ist allverzeihend, barmherzig.“
Und an anderer Stelle ist zu lesen: „Wahrlich, ihr habt an dem Propheten Allahs ein schönes Vorbild für jeden, der auf Allah und den Jüngsten Tag hofft und Allahs häufig gedenkt.“(Sure 33 Vers 22).

Sich nicht zur Schau zu stellen dadurch, dass man sich besonders reizvoll kleidet und die Figur nicht zu betonen, die Körper-Merkmale besonderer Attraktivität zu bedecken und keinen Anlass für unfromme Wünsche zu bieten, ist für den muslimischen Mann wie die muslimische Frau Pflicht.

Keineswegs aber ist eine Kopfbedeckung, dem Heiligen Qur-ân zufolge, Ausdruck von Aggressivität oder eine Demonstration weltlicher Machtbestrebungen. Sie dient schlicht und einfach der Abwehr von unlauteren Gelüsten.

Sie ist damit fester Bestandteil der islamischen Ethik und ein Gebot der islamischen Morallehre. Sie dient der Aufrechterhaltung der inneren wie äußeren Reinheit und ist ein Mittel, andere darauf hinzuweisen, dass man keinen Gefallen finden will an Unsittlichkeit. Sie ist fester Bestandteil des islamischen Glaubens, und es ist für Muslime unmöglich, das der Sunna (Praxis) zugrunde liegende quranische Schleier-Gebot aufzuheben oder für ungültig zu erklären.

Hadayatullah Hübsch

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Nichts zu danken. Es freut mich wenn ich mein bescheidenes Wissen und meine Erfahrungen sowie Themen die ich aus islamischer Perspektive wissenswert und relevant finde an andere weitergeben und mit ihnen teilen kann. Und es ist schön, wenn das eine oder andere Thema bei einigen Menschen auf eine positive Resonanz stößt. smile.png

Bei der Bundeszentrale für politische Bildung gibt es auch noch einen sehr lesenswerten Artikel aus dem Jahre 2005 über das Thema Kopftuch. Dabei handelt es sich um eine Pressemitteilung aus dem Jahre 2003 vom Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. In dieser Mitteilung des ZMD werden die theologischen Begründungen und weitere gesellschaftliche Aspekte für das Tragen einer Kopfbedeckung kurz und präzise erläutert.


Das Kopftuch
Pressemitteilung vom 20. Oktober 2003

"Bei allen sunnitischen und schiitischen Rechtsschulen besteht Konsens darin, dass die Kopfbedeckung für Frauen zu den Kleidungsvorschriften gehört, die verpflichtenden Charakter haben."


A. Theologische Begründungen:

Die Regeln für die Bekleidung für Männer und Frauen sind Bestandteil der islamischen Lehre. Ihre Befolgung gehört somit zum islamischen Glauben und zur islamischen Lebensweise. Das Tragen des "Kopftuchs" ist Teil der Glaubensausübung. Zusammengenommen belegen das die Rechtsquellen (Koran, Sunna und Konsens) im Islam:

1. Der Koran: Der Koran erhob die zur Zeit der Offenbarung allgemein geltende Sitte der Kopfbedeckung zur Vorschrift und präzisierte dieses mit den Worten: "... sie [die Frauen] sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen..." (Koran 24/31, Übersetzung Bubenheim/Elyas) Der Koran machte es somit zur Pflicht, die Kopfbedeckung nach vorne zu schlagen und damit Hals, Ausschnitt und Brust zu bedecken. Andere Einzelheiten, die zu den Kleidervorschriften für beide Geschlechter gehören, sind dem vollständigen Text des bereits oben aufgeführten Verses zu entnehmen (Koran 24/30-31).

2. Die Sunna: Von der Befolgung dieser Vorschriften, insbesondere der der Kopfbedeckung für Frauen, wird ohne Ausnahme in der Sunna, der Lebensweise des Propheten, berichtet: A´isha, die Frau des Propheten, berichtet, dass der Prophet seinen Blick von ihrer Schwester Asmaa abwandte, als diese einmal mit durchsichtiger Kleidung zu ihm kam. Er sagte zu ihr: "Asmaa, wenn eine Frau ihre erste Regelblutung hatte, soll man nichts von ihr sehen, außer diesem und diesem." Und er zeigte dabei auf sein Gesicht und seine Hände (Hadith-Sammlung von Abu-Dawud)

3. Der Konsens: Bei allen sunnitischen und schiitischen Rechtsschulen besteht Konsens darin, dass die Kopfbedeckung für Frauen zu den Kleidungsvorschriften gehört, die verpflichtenden Charakter haben. Bei den sunnitischen Rechtsschulen - der hanafitischen, der hanbalitischen, der shafiitischen und der malikitischen -, sowie bei der Rechtsschule der schiitischen Zwölfer Imame gilt die Kopfbedeckung unumstritten als Pflicht (arabisch: Wadschib) für muslimische Frauen.


B. Weitere gesellschaftliche Aspekte

1. Die Vollverschleierung (die Gesichtsbedeckung) galt laut koranischer Aussage als Pflicht nur für die Frauen des Propheten, nicht aber als allgemeine Pflicht für andere muslimische Frauen. Nur in einigen besonderen Fällen sehen einige Gelehrte die Pflicht der Vollverschleierung für einzelne Frauen gegeben.

2. Die Kleidervorschriften gelten ab dem Zeitpunkt der Geschlechtsreife als Pflicht. Auch vor dem Erreichen dieses Alters sollen bestimmte Teile dieser Vorschriften, z.B. Bedeckung der Geschlechtsteile, aus erzieherischen und gesellschaftlichen Gründen beachtet werden. Schamhaftigkeit gehört zur Glaubensausübung.

3. Gebote und Vorschriften des Islam sollen bewusst befolgt werden. Die Befolgung soll aus Überzeugung und freiem Willen erfolgen, weshalb der Koran und die Prophetensprüche immer wieder den Sinn dieser Vorschriften, die negativen Folgen für die Gesellschaft durch ihre Missachtung und die Belohnung im Jenseits für ihre Beachtung erläutern.

4. Das Nichttragen des Kopftuches bedeutet nicht die Abkehr vom Islam und gilt islamisch gesehen für sich allein nicht als Maßstab für die Frömmigkeit der Einzelnen.

Quelle: ZMD Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.: Das Kopftuch. Auf: »www.islam.de«, Stand 28.6.2005. http://www.bpb.de/po...-in-deutschland

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