Zum Inhalt springen

Antworten der Gelehrten: Gebet in khumspflichtiger Kleidung

Featured Replies

Geschrieben

Bismillah

 

Einige stellen sich womöglich die Frage:
Stimmt es, dass das Gebet in khumspflichtiger Kleidung ungültig ist?

 

Antwort:
- Sayyed Khamenei:
Wenn man nicht weiss, dass diese Kleidung khumspflichtig sind und das Urteil der Verwendung von khumspflichtigen Gegenständen nicht kennt, dann sind seine früheren Gebete gültig.

 

- Sayyed Fadlallah:
Es ist nicht erlaubt diese Kleidung zu tragen, wenn sie khumspflichtig sind, da diese in dem Fall als usurpiert gelten. Aber das Gebet ist gültig, wenn der Schambereich nicht mit dieser khumspflichtigen Kleidung bedeckt ist oder wenn man unwissend ist.

 

- Sayyed Sistani:
Das Gebet in dieser Kleidung ist als verpflichtende Vorsichtsmaßname ungültig, wenn es den Schambereich bedeckt und als erwünschte Vorsichtsmaßname sonst.

 

- Sayyed Modarressi:
Die berühmte Meinung besagt, dass ein solches Gebet nicht gültig ist und das entspricht auch der Vorsicht (in der Religion).

 

- Scheikh Wahid Al-Chorassani:
Das Gebet in dieser Kleidung ist ungültig. Man muss es somit in der Zeit wiederholen und außerhalb der Zeit nachholen

 

- Sayyed Abu Al-Qassim Al-Chu'i:
Wenn das Kleidungsstück, mit dem er seinen Schambereich im Gebet bedeckt nicht khumspflichtig ist und wenn es nicht mit dem Khums gekauft wurde, dann muss er es nicht wiederholen.

 

- Sayyed Al-Hakim:
Falls man bewusst diese (khumspflichtigen) Kleidung im Gebet verwendet, gilt das Gebet nicht.

 

- Scheikh Fayyadh:
Das Naheliegende ist, dass sein Gebet mit dieser Kleidung gültig ist aber er begeht dadurch eine Sünde.

 

- Scheikh Zain-ud-Din:
Das Gebet ist ungültig, wenn er das vorsätzlich macht, während er weiss, dass es verboten ist. Aber auch wenn er nicht weiss, dass das Gebet dadurch ungültig wird. Das gleiche würde auch in dem Fall gelten, wo er aufgrund von Nachlässigkeit nicht weiss, dass es verboten ist. Nur im Falle von nicht selbstverschuldeter Unwissenheit gilt sein Gebet.

 

- Sayyed Muhammad Sadeq As-Sadr:
Das Gebet in einem (khumspflichtigen aber) unverkhumsten Kleidungsstück ist ungültig.

Geschrieben

Salam

 

Was bezeichnet man als Khumspflichtige Kleidungsstücke?

 

wasalam

Geschrieben
  • Autor

Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

Abhängig vom Marja kann das unterschiedlich sein. Es reicht nach Sayyed Sistani dass man es während des Khumsjahres nicht benutzt. Bei Imam Khamenei genügt es, dass man es braucht, auch wenn in Zukunft, damit man es nicht verkhumsen muss, auch wenn man es nicht konkret benutzt.

 

Bei beiden muss es jedoch dem sozialen Zustand des religiös erwachsenen entsprechen und dem nicht übersteigen, damit es khumsfrei bleibt.

 

Wassalam

Geschrieben

Salam

 

Danke für die Erklärung,aber ich muss gestehen,dass ich es immer noch nicht verstanden habe.

 

wasalam

Geschrieben
  • Autor

Bismillah

Assalamu Alaikum,

 

Wir nehmen ein Beispiel nach Imam Khamenei:

Du kaufst ein Kleidungsstück, du brauchst es nicht mehr und du benutzst es daher während des Chumsjahres nicht. Am Anfang des nächsten Chumsjahres, also zum Zeitpunkt wo man den Chums berechnet, muss man ein Fünftel des Wertes zur Chumsabgabe hinzuaddieren. Das wären, wenn es bspw. zu dem Zeitpunkt geschätzt 25 euro kostet, ca. 5 euro. Tut man das nicht, dann gilt dieses Kleidungsstück als khumspflichtig aber nicht verkhumst. Für dieses Kleidungsstück gelten dann die Fatwas oben.

 

Wassalam

Geschrieben

Salam

 

Vielen Dank,jetzt habe ich es verstanden.Dies gilt,aber nur wenn ich das Kleidungsstück zum Gebet anziehe oder generell für jede Kleidung die man gekauft hat aber nicht benutzt hat?

 

wasalam

 

Entschuldige bitte,die Antwort kann ich ja schon aus der Beitragsüberschrift entnehmen.

Bearbeitet von vivi

Geschrieben

Bismillah

Salamu alaykum

 

Wenn man auf Kleidungsstücke nachträglich Khums bezahlen möchte, geht das dann auch mit dem nicht-verkhumsten Vermögen oder muss erstmal auf das Vermögen Khums bezahlt werden?

 

Nach Imam Khamenei bitte

Geschrieben

bismillah.gif

salam.gif

 

Die Kleidung muss aber nicht verkhumst werden,wenn man es aus verkhumsten Geld gekauft hat,oder?

 

wasalam

  • 4 Jahre später...
Geschrieben
Am 23.7.2015 um 14:26 schrieb Zaynab82:

bismillah.gif

salam.gif

 

Die Kleidung muss aber nicht verkhumst werden,wenn man es aus verkhumsten Geld gekauft hat,oder?

 

wasalam

Ich glaube die Kleidung muss erst verkhumst werden,wenn ein Khumsjahr vorbei ist (kommt auf den Marja an),egal ob mit Khumspflichtigem Geld oder mit Geld,auf das Khums schon entrichtet wurde.

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

Wer ist Online 0

  • Keine registrierten Benutzer online.

Wir nutzen Cookies

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Sie können die Cookie-Einstellungen anpassen. Bitte klicken Sie auf Akzeptieren, wenn Sie allen Cookies zustimmen. Um mehr zu erfahren, lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung

Account

Navigation

Suche

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.