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SadiqatulTahira

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F. 560: Ist der Kauf von Ware in Raten zu einem
Mehrpreis gegenüber ihrem Wert in bar erlaubt?
Und wird das als Zinshandel gewertet?

A: Es gibt kein Hindernis dazu, eine Ware in Raten für einen höheren (Wert) als ihren Wert in bar zu verkaufen und kaufen, und der Unterschied zwischen dem Preis in bar und in Raten ist nicht als Zinsen zu werten.


Wie ist es bei einem chirugischen Eingriff der in Raten (+Zinsen) abgezahlt wird ?
Kann man die Fatwa unseres geliebten Imam Khamenai (ha) auch darauf beziehen ?

 

 

Nein, das ist nicht dasselbe. Er müsste dir den chirurgischen Eingriff bei Ratenzahlung teurer berechnen, dann wäre es ok. Wenn Zinsen anfallen, dann ist das ein Zinsgeschäft, wo du an jemanden Zinsen abdrücken musst, weil du deine Schulden nicht sofort begleichen kannst.

 

#salam#

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Salam,

 

nach meinem Grundkenntnissen des Bank-Kreditwesens ist jede Ratenzahlung natürlich ein Zinsgeschäft . Die zu zahlende Rate setzt sich aus der Tilgung und dem Zins zusammen. Bei einer Ratenzahlung ist normalerweise die Summe der Ratenzahlungen höher als der eigentliche Preis bei Einmalzahlung. Diese Differenz ist der Zins, den man zahlt. Üblicherweise wird ja auch ein effektiver Zinssatz ausgewiesen. Nur wenn dieser Zinssatz 0,00 % beträgt liegt kein Zinsgeschäft vor.

 

In allen anderen Fällen kann auch durch sprachliche Interpretationen das Zinsgeschäft nicht wegdiskutieren.

 

wasalam

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Salam

Es besteht ein Unterschied darin ob, man eine einmalige, festgelegte Gebühr dafür zahlt, dass man eine materielle Sache in Raten bezahlen kann oder ob man auf (Giral)Geldverleih veränderbare Zinsen nimmt.Zinsen und Gebühren sind nicht dasselbe.

Zins wird auf die Tilgungsrate gesondert aufgerechnet und die Höhe variiert.Eine normale Ratenzahlung hingegen hat eine gleichbleibende Ratenhöhe für einen festgelegten Zeitraum.

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Salam

Erlaubt ist eine Ratenzahlung mit vorher festgelegter Tilgung.Ein extra Zins zusatzlich zur Tilgung ist nicht erlaubt und dies wird aber häufig so angeboten.

 

"Festzinsen" ist eine Worttäuschung von Bänkern und bezieht sich immer nur auf einen Zeitraum, an welchem am Ende nochmals der aktuelle Marktzins benutzt wird zum angleichen, d.h.der Zins ist eben gar nicht fest, dann wär es per Definition auch kein Zins mehr.

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Salam,

 

ein Beispiel: LCD-Fernseher für 1200 € als kaufpreis (bei sofortzahlung).

 

Bsp1: Angeboten wird eine Ratenzahlung mit 24 Raten zu 50€ Da 24 x 50 € = 1200€ ist wird hier jeden Monat mit 50€ getilgt und der effektive Zins ist 0,00%. (islamisch korrekte Ratenzahlung).

 

Bsp2: Angeboten wird eine Ratenzahlung mit 24 Raten zu 55€. Da 24 x 55€ = 1320 € ist, werden also 120€ zusätzlich zu dem 1200 € gezahlt. Diese 120€ sind Zinsen (effektiver Zins ca. 5% pro Jahr). Auch hier wird der Kaufpreis von 1200€ durch im Schnitt 50€ pro Monat getilgt.

 

wasalam

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salamu alaikum smile.png

 

inshaallah kann es euch helfen smile.png

 

riba = zinsen smile.png

 

 

 

Z i n s e n / R i b á

Sure 4 Vers 33
O ihr, die ihr glaubt, verzehrt euer Gut nicht unrechtmäßig untereinander, sondern triebt Handel in gegenseitiger Übereinkunft

Das islamische Recht erlaubt die Kapitalvermehrung durch den Handel,
aber nicht durch Zinsnehmen.

Riba bedeutet in übertragenen Sinne "Zuwachs, Vermehrung". Jeder ungerechtfertige Vermögensvorteil ohne Gegenleistung fällt unter den Begriff "Riba". Riba hat nicht nur mit Geld was zu tun, sondern auch mit Waren. So hat man schon Riba begangen, wenn man 1g Gold gegen 2g Gold tauscht. Entweder darf nur 1g Gold gegen 1g Gold getauscht werden oder es muss ein anderer Gegegenstand sein. z.B. Gold gegen Silber. Da spielt die Menge, Quailiät, Gewicht keine Rolle. Ebenso darf man nicht 1 kg Äpfel gegen 2 kg Äpfel tauschen, aber Äpfel gegen Birnen kann man tauschen. Riba ist eine der größten Sünden, selbst ein wenig Riba wiegt noch viel an Sünde. Denjenigen die Riba-Gechäfte tätigen, wird die Höle angedroht und verschiedene Arten von Strafen werden geschildert.

Das Riba-Verbot findet seine Grundlage im Qur'an.

Sure 2 Vers 278/279
O ihr, die ihr glaubt, fürchtet Allah und verzichtet auf das, was noch übrig ist an Riba, wenn ihr Gläubige sind. Und wenn ihr dies nicht tut, dann ist euch Krieg angesagt von Allah und Seinem Gesandten. Doch wenn ihr bereut, dann soll euch euer Kapital zustehen, so dass wder ihr Unrecht tut, noch euch Unrecht zugefügt wird.

Sure 3 Vers 130
O ihr, die ihr glaubt, verschlingt nicht die Riba in mehrfacher Verdoppelung, sondern fürchtet Allah, vielleicht werdet ihr erfolgreicht sein.

Sure 30 Vers 39
Und was ihr mit Riba verleiht, damit es sich durch die Vermögenswerte der Menschen vermehrt, dies vermehrt sich bei Allah nicht. Doch was ihr an Zakat (Spende) entrichtet, mit der ihr (das Wohlgefallen) Allahs anstrebt, diese sind die wirklichen Vervielfachenden.

Sure 2 Vers 275
Diejenigen, die Riba einnehmen, stehen nicht auf außer wie derjenige aufsteht, auf den der Satan schlägt - vor Bessenheit. Dies weil sie sagten: "Das Verkaufen ist doch nur genauso wie Ribar". Doch Allah erklärte das Verkaufen für Helal (Erlaubt) und Riba für Haram (Verboten). Also wenn eine Ermahnung von seinem Herrn zukam, dann es unterließ, dem gehört, was er bereits am Riba nahm, und seine Angelegenheit unterliegt Allah. Und wer es wiederholt, diese sind die Weggenossen des Feuers. Darin werden sie ewig sein. Allah lässt Riba schwinden und die Sadaqa (freiwillige Spende) anwachsen. Und Allah liebt nicht jeden äußert verfehlenden Glaubensverweigerer.

 

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Das strikte Zinsverbot im Islam ist eine Folge seiner tiefen Sorge um das moralische, soziale und wirtschaftliche Wohlergehen der Menschheit. Wo aber jemand durch eine drückende Not gezwungen ist, Geld gegen Zinsen zu leihen, lastet die Sünde allein auf dem Verleiher. Für eine solche drückende Notlage müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.

 

Der Muslim muss wissen, dass ihm seine Religion befiehlt, in seinen Lebensgewohnheiten gemäßig und in seinem finanziellen Angelegenheiten haushälterisch zu sein. Das beste Geld ist das, das man mit seinen eigenen Händen erworben hat.

 

Alle Geschäfte die in irgendeiner Art Zinsen beinhalten fallen unter der Haram-Kategorie und sind Verboten. Darunter fallen Ratenkäufe, Sparbücher, Lebensversicherung, Bausparverträge, Kapitalversicherung. Ein Vertrag, der auch nur einen Teil von Zinsen beinhaltet, ist verboten.

 

Hat jemand mehr Geld zu Verfügung als er ausgeben kann, so kann er sein Geld in Beteiligungen anlegen. Bedinung ist: "Der Anleger muss am Verlust teilhaben". Eine Firmenbeteiligung mit der Zusicherung, nicht die Verlusten mittragen zu müssen, macht den Vertrag nichtig.

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Salam

Riba ist eine Hinzufügung von Gegenwert nach Abschluss des Gütervertrags.Heisst es wird sich am Marktzins orientiert und der kommt dann auf die Rate anschließend drauf bzw.wird angeglichen.Heisst die monatliche Rate ist nicht fest.Es ist nicht verboten Dinge zu unterschiedlichen Preisen zu verkaufen.In dem Fall Fernseher.

Allerdings muss jedoch grundsätzlich differenziert werden, da nicht alles, was im Deutschen Zins genannt wird, dem islamischen Riba entspricht und umgekehrt.

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Salam

Riba ist eine Hinzufügung von Gegenwert nach Abschluss des Gütervertrags.Heisst es wird sich am Marktzins orientiert und der kommt dann auf die Rate anschließend drauf bzw.wird angeglichen.Heisst die monatliche Rate ist nicht fest.Es ist nicht verboten Dinge zu unterschiedlichen Preisen zu verkaufen.In dem Fall Fernseher.

Allerdings muss jedoch grundsätzlich differenziert werden, da nicht alles, was im Deutschen Zins genannt wird, dem islamischen Riba entspricht und umgekehrt.

..salamu alaikum...ich danke dir bei allah für diese aufklärung...verzeiht mir wenn ich es nciht gut erklärt habe .....:) allah segne dich bruder oder schwester belkis :) wa salam khudafez , fatima

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