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Lektionen in den Grundsätzen der Jurisprudenz (Usul ul-Fiqh)


Muhsin ibn Batul

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Lektionen in den Grundsätzen der Jurisprudenz (Usul ul-Fiqh)

Ayatullah Muhammad-Baqir al-Sadr (q.)

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Einleitende Worte:

 

Ohne Zweifel ist die Möglichkeit der Nachahmung eines Rechtsgelehrten (mujtahid) in den Rechtswissenschaften (fiqh) eine große Gnade Gottes, die uns geschenkt wurde. Die Aneignung einer ausreichenden Ausbildung in den verschiedensten Islamwissenschaften, um selbstständig Rechtsurteile herleiten zu können, ist sehr zeitaufwendig und erfordert viel Mühe und Disziplin sowie ausreichende Fähigkeiten. Abegsehen von den verschiedensten Vorausetzungen stellen auch die eigenen Umstände für viele ein Hindernis dar, um diesen Weg zu beschreiten. Trotzdessen erkennt man immer wieder unter einer Gruppe von Gläubigen einen großen Wissensdurst sowie Neugier, welche sie dazu veranlasst, die Methodik bzw. Verfahrensweise der Herleitung eines Rechtsurteiles zu hinterfragen. Natürlich ist es nicht möglich denjenigen, die keine entsprechenden Vorkenntnisse in den Islamwissenschaften haben, eine ausführliche Erläuterung zu liefern oder ihnen detailliert aufzuzeigen, wie der Rechtsgelehrte schrittweise vorgeht.

 

Allerdings ist es möglich einen kleinen und groben Einblick in die Welt hinter den Rechtsurteilen zu ermöglichen. Ayatullah Muhammad-Baqir ul-Sadr (q.) gehörte zu jenen großartigen Persönlichkeiten, die versuchten solch einen Einblick zu geben. Er verfasste ein Buch (al-Ma'alim al-jadidah lil Usul), in dem er in einer einfachen Sprache und in vereinfachter Form einen groben Einblick in die Grundsätze der Rechtswissenschaft ermöglichte, in dem er über die Geschichte dieser Wissenschaft sprach, sowie den Begriff der selbstständigen Rechtsfindung (ijtihad) und den Zwiespalt der dahinter steckt, erläuterte. Zusätzlich dazu ging er auf jedes einzelne Gebiet dieser Wissenschaft einzeln ein und erläuterte dieses.

 

Auch wenn der ehrenwerte Sayyed versuchte möglichst vereinfacht die Themen zu erläutern, ist es an manchen Stellen schwierig den Inhalt auf dieselbe Weise, wie in der ursprünglich arabischen Sprache widerzugeben. Daher wird vorbehalten an manchen Stellen Kürzungen vorzunehmen, ausführlichere Erläuterungen zu bieten oder etwas freier zu übersetzen, damit dem deutschsprachigen Leser die Möglichkeit gegeben wird, die Thematiken so gut wie möglich, alleine und ohne Lehrer zu verstehen. Außerdem wird es Änderungen an der Formation der Texte geben, durch eine Einteilung in einzelne Lektionen. Zusätzlich dazu werden Fragen zur Lektion jeweils aufgeführt, so dass jeder testen kann, ob er den Text auch ausreichend verstanden hat. Noch offene Fragen können gerne privat oder in einem anderen Thread gestellt werden.

 

Die Hoffnung, die hinter dieser bescheidenen Übersetzungsarbeit steckt, ist, dass der Wissensdurst Einiger durch dieses Werk gestillt wird, die großen Bemühungen unserer Großgelehrten besser wertgeschätzt werden, sowie die Nähe Gottes durch ein besseres Verständnis für die Herleitung der heiligen Gebote und Urteile, angestrebt werden kann.

 

Aus zeitlichen Gründen, kann es sein, dass die Arbeit sich ein wenig in die Länge zieht. Es wird um Nachsicht gebeten.

 

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Muhsin ibn Batul

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1. Lektion: Die Notwendigkeit für die Rechtswissenschaft

 

Nachdem der Mensch von (der Existenz) Allahs, der (Wahrhaftigkeit) des Islams sowie der islamische Gesetzgebung überzeugt ist, sieht er sich als Gottesdiener dafür verantwortlich den göttlichen Geboten Folge zu leisten. Und so muss er dafür sorgen mit seinem Verhalten in den verschiedensten Lebenssituationen - seien es seine persönlichen Verhaltensweisen oder seine Beziehung zu anderen Individuen - und der islamischen Gesetzgebung (shari'a) im Einklang zu sein. Aus diesem Grund muss der Mensch seinen praktischen Standpunkt (mawqif 'amali) für jede Lebenslage festlegen, so wie die Gesetzgebung es von ihm verlangt. Das heißt er muss wissen: soll er jene Tat verrichten oder Unterlassen? Soll er auf diese Art verfahren oder auf jene? Was verlangt der Islam von ihm in der jeweiligen Situation?

 

Wenn die islamischen Gesetze für jede Lage und Situation so offenkundig einfach und für jeden leicht erreichbar wären, so wäre es für jedermann ein Leichtes gewesen den praktischen Standpunkt selbst festzulegen und darauf basierend so zu verfahren, wie Gott es verlangt. Und so wäre es nicht notwendig gewesen erst so ausführliche und komplizierte Studien in diesem Bereich zu führen, um zu einem Ergebnis zu gelangen.

 

Viele Faktoren - unter anderem unsere weite zeitliche Distanz zu der Zeit, in der die Gesetzgebung festgelegt wurde - führten dazu, dass eine Vielzahl von Rechtsurteilen unklar wurden. Und damit wurde auch der praktische Standpunkt, auf dem basierend der Mensch handeln soll, unklar. Daher war es wichtig, dass eine Wissenschaft entsteht, welche die Unklarheiten über den praktischen Standpunkt gegenüber der islamischen Gesetzgebung beseitigt. Dies sollte geschehen, in dem durch eine ausreichende Beweisführung der jeweilige Standpunkt, der gewählt werden muss, festgelegt wird.

 

Und so war es. Es entstand die Rechtswissenschaft (ilm ul-fiqh), die dieser Aufgabe nachgehen sollte. Die Rechtswissenschaft hat die Aufgabe durch Beweisführungen den praktischen Standpunkt gegenüber der islamischen Gesetzgebung festzulegen und aufzuzeigen. Der Rechtsgelehrte hat die Aufgabe für jede Lebenssituation und jede Angelegenheit, die das Leben der Menschen betrifft, einen bestimmten Standpunkt beweisführend zu definieren, in dem er das jeweilige Rechtsurteil dafür nennt. Das ist was wir als den "Prozess der Herleitung eines islamischen Rechtsurteiles" bezeichnen. Die Herleitung eines islamischen Gesetzes für eine bestimmte Angelegenheit, bedeutet nichts anderes, als dass Beweise für einen gewissen Standpunkt gegenüber der islamischen Gesetzgebung aufgeführt werden. Daher kann man sagen, dass die Rechtswissenschaft (fiqh), die Wissenschaft der Herleitung der islamischen Rechtsurteile ist.

 

Für die beweiskräftige Festlegung des praktischen Standpunktes, so dass die Unklarheit für die Menschen beseitigt wird, gibt es in der Rechtswissenschaft zwei Methoden:

 

Erstens: Die indirekte Methode und diese läuft so ab, dass der praktische Standpunkt, den die islamische Gesetzgebung von einem verlangt, so festgelegt wird, dass die Art des Rechtsurteiles, welche die islamische Gesetzgebung für eine Situation tatsächlich vorsieht, enthüllt wird. Und so verfliegt automatisch die Unklarheit über unseren praktischen Standpunkt, nach dem wir handeln sollen, denn wenn wir beweisen können, dass bei einer gewissen Angelegenheit eine Verpflichtung vorliegt, dann wissen wir ganz genau, dass unsere Aufgabe und unser Standpunkt sein müssen, dass wir diese Angelegenheit ausführen.

 

Zweitens: Die direkte Methode in der beweiskräftig aufgezeigt wird, wie der praktische Standpunkt dann auszusehen hat, wenn selbst in der ersten Methode Unklarheit herrscht. Diese Methode läuft aber nicht so ab, wie die erste, indem die Art des Rechtsurteiles, welche für diese Angelegenheit festgelegt ist, enthüllt wird, sondern in dem direkt bewiesen wird, wie der praktische Standpunkt an sich auszusehen hat, wenn die gesetzliche Norm unbekannt und nicht enthüllt ist. Diese Methode tritt dann ein, wenn wir das islamische Urteil nicht enthüllen können und somit nicht wissen: wie lautet das Gebot in dieser Situation, das die islamische Gesetzgebung für uns vorsieht? Liegt eine Verpflichtung vor, ein Verbot oder eine Erlaubnis? In diesem Fall können wir die erste Methode nicht nutzen, weil wir keinen Beweis für ein spezielles Gebot haben. Somit müssen wir sofort überspringen zur Festlegung des praktischen Standpunktes an sich. Und so kommt dann die Frage auf: was müssen wir tun, wenn wir kein bestimmtes islamisches Gebot herleiten können? In diesem Fall kommt der Rechtsgelehrte dann z.B. zum Ergebnis, dass die Tat vorsichtshalber unterlassen werden muss, oder dass die Tat verrichtet werden darf, weil es kein Beweis für ein Verbot gibt. Näheres dazu folgt in den nächsten Lektionen.

 

In beiden Fällen praktiziert der Rechtsgelehrte die Herleitung eines Urteiles und legt den praktischen Standpunkt fest, sei es nun durch die direkte oder indirekte Methode. Dabei ist die Rechtswissenschaft so ausführlich und umfangreich, dass für jede Situation und jede Lebenslage ein Urteil festgelegt werden kann und bei jeder Herleitung nutzt der Rechtsgelehrte eine der beiden Methoden.

 

Diese Herleitungsprozesse, welche in der Rechtswissenschaft ausgeführt werden, beinhalten nun trotz ihrer Vielfältigkeit gemeinsame Elemente und allgemeine Regeln, die in den verschiedensten Bereichen gleich auftreten und durch diese gemeinsamen Elemente die Basis für den Herleitungsprozess verschiedener Urteile darstellen.

 

Schließlich war es notwendig für diese gemeinsamen Elemente, die für die Herleitung wichtig sind, eine eigene Wissenschaft festzulegen, in der jene Elemente studiert, festgelegt und für die Rechtswissenschaft bereitgestellt werden. Diese Wissenschaft wird als "die Wissenschaft der Grundsätze der Jurisprudenz (ilm usul ul-fiqh)" bezeichnet.

 

Fragen zur Lektion:

1. Warum ist es wichtig, dass der Mensch seinen praktischen Standpunkt festlegt?

2. Welche Rolle spielt die Rechtswissenschaft hierbei?

3. Was ist der Unterschied zwischen der ersten und zweiten Methode der Festlegung des Standpunktes?

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2. Lektion: Definition der Wissenschaft der Grundsätze der Jurisprudenz

Die Wissenschaft der Grundsätze der Jurisprudenz (ilm usul ul-fiqh) wird definiert als: "Die Wissenschaft der gemeinsamen Elemente des Herleitungsprozesses eines Rechtsurteils."

 

Damit wir diese Definition näher verstehen können, müssen wir jene gemeinsamen Elemente des Herleitungsprozesses besser kennenlernen. Wir werden hierfür drei vereinfachte Beispiele dieses Prozesses in einer Kurzform aufführen, damit wir durch die nähere Betrachtung dieser Beispiele die gemeinsamen Elemente richtig verstehen.

 

Stell dir vor, dass ein Rechtsgelehrter folgende drei Fragen beantworten muss:

 

1. Ist es dem Fastenden erlaubt seinen Kopf ins Wasser einzutauchen?
2. Wenn eine Person Geld von ihrem Vater erbt, muss diese Person für dieses Geld dann Khums zahlen?
3. Wird das Gebet durch (lautes) Lachen ungültig?

 

Auf die erste Frage wird der Rechtsgelehrte die Antwort geben: Nein, es ist dem Fastenden nicht erlaubt seinen Kopf ins Wasser einzutauchen. Dabei leitet der Gelehrte sein Rechtsurteil folgendermaßen her:

 

Es gibt eine Überlieferung, die das Eintauchen des Kopfes verbietet. So heißt es in einer Überlieferung von Yaqoob bin Shu’ayb über Imam al-Sadiq (a.), dass der Imam (a.) sagte: "Weder derjenige der im Weihezustand (ihram) ist, soll seinen Kopf ins Wasser eintauchen, noch der Fastende."

 

Dabei deutet der Satz in diesem Satzbau nach dem allgemeinen Brauch, das heißt gemäß jenen die allgemein die Sprache verstehen, auf ein Verbot hin. Der Überlieferer dieser Überlieferung ist Yaqoob bin Shu’ayb und er ist vertrauenswürdig. Und der Gesetzesgeber (Allah, der Erhabene) hat uns dazu aufgefordert die Worte von vertrauenswürdigen Personen anzunehmen und seine Worte als Beweis zu erachten und ihm nicht Fehler oder Missverständnis vorzuwerfen, auch wenn es möglich sein könnte. Die Möglichkeit, dass dieser vertrauenswürdigen Person ein Fehler unterlaufen könnte, sollen wir hierbei außer Acht lassen.

 

Das Ergebnis lautet also: es ist dem Fastenden verboten den Kopf ins Wasser einzutauchen und der religiös Reife ist dazu verpflichtet dieses Verbot einzuhalten.

 

Auf die zweite Frage wird der Rechtsgelehrte die Antwort geben: Nein, der Sohn muss kein Khums für das Erbe seines Vaters an ihn zahlen. Dabei stützt er sich auf eine Überlieferung von Ali bin Mahziyar, in der Imam Sadiq (a.) festgelegt hat, für welches Geld Khums gezahlt werden muss und zwar: "Das Erbe, das weder vom Vater noch vom Sohn stammt."

 

Der allgemeine Brauch versteht von diesem Satz, dass der Gesetzesgeber keine Verpflichtung zur Khumszahlung für das Erbe festgelegt hat, welches vom Vater an den Sohn gelangt. Der Überlieferer ist auch hier vertrauenswürdig und auch wenn er Fehler begehen könnte, so sollen wir diese Möglichkeit außer Acht lassen und die Worte als Beweis annehmen.

 

Das Ergebnis lautet dann hier: Es muss kein Khums auf das Erbe des Vaters gezahlt werden.

 

Auf die dritte Frage wird der Rechtsgelehrte die Antwort geben: Das (laute) Lachen macht das Gebet ungültig. Dabei stützt er sich auf eine Überlieferung von Zurarah über Imam Sadiq (a.), dass er sagte: "Das (laute) Lachen lässt die Gebetswaschung (wudhu) nicht ungültig werden, (und) macht das Gebet aber ungültig."

 

Der allgemeine Brauch versteht aus dieser Überlieferung, dass wenn jemand am Beten ist und er laut lacht, sein Gebet ungültig wird und wenn es ungültig wird, bedeutet das, dass er es wiederholen muss. Auch hier ist der Überlieferer vertrauenswürdig und gehört zu jenen, dessen Worte wir annehmen sollen und als Beweis ansehen müssen.

 

Das Ergebnis lautet hier: das Gebet wird ungültig und muss nachgeholt werden.

 

Wenn wir uns diese drei Beispiele näher ansehen, so erkennen wir, dass sie aus drei unterschiedlichen Kategorien stammen. In dem ersten Beispiel geht es um das Fasten und den Fastenden. Im zweiten Beispiel geht es um das Finanzsystem im Islam und die Khumszahlung. Im dritten Beispiel geht es um das Gebet und legt einige Urteile dafür fest.

 

Auch was die Beweisführung angeht, so hat der Rechtsgelehrte hier verschiedenes verwendet. Bei dem ersten Urteil, war es eine Überlieferung von Yaqoob bin Shu’ayb. Bei dem zweiten Urteil, war es eine Überlieferung von Ali bin Mahziyar und im dritten Urteil eine Überlieferung von Zurarah. Jede Überlieferung hat ihren eigenen Wortlaut und Satzbau und muss einzeln genauestens studiert werden.

 

Im Gegenzug zu diesen vielen Unterschieden, gibt es aber auch einige Gemeinsamkeiten, gemeinsame Elemente, welche der Rechtsgelehrte bei der Herleitung jedes Mal verwendet hat. Zu diesen gemeinsamen Elementen zählt z.B., dass der Gelehrte sich an den allgemeinen Brauch und ihr resultierendes Verständnis aus den Wortlauten der Überlieferungen, gehalten hat. Jedes Mal kehrte er zurück zum Brauch und nahm ihr Verständnis als Maßstab. Das bedeutet, dass das Verständnis des allgemeinen Brauches ein Beweis bzw. ein ausreichendes Argument ist und darauf zurückgegriffen werden kann, um festzulegen, was mit den Worten der Überlieferungen gemeint sein könnte. Diese Methode bzw. Regel wird in der Wissenschaft der Grundsätze als „das Beweismittel[1]des Offenkundigen“ bezeichnet. Das bedeutet, dass wenn wir eine Überlieferung verstehen wollen, wir uns an das Verständnis der Allgemeinheit halten können und das was sie offenkundig daraus verstehen als Basis festlegen. Dieses Beweismittel können wir dann nutzen, um darauf basierend Rechtsurteile herzuleiten. Das Beweismittel des Offenkundigen ist also ein gemeinsames Element in der Herleitung, das in den drei Beispielen verwendet wurde und als allgemeine Regel angesehen wird.

 

Es gibt noch ein weiteres gemeinsames Element und zwar die Aufforderung der islamischen Gesetzgebung die Überlieferungen, welche von vertrauenswürdigen Personen überliefert wurden, anzunehmen. In den drei Beispielen wurden die Überlieferungen jedes Mal von einer vertrauenswürdigen Person überliefert und es bestand die Möglichkeit, dass die Überlieferer Fehler begangen haben bei der Überbringung dieser Worte, weil sie nicht unfehlbar sind. Wir haben aber darüber hinweg gesehen, diese Zweifel auf Seite gelegt und die Worte angenommen gemäß den Aufforderungen des Gesetzesgebers. Diese Verfahrensweise stellt ebenso eine Regel dar und wird „das Beweismittel der Mitteilung (eines Vertrauenswürdigen)“ genannt. Das bedeutet, dass wenn uns eine Mitteilung bzw. Überlieferung von einer vertrauenswürdigen Person erreicht, wir diese annehmen und für die Herleitung unserer Rechtsurteile nutzen können und sollen. Auch dieses Beweismittel stellt ein gemeinsames Element dar, ohne das der Rechtsgelehrte in den genannten Beispielen seine Urteile nicht herleiten könnte, weil ihm die Grundlage fehlen würde.

 

Wir können also feststellen, dass es bei der Herleitung der Rechtsurteile sowohl spezifische als auch gemeinsame Elemente gibt. Die spezifischen Elemente sind jene, die sich von Sachverhalt zu Sachverhalt ändern. So war z.B. die Überlieferung, welche speziell von Yaqoob bin Shu’ayb stammte, ein spezifisches Element, dass sich nur auf den Sachverhalt bezogen hat, dass es verboten ist als Fastender seinen Kopf in Wasser einzutauchen. Bei der Angelegenheit mit dem Verbot des Lachens im Gebet, gab es ein anderes spezifisches Element und zwar die Überlieferung, die von Zurarah stammte. Und so verhält es sich auch mit anderen spezifischen Elementen, die sich von Angelegenheit zu Angelegenheit und Sachverhalt zu Sachverhalt unterscheiden.

 

Mit den gemeinsamen Elementen meinen wir hingegen jene gemeinsamen Regeln, die in mehreren Sachverhalten verwendet werden, wie z.B. das Beweismittel des Offenkundigen oder das Beweismittel der Mitteilung (eines Vertrauenswürdigen).

 

In der Wissenschaft der Grundsätze der Jurisprudenz (usul ul-fiqh) werden nur jene Regeln studiert, welche die gemeinsamen Elemente betreffen und sich nicht nur auf einzelne Sachverhalte beziehen. In der Rechtswissenschaft (fiqh) hingegen werden nur die spezifischen Elemente erforscht, die sich auf einzelne Angelegenheiten und Sachverhalte beziehen und für die Herleitung jedes einzelnen Urteils wichtig sind.

 

So wird in der Rechtswissenschaft bei jeder einzelnen Angelegenheit und bei jedem einzelnen Urteil genauestens geprüft, welche Überlieferungen vorhanden sind, die mit diesem Thema in Verbindung stehen und versucht die Wortlaute gemäß dem allgemeinen Brauch richtig zu verstehen. In der Wissenschaft der Grundsätze hingegen werden Fragen folgender Art erforscht: Gilt das Verständnis des allgemeinen Brauchs als Beweismittel? Wie groß ist der Umfang, in dem man sich an den allgemeinen Brauch halten muss? Wie können wir beweisen, dass wir Mitteilungen von Vertrauenswürdigen annehmen können und sollen? Und noch viele weitere Fragen dieser Art, welche die gemeinsamen Elemente betreffen.

 

Basierend auf all dem was wir aufgeführt haben, können wir die Definition der Wissenschaft der Grundsätze nun verstehen. Wir sagten die Definition lautet: Die Wissenschaft der gemeinsamen Elemente des Herleitungsprozesses eines Rechtsurteils“ Das bedeutet es ist jene Wissenschaft, die über die gemeinsamen Elemente spricht, die bei der Herleitung eines Rechtsurteiles notwendig sind und in verschiedenen Sachverhalten angewandt werden, wie z.B. das Beweismittel des Offenkundigen.

 

Die Wissenschaft der Grundsätze legt nicht nur die gemeinsamen Elemente fest, sondern auch der Umfang in dem diese Elemente genutzt werden können, sowie die Beziehung zwischen den unterschiedlichen Elementen, wie wir inshaAllah in den folgenden Lektionen sehen werden. Auf diese Art wird dem Herleitungsprozess ein vollständiges, geordnetes System geliefert.

Wir schlussfolgern also, dass die beiden genannten Wissenschaften – die Rechtswissenschaft und die Wissenschaft der Grundsätze – beide eine große Rolle bei der Herleitung der Urteile spielen.

 

Die Rechtswissenschaft ist der Herleitungsprozess selbst und die Wissenschaft der Grundsätze ist die Wissenschaft der gemeinsamen Elemente des Herleitungsprozesses. Der Rechtsgelehrte leitet dabei seine Rechtsurteile sowohl durch die spezifischen Elemente, als auch mit Hilfe der gemeinsamen Elemente, die er aus der Wissenschaft der Grundsätze erhält, her.

 

__________________________

[1] Das Wort „Beweismittel“ wird in der Wissenschaft der Grundsätze dafür verwendet, dass ein Beweis rechtskräftig ist und wenn es nicht genutzt wird, der Gottesdiener von Allah, dem Erhabenen dafür zur Rechenschaft gezogen wird. Und ebenso, dass der Gottesdiener sich vor Allah von einer Strafe lossagen kann, wenn er diese Beweise als Grundlage für seine Herleitung hernimmt.

 

Fragen zur Lektion:

1. Erkläre in Deinen Worten das Beweismittel des Offenkundigen.
2. Erkläre in Deinen Worten das Beweismittel der Mitteilung (eines Vertrauenswürdigen).

3. Zeige den Unterschied zwischen der Rechtswissenschaft und der Wissenschaft der Grundsätze auf.
4. Erkläre den Unterschied zwischen den spezifischen und den gemeinsamen Elementen.

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