Anna Geschrieben 6. März 2007 Melden Teilen Geschrieben 6. März 2007 As Salam Aleikum lieber Bruder, ich habe mir zu diesem Zweck, einen schönen glatten Stein aus dem Garten mitgenommen. Da ich diese Reinigung für das eine Gebet in der Dienststelle benutze. (Der Toilettenraum ist für alle zugänglich) und ich habe keine Lust auf dumme Bemerkungen. Ist dieses auch okay. Salam Anna Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Al-Batul Geschrieben 7. März 2007 Melden Teilen Geschrieben 7. März 2007 lieber Bruder, ich habe mir zu diesem Zweck, einen schönen glatten Stein aus dem Garten mitgenommen. Al-Salamu3aleikom ja auf einem glatten stein kannst du tayamum machen... (Der Toilettenraum ist für alle zugänglich) und ich habe keine Lust auf dumme Bemerkungen. man kann tayamum nur machen, wenn kein wasser zugänglich ist um wudhu zu machen...also ich glaube nicht dass das ein grund ist, um tayamum machen zu können...(not sure) salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Noor-Alzahra Geschrieben 8. März 2007 Melden Teilen Geschrieben 8. März 2007 salam alykom ja al batul das stimmt. ich denke die gebete müsste schwester anna dann wohl nachholen. tayamum gilt nur wenn man kein wasser hat, oder das wasser einem schadet und soweit ich weiß auch in zeitknappheit wenn man also keine zeit für ghusl hätte im shahre ramadan z.b. aber wegen dem nachholen der gebete fragt schwester anna am besten noch mal ihren marja'a. fee aman Allah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Schafik Geschrieben 8. März 2007 Melden Teilen Geschrieben 8. März 2007 Meine lieben Geschwister. Beachtet folgendes: 1. ist die Schwester Sunnitin. 2. da sie Benachteiligungen auf Arbeit befürchten kann, ist tayammum inscha Allah erlaubt. Schwester, frag da bitte noch einen Gelehrten deines Vertrauens. Inscha Allah musst du aber nichts nachholen und alles ist so, wie es sein muss. Vertrau auf Allah! Wa salam Schafik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Schafik Geschrieben 8. März 2007 Melden Teilen Geschrieben 8. März 2007 PS: Nach Ayatollah Khamenei ist auch Zeitknappheit ein Grund, tayammum zu machen. Das schließe ich aus folgender Fatwa: F. 217: Hat die rituelle Trockenreinigung anstelle (als Ersatz) der rituellen Vollkörperreinigung dasselbe definitiv bestimmte Urteil wie die rituelle Vollkörperreinigung (selbst), das heißt, ist es damit erlaubt, (z.B.) in die Moschee einzutreten?A: Es ist erlaubt, alle religionsgesetzlichen Wirkungen der rituellen Vollkörperreinigung (auch) der rituellen Trockenreinigung , die sie ersetzt, zuzuordnen, außer in dem Fall, daß die rituelle Trockenreinigung aufgrund von Zeitknappheit anstelle der rituellen Vollkörperreinigung durchgeführt wurde. F. 226: Jemand betet aufgrund von Zeitknappheit mit der rituellen Trockenreinigung , und nach der Gebetsverrichtung stellt er fest, daß er (doch) noch (genügend) Zeit für die rituelle Waschung hat. Wie ist sein rituelles Gebet zu beurteilen? A: Er muß dieses rituelle Gebet wiederholen. http://islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_...rockenreinigung Wa salam Schafik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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