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"Das Recht ist mit Ali und Ali ist mit dem Recht" Der Hadith


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Al-Jam Bayna Sihah-i Sitte beinhaltet folgende Hadith des Propheten ( sas ):

 

"Möge Allah Ali mit Seiner Barmherzigkeit überschütten.

Mein Schöpfer ! Wo immer Ali ( a.s ) hingeht,

lasse das Recht auch immer mit ihm sein !"

 

Die Ahlu'l-Sunna besitzt in ihren Quellen eine Überlieferung ,in der der Prophet ( sas ) zu Ammar gesagt haben soll:

"Nach mir wird es in meiner Ummah Streitfälle und Auseinandersetzungen geben. Unter ihnen werden sich die Schwerter trennen und ein Teil wird den anderen Teil töten. Dann werden sie verkünden, dass sie nichts miteinander binden würde. O Ammar ! Dich wird eine abtrünnige Gruppe töten. In diesem Fall bist du auf dem richtigen Weg und das Recht ist mit dir. Wahrlich, Ali wird dich niemals vom rechten Weg abkommen lassen und dich in die Irre führen.

 

O Ammar! Wer die Hilfe mit dem Schwert gegen die Feinde Alis auf sich nimmt, dem wird auch Allah am Tag der Auferstehung Hilfe leisten. Wenn du diese Tage erleben solltest, so sei mit meiner Rechten (mit Ali).

Wenn das gesamte Volk auf eine Seite gehen sollte und Ali ( a.s ) allein auf einer Seite, so geh du mit Ali ( a.s ).

 

O Ammar ! Ali ( a.s ) kommt niemals vom rechten Weg ab.

O Ammar ! Die Loyalität zu Ali ( a.s ) ist die Loyalität mir gegenüber. Die Loyalität mir gegenüber,ist die Loyalität Allah gegenüber.

 

*Scheikhu'l-Islam Hamawayni, Al-Faraid; Scheikh Sulayman , Yanabiu'l-Muwaddat, S.128 ; Ibn'i Asir, Usdu'l-Gabe ,B.5, S.287 ; Kanz-ul-Ummal, B.6, S.255; Die Geschichte Bagdads, B.13, S. 186; Majmau'z-Zawaid, B.7 ,S.236 ; Zazailu'l-Hamsa Mina's-Sitte, B.2 ,S. 397 .

 

 

Ahmed b. Musa b. Mardawiyya überliefert von der Ahlu'l-Sunna, welche von Aischa überlieferten, dass der Prophet ( sas ) sprach :" Das Recht ist mit Ali, Ali ist mit dem Recht; Sie werden sich nicht trennen,

bis sie mich am Fluss wiedertreffen werden.

 

*Die Geschichte Bagdads ,B.14, S.14; Mustadraku'l-Hakim, B.3 ,S. 119; Majmau'z-Zawaid ,B.7, S.235, B.9 S.124 ; Kanz-ul-Ummal, B.6 , S.217 ; Musnad-i Ahmed B.1, S.77 ; Al-Kanz, B.7 ,S. 102 ; At-Taju'l-Jami li'l-Usul, B. 3, S.249 .

 

Alaikum Salam

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