Gem. der Mitte Geschrieben 29. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 29. Juni 2015 Autor: Ali Taleb Viele wundern sich, dass es erlaubt ist, absichtlich im Monat Ramadhan eine religionsrechtliche Reise zu vollziehen, das Fasten auf Reise zu brechen und wieder nach Hause zu fahren. Sie fragen: Wie kann das sein? Allah sieht doch alles und weiss, was die Absicht ist. Erlaubt mir auf dieses Thema etwas detaillierter einzugehen, da es wichtig ist. Die religionsrechtliche Perspektive:Es ist tatsächlich so, dass es nach der Meinung der allermeisten Gelehrten aus der Schule der Ahlulbait (a.s) erlaubt ist, vor dem Fasten zu flüchten. Hierzu muss man lediglich eine religionsrechtliche Reise unternehmen, in der man sein Fasten bricht. Ist Jemand bspw. in Köln, so kann er bspw. zu einer Stadt reisen, die mehr als 22,5 Km von der Stadtgrenze Kölns entfernt ist, auf dieser Reise sein Fasten brechen und dann wieder nach Hause fahren. Allerdings ist das Reisen in den ersten 23 Tagen des heiligen Monats verpönt, es sei denn es gibt einen religionsrechtlich relevanten Grund hierfür. Hier geht es weiter: http://www.gedemi.de/vor-dem-fasten-fluechten-geht-das/ NurunnisaFatima und belkis reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
belkis Geschrieben 29. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 29. Juni 2015 Salam Möge Allah dich segnen Bruder,vielen lieben Dank. Könntest du nochmals die verschiedenen Definitionen von makruh/verpönt erläutern,weil irgendwie scheint es mehrere Definitionen zu geben!? Manchmal bedeutet es "weniger Lohn" und machmal "verpöhnt",wie in deinem Beispiel. Möge Allah unsere Taten und unser Fasten annehmen. NurunnisaFatima und Moallaqa reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zaynab82 Geschrieben 29. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 29. Juni 2015 Sehr schöner Artikel,vielen Dank.Ich finde das Argument,dass nur wir Nutzen vom Fasten haben entscheident.Möchte man auf all die Hassanat verzichten,dann verreist man. Allah swt hat nichts davon.Wir sind diejenigen,denen etwas entgeht. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 30. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 30. Juni 2015 Bismillah Assalamu Alaikum, die Verpöntheit bezieht sich auf die Reise. Allah will uns nach diesem hergeleiteten Urteil davon abhalten zu reisen. Der Grund ist, dass wir davon Schaden tragen. Dieser Schaden scheint aber nicht so groß zu sein, dass er es uns verbietet zu reisen. In solch einer Reise ist also eine Mafsada (Unheil, Schaden) und nicht etwa weniger Lohn. Natürlich reden wir von unentschuldigter Reise. Möge Allah euer Fasten annehmen. Wassalam belkis und NurunnisaFatima reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
belkis Geschrieben 30. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 30. Juni 2015 Salam Was ist eine unentschudigte Reise? Verzeih meine vielen Fragen Bruder.Möge Allah dich schützen. NurunnisaFatima reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 30. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 30. Juni 2015 Bismillah Assalamu Alaikum, dich ebenso inschaAllah. Wenn es ohne relevanten Grund erfolgt, dann ist es unentschuldigt. Wenn man bspw. Eigentum, Geld oder etwas ähnliches sichern möchte, ein Problem lösen will, die Familienbande nur mit der Reise aufrechterhalten kann, jemanden beschützen will etc., dann sind das vernünftige Gründe, die die Reise notwendig machen. Aber eine Reise aus Lust und Laune oder gar um zu flüchten, das ist auf jeden Fall verpönt. Wassalam NurunnisaFatima und belkis reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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