Shia133 Geschrieben 15. April 2014 Melden Teilen Geschrieben 15. April 2014 Salam Alaykum Liebe Geschwister, ich habe gestern eine Nachricht von einem Bruder bekommen der persönlich mit einem Sheikh gesprochen hat. Der Sheikh meinte dass es nur erlaubt ist für einen Mann Mutah mit einer Muslima zu machen die schonmal ehelich verheiratet war. sonst ist es Haram auser bei Christen,Juden etc Er sagte es ist bei allen Marajas. Wisst ihr genaueres darüber hat jemand Fatwas was Sayyed Ali Khamenei dazu sagt. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 15. April 2014 Melden Teilen Geschrieben 15. April 2014 Salam, vielleicht meint er ohne Erlaubnis des Vaters, dann stimmt es. Ansonsten hat er ihn wohl falsch verstanden. ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abdullah Geschrieben 15. April 2014 Melden Teilen Geschrieben 15. April 2014 Salam, Das ist falsch verstanden! Wenn ein Mädchen ledig ist, benötigt es die Erlaublis des Vormundes. D.h. mit Erlaubnis des Vaters/Bruders/Großvaters, je nachdem, wer Vormund ist, kann man auch eine Zeitehe schließen. War die Frau jedoch verheiratet, so benötigt sie nicht mehr die Erlaubnis des Vormundes. Wa aleikum salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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