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Fatwa von einem anderen Marja3


shiataaaali

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Hier sind zwei Situationen, wo du einen anderen Marja' in einer bestimmten Angelegenheiten nachahmen dürftest:

 

F. 17: Wenn festgestellt wird, daß mehrere Wissenschaftler in jeweils mehreren Angelegenheiten wissender sind (als die anderen) - so daß jeder in bestimmten Angelegenheiten wissender ist - ist es dann erlaubt, sich nach ihnen (den jeweiligen) zu richten?

A: Die Aufteilung bei der Nachahmung ist unbedenklich. Wenn angenommen wird, daß jeder (Wissenschaftler) in der (bestimmten) Angelegenheit, in dem er nachgeahmt wird, wissender ist (als die anderen), dann muß sogar die Aufteilung (bei der Nachahmung) als Vorsichtsmaßnahme durchgeführt werden, falls sich ihre Rechtsurteile in dieser Angelegenheit (voneinander) unterscheiden.

 

F. 8: Wir können uns bei den Handlungen, die der meistwissende Rechtsgelehrte als vorsichtshalber Pflicht deklariert, nach ihm an den nächsten Meistwissenden wenden. Und unsere Frage ist: Falls der Meistwissende nach ihm (die Angelegenheit) ebenfalls (als) vorsichtshalber Pflicht deklariert, ist es dann erlaubt, sich an den Meistwissenden nach den beiden zu wenden? Und wenn es beim Dritten auch so ist, steht es einem dann zu, sich an den Meistwissenden nach diesen zu wenden usw.? Bitte erläutern Sie diese Angelegenheit.

A: Es ist unbedenklich, sich an den Rechtsgelehrten zu wenden, der keine Vorsichtsaussage in der Angelegenheit deklariert, sondern bei dieser (Angelegenheit) ein eindeutiges Rechtsurteil fällt, unter Berücksichtigung (der Reihenfolge) des Meistwissenden und der nächsten Meistwissenden.

 

http://islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_zum_thema_nachahmung.htm

 

Weiteres findest du hier: http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/47816-nur-einem-marja-folgen/

 

#salam#

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