3aliy Geschrieben 23. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2015 Bismillah Assalamu Alaikum, Womöglich stellst Du dir die Frage:Ist es denn erlaubt nach der rituellen Vollkörpereinigung (Ghusl) von der Janaba (Samenerguss oder Beischlaf) die rituelle Gebetswaschung zu vollziehen? Antworten: - Sayyed Khamenei: Es ist nicht erlaubt. - Sayyed Chu'i: Weder vor noch nach der Vollkörperreinigung der Janaba ist es zulässig die Gebetswaschung zu vollziehen. - Sayyed Sistani: Die Gebetswaschung nach dem Ghusl der Janaba ist nicht legitim. - Sayyed Modaressi: Weder vor noch nach der Vollkörperreinigung der Janaba ist es zulässig die Gebetswaschung zu vollziehen. - Scheikh Khorassani: Nicht erlaubt, außer wenn man die Reinheit verliert. Wassalam Nisaa Shia, Ahl ul Bait und TaHa reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nisaa Shia Geschrieben 23. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2015 salam alaykom was genau ist damit jetzt gemeint? Kann man dann nach dem Ghusl ohne die Gebetswaschung beten? wslm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 23. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2015 Slm Wenn es sich um ghusl al janaba handelt, ja Nisaa Shia reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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