Nour-al-Zahraa Geschrieben 9. Oktober 2013 Melden Teilen Geschrieben 9. Oktober 2013 Bismillah Salam 386 - Das Urteil über denjenigen, der das Fasten absichtlich bricht Frage: Jemand hat absichtlich das Fasten am Tage des Monat Ramadan gebrochen. Was ist nun seine Verpflichtung? Antwort: Es ist verboten das Fasten am Tage des gesegneten Monat Ramadan zu brechen und dies gilt für jedes verpflichtende Fasten, wenn kein religiös akzeptabler Grund vorliegt. Es stellt ohne Zweifel eine große Sünde dar. Seine Verpflichtung besteht nun darin den Tag nachzuholen und die Sühne (Kaffarah) zu leisten und diese ist: er kann wählen zwischen dem Befreien eines Menschen, dem Speisen von 60 Armen oder das Fasten von zwei aufeinanderfolgenden Monaten. http://www.alhaydari.de/das-fasten/fastenbrecher.html Wasalam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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