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Leistungsanspruch trotz Arbeitsaufnahme bzw Auszug verlängern-HILFE?!


mahdi_mohajjer

Empfohlene Beiträge

Bismillah ar Rahman ar Raheem

 

Salam aleikom geeehrte Geschwister,

 

ich wollte euch mal fragen wie ihr ein Schreiben formulieren würdet, in dem ihr euren Leistungsanspruch auch nach Berufsaufnahme verteidigen würdet. Ich habe ALGII erhalten es wird aber ab nächsten Monat stillgelegt, weil ich ja eine Arbeit aufnehme. Nun wollte ich gerne wissen ob ich das Geld zumindest für meine Frau wieder beantragen kann, denn sie muss ja einen Integrationskurs machen und der kostet immerhin auch Geld.

 

Wenn die Leistungen gestrichen werden, wäre sie nicht mehr verpflichtet und sie steht wieder ganz am Anfang. Jezt versuche ich mich zu wehren um für sie auch weiterhin Geld zu erhalten- dass ich keines bekomme ist eigentlich logisch.

 

Und dazu noch eine Frage: Kann man denn einfach so ausziehen aus dem Elternhaus oder wird dann dadurch das Geld wieder gestrichen, weil man sich selber Kosten verursacht ? Ich mein es ist doch mein Ding was ich mit meinem Geld mache oder? Ob ich jezt bei meiner Mutter lebe oder in einer eigenen Wohnung ist doch egal, denn in beiden Fällen zahle ich es von dem Geld was ich verdiene...nicht vom Geld meiner Frau.

 

Oder würde mir sogar Geld zu stehen falls ich ausziehe? Eine Wohnung vom JObcenter möchte ich nicht, weil ich keine Lust darauf habe in Angst zu leben die Bezüge gestrichen zu bekommen und dann wieder aus der Wohnung rausmüsste...will das alles vom Gehalt begleichen..

 

Vielleicht hat ja der eine oder andere ein paar Tips..mir ist nämlich irgendwie mulmig im Bauch- sage mir deshalb irgendwie sogar schon "baba velesh kon-lass das Jobcenter ziehen, immerhin bist du dann frei und musst dich nicht für jeden cent rechtfertigen..." aber ob das so richtig ist?

Wsalam,Mahdi

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#salam#

 

Das bei einer Arbeitsaufnahme die ALG II verfällt ist normal. Du kannst ein Brief formulieren in dem du schreibst das du evtl. noch Leistungen von denen brauchst weil du nicht weiss ob dein Gehalt ausreichend ist, dies kann erst nach der ersten Lohnzahlung folgen. Daher bestehst du drauf den Anspruch für den nächsten Monat noch zubekommen, bei einer zuviel gezahlten Leistung würdest du dies in Raten zurück zahlen. Diesweiteren brauchst ihr Geld um zur Arbeit zur fahren und damit deine Frau weiterhin den Integrationskurs besuchen kann. Ein ausbleiben der Leistung für den Monat Februar würde vielleicht einen Arbeitsplatz verlust verursachen.

 

Da ihr verheiratet seit wird dein volles Einkommen berücksichtigt und wenn das Gehalt ausreichend ist für euch beide steht ihr auch keine Leistung mehr zu.

Natürlich könnt ihr einfach ausziehen, erst recht wenn ihr nichts mehr vom Jobcenter bekommt, dann kannst du machen was du wllst die haben nichts mehr damit zutun. Wenn ihr eine Wohnung findet die angemessen für euch ist, aber dein Gehalt nicht ganz für Miete und Lebensunterhalt ausreicht kannst du Wohngeld beantragen.

 

Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen. Wenn du noch Fragen hast, kannst du die gerne stellen. Ich kenne mich etwas damit aus :-)

 

#salam#

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salam.gif

 

Stillgelegt bedeutet das dein Arbeitseinkommen hoher ist als Alg2.

Ein Schreiben aufsetzten lohnt nicht.

 

Wie Schwester Jnoub Lady schon erwähnt hat kannst du Wohngeld beantragen.

Mit etwas Glück übernehmen die auch den Sprachkurs. Da diese auch einige andere kosten übernehmen die vorher von Alg2 übernommen wurden. zb. Schulausflüge usw.

Bei mehreren Kindern macht das einiges im Jahr.

 

Zusätzlich kannst du noch Kindergeldzuschlag beim Arbeitsamt Beantragen.

Falls welche vorhanden sind? Ich wünsche dir viele gesunde Kinder Inschallah

 

Leider dauert anfangs die Bearbeitungszeit der oben erwähnten Behörden sehr lange, da diese erst einmal deine erste Verdienstbescheinigung brauchen.

 

Noch was, nehmen wir an du beginnst Anfang Februar deine Arbeit, dann bekommst du Anfang Februar noch die letzte Zahlung von Alg2. Damit du noch für Februar abgesichert bist.

 

wasalam.gif

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Noch was, nehmen wir an du beginnst Anfang Februar deine Arbeit, dann bekommst du Anfang Februar noch die letzte Zahlung von Alg2. Damit du noch für Februar abgesichert bist.

 

wasalam.gif

 

#salam#

 

Genau das ist eben nicht der Fall. Die Leistung vom Jobcenter werden dann nur für Januar gewährt da er ab Februar bzw. für den Monat Februar Einkommen hat obwohl dies erst am Ende das Monats ausgezahlt wird. Das Jobcenter zahlt immer im Vorraus und dies würde dann wegfallen.

 

#salam#

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#salam#

 

Die gezahlte Leistung vom Jobcenter im Februar muss zurück gezahlt werden.

 

Ich hatte in der mündlichen Abschlussprüfung SGB daher weiß ich das.

 

Inshallah kann Bruder Mahdi was mit unserer Hilfe anfangen. Ich wünsche ihm viel Glück.

 

#salam#

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salam.gif

 

Du meinst sicherlich die Gezahlten Gelder vom Jobcenter für den Monat Februar?

 

Nein muss er nicht. Da er im Monat Februar kein Einkommen hat. Es zählt nur das Einkommen das er im besagten Monat erhält. Und das wird sicherlich erst im März so sein.

 

wasalam.gif

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#salam#

 

Hier ein Link wo es auch steht: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199750917506.php

 

Sollte der Bruder sein Gehalt am 28.02. bekommen, ist dies voll anzurechnen und muss zurück gezahlt werden. Da hatte ich wohl nicht unrecht, wir wollen uns doch nicht streiten, hehe.

Bruder Issa, wie es genau aussieht weiss ich nicht, Bruder Mahdi kann es uns dann eher sagen. smile2.gif Ich bekomme mein Gehalt immer im selben Monat also am Ende, aber jeder Arbeitgeber ist anderes.

 

#salam#

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Salam aleikom ihr Lieben,

 

ich danke euch wirklich sehr ihr beiden :-)

 

Bei mir ist es so, am 22. Januar beginne ich die Arbeit, die letzte Zahlung erhielt ich am 30.Dezember, ich habe also mein Geld für Januar erhalten. Dann bekam ich am 2.Januar ein Schreiben indem ich darüber informiert wurde, dass die Leistungen ab Februar eingestellt werden- ich bekomme also keinen Gehalt mehr für den Monat Februar, den ich dann also überbrücken muss.

 

Ein Schreiben habe ich schon aufgesetzt und abgeschickt, mit Kopie des ARbeitsvertrages usw. Nun muss ihc mal schauen wenn meine Zahlungen dann Ende Februar kommen wie hoch die ausfallen und dennenv on der Verdienstabrechnung usw eine Kopie zusenden, damit die meinen Antrag bearbeiten- Ich gehe eh davon aus dass ich nichts mehr erhalten werde, aber man kann es ja zumindest versuchen, immerhin geht meine Frau ja in den Integrationskurs zudem sie verpflichtet wurde, sie müsste also eigentlich weiter Geld erhalten, auch wenn ich dann arbeiten gehe..

 

Nicht streiten ihr Lieben- vielen Dank für alles

 

Wasalam,Mahdi

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