AlHamdulillah85 Geschrieben 20. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2016 Salamun Alaykum ihr lieben, ich habe eine Frage, bezüglich des Fajr, und zwar, ich komme nicht immer dazu, das Fajr in der Gebetszeit zu verrichten. Kann man es nachholen, oder ist es nicht erlaubt? Über hilfreiche Antworten, wäre ich auch dankbar. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ismael_nbg Geschrieben 20. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2016 Salam alaikum, zuerst möchte ich fragen warum es nicht gelingt das Morgengebet in der zeit zu verrichten? Und ja, man kann es bzw muß es nachholen. Das Morgengebet ist jedoch extrem wichtig, sehr wichtig in der Zeit zuvverrichten ! Ich möchte noch genauer antworten, warte jedoch erst die Antwort ab. Wasalam, vergebt mir bitte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlHamdulillah85 Geschrieben 20. Februar 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2016 Es ist mir nicht immer möglich es zu verrichten, wegen der Arbeit. Ich kann den Arbeitsplatz leider nicht mal ebend verlassen im mom sind zu viele krank. Deshalb wollte ich fragen, ob man es nachholen könnte. Ich danke dir vielamals Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TaHa Geschrieben 20. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2016 Salam lieber Bruder, es ist nicht erlaubt, ein Pflichtgebet bewusst zu verpassen und die Verrichtung des Gebets hat Vorrang vor allen anderen Dingen, weswegen es in der Verantwortung des Gläubigen liegt, alle möglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, so dass es verrichtet werden kann. Ich gehe mal davon aus, dass du während der Arbeit auch die Toilette aufsuchen darfst. Wenn du bereits Zuhause Wudhu genommen hast, dann kannst du das Gebet in ca 2 Minuten verrichten, wenn du das Mindestmaß aller verpflichteten Gebetshandlungen verrichtest. Dagegen sollte niemand etwas einzuwenden haben, dass jemand 2 Minuten sich kurz zum Gebet zurückzieht und das sollte umsetzbar sein. Im Zweifelsfall kannst du anbieten für die 2 Minuten Gebetszeit auf 10 Minuten Pause zu verzichten oder Ähnliches. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlHamdulillah85 Geschrieben 20. Februar 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2016 Salam lieber Bruder, es ist nicht erlaubt, ein Pflichtgebet bewusst zu verpassen und die Verrichtung des Gebets hat Vorrang vor allen anderen Dingen, weswegen es in der Verantwortung des Gläubigen liegt, alle möglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, so dass es verrichtet werden kann. Ich gehe mal davon aus, dass du während der Arbeit auch die Toilette aufsuchen darfst. Wenn du bereits Zuhause Wudhu genommen hast, dann kannst du das Gebet in ca 2 Minuten verrichten, wenn du das Mindestmaß aller verpflichteten Gebetshandlungen verrichtest. Dagegen sollte niemand etwas einzuwenden haben, dass jemand 2 Minuten sich kurz zum Gebet zurückzieht und das sollte umsetzbar sein. Im Zweifelsfall kannst du anbieten für die 2 Minuten Gebetszeit auf 10 Minuten Pause zu verzichten oder Ähnliches. Wa Salam Ich kann morgens leider garnicht zur toilette gehen erst ab 09:00 Uhr und ab 10 Uhr hab ich erst Pausen das geht jetzt leider 2 Wochen erstmal so ( es ist kein dauer zustand) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlHamdulillah85 Geschrieben 20. Februar 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2016 Und ich bin eine Schwester Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TaHa Geschrieben 20. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2016 Salam werte Schwester,es ist wie gesagt nicht erlaubt, das Gebet nicht zu verrichten; wenn es aber nicht verrichtet wird, muss es nachgeholt werden.Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlHamdulillah85 Geschrieben 20. Februar 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2016 Salam werte Schwester, es ist wie gesagt nicht erlaubt, das Gebet nicht zu verrichten; wenn es aber nicht verrichtet wird, muss es nachgeholt werden. Wa Salam Dankeschön. Möge Allah dich belohnen. Ich hatte von jemanden gehört man könnte es NUR in den Zeiten verrichten auch wenn man keine möglichkeit dazu hätte. Ich dachte schon es fällt jetzt weg aber ich bin dannerleichert dass man es nachholen kann. Möge Allah euch belohnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 20. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2016 Bismillah Assalamu Alaikum, Man kann es nachholen aber man hat dann eine Sünde bzw. Last auf sich aufgeladen, wenn man es bewusst verpasst. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Makina Geschrieben 20. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2016 Salam! Wie bitte Intregiert ihr euch in der deutschen Gesellschaft? Das Berufsleben hier ist doch kein Wunschkonzert. Ich arbeite von 7 bis 15 : 30 Uhr einige Monate im Jahr verrichte Ich das Fajr Gebet vor der Arbeit und in den Monaten wo erst nach 6:30 Uhr Zeit für das Gebet ist verrichte ich es zu Hause nach der Arbeit. Soll ich jetzt lieber kündigen damit ich zu den Gebetszeiten zu Hause bin? Macht ihr das Alle so? Wer zahlt dann für Uns die Steuern damit Wir alle zum Beten zu Hause hocken können? Wenn das so ist warum dann in Deutschland leben und nicht in einem islamischen Land wo die Arbeitszeiten sich nach der Religion richten? Ich finde es unschön gerade die Wenigen mit solchen Aussagen anzugreifen die hier versuchen sich ein ehrliches Leben aufzubauen. Nämlich Arbeiten zu gehen und Steuern zu zahlen. Und Nein ich habe in der Firma nicht die Möglichkeit immer meine Gebete rechtzeitig zu verrichten bevor Jemand fragt. Wenn ich Glück hab und der Sanitätsraum zu der regulären Pausenzeit frei ist kann ich zwischen 12:30 und 13:00 Uhr meine Gebete verrichten. Fallen die Gebetszeiten anders z.b. später geht das nicht und muß warten bis ich zu Hause bin. ws Makina ismael_nbg, dontmindme und Saluton reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TaHa Geschrieben 21. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 21. Februar 2016 Wie bitte Intregiert ihr euch in der deutschen Gesellschaft? Das Berufsleben hier ist doch kein Wunschkonzert. Ich arbeite von 7 bis 15 : 30 Uhr einige Monate im Jahr verrichte Ich das Fajr Gebet vor der Arbeit und in den Monaten wo erst nach 6:30 Uhr Zeit für das Gebet ist verrichte ich es zu Hause nach der Arbeit. Soll ich jetzt lieber kündigen damit ich zu den Gebetszeiten zu Hause bin? Macht ihr das Alle so? Wer zahlt dann für Uns die Steuern damit Wir alle zum Beten zu Hause hocken können? Wenn das so ist warum dann in Deutschland leben und nicht in einem islamischen Land wo die Arbeitszeiten sich nach der Religion richten? Ich finde es unschön gerade die Wenigen mit solchen Aussagen anzugreifen die hier versuchen sich ein ehrliches Leben aufzubauen. Nämlich Arbeiten zu gehen und Steuern zu zahlen. Und Nein ich habe in der Firma nicht die Möglichkeit immer meine Gebete rechtzeitig zu verrichten bevor Jemand fragt. Wenn ich Glück hab und der Sanitätsraum zu der regulären Pausenzeit frei ist kann ich zwischen 12:30 und 13:00 Uhr meine Gebete verrichten. Fallen die Gebetszeiten anders z.b. später geht das nicht und muß warten bis ich zu Hause bin. Liebe Schwester Makina, warum so agressiv? Zunächst einmal ist es so, dass ein Bruder eine religionsrechtlich relevante Frage gestellt hat und diese Frage auf dieser Ebene beantwortet wurde. Niemand wurde ver- oder beurteilt, warum er etwas wie macht. Wenn du dir die bisherigen Antworten nochmal durchliest, wirst du sicherlich zum selben Schluss kommen, dass die Aussagen sich auf der Sachebene befunden haben. Ich habe lediglich den Sachverhalt dargestellt und Bruder 3aliy hat, ohne den Bruder zu tadeln, lediglich die Konsequenzen einer solchen Vorgehensweise genannt. Du scheinst zudem davon auszugehen, dass die Antwortgeber, wegen ihren Antworten, Hartz IV-Empfänger sind, keine Ahnung vom Leben haben, auf Kosten der Steuerzahler leben usw.. Das ist im Gegensatz zu den Antworten bezüglich des Gebets tatsächlich ein Angriff und zudem eine Aussage, die auf Vermutungen basiert. Noch schlimmer ist, dass diese Annahmen unzutreffend sind. Es wäre müßig anzunehmen, dass all jene Muslime, die arbeiten gehen, gleichzeitig auch ihre Gebete nicht verrichten können. Natürlich ist es so, dass nicht jede Stelle dieselben Voraussetzungen für das Gebet mit sich bringt. Dennoch ist der Muslim verpflichtet, sein Gebet zu verrichten, also auch verpflichtet,die Bedingungen sicherzustellen, damit er sein Gebet verrichten kann. Wenn jemand das nicht macht, ist dies seine Angelegenheit, die er vor Gott verantworten muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agit62 Geschrieben 21. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 21. Februar 2016 Salam ich habe mal gehört, dass wenn es gar nicht möglich ist sein Arbeitsplatz zu verlassen, man im stehen beten soll. Wenn du gar nicht dein Arbeitsplatz verlassen kannst und es zur Not möglich ist, im stehen zu beten dann mache das. Ich in deiner Stelle würde bei Allah swt. Hilfe ersuchen und ihn bitten dir eine andere Arbeitsstelle zu geben, sodass du auch beten kannst. Das was ich jetzt schreibe ist allgemein und nicht an dich gerichtet Schwester. Meistens ist es doch leider so, dass die Leute einfach vor Scham nicht beten und das sie sich gar nicht trauen beim Arbeitgeber nachzufragen, ob man beten darf. Das Gebet muss verrichtet werden, sei es nur das man die Suren liest und sozusagen mit den Kopf oder Augen oder sonstiges Ruku und Secde macht. Irgendwie findet man schon eine Lösung. Es gibt immer Alternativen z.B. Ein Chef erlaubt den Arbeiter nicht in der Mittagspause zu beten und es gibt keine Moschee in der Nähe, gut dann sollte der Arbeiter auf die Straße gehen und dort beten. Wieso nicht? Nur weil die Leute denken diese Person sei verrückt? Und wenn schon Allah swt. der den Menschen alles gibt, immer für die Menschen da ist und sie nicht allein lässt ist wichtiger. Allah swt. gibt einen schon eine andere Arbeit oder sonstige Hilfe man muss es nur wirklich wollen. Wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlHamdulillah85 Geschrieben 21. Februar 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Februar 2016 Salam ich habe mal gehört, dass wenn es gar nicht möglich ist sein Arbeitsplatz zu verlassen, man im stehen beten soll. Wenn du gar nicht dein Arbeitsplatz verlassen kannst und es zur Not möglich ist, im stehen zu beten dann mache das. Ich in deiner Stelle würde bei Allah swt. Hilfe ersuchen und ihn bitten dir eine andere Arbeitsstelle zu geben, sodass du auch beten kannst. Das was ich jetzt schreibe ist allgemein und nicht an dich gerichtet Schwester. Meistens ist es doch leider so, dass die Leute einfach vor Scham nicht beten und das sie sich gar nicht trauen beim Arbeitgeber nachzufragen, ob man beten darf. Das Gebet muss verrichtet werden, sei es nur das man die Suren liest und sozusagen mit den Kopf oder Augen oder sonstiges Ruku und Secde macht. Irgendwie findet man schon eine Lösung. Es gibt immer Alternativen z.B. Ein Chef erlaubt den Arbeiter nicht in der Mittagspause zu beten und es gibt keine Moschee in der Nähe, gut dann sollte der Arbeiter auf die Straße gehen und dort beten. Wieso nicht? Nur weil die Leute denken diese Person sei verrückt? Und wenn schon Allah swt. der den Menschen alles gibt, immer für die Menschen da ist und sie nicht allein lässt ist wichtiger. Allah swt. gibt einen schon eine andere Arbeit oder sonstige Hilfe man muss es nur wirklich wollen. Wa salam Ich habe das glück das mir gestatet wird die gebete zu verrichten es ist nur im mom so das es keine möglichkeit dazu gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ismael_nbg Geschrieben 21. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 21. Februar 2016 Salam alaikum, hier sollte ein Rechtsurteil zu rate gezogen werden. Insallah werde ich es heute Nacht posten. Bitte um Verständnis ( Veranstaltung hz Fatima a.s.) Wasalam, vergebt mir bitte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 21. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 21. Februar 2016 BismillahAssalamu Alaikum, das was gesagt wurde war ein religiöses Rechtsurteil. So lange man suchen würde, bis man einen Großgelehrten findet, der das Verpassen des Gebets erlaubt, wird man nicht fündig werden. Es ist auch sonst in keinem Fall gestattet, das Gebet bewusst zu verpassen. Selbst Menschen, die ihr Land gegen einen heimtückischen Feind verteidigen, müssen die Gebete verrichten und dürfen sie nicht verpassen, obwohl sie um ihr Leben fürchten. Daher gibt es da so genannte Salat-ul-Chawf (Gebet im Angstzustand). Natürlich gibt es Erleichterungen, damit sie geschützt werden aber sie müssen das Gebet dennoch verrichten. Niemand kann, denke ich, erzählen die Bedingungen in seiner Arbeit sind schlimmer als in einem Verteidigungskrieg. Ich finde es ist nicht zielführend, wenn man versucht, die eigenen Unzulänglichkeiten dadurch zu kaschieren und die Gewissensbissen so zu beruhigen, indem man es auf Integration, Steuer etc schiebt. Ja es ist evt. schwer für die meisten von uns in zahlreichen Situationen aber das sollte dazu führen, dass man akzeptable Lösungen findet und nicht dass man Urteile in Frage stellt! Lasst uns es uns nicht zu angenehm machen. 2:238-239 238. Haltet die Gebete ein, (besonders) auch das mittlere, und steht demütig vor Allah! 239. Wenn ihr in Furcht seid, dann (sprecht euer Gebet) im Stehen oder im Reiten: seid ihr aber in Sicherheit, dann gedenkt Allahs, da Er euch das lehrte, was ihr nicht wusstet. Wassalam TaHa, Agit62, MahdiM und 1 Weiterer reagierten darauf 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mahdi_mohajjer Geschrieben 26. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 26. Februar 2016 Salam, ich denke auch wenn man seine Arbeitszeiten nicht selber bestimmen darf, kann man eine Übereinkunft mit seinem Chef treffen. Ich habe vn Anfang an klar gestellt (als ich noch bei einem großen Energieanbeiter arbeitete, also zwischen meiner Wiederkehr und meinem neuem Job in der Moschee) dass ich nicht die Hand geben darf und dass ich täglich zwei Mal für 5 Minuten eine Auszeit brauche. Das hat niemanden gestört, ich konnte jeden Tag meine Gebete beten- dass ich die Hand nicht gab wurde nicht einmal angesprochen- und ich habe nicht ein verpasstes Gebet gehabt zu der damaligen Zeit. Wisst ihr, es ist nur eine Frage der Präferenzen. Wenn einem die Arbeit wichtiger als das Gebet ist (man also um jeden Preis dafür k ämpft alles richtig zu machen dann wird es eben schwerer die Gebete richtig zu verrichten. Wenn man aber als Grundlage den islam wählt und die enorme Wichtigkeit der Gebete vorzieht und es einem dementsprechend am allerwichtigsten ist das Gebet pünktlich zu verrichten, dann klappt das auch. Und wisst ihr was? ich glaube de reine oder andere Arbeitgeber dürfte über diese Art und Disziplin erfreut sein, denn es ist nicht nur ein Punkt der Selbsterziehung, sondern angewandt auf die Arbeit dürfte das verraten dass er zuverlässig und voller Bemühung ist, seine ihm auferlegte Arbeit richtig und vollen Herzens zu erfüllen. Zumindest müsste ein Chef das so sehen wenn er rein arbeitstechnisch versucht den Charakter der Person zu verstehen. Wsalam,Mahdi TaHa und Saluton reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.