boomben Geschrieben 21. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 21. Februar 2016 Salam alaykum, ich habe gusuhl abdest gemacht, ich habe mich zuerst zwischen den beinen (vorne und hinten gesäubert) dann wudu gemacht 3x hände 3x mund 3x nase dann hab ich 3x hand bis einschließlich ellenbogen gemacht, wo normal erst 3x gesicht kommt dann hab ich 3x gesicht gemacht 1x über kopf streichen und wieder zurück und ohren gestrichen 3x füße dann unter der dusche 3x kopf und hals 3x rechte körperhälfte 3x linke körperhälfte ist das gusuhl, wudu gültig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Isa Medina Geschrieben 21. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 21. Februar 2016 Alaikum Assalam, nach Sayyed Kamal Al Haydari, erst den Kopf und Hals waschen, und dann den kompletten Körper, nach beliebiger Reihenfolge. Wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fin Geschrieben 22. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2016 Salam u alaykum lieber Bruder, das wichtigste ist meines Wissens die Niyat, danach wird dein Ghusl bewertet, so Gott will abgesehen davon, solltest du dich immer an die Reihenfolge halten und aus einem einmaligen unabsichtlichen Fehler keine schlimmen Sorgen machen. Gibt da bestimmt was anderes über dass es sich mehr lohnt Sorgen zu machen Bruder ^^ AsSalam u alaykum =) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hawra2 Geschrieben 22. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2016 Eine Reihenfolge ist meines wissens schon wichtig, da Gebete oder das Fasten ungültig sind. Hier eine Anleitung aus der Seite eslam.de Die geordnete Form [at-tartib]: Die grundsätzliche Vorgehensweise ist: Nach der Reinigung des ganzen Körpers von ritueller Unreinheit [nadschasah], wird die eigentliche rituelle Vollkörperreinigung beabsichtigt. Dann wird zuerst der Kopf und der Hals gewaschen, als Zweites wird der rechte Körperteil von der Schulter bis zur Fußsohle gewaschen, und als drittes der linke Körperteil genauso. Dabei wird der Schambereich [aura] bei beiden Seiten mitgewaschen. Anschließend gilt die rituelle Vollkörperreinigung als vollendet. In Ergänzung zu dieser grundsätzlichen Form gibt es Unterschiede in Anhängigkeit der Rechtsschule. Die Eintauchende [al-irtimas]: Bei der eintauchenden Weise wird der ganze Körper nach der entsprechenden Absicht [niyya] und nach der Reinigung des ganzen Körpers von ritueller Unreinheit [nadschasah] vollständig ins Wasser eingetaucht und bewegt. Diese Methode ist beim Fasten [saum] im Monat Ramadan verboten, da sie einen Fastenabbruch bewirken würde. Also es gibt zwei Herangehensweisen. Welche du wählst, kannst du entscheiden. Habe hier noch einen Link zur Wuduh (Waschung): http://www.eslam.de/begriffe/r/rituelle_waschung.htm Hier ein Video: https://www.youtube.com/watch?v=yT3WBVbY6Vc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
boomben Geschrieben 22. Februar 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2016 also mir geht es um das gusuhl, ob das gültig war so wie ich es gemacht habe wie oben beschrieben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hawra2 Geschrieben 22. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2016 der Ghusul ist richtig, außer wenn es der Ghusul nach dem Geschlechtsvehrker ist, denn dann musst du den Ghusul vor der Gebetswaschung machen und natürlich warten bis deine Haare trocken sind zum Streichen bei der Gebetswaschung.Ein Teil der Gebetswaschung verstehe ich nicht , 3 × Füße? Wieso drei mal? Man streicht je einmal pro Fuß. Der Fuß muss trocken sein ander Stelle wo man streicht. Aber dann streicht man nicht noch zwei weitere Male.Genauso mit dem Kopf streichen. Man streicht einmal von hinten nach vorn aber dann nicht wieder zurück. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fin Geschrieben 22. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2016 Salam u alaykum, meines Wissens genügt der Ghusl janaba (Die Reinigung nach dem Geschlechtsverkehr) vollkommen für das anstehende Gebet. Es gibt nur ein Ghusl in welchem es "zumindest" empfohlen und wenn nicht dann sogar Pflicht ist nach dem Ghusl noch Wudhu zu machen und das ist wenn man einen Verstorbenen berührt hat. AsSalam u alaykum liebe Geschwister Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hawra2 Geschrieben 22. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2016 Salam u alaykum, meines Wissens genügt der Ghusl janaba (Die Reinigung nach dem Geschlechtsverkehr) vollkommen für das anstehende Gebet. Es gibt nur ein Ghusl in welchem es "zumindest" empfohlen und wenn nicht dann sogar Pflicht ist nach dem Ghusl noch Wudhu zu machen und das ist wenn man einen Verstorbenen berührt hat. AsSalam u alaykum liebe Geschwister Salam, Ich habe gelesen (nach Sayed Khamenai), dass das Ghusul Janaba nicht die Gebetswaschung ersetzt.] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fin Geschrieben 22. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2016 Salam u alaykum liebe Schwester =) Assalam Alaikum,Ich nehme an, dein Marja', ist Sayyed Fadlallah. Nach ihm ersetzt der Ghusl den Wudhu, nur wenn dieses obligatorisch ist oder aber, wenn man sicher ist, dass es empfohlen ist. Demnach würde Ghusl Al-Jumu'a den Wudhu ersetzen.Nach Imam Khamenei ersetzt kein Ghusl den Wudhu außer der Ghusl-ul-Janaba (d.h. den Ghusl den man verrichtet, wenn man im Janaba-Zustand ist) , in allen anderen Fällen muss man zusätzlich zum Ghusl noch den Wudhu verrichten. Leicht zu merken Wassalam Zitiert von Bruder "3aliy" Und hier von einer Internetseite: http://www.gedemi.de/frage-53/ Salam u Alaykum hawra2 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hawra2 Geschrieben 22. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2016 Salam u alaykum liebe Schwester =) Zitiert von Bruder "3aliy" Und hier von einer Internetseite: http://www.gedemi.de/frage-53/ Salam u Alaykum Salam, Gut zu wissen. Danke sehr.] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MahdiM Geschrieben 22. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 22. Februar 2016 Salam Alaikum, Nach der schiitischen Lehre ist der wudhu auf jeden Fall ungültig und damit auch deine Gebete. Daher solltest du das kurzfristig lernen, z.b. von hier: https://youtu.be/FCSN8G3WWUI Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mahdi_mohajjer Geschrieben 23. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 23. Februar 2016 Salam aleikom, das Ghusl war nicht gültig weil deien Reihenfolge nicht stimmte. Es gibt zwei Formen des Ghusl. 1. Die Vollköperwaschung in Reihenfolge Erst den Kopf mit dem Hals waschen, dann die Rechte seite und dann die Linke Seite des Körpers- so dass immer ein Stück der anderen Körperhälfte mitgewaschen wird. Wenn du zb mit dem Arm anfängst und dann den Hals machst, dann ist es eine verkehrte Reihenfolge und damit nicht gültig. 2. Die Eintauchende Vollkörperwaschung Das heisst du musst den ganzen Körper zeitgleich in Wasser eintauchen. Dabei wird jeder Teil des Körpers mit Wasser umspült. (Zum Beispiel im Schwimmbad oder in einem großen Becken) Alles andere ist islamisch gesehen falsch und ganz abgesehen davon wie die persönliche meinung lautet müssen wir uns an die Vorgaben des Marjah halten. Wsalam,Mahdi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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