Nader Geschrieben 13. Juni 2016 Melden Teilen Geschrieben 13. Juni 2016 Liebe Geschwister, ein gesegneten Ramadan wünsche ich euch allen. Möge Gott euer Fasten erleichtern und annehmen insh'Allah. Folgende Fragen habe ich bezüglich des Reisens und Fastenbrechen, vorab - Mein Gelehrter der Nachahmung ist Sayyid Khamenei: Gelten die Bestimmungen für das Fastenbrechen eines Reisenden nur für die Zeit/Tag(e) der Reise selbst* oder auch für die folgenden Tage des Aufenthaltes am Zielort**? Beispiel: Ich reise von Berlin nach Frankfurt nach dem Mittagsgebet und habe vor dort 4 Tage zu verweilen. In diesem Fall fastet man alle Tage oder die Tage des Aufenthaltes nicht? Wenn bspw. Sayyid Khamenei über Arbeitsreisen spricht, die ebenso gefastet werden sollen, spricht er da vom tagtäglichen Arbeitsweg und Erwerbsarbeit?Beispiel: Ich reise einmalig von Berlin nach Frankfurt für ein Seminar meiner Stiftung, welche mein Studium fördert. Teilnahme ist an sich freiwillig. Würde das auch dem Arbeitsweg zugeordnet werden? *Der/Die Tag/e, die Zeit um von Punkt A nach Punkt B zu kommen. ** Vorausgesetzt der Aufenthalt beschränkt sich auf weniger als 10 Tage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nader Geschrieben 16. Juni 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. Juni 2016 As-Salamun Aleykum, wenn jemand spontan eine Antwort hätte wäre es cool, da es mich heute bis Sonntag betrifft. Wa Aleykun As-Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 17. Juni 2016 Melden Teilen Geschrieben 17. Juni 2016 Salam alaikum, die erste Frage habe ich nicht verstanden. Kannst du das nochmal näher erläutern? - "Wenn bspw. Sayyid Khamenei über Arbeitsreisen spricht, die ebenso gefastet werden sollen, spricht er da vom tagtäglichen Arbeitsweg und Erwerbsarbeit?" Wenn der Arbeitsort mindestens einmal in 10 Tagen bereist wird, dann wird er zum Heimatort und man gilt nicht als Reisender, es sei denn das Reisen ist die Arbeit. - "Beispiel: Ich reise einmalig von Berlin nach Frankfurt für ein Seminar meiner Stiftung, welche mein Studium fördert. Teilnahme ist an sich freiwillig. Würde das auch dem Arbeitsweg zugeordnet werden?" Hier sprichst du vom Studium und nicht von der Arbeit? Studierende gelten nach Ansicht Imam Khameneis nicht als Reisende, wenn sie für das Studieren verreisen, auch wenn es täglich wäre. Hier findest du Fatwas: http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/9477-die-regeln-des-reisenden/ Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nader Geschrieben 17. Juni 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. Juni 2016 Salam liebe Schwester Naynawa, die erste Frage soll fragen ob ich auch die Tage "nach dem fliegen/fahren" fasten muss, wenn ich an einen Ort gereist bin und dort unter 10 Tage verbleibe.Also reise in eine Stadt und bleibe dort 4 Tage, muss ich jene Tage fasten oder gilt das Fastenbrechen für Reisen nur bezüglich dem Akt des Reisens. Wa Aleykum as salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 17. Juni 2016 Melden Teilen Geschrieben 17. Juni 2016 Salam alaikum, In deinem Beispiel fastest du 4 Tage nicht. Du musst nur beachten, dass wenn du am ersten Tag los fährst fasten musst, wenn du nach Anbruch vom Mittag die Zulässigkeitsgrenze überschritten hast. Wenn du am letzten Tag vor Mittag zurück kehrst, dann kannst du dein Fasten am Reiseort abbrechen oder fasten. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nader Geschrieben 18. Juni 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 18. Juni 2016 Salam, vielen lieben Dank Schwester, dass du dich der Frage angenommen hast. Update: Habe dennoch gefastet weil ich es nicht besser wusste. Was solls haha. WaSalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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