Shabbir Geschrieben 1. April 2007 Melden Teilen Geschrieben 1. April 2007 kann mir jemand die Fatwa von Imam Khamenei geben, wo dirn steht, dass lotto -b.z.w gluecksspiele- verboten sind? Aber ich brauechte sie bitte auf Arabisch. danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hussein ibn Ali Geschrieben 1. April 2007 Melden Teilen Geschrieben 1. April 2007 Dafür brauchst du keine Fatwa. Das steht sehr deutlich im Koran. [5:90] O ihr, die ihr glaubt! Berauschendes, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein Gräuel (Unreinheit), das Werk des Satans. So meidet sie, auf dass ihr erfolgreich seid! [5: 91] Satan will durch das Berauschende und Glückspiel nur Feindschaft und Hass zwischen euch auslösen, um euch vom Gedenken an Allah und vom Gebet abzuhalten. Werdet ihr euch denn abhalten lassen? [5:92] Und gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und seid auf der Hut. Kehrt ihr euch jedoch von ihm ab, dann wisset, dass Unserem Gesandten nur die deutliche Verkündigung obliegt. Bi Amen Allah wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Girl- Geschrieben 22. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2011 Ok, Lotto ist Haram. Was ist aber mit Glücksspiele gemeint? Darf ich z.b. auch keine Rubbelspiele kaufen?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3abdallah Geschrieben 22. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 22. Mai 2011 as-Sallamu 3alaykum wa Ra7matullahi wa Barakatuh Nach dem geehrten Sayyed Fadhlullah ra ist Lotto nicht kein Glückspiel und somit auch nicht verboten.. Sayyed Khameni ist Lotto haram aber genaueres kann ich auch nicht sagen tut mir leid.. ihr kennt doch bestimmt auf dem Rummel oder Kirmes oder Volfsfest dieses Pferderennen, man muss ein Euro reinstecken und dann mit einer Kugel in verschiedene Löcher treffen und da gehts auch darum gegen andere zu gewinnen, ist das haram?? Sallam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Amir Abbas Geschrieben 23. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 ich könnte mir Vorstellen, dass nur jegliche "Glücksspiele", die zu einer Sucht und zu einem Geldgewinn führen könnten von den Muslimen gemieden werden sollten. Bie diesem Pferderennen spielte man ja eigentlichen in einem Wettbewerb gegen andere und erhält bei einem Gewinn höchstens ne Kleinigkeit oder ein Stofftier... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali Ch Geschrieben 23. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 23. Mai 2011 Ok, Lotto ist Haram. Was ist aber mit Glücksspiele gemeint? Darf ich z.b. auch keine Rubbelspiele kaufen?? Schwester sowas wie Casino (Automaten) Pokern das ist auch Glückspiel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Girl- Geschrieben 24. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 24. Mai 2011 Und so was wie Rubbelspiele?? Ist das Haram?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 26. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 26. Mai 2011 http://islam-pure.de/risala2/lotterie.htm F. 157: In einigen Fällen erhält ein Gläubiger Lotterielose, ohne dass er dafür etwas an Gütern ausgibt, wie (beispielsweise) wenn er diese (Lose) von der Straße erhält, jemand ihm diese kostenlos ausgehändigt oder ein Wohnungsunternehmen diese zu ihm nach Hause geschickt hat, wobei dieses ein Unternehmen ist, das versucht, mehr Mieter zu bekommen durch die Verschickung der erwähnten Lose an die Personen. Ist die Annahme dieses Papiers von einigen Unternehmen oder von Personen im Land des Unglaubens oder sie beispielsweise von der Straße aufzuheben, erlaubt? Falls das vorher erwähnte Wohnungsunternehmen (nur) eine einzige finanzielle Quelle hat und dieses Güter sind, die es durch den Verkauf der Lotterielose erhält, wie ist dann das Urteil? Und falls Zweifel bestehen über die finanziellen Quellen dieses Unternehmens, ist dann die Entgegen dessen Gewinns erlaubt? Und mit Annahme des Verbots, wie ist es möglich, das Eigentum zu reinigen, falls der Gläubige den Gewinn (bereits) angenommen und ausgegeben hat, weil er gedacht hat, dieses sei erlaubt, mit dem Wissen, dass er gewonnen hat, ohne etwas von seinem Eigentum (dafür) auszugeben? A: Die Annahme und das Nehmen des Loses an sich ist zulässig, aber die Annahme und das Nehmen von dem, was man unter der Bezeichnung Gewinn des Lotterieloses auszahlt, ist nicht erlaubt ohne Unterschied, ob man den Schein von der Straße aufgehoben oder kostenlos von jemanden angenommen oder mit (Ausgabe von) Gütern erworben hat, außer man stellt fest, dass der Verteiler der Lose sie von seinen erlaubten Gütern kostenlos verteilt zum Zweck des Verschenkens eines Geschenks durch Zufallsentscheidung für denjenigen, der ein Los hat Wenn das auf die kostenlosen Rubbellose zutrifft, dann ist der Gewinn halal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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