asiya10 Geschrieben 14. Februar 2015 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2015 Selam u aleyküm İch hätte eine Frage: kann der zweite Sohn die Gebete vom verstorbenen Vater nachholen oder jemandem Geld geben der das nachholt? Da der erste Sohn schon mit seinem eigenen pflichtgebeten nachlässig ist und bei ihm finanzielle auch nicht gut ist. Selam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
shiazu Geschrieben 14. Februar 2015 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2015 Salam, das mit Geld ist erlaubt so viel ich weiß hat mein Papas Familie für meinen verstorbenen Opa auch gemacht wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rouhallah Geschrieben 15. Februar 2015 Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2015 Salamunalleikum wr wb Der älteste Sohn muss dafür Sorgen, dass die Gebete nachgeholt werden. es ist nicht wichtig ob er Jemanden zum Beten einstellt oder selbst betet.Mit absprache des jüngeren Bruder darf er diese Aufgabe an den Jüngeren abgeben. Wa alleikum al Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mika'il Geschrieben 15. Februar 2015 Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2015 Wie passt das mit dem Prinzip "Jeder ist allein für sich verantwortlich" zusammen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asiya10 Geschrieben 15. Februar 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2015 Selâmün aleyküm Danke für die Antworten. Ich weiß das der älteste Sohn verpflichtet ist die verpassten Gebete des Vaters nach zu holen.ich meine jetzt nicht,wenn der Vater überhaupt nicht gebetet hat, sondern wenn er keine zeit mehr hatte seine verpassten Gebete nachzuholen.aber meine frage ist es ob der zweite oder andere Söhne es übernehmen können? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asiya10 Geschrieben 15. Februar 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2015 Selam, Sorry hatte ruhollahs Antwort nicht gelesen. Danke für deine Antwort. A.s. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abd´Allah Geschrieben 15. Februar 2015 Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2015 Wie ist das eigentlich wenn der Vater bspw. absichtlich nicht beten würde und die Zahl der nicht verrichteten Gebete in Tausende geht und auch die Fastentage.Muss der älteste Sohn immer noch alles nachholen und wenn ja,wäre das nicht ungerecht ? ya Ali (a.) madad. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asiya10 Geschrieben 15. Februar 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2015 Selam, Ich denke mal wenn der Vater bis zu seinem Tod das Gebet absichtlich nicht verrichtet, dann ist es für den Sohn nicht Pflicht seine gebete nach zu holen. Aber wenn er z.b. in seiner Jugend eine lange Zeit das Gebet nicht verichtet hat,danach tawba gemacht hat und versucht die nachzuholen und nicht alle bis zu seinem Tod geschafft hat, dann ist es schon verpflichtend. A.s Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 16. Februar 2015 Melden Teilen Geschrieben 16. Februar 2015 Salam alaikum, @asiya10 so wie du es beschrieben hast, ist es richtig. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.