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Deutsches Urteil zur Mahr (Brautgabe)


Gast

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Salam ...

 

entdeckt in der "Bild am Sonntag" (danke an den Menschen, der sie im Zug liegen gelassen hat! :D )

 

"Deutscher muß für islamische Frau Brautgeld zahlen!

... einen Mann aus dem Saarland traf es besonders hart: Er muß seiner moslemischen Frau nach 12 Jahren Ehe ein "Brautgeld" zahlen. Die Summe von 25.000 Euro für den Fall einer Scheidung war bei der Hochzeit vor einem islamischen Geistlichen festgesetzt worden.

Anschließend ließ sich das Paar aber noch von einem deutschen Standesbeamten trauen. Daher war der Mann der Auffassung, seiner Frau stünden nur Ansprüche zu, die sich aus deutschem Recht ergäben. Das Oberlandesgericht Saarbrücken sah das anders und verurteilte den Mann zur Zahlung. Allerdings wurde ihm der bereits geleistete Unterhalt angerechnet - 13.000 Euro stehen der Ex-Frau trotzdem noch zu."

 

Aus dem knappen Text geht nicht hervor, wie das nun genau berechnet wurde, aber dass der Vertrag überhaupt in Deutschland rechtlich einklagbar war, finde ich sehr bemerkenswert!

 

Wassalam

Rajaa

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salam alaikum

 

liebe geschwister im islam

dazu stand in dem beitrag sicher nicht dass der vertrag durch einen beglaubigten notar aufgesetzt wurde. denn dass weiß ich aus eigener erfahrung. ein muslimischer ehevetrag muß von einem niedergelassenen notar beglaubigt sein, ob nun im heimatland der brautleute oder hier in deutschland.

oder die zweite möglichkeit ist das, bei der ehschliessung vor dem standesbeamten die "Gütertrennung" für die ehe auch nach deutschen recht festgelegt ist. denn normalerweise ist es eine "Zugewinngemeinschaft".

 

wie auch immer sich dieses urteil erklärt, als "Grundsatzurteil" aus dass mann/frau sich bei einer späteren scheidung als Präzedenzfall berufen kann, ist dieses zu begrüßen.

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Salam ...

 

wo hast du das mit dem deutschen Notar gelesen?

 

So wie ich den Text verstehe, dachte der Mann ja, dass er sozusagen "entkommt", weil es nicht nach deutschem Recht festgelegt ist ... hm ... vielleicht hat ja jemand weiterführende Infos??

 

Wassalam

Rajaa

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:D

 

 

Hat jemand genauere Infos über die Urteilsbegründung.

Es besteht die Möglichkeit, dass der mündliche Vertrag, der mit dem Zeigen des islamischen Geistlichen gemacht wurde in Anwendung gebracht wurde.

 

Weiterhin ist es möglich, dass die islamische Heirat vor dem islamischen Geistlichen ebenfalls Gültigkeit hat.

Soweit ich weiss gibt es "zugelassene" Imame, die eine Heirat durchführen dürfen.

 

 

#salam#

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salam alaikum

 

ich war (und bin es wieder ) nach islamischen regeln verheiratet und ich bin auch nach isl. regeln geschieden worde, und zahle die vereinbarte mahr an meine exfrau. die entsprechenden infos gibt es normalerweise bei einem guten scheidungsanwalt, der sich auch mit dem isl. recht auskennt, sollte in den gelben seiten zufinden sein.

 

wenn dieser mann sich noch nichteinmal in seinem eigenen rechtssystem auskennt,...

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salam alaikum liebe geschwister im isalm

 

ich vermute, dass die entscheidung des nachstehenden urteiles gemeint ist:

 

 

OLG Saarbrücken Urteil vom 9.3.2005, 9 UF 33/04, auf wunsch sende ich den text zu,

bitte eine PM (ich bekomme dann nachricht ), habe ihn kopiert, aber möchte hier nicht posten wegen urheberechtsverletzung

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:D

 

OLG Saarbrücken Urteil vom 9.3.2005, 9 UF 33/04, auf wunsch sende ich den text zu,

bitte eine PM (ich bekomme dann nachricht ), habe ihn kopiert, aber möchte hier nicht posten wegen urheberechtsverletzung

 

Kannst ihn mir schicken. Alles in meinen Kontaktdaten vorhanden.

Da sollte doch eigentlich kein Urheberrecht drauf sein, da es öffentlich ist oder irre ich mich da.

Mich interessiert, was genau das ausschlaggebende für das Urteil war.

Auch wenn es für mich persönlich "schlechter" ist.

Das Urteil halte ich für gerecht.

 

#salam#

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  • 1 Monat später...

As salamu alaikum,

es muss kein notariell beurkundetes Vertrag sein, es reicht dass dieser schriftlich gemacht wurde und von Zeugen unterschrieben, sowie ein Exemplar bei Imam hinterlegt wurde und beide Eheleute eins haben, dass man beweisen kann, dass dieser nicht einfach mal auf die Schnelle herbeigezaubert wurde oder gar gefälscht. Dann kommt es einfach nur auf den Scheidungsrichter an, ob er diesen Ehevertrag für gültig erklärt.

Laut deutschen Gesetz ist auch mündlich geschlossener vertrag gültig, Beweise müssen natürlich eindeutig sein und unwiderlegbar(was mit drei Exemplaren eigentlich möglich sein soll).

Was den Unterhalt betrifft: laut deutschen Gesetz gibts einen Trennungsunterhalt nur in der trennungszeit bzw. bis der auf Unterhalt angewiesene heiratet und anders versorgt wird(es kann auch mittellose Ehemann von berufstätigen Ehefrau einen Unterhalt einfordern, wenn er arbeitsunfähig ist #lol# ) Im Islam darf die Frau über die Brautgabe allein verfügen, sowie ihr eigenes Geld ganz behalten und ist nicht verpflichtet den Ehemann schon gar nicht den Ex zu unterhalten.

 

"den Rest haben wir editiert, da es besser ist, diese Diskusion, wenn überhaupt, auf privater PM ebene fortzuführen"

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#sas#

 

Es gibt leider viele Heuchler, auch und gerade bei uns Muslimen, die sich besonders im Internet wer weiß wie islamisch geben, aber ansonsten "außen hui- innen pfui" sind #lol##lol##lol# Und sog. "Shuyukh" habe ich ja besonders gern, die auch noch dabei helfen, dass der Mann sich vor seinen Pflichten drückt, bis die Ehefrau entnervt aufgiibt. Liebe anima, lass dich nicht unterdrücken, auch nicht im Namen des Islams. So , jetzt war ich wieder viel zu lange hier , muss jetzt kochen :?

 

#as#

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Ich kenne übrigens Männer, die zwar eine Brautgabe zahlen, aber sich davor drücken und nur weil ein Schaich einschreitet und auf Haram hinweist: 10€ pro Monat zahlt(die Ehefrau verzichtet übrigens darauf und belästt es da wo es ankommt für Mitgliedsbeiträge), aber überall rumprahlt: Unterhalt zu zahlen. Solche Männer drücken sich auch vom Kindesunterhalt, indem sie lieber arbeitslos werden, als länger für weniger Geld zu arbeiten.

Für Arbeitslosigkeit kann niemand.Das sollte auch Dir, liebe anima, bekannt sein.

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Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Hütet euch vor Verdächtigungen denn Verdächtigung ist die größte aller Lügen sucht nicht mit Vorbedacht nach euren Fehlern und spioniert einander nicht nach. Seid einander nicht neidisch und mißgünstig, wendet euch nicht voneinander ab und seid Allahs Diener, brüderlich zueinander."

 

nach abu hanifa:

MASALAH: Ghibat (etwas an jemandem in seiner Abwesenheit auszusetzen), selbst wenn es wahr ist, ist Haraam, egal ob es seine Religionsausübung, seine Erscheinung oder seinen Charakter betrifft.

Laß Dir vorangegangenes mal genau durch den Kopf gehen liebe amina

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Salam ...

 

ich schlage vor, dieses Gespräch auf einer privaten Ebene weiterzuführen. Eventuell könnte hier ein eigener Raum dafür geöffnet werden, in den ein oder zwei von den Geschwistern als neutrale Dritte und Gesprächsmoderatoren dazukommen.

 

Derart private Dinge in der Öffentlichkeit zu behandeln, halte ich für nicht gut. Es zeigt sich dabei so viel an menschlichem Leid und an Enttäuschung, dafür braucht es keine außenstehenden Zuschauer. So werden immer eher die Differenzen hochgeschaukelt, statt ein Gespräch zur Verständigung zu erreichen.

 

Wassalam

Rajaa

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:D

 

Ich schließe mich Schwester Rajaas Worten an: Private Streitereien, gehören nicht hier her, und man sollte sich wirklich nicht in der Öffentlichkeit über Privates herablassen... #augenroll#

 

Liebe Grüße

 

#salam#

 

Batul

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As-salamu alaikum,

 

sehr gutes Schlusswort, Rajaa. Ich habe lediglich allgemein gesprochen, nicht auf iargendwelche Personen bezogen, und ob das Gesagte der Wahrheit entspricht oder nicht, vermögen wir nicht zu beurteilen, und derart private Dinge sollen nicht in der Öffentlichkeit diskutiert werden.

 

wassalam

Fatima

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