asma_parwizi Geschrieben 9. Dezember 2015 Melden Teilen Geschrieben 9. Dezember 2015 salam Mein marje ist seyed sistani , jedoch möchte ich in einigen punkten die fetwa eines anderes marjas nehmen . ist es mir erlaubt? auch wenn er verstorben ist ? wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
friedensfreund Geschrieben 9. Dezember 2015 Melden Teilen Geschrieben 9. Dezember 2015 Salam alaikum, Das kannst du nachlesen in den Fatwas deines eigenen Marja's . Ich kann dir insallah diesbezüglich später eine Fatwa von Großayatollah Khamenei posten, insallah. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bntshia Geschrieben 10. November 2020 Melden Teilen Geschrieben 10. November 2020 Salam, Die selbe frage hätte ich auch ... Kann mir hierzu jemand etwas von Khamenei vorlegen ? Am 9.12.2015 um 12:07 schrieb friedensfreund: Salam alaikum, Das kannst du nachlesen in den Fatwas deines eigenen Marja's . Ich kann dir insallah diesbezüglich später eine Fatwa von Großayatollah Khamenei posten, insallah. Wassalam Vielen Dank im Voraus 🙏 Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 23. November 2020 Melden Teilen Geschrieben 23. November 2020 Salam alaikum, 47: In welchem Fall ist es erlaubt, daß ein Nachahmender von seinem Rechtsgelehrten (zu einem anderen) wechselt? A: (Es ist erlaubt) in dem Fall, in dem das andere (neue) Vorbild wissender ist als das derzeitige Vorbild, oder diesem gleichwertig ist. http://khamenei.de/imam_d/buecher/antworten_auf_rechtsfragen/kapitel_zum_thema_nachahmung.htm#WechselneinesVorbildes Es gibt noch einen Fall, wo man wechseln darf zwar, wenn dein Marja' etwas aus vorsichtshalber Pflicht entschieden hat. In dem Fall kannst du zu einem Marja' wechseln, der im Rang der Meistwissenheit nach ihm kommt und ein festes Urteil gefällt hat. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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