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Dürfen Frauen Richterinnen werden?


nichtsowichtig

Empfohlene Beiträge

  • 3 Wochen später...
  • 8 Monate später...

Salam alaikum,

 

dies hier ist ein islamisches Forum und die Fragen werden und grundsätzlich nach schiitischer Rechtsschule beantwortet, soweit nichts anderes erwünscht wird.

 

Wassalam

 

Das Forum unterliegt der deutschen Rechtssprechung.

 

Und ja Frauen dürfen somit jeden Beruf ausüben lt. AGG. Allgemeines GleichbehandlungsGesetz.

 

Christine Hohmann-Dennhardt ist als Richterin am Bundesverfassungsgericht sogar die höchste juristische Instanz dieser Nation

 

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Salam,

 

es geht hier, wie bereits erwähnt, nicht um Richter im deutschen Justizsystem, sondern explizit um islamische Rechtsgelehrte, die nach dem islamischen Recht gemäß der dschafaritischen Rechtsschule legitimiert sind, Recht zu sprechen und damit als Richter (qadhi) zu fungieren.

 

Dass sich das Forum im Wirkungsbereich des deutschen Gesetzes bewegt ist zwar richtig, berührt die Frage aber nicht. Zu Fragen, inwiefern eine Frau nach dschafaritischer Auffassung theoretisch berechtigt ist, ein Richteramt in dieser Rechtsschule auszuüben, ist auch nach deutschem Recht völlig legitim. Es gibt in diesem Land, Gott sei Dank, kein Verbot, über andere Rechtssysteme als das herrschende zu diskutieren!

 

Davon mal ganz abgesehen gibt es auch in Deutschland Ausnahmen vom AGG, man denke nur an Priester der katholischen Kirche.

 

Wasalam

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Selam canlar,

 

Ich weiß nicht, was dagegen spräche. Es gibt auch Frauen, die eine hohe Stufe erreicht haben und somit als "Richterinnen" fungieren können.

Auf dem "alevitischen" Weg ist das theoretisch möglich.

 

Mit Liebe...

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Salam,

 

es spielt für uns Muslime keine Rolle, was man laut deutschem Recht an Berufen ausüben darf, wenn es islamisch gesehen verboten sein sollte. Da hat das islamische Recht Vorrang.

 

Das ist in bestimmten Kontexten eine Aussage, die sehr viele Probleme verursacht.

 

Im Falle des Kopftuches stellt sich mir dann die Frage, ist es "jemandem" (z.B. in Deutschland) erlaubt, eine Frau zu bestrafen, wenn sie es nicht trägt? Auch wenn es gegen die hiesigen Gesetze verstösst?

 

LG,

Kai

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Salam,

 

Nur bei Abu Hanifa erlaubt (außer im Strafrecht), in allen anderen Rechtsschulen (derzeit) nicht.

 

Und wie sieht das aus, wenn es um den Anwaltsberuf geht? Und welche Stellung hat ein Anwalt/eine Anwältin "islamrechtlich" genau?

 

Vor allem im Strafrecht. Sprich hat der Anwalt/Anwältin ein Zeugnisverweigerungsrecht und untersteht (wie z.B. in Deutschland) besonderen Regelungen, die das Arbeiten für den Mandanten sicherstellen bzw. erst ermöglichen?

 

Was studiert ein Anwalt in islamischen Staaten?

 

Kai

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Im Falle des Kopftuches stellt sich mir dann die Frage, ist es "jemandem" (z.B. in Deutschland) erlaubt, eine Frau zu bestrafen, wenn sie es nicht trägt? Auch wenn es gegen die hiesigen Gesetze verstösst?

 

 

Das kann man nicht miteinander vergleichen. Hier hat jemand gefragt, ob eine Frau nach islamischen Recht Richterin werden darf. (Unabhängig ob sie es nun islamrechtlich darf oder nicht) muss sie ja keine Richterin werden. Sollte die Frau (sollte das verboten sein) dennoch Richterin werden,muss sie das dann mit ihrem Schöpfer selbst ausmachen.

 

Dementsprechend hat in Deutschland niemand das Recht eine Frau zu bestrafen, die kein Kopftuch trägt. Bald aber vielleicht, wenn sie eins trägt...

 

wasalam.gif

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Salam,

 

 

Und wie sieht das aus, wenn es um den Anwaltsberuf geht? Und welche Stellung hat ein Anwalt/eine Anwältin "islamrechtlich" genau?

 

Vor allem im Strafrecht. Sprich hat der Anwalt/Anwältin ein Zeugnisverweigerungsrecht und untersteht (wie z.B. in Deutschland) besonderen Regelungen, die das Arbeiten für den Mandanten sicherstellen bzw. erst ermöglichen?

 

Was studiert ein Anwalt in islamischen Staaten?

 

Kai

Salam,

 

 

Ich denke, dass ich die Frage kurz und korrekt in Bezug auf die schiitische Rechtsschule beantwortet habe, unabhängig davon, ob ich eine Richterin oder weibliche marja befürworten würde. (z.B.: Sayyed Sistani ist dagegen, was der derzeitigen Mehrheitsmeinung entspricht)

 

Es gibt (gab- letztere genannte ist bereits verstorben) ja anerkannte Mujtahida wie Zohreh Sefati oder Hajiyeh Seyyedeh Nosrat Begum Amin.

 

Rechtsanwältinnen gibt es im Iran und sie studieren das dort gültige Rechtssystem - Du solltest halt firm im islamischen Recht sein, wobei ich denke (ohne jetzt den genauen Sachverhalt zu kennen), dass sich die juristischen Angelegenheit vor Ort doch vom europäischen Rechtssystem unterscheiden, siehe hier:

 

https://en.wikipedia.org/wiki/Judicial_system_of_Iran

 

Hidden_Issa

 

PS: Finde ich interessant, dass Du mir diese Fragen stellstaah.gif

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Salam,

 

Dementsprechend hat in Deutschland niemand das Recht eine Frau zu bestrafen, die kein Kopftuch trägt. Bald aber vielleicht, wenn sie eins trägt...

 

Was wäre die Konsequenz davon? (Wobei es ja nicht das Kopftuch als solches ist, sondern der Gesamthabitus)

 

Kai

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Salam,

 

Das kann man nicht miteinander vergleichen. Hier hat jemand gefragt, ob eine Frau nach islamischen Recht Richterin werden darf. (Unabhängig ob sie es nun islamrechtlich darf oder nicht) muss sie ja keine Richterin werden. Sollte die Frau (sollte das verboten sein) dennoch Richterin werden,muss sie das dann mit ihrem Schöpfer selbst ausmachen.

 

Nun, dieses Gesichtspunkt habe ich nicht bedacht. Zumindestens ist es einer Muslima, die die nötigen Ausbildungen absolviert hat, möchlich in vielen Ländern (nichtreligiöse) Richterin zu sein.

 

Danke,

Kai

 

(PS: Ob das dann jedoch ein Fall für das Jüngste Gericht sein sollte? Meiner Meinung nach eher nicht.)

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Was wäre die Konsequenz davon? (Wobei es ja nicht das Kopftuch als solches ist, sondern der Gesamthabitus)

 

 

Meinst du, wenn der Muslima das Kopftuch verboten generell verboten wird? Dann wird es zur Pflicht, auszuwandern.

 

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Salam,

 

Meinst du, wenn der Muslima das Kopftuch verboten generell verboten wird? Dann wird es zur Pflicht, auszuwandern.

 

Wenngleich ich nicht daran glaube, dass (hier) eine Kopfbedeckung im Allgemeinen "verboten" werden kann, sehe ich durchaus glaubwürdige, nachvollziehbare Gründe, "Totalverhüllungen" wie Niqab oder Burka in der Gesellschaft zu verhindern.

 

Zum Thema auswandern. Erstens ist es nicht unwahrscheinlich, dass wenn es nötig erscheint, aus obigen Gründen auszuwandern zu müssen, nicht nur Muslime diesen Wunsch haben werden aber zweitens die Auswanderung das ist, was entsprechende Gruppen damit bewirken wollten.

 

Allerdings könnte es sinnvoll sein, zu beobachten, ob gewisse Mechanismen wieder zu beobachten sind, wie z.B. Wegzugssteuern oder Verschärferungen davon...

 

Danke,

Kai

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Salam,

 

Die Frage war aus reinem Interrese gestellt. Ich wollte nicht das hier eine riesige Diskussion draus entsteht, die nichts mit dem Thema zu tun hat.

 

Nun, das passiert hier häufiger, wenn ich neugierig werde... (Weil eben einige Dinge doch noch unklar sind)

 

Kai

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