Zum Inhalt springen

Reise und Fastenbrechen


Nader

Empfohlene Beiträge

bismillah.gif

salam.gif

 

Liebe Geschwister,

ein gesegneten Ramadan wünsche ich euch allen. Möge Gott euer Fasten erleichtern und annehmen insh'Allah.

 

Folgende Fragen habe ich bezüglich des Reisens und Fastenbrechen, vorab - Mein Gelehrter der Nachahmung ist Sayyid Khamenei:

 

  • Gelten die Bestimmungen für das Fastenbrechen eines Reisenden nur für die Zeit/Tag(e) der Reise selbst* oder auch für die folgenden Tage des Aufenthaltes am Zielort**?
    Beispiel: Ich reise von Berlin nach Frankfurt nach dem Mittagsgebet und habe vor dort 4 Tage zu verweilen. In diesem Fall fastet man alle Tage oder die Tage des Aufenthaltes nicht?
  • Wenn bspw. Sayyid Khamenei über Arbeitsreisen spricht, die ebenso gefastet werden sollen, spricht er da vom tagtäglichen Arbeitsweg und Erwerbsarbeit?
    Beispiel: Ich reise einmalig von Berlin nach Frankfurt für ein Seminar meiner Stiftung, welche mein Studium fördert. Teilnahme ist an sich freiwillig. Würde das auch dem Arbeitsweg zugeordnet werden?

 

wasalam.gif

*Der/Die Tag/e, die Zeit um von Punkt A nach Punkt B zu kommen.

** Vorausgesetzt der Aufenthalt beschränkt sich auf weniger als 10 Tage.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Salam alaikum,

 

die erste Frage habe ich nicht verstanden. Kannst du das nochmal näher erläutern?

 

- "Wenn bspw. Sayyid Khamenei über Arbeitsreisen spricht, die ebenso gefastet werden sollen, spricht er da vom tagtäglichen Arbeitsweg und Erwerbsarbeit?"

 

Wenn der Arbeitsort mindestens einmal in 10 Tagen bereist wird, dann wird er zum Heimatort und man gilt nicht als Reisender, es sei denn das Reisen ist die Arbeit.

 

- "Beispiel: Ich reise einmalig von Berlin nach Frankfurt für ein Seminar meiner Stiftung, welche mein Studium fördert. Teilnahme ist an sich freiwillig. Würde das auch dem Arbeitsweg zugeordnet werden?"

 

Hier sprichst du vom Studium und nicht von der Arbeit? Studierende gelten nach Ansicht Imam Khameneis nicht als Reisende, wenn sie für das Studieren verreisen, auch wenn es täglich wäre.

 

Hier findest du Fatwas: http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/9477-die-regeln-des-reisenden/

 

Wassalam

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Salam liebe Schwester Naynawa,

 

die erste Frage soll fragen ob ich auch die Tage "nach dem fliegen/fahren" fasten muss, wenn ich an einen Ort gereist bin und dort unter 10 Tage verbleibe.Also reise in eine Stadt und bleibe dort 4 Tage, muss ich jene Tage fasten oder gilt das Fastenbrechen für Reisen nur bezüglich dem Akt des Reisens.

 

Wa Aleykum as salam

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Salam alaikum,

 

In deinem Beispiel fastest du 4 Tage nicht. Du musst nur beachten, dass wenn du am ersten Tag los fährst fasten musst, wenn du nach Anbruch vom Mittag die Zulässigkeitsgrenze überschritten hast. Wenn du am letzten Tag vor Mittag zurück kehrst, dann kannst du dein Fasten am Reiseort abbrechen oder fasten.

 

Wassalam

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...