Zenaamani Geschrieben 26. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 26. Oktober 2013 Salam, ich habe ein großes Problem ich habe vor kurzem erfahren,dass meine Schwester Kontakt zu einem Mann hat , obwohl sie noch verheiratet ist ,, ihr Mann ist zwar seit 2 Jahren verreist kommt jedoch ab und zu nach Deutschland , sie sind im scheidungskrieg und er will sie nicht scheiden lassen , sie hat einen erheblichen Hass zu ihm und liebt mittlerweile den andren ,, was mir jedoch bedenken macht weil sie sagt wenn sie geschieden ist will sie ihren Fehler mit ihm gut machen und heiraten , jedoch weiß ich als shiiten das es eigentlich doch nicht mehr möglich ihn zu heiraten , aufgrund der Beziehung die sie trotz ehe mit dem andren eingegangen ist? Sagt mir bitte ob es eine fatwa gibt , egal von welchen Gelehrten , mir ist nur wichtig ob es überhaupt nach ihrer Scheidung moeglich ist ,dazu moechte ich noch mittleilen das es "nicht "zu intimen Sachen gekommen ist zwischen den beiden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rukeya El Najef Geschrieben 26. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 26. Oktober 2013 Salam aleikum, Fakt ist,sie ist noch verheiratet und darf deshalb keinen Kontakt zu einem fremden Mann haben,auch wenn sie im "Scheidungskrieg" ist.Mit dem Kontakt zum Anderen begeht sie haram. Doch Shiiten ist es möglich mehrmals zu heiraten.Pflicht ist aber natürlich die Wartezeit nach der Scheidung,diese beträgt 3 Monate und 10 Tage (CIRCA,ich weiß es nicht 100%ig) .Sie ist wichtig um zu schauen ob sie schwanger ist. Es ist deine Pflicht deiner Schwester zu sagen,dass sie gerade haram begeht indem sie Kontakt zu einem anderen Mann hat. Falls du ihr Bruder (nicht Schwester) bist solltest du Kontakt zu ihrem mann aufbauen und versuchen zu vermitteln.Eine Frau in der Schwebe zu lassen ist unfair und unislamisch,jeddoch wenn er seit Jahren nicht mehr mit ihr zusammen lebt ist es genauso schlimm...... Masalame Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zenaamani Geschrieben 26. Oktober 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. Oktober 2013 Danke fuer deine Antwort aber ich habe gehört das es auch bei shiiten nicht mehr möglich ist eine Person zu heiraten wenn man während seiner Ehe eine "haram" Beziehung zu dieser Person hatte ,,also nebenbei ! Gibt's fatwa dazu ?ist sie denn nicht theoretisch nach 2 Jahre Trennung zu ihren Mann , nicht eigentlich schon geschieden ???ich meine auch wenn er da war sie haben nicht mal unter einem Dach gelebt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Az-Zahra Geschrieben 27. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Salam alaykum, Am besten fragst du einen Gelehrten dazu, damit du auch eine 100% Antwort bekommst. Du hast gesagt sie sind nicht intim geworden ,also treffen die beiden sich "nur"? Vielleicht habe ich auch gerade deinen Text falsch verstanden aber daraus ist ansich nicht ersichtlich ob sie wirklich haram machen oder nicht. Falls du keinen Gelehrten kennst ,helfe ich dir gerne weiter ins. Fi amanillah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zenaamani Geschrieben 27. Oktober 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Ich wäre über Kontaktinformationen "mehrerer"Gelehrten sehr dankbar , wenn es möglich ist ,,und dazu muss ich noch sagen das er ihr erheblichen Schaden angetan hat, wie z.B ;sie mal 5 Monate im Libanon eingesperrt hatte und ihr die beiden Söhne entführt, ist es denn nicht möglich das ein Gelehrter sie ohne die Zustimmung ihres Mannes scheiden lässt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Az-Zahra Geschrieben 27. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Salam alaykum, Doch unter bestimmten umständen gibt es möglichkeiten. Ich schick dir gleich eine PM ins. Sprichst du arabisch? Fi amanillah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 27. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Solange die Frau nicht geschieden ist, darf sie keine Beziehung zu einem anderen Mann haben. Wenn der Mann sie nun scheiden lässt, dann darf sie den zweiten Mann heiraten, allerdings nur dann, wenn sie kein Zina gemacht haben. Wenn sie Zina gemacht haben dürfen sie lebenslang nicht heiraten. Was den ersten Mann betrifft: die Frau hat ein Recht ihn in einem islamischen Gericht anzuklagen, allerdings wird sie trotz Trennung nicht automatisch geschieden. Das entscheidet der oberste Richter. Wenn er feststellt, dass ihr Ehemann nicht seinen ehelichen Pflichten nachging und sich nicht ändern möchten, kann er sie scheidrn lassen. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlJa3fariyy Geschrieben 27. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Warum dürften sie, wenn sie Zina gemacht haben, lebenslang nicht miteinander heiraten? Sie könnten ja davon Tawbah machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 27. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Als verheiratete Frau darf sie den Mann mit dem sie während der Ehe Zina macht, nicht mehr heiraten. So lautet das Rechtsurteil. Den genauen Grund müssten man nachlesen, es gibt sicherlich Überlieferungen dazu. Es dient bestimmt auch zur Abschreckung von dieser schlimmen Tat. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zahra Geschrieben 27. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Salam alaikum es kommt vielleicht noch dann hinzu, dass beid enicht wussten dass es so ein Urteil gibt etc.Ich rate der Schwester dringends ihrem Marja den speziellen Fall zu schildern und den Kontakt zu diesem Mann abzubrechen. Zumindest bis das Rechtsurteil da ist. Die Frage ist ja auch, wie gültig ist ihre jetzzige Ehe wenn der Ehemann gar keinen Verpflichtungen nachkommt.. Gibt es Kinder etc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zenaamani Geschrieben 27. Oktober 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Ja es gibt Kinder aber sie besteht trozdem auf eine Scheidung weil sie viel durchmachen musste mit ihm , wäre nett wenn ich von euch einige Kontaktinformationen von Gelehrten hier in Deutschland bekomme Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Saluton Geschrieben 27. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Salam, Pflicht ist aber natürlich die Wartezeit nach der Scheidung,diese beträgt 3 Monate und 10 Tage (CIRCA,ich weiß es nicht 100%ig) .Sie ist wichtig um zu schauen ob sie schwanger ist. Ja, "damals". Aber heute doch nicht mehr. Da sollte doch ein Frauenarzt schneller für Klarheit sorgen können. Kai Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Saluton Geschrieben 27. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Salam, Als verheiratete Frau darf sie den Mann mit dem sie während der Ehe Zina macht, nicht mehr heiraten. Da habe ich jetzt ein konzeptionelles Verständnisproblem. In einer nicht islamisch dominierten Gesellschaft ist ja der Zina nicht strafbar und somit eine Ehe dieser Art möglich. In einer islamisch dominierten Gesellschaft führt die Offenbarung des Zina u.U. zu schweren Strafen für beide Teilnehmer (wimre vor allem für die verheiratete Frau). Und damit hat sich die Heirat doch in aller Regel erübrigt. Kai Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zenaamani Geschrieben 27. Oktober 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Haben die gar keine Chance es gut zu machen? Also falls es auch intim gewesen ist??gibt es bei keinem gelehrten eine fatwa zu sowas?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zenaamani Geschrieben 27. Oktober 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Und wie sieht es aus wenn es "shak"also ne Vermutung gibt aber keine Sicherheit das es zu zina gekommen ist ?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlJa3fariyy Geschrieben 27. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Haben die gar keine Chance es gut zu machen? Also falls es auch intim gewesen ist??gibt es bei keinem gelehrten eine fatwa zu sowas?? Mit Zina ist der außereheliche Geschlechtsverkehr gemeint. Einfach nur Intim zu werden, aber keinen Geschlechtsverkehr zu haben, ist kein Zina. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zenaamani Geschrieben 27. Oktober 2013 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Muhsin was bezeichnet man genau als Zina mir wurde gesagt nur wenn es richtig dazu kommt natürlich ist alles andere haram aber es ist dann nicht gleich zina soweit ich weiß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 27. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Die Stufe von Zina die hier gemeint ist, ist der Geschlechtverkehr selbst. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vivi Geschrieben 27. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Salam Ich dachte, dies sei der Vorstellungsthread. Herzlich willkommen im Forum.Inshallah werden deine Fragen in den verschiedenen Bereichen beantwortet. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Az-Zahra Geschrieben 27. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2013 Salam alaykum @bruder mushin du sagtest wenn die beiden zina gemacht haben sind sie fuer den rest ihres Lebens Haram fûreinander. Gilt dieses Urteil weil die Frau verheiratet ist oder sind die zwei die Zina machen (ohne das einer von beiden verheiratet ist) auch für immer haram füreinander? Fi amanillah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 28. Oktober 2013 Das gilt nur, wenn die Frau dabei mit jmd. anderem verheiratet war. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muslimka06 Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 28. Oktober 2013 Das Ding ist, wenn sie mit ihm noch verheiratet ist, dann DARF sie kein Kontakt zu einem Mann, mit dem sie eine Beziehung führt, haben. Das gilt schon als Unehrlichkeit gegenüber dem anderem manne, auch wenn sie ihn nicht liebt, solange sie seine Ehefrau ist hat sie nicht das recht jmd. Anderen als 'Freund' anzusehen. Also jetzt klipp und klar gesagt. Nicht so ernst nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Saluton Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 28. Oktober 2013 Salam, Also jetzt klipp und klar gesagt. Nicht so ernst nehmen Was sollte man nicht so ernst nehmen? Und warum? Kai Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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