3aliy Geschrieben 22. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 22. Juli 2015 Bismillah Einige stellen sich womöglich die Frage:Stimmt es, dass das Gebet in khumspflichtiger Kleidung ungültig ist? Antwort:- Sayyed Khamenei:Wenn man nicht weiss, dass diese Kleidung khumspflichtig sind und das Urteil der Verwendung von khumspflichtigen Gegenständen nicht kennt, dann sind seine früheren Gebete gültig. - Sayyed Fadlallah:Es ist nicht erlaubt diese Kleidung zu tragen, wenn sie khumspflichtig sind, da diese in dem Fall als usurpiert gelten. Aber das Gebet ist gültig, wenn der Schambereich nicht mit dieser khumspflichtigen Kleidung bedeckt ist oder wenn man unwissend ist. - Sayyed Sistani:Das Gebet in dieser Kleidung ist als verpflichtende Vorsichtsmaßname ungültig, wenn es den Schambereich bedeckt und als erwünschte Vorsichtsmaßname sonst. - Sayyed Modarressi:Die berühmte Meinung besagt, dass ein solches Gebet nicht gültig ist und das entspricht auch der Vorsicht (in der Religion). - Scheikh Wahid Al-Chorassani:Das Gebet in dieser Kleidung ist ungültig. Man muss es somit in der Zeit wiederholen und außerhalb der Zeit nachholen - Sayyed Abu Al-Qassim Al-Chu'i:Wenn das Kleidungsstück, mit dem er seinen Schambereich im Gebet bedeckt nicht khumspflichtig ist und wenn es nicht mit dem Khums gekauft wurde, dann muss er es nicht wiederholen. - Sayyed Al-Hakim:Falls man bewusst diese (khumspflichtigen) Kleidung im Gebet verwendet, gilt das Gebet nicht. - Scheikh Fayyadh:Das Naheliegende ist, dass sein Gebet mit dieser Kleidung gültig ist aber er begeht dadurch eine Sünde. - Scheikh Zain-ud-Din:Das Gebet ist ungültig, wenn er das vorsätzlich macht, während er weiss, dass es verboten ist. Aber auch wenn er nicht weiss, dass das Gebet dadurch ungültig wird. Das gleiche würde auch in dem Fall gelten, wo er aufgrund von Nachlässigkeit nicht weiss, dass es verboten ist. Nur im Falle von nicht selbstverschuldeter Unwissenheit gilt sein Gebet. - Sayyed Muhammad Sadeq As-Sadr:Das Gebet in einem (khumspflichtigen aber) unverkhumsten Kleidungsstück ist ungültig. Nisaa Shia reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vivi Geschrieben 22. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 22. Juli 2015 Salam Was bezeichnet man als Khumspflichtige Kleidungsstücke? wasalam Agit62 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 22. Juli 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 22. Juli 2015 Bismillah Assalamu Alaikum, Abhängig vom Marja kann das unterschiedlich sein. Es reicht nach Sayyed Sistani dass man es während des Khumsjahres nicht benutzt. Bei Imam Khamenei genügt es, dass man es braucht, auch wenn in Zukunft, damit man es nicht verkhumsen muss, auch wenn man es nicht konkret benutzt. Bei beiden muss es jedoch dem sozialen Zustand des religiös erwachsenen entsprechen und dem nicht übersteigen, damit es khumsfrei bleibt. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vivi Geschrieben 22. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 22. Juli 2015 Salam Danke für die Erklärung,aber ich muss gestehen,dass ich es immer noch nicht verstanden habe. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 22. Juli 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 22. Juli 2015 Bismillah Assalamu Alaikum, Wir nehmen ein Beispiel nach Imam Khamenei: Du kaufst ein Kleidungsstück, du brauchst es nicht mehr und du benutzst es daher während des Chumsjahres nicht. Am Anfang des nächsten Chumsjahres, also zum Zeitpunkt wo man den Chums berechnet, muss man ein Fünftel des Wertes zur Chumsabgabe hinzuaddieren. Das wären, wenn es bspw. zu dem Zeitpunkt geschätzt 25 euro kostet, ca. 5 euro. Tut man das nicht, dann gilt dieses Kleidungsstück als khumspflichtig aber nicht verkhumst. Für dieses Kleidungsstück gelten dann die Fatwas oben. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vivi Geschrieben 22. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 22. Juli 2015 (bearbeitet) Salam Vielen Dank,jetzt habe ich es verstanden.Dies gilt,aber nur wenn ich das Kleidungsstück zum Gebet anziehe oder generell für jede Kleidung die man gekauft hat aber nicht benutzt hat? wasalam Entschuldige bitte,die Antwort kann ich ja schon aus der Beitragsüberschrift entnehmen. Bearbeitet 22. Juli 2015 von vivi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3abdallah Geschrieben 23. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2015 Bismillah Salamu alaykum Wenn man auf Kleidungsstücke nachträglich Khums bezahlen möchte, geht das dann auch mit dem nicht-verkhumsten Vermögen oder muss erstmal auf das Vermögen Khums bezahlt werden? Nach Imam Khamenei bitte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zaynab82 Geschrieben 23. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2015 Die Kleidung muss aber nicht verkhumst werden,wenn man es aus verkhumsten Geld gekauft hat,oder? wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
privat_ Geschrieben 3. April 2020 Melden Teilen Geschrieben 3. April 2020 Am 23.7.2015 um 14:26 schrieb Zaynab82: Die Kleidung muss aber nicht verkhumst werden,wenn man es aus verkhumsten Geld gekauft hat,oder? wasalam Ich glaube die Kleidung muss erst verkhumst werden,wenn ein Khumsjahr vorbei ist (kommt auf den Marja an),egal ob mit Khumspflichtigem Geld oder mit Geld,auf das Khums schon entrichtet wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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