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Fragen zu Khums


Yare Rahbar

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#bismillah#

Salam,

 

insha Allah geht es euch gut?

 

Ich hätte zwei Fragen zu Khums:

 

1) Muss ein verheirateter Mann ab genau dem Tag, an dem er für sein eigenes Geld arbeitet, Khums zahlen, sofern er Erspartes hat? Wie ist der Zeitpunkt der Khumsberechnung festzulegen? Nehmen wir an, der Mann hat am 1. August 2016 angefangen zu arbeiten, muss er dann am 1. August 2017 Khums zahlen? Und darf der Tag vielleicht verlegt werden auf den 1. Ramadhan, mit der Absicht, die Khumszahlung nicht zu vergessen?

 

2) Soweit mir bekannt ist, darf der Mann sein Erspartes seiner Frau schenken, um kein Khums zu zahlen. Ich frage mich, inwieweit das moralisch verwerflich ist. An sich hört sich das nicht sehr aufrichtig an. Allerdings frage ich mich, ob es moralisch eventuell dann in Ordnung ist, wenn der Mann diesen Weg geht, da er mit einem bestimmten Ziel Geld zur Seite legt (wegen evtl. notwendige Grundbedürfnisse, Umzug, Urlaub, etc.)?

 

salam

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Bismillah
As-salamu 'alaikum,

 

das Khums-Jahr beginnt für einen Angestellten ab dem Zeitpunkt seines ersten erhaltenen Gehaltes. (Imam Khomeini, Imam Khamenei, Ayatullah Makarem Shirazi) Aber laut Sayyid Sistani ab dem ersten Arbeitstag.

Zu den legitimen Ausgaben eines Jahres gehören Geschenke, die man an jemanden gibt, ebenfalls dazu. (Konsens) Geschenke ersetzen aber am Ende des Jahres die Khums-Abgabe nicht.

Auf Erspartes trifft nach einem Khums-Jahr die Khums-Abgabe zu, ein Viertel darf man jedoch behalten und darauf ist dann kein Khums mehr zu bezahlen. Sprich, spart man 500€, behält man 100€ und auf die sind auch keine Khums-Abgaben mehr zu entrichten.

Speziellere Frage: Trifft die Khums-Abgabe auf das Geld, was ich durch mein monatlichen Gehalt gespart habe, für eine Heirat (Mittel für die Heirat) ebenfalls zu?

Antwort: Wenn das Geld was man durch monatlichen Gehalt erhält spart, trifft am ende des Khums-Jahres die Khums-Abgabe auf das Geld zu, außer ihr wollt das Geld in paar Tagen (naher Zukunft) für notwendige Mittel zur Heirat ausgeben. (Imam Khamenei)

Antwort: Sie trifft zu. (Ayatullah Makarem Shirazi, Sayyid Sistani)

Notwendige Grundbedürfnisse und Umzug gehören zu den legitimen Ausgaben innerhalb eines Jahres.

 

Ist der Umzug also, laut der Fatwa von Imam Khamenei, mit dem gesparten Geld in sehr naher Zukunft (paar Tage, Wochen), trifft die Abgabe nicht darauf zu.

Was-salamu 'alaikum

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#bismillah#

Salam,

 

darf der Tag der Khumszahlung also nicht verlegt werden?

 

Okay, wenn ich 500 Euro habe, und am Tag der Khumszahlung dann 1/5 zahlen muss (100 Euro), dann muss ich für dieses Ersparte (400 Euro) nicht erneut Khums zahlen, sagtest du. Was ist, wenn ich aber nach der Khumszahlung bis zum nächsten Jahr zu den 400 Euro erneut 500 Euro zur Seite lege (Gesamt: 900 Euro), dann muss ich für die 500 Euro dann noch einmal Khums zahlen. Das heißt, ich zahle Khums immer für das, was ich neu dazulege und wofür ich noch kein Khums gezahlt habe. Ist das richtig so?

 

Das mit dem Geschenk habe ich nicht ganz verstanden. Wenn der Mann seiner Frau sein Erspartes schenkt, dann muss er dafür doch kein Khums zahlen, weil es Eigentum der Frau wird. Ist das denn nicht korrekt? Und diesbezüglich wollte ich wissen, wie es moralisch genau damit aussieht, wenn man eben für z.B einen Umzug spart.

 

Wie ist es, wenn der Umzug nicht in paar Tagen oder Wochen ist, sondern in einigen Monaten bis einem Jahr und wie ist es, wenn der Umzug noch nicht 100% steht (es geht darum, ins Ausland zu ziehen, allerdings ist man sich noch sicher, ob das alles auch klappt)?

 

Und noch eine letzte Frage: im Iran gibt es ja die Möglichkeit, eine gewisse Summe in die Bank zu investieren, um monatlich eine gewisse Summe zu erhalten (die islamisch legitime Art von Zinsen). Das kommt ja dadurch zustande, dass die Bank mit dem investiertem Geld arbeitet und einen Teil des Verdienstes dem Investor weiterleitet. Das Geld, welches man investiert hat, muss man dafür Khums zahlen?

 

Vielen Dank für die Antwort.

 

Salam

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Bismillah
As-salamu 'alaikum,

die Khums-Abgabe steht ab dem Ende des Khums-Jahres an, einen bestimmten Tag gibt es nicht dafür. Die Khums-Abgabe wird aber mit dem Verstreichen von Zeit, seien es auch mehrere Jahre, nicht aufgehoben. Hat man 2016 500€ über gehabt, dann muss man auch im Jahre 2056 immer noch diese 100€ entrichten.

Auf Besitz, für das Khums entrichtet worden ist, muss nicht erneut Khums entrichtet werden, korrekt.

Es gibt legitime und notwendige Ausgaben innerhalb eines Jahres, wie Lebensmittel, Kleidung, Miete, Fahrzeuge (Sprit), Materialien für Studium, Bücher, Ausgaben für Gäste, Heirat, Kaffarah, Sadaqah, Nazr, Ziyarah und eben auch Geschenke die man macht. Hat man all diese entsprechend dem eigenen Bedarf bezahlt und bleibt dann am Ende des Jahres Geld über, muss man von dem übrig gebliebenen Khums zahlen. Entscheidet der Ehemann sich also Geld an seine Frau zu schenken, ist das eine legitime Ausgabe, solange der Betrag vernünftig ist. Der moralische Aspekt ist, wenn man das macht um von der Khums-Abgabe zu flüchten, so ist es nicht gültig und der Khums trifft zu. (Übrigens muss die Frau dafür keinen Khums zahlen, weil es ein Geschenk ist und nicht, weil es ihr Eigentum wird.)

Konkrete Frage: Ist es erlaubt, dass man seiner Ehefrau Besitz schenkt, bevor ein Jahr vorbei ist und er weiß, dass die Frau das Geld nutzen wird um in der Zukunft ein Haus davon zu kaufen oder notwendige Ausgaben zu tätigen?

Antwort: Dies ist ihm (dem Mann) erlaubt und er muss von dem Geschenk an seine Ehefrau keinen Khums abgeben, solange der Betrag in den Augen der Allgemeinheit (Ürf/Orf) angebracht und passend gemäß seiner Situation und angemessen seiner Person gegenüber ist. (Sprich, eine Person sollte keine Beträge schenken, die, wenn man die Summe hören würde, jeder sagen würde, dass ist eine viel zu hohe Summe für diese Person) und es sollte nicht mit der Absicht zur Flucht vom Khums sein. (Imam Khamenei)

Frage: Ein Ehepaar schenkt sich gegenseitig vor dem Ende des Khums-Jahres ihren Gewinn (das was übrig geblieben ist), was ist die Anordnung (Hukm) im Bezug auf ihren Khums?

Antwort: Der verpflichtende Khums entfällt nicht von solch einem Geschenk, das die Flucht vor dem Khums darstellt. (Imam Khamenei)

 

Wie ist es, wenn der Umzug nicht in paar Tagen oder Wochen ist, sondern in einigen Monaten bis einem Jahr und wie ist es, wenn der Umzug noch nicht 100% steht (es geht darum, ins Ausland zu ziehen, allerdings ist man sich noch sicher, ob das alles auch klappt)?

 

Im beschrieben Fall ist Khums zu entrichten.

Danke auch & Was-salamu 'alaikum

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Bismillah
As-salamu 'alaikum,

Und noch eine letzte Frage: im Iran gibt es ja die Möglichkeit, eine gewisse Summe in die Bank zu investieren, um monatlich eine gewisse Summe zu erhalten (die islamisch legitime Art von Zinsen). Das kommt ja dadurch zustande, dass die Bank mit dem investiertem Geld arbeitet und einen Teil des Verdienstes dem Investor weiterleitet. Das Geld, welches man investiert hat, muss man dafür Khums zahlen?

 

wenn das Geld was man in der Bank hinterlegt hat und davon Gewinn macht vom erworbenen Geld ist, dann trifft die Khums-Abgabe drauf zu. Außer, wenn durch das Zahlen des Khums der Lebensunterhalt nicht mehr bewältigt werden kann.

Was-salamu 'alaikum

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#bismillah#

Salam,

 

Noch einige Punkte bitte...

 

1. Wenn ein Mann sein gesamtes Bafög-Geld zur Seite legt und spart, muss er Khums dafür zahlen?

 

2. Wenn die Frau ihr verdientes Geld mit dem ersparten Geld des Mannes zusammenlegt, mit der Absicht, dass man gemeinsam spart und dass das Ersparte beiden gehört,...muss man für den Anteil der Frau Khums zahlen?

 

3. Wenn der Mann z.B 2.000 Euro vom verdienten Geld spart und er muss dann schließlich Khums zahlen...er weiß allerdings, dass er in 3-4 Monaten eine Rechnung zahlen muss z.B in Höhe von 500 Euro, darf er diese Summe vom Ersparten abziehen und von der neuen Gesamtsumme (1.500 Euro) Khums zahlen?

 

4. Du sagtest, es gibt keinen bestimmten Tag für die Khums-Zahlung. Das verstehe ich nicht ganz. Nehmen wir an ein Mann bekommt am 1. August 2016 seinen ersten Gehalt. Muss er nicht für all das Ersparte, was er bis zum 1. August 2017 zur Seite gelegt hat, Khums zahlen? Es kommt doch auf das genaue Datum an, oder habe ich da was missverstanden? Die Höhe der Khums-Abgabe hängt ja davon ab, was in einem bestimmten Zeitraum gespart wurde. Wenn dieser Mann bis zum 1. August 2017 2.000 Euro gespart hat und am 15. Juli die Summe aber aufbraucht, dann zahlt er ja kein Khums. Wenn er das Ersparte aber nicht ausgibt, sondern bis zum 2. August noch in der Bank steht, dann muss ja dafür Khums gezahlt werden. Deswegen dachte ich, es sei schon wichtig, ein bestimmtes Datum dafür zu haben, sonst würde man ja nie wissen, für welche Summe Khums gezahlt werden soll. Könntest du das bitte noch mal erklären?

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mahdi_mohajjer

salam aleikom,

 

man muss immer für das khoms zahlen was man am stichtag (also in deinem fall der 1.august) an geld hat. Auch wenn du im letzten jahr khoms gezahlt hast, wenn du das geld ein jahr wieder nich angerührt hast und dann wieder auf dem konto nach einem jahr 500 euro sind musst du davon wieder 100 euro zahlen. Es geht nicht darum wieviel neu dazu kam , es geht darum wieviel du zu dem stichtag auf dem konto hast.

 

Den Khoms betrag seiner Frau zu schenken ist so eine Sache- klar entgehst du der khoms, aber ich glaube nicht dass wir so an die Sache rangehen sollten. Kaufe dir lieber etwas und wenn du für etwas sparst dann versuche deinen Kauf so zu tätigen dass du dem Khomstag (bei einem großen BEtrag) umgehst- also z.B. in eine Ratenzahlung umwandeln oder das Geld mit dem Ziel dass eine andere Person es für dich kauft an die Person zu geben. Das Geld eifnach so mal kurz zur Seite zu geben und dann zurück zu nehmen ist zwar möglich und man umgeht die KHoms damit, aber wer weiss was für andere negative Auswirkungen dann genau das Geld für dich haben kann. Ensha Allah keine.

 

Wsalam,Mahdi

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salam aleikom,

 

man muss immer für das khoms zahlen was man am stichtag (also in deinem fall der 1.august) an geld hat. Auch wenn du im letzten jahr khoms gezahlt hast, wenn du das geld ein jahr wieder nich angerührt hast und dann wieder auf dem konto nach einem jahr 500 euro sind musst du davon wieder 100 euro zahlen. Es geht nicht darum wieviel neu dazu kam , es geht darum wieviel du zu dem stichtag auf dem konto hast

Salam,

 

das wiederspricht aber dem, was der Bruder oben geschrieben hat. Für das, wofür man Khums gezahlt hat, muss man laut seinen Aussagen nicht noch mal Khums zahlen.

 

Salam

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Salam alaikum,

 

ja so wie es Br. Salman Aliy erklärt hat, ist es richtig.

 

"1. Wenn ein Mann sein gesamtes Bafög-Geld zur Seite legt und spart, muss er Khums dafür zahlen?"

 

Das Bafög Geld ist zur Hälfte geschenkt und zur anderen Hälfte geliehen. Deswegen fällt kein Khums darauf nach Ansicht Imam Khameneis.

"2. Wenn die Frau ihr verdientes Geld mit dem ersparten Geld des Mannes zusammenlegt, mit der Absicht, dass man gemeinsam spart und dass das Ersparte beiden gehört,...muss man für den Anteil der Frau Khums zahlen?"

 

Arbeitet sie denn auch? Woher hat sie das Geld?

"3. Wenn der Mann z.B 2.000 Euro vom verdienten Geld spart und er muss dann schließlich Khums zahlen...er weiß allerdings, dass er in 3-4 Monaten eine Rechnung zahlen muss z.B in Höhe von 500 Euro, darf er diese Summe vom Ersparten abziehen und von der neuen Gesamtsumme (1.500 Euro) Khums zahlen?"

 

Nein, darf er nicht. Das Geld ist ja zu dem Zeitpunkt nicht fällig, oder? Also es handelt sich nicht um Schulden, die er begleichen muss?

 

Wassalam

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Salam alaikum,

 

ja so wie es Br. Salman Aliy erklärt hat, ist es richtig.

 

"1. Wenn ein Mann sein gesamtes Bafög-Geld zur Seite legt und spart, muss er Khums dafür zahlen?"

 

Das Bafög Geld ist zur Hälfte geschenkt und zur anderen Hälfte geliehen. Deswegen fällt kein Khums darauf nach Ansicht Imam Khameneis.

 

"2. Wenn die Frau ihr verdientes Geld mit dem ersparten Geld des Mannes zusammenlegt, mit der Absicht, dass man gemeinsam spart und dass das Ersparte beiden gehört,...muss man für den Anteil der Frau Khums zahlen?"

 

Arbeitet sie denn auch? Woher hat sie das Geld?

 

"3. Wenn der Mann z.B 2.000 Euro vom verdienten Geld spart und er muss dann schließlich Khums zahlen...er weiß allerdings, dass er in 3-4 Monaten eine Rechnung zahlen muss z.B in Höhe von 500 Euro, darf er diese Summe vom Ersparten abziehen und von der neuen Gesamtsumme (1.500 Euro) Khums zahlen?"

 

Nein, darf er nicht. Das Geld ist ja zu dem Zeitpunkt nicht fällig, oder? Also es handelt sich nicht um Schulden, die er begleichen muss?

 

Wassalam

 

#bismillah#

Salam,

 

Es geht zum Beispiel um eine Auto-Rechnung, die alle 6 Monate gezahlt werden muss. Khums zahlt er am 1. Juli und die Rechnung zahlt er erst Oktober. Wie darf er vorgehen?

 

Und noch mal zu der Frage: Darf man den Khums-Tag selber festlegen? Wenn er zum Beispiel seinen ersten Gehalt am 1. Juli bekommen hat, darf er den Tag der Khums-Abgabe z.B auf den 1. Mai setzen?

 

Und noch eine letzte Frage: Wenn der Tag der Khums-Abgabe am 1. Juli ist, und er zu diesem Zeitpunkt 2.000 Euro von seinem Gehalt gespart hat,...die Khums-Abgabe zahlt er allerdings etwas verspätet am 10. Juli, da er es vergessen hat. Allerdings hat er z.B am 4. Juli 5.000 Euro noch mal zur Seite gelegt. Muss er dann Khums für beide Summen zahlen oder nur für die 2.000 Euro, da die 5.000 Euro nach dem 1. Juli zur Seite gelegt wurden.

 

Tut mir Leid, dass ich so detailliert frage, aber ich finde das alles immer so kompliziert mit Khums und habe keinen Überblick.

 

salam

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Bismillah
As-salamu 'alaikum,

2. Wenn die Frau ihr verdientes Geld
4. Du sagtest, es gibt keinen bestimmten Tag für die Khums-Zahlung.

 

2. Ja, wenn die Frau arbeitet und Geld verdient, gelten dieselben Regelungen wie für einen Mann.

 

4. damit ist nicht gemeint, dass es kein Datum für unser Khums-Jahr gibt. Der 1. August kann das Ende des Khums-Jahres sein und das was man am Ende des Khums-Jahres über hat, dessen Khums muss entrichtet werden. Man sollte es auch nicht verschieben und erst am 15. August beispielsweise zahlen, sondern so pünktlich wie möglich. Soweit alles richtig. Gemeint war nur damit, dass ich nicht gelesen hätte, dass es eine Sünde wäre, statt am 1. August dann am 2. August oder erst am 7. August Khums zu entrichten, auch wenn man es natürlich nicht einfach so vor sich hinschieben sollte.

Spart man für eine bestimmte, sichere, anstehende Rechnung und wird der Khums vor dem Datum der anstehenden Rechnung fällig, muss man den Khums nicht entrichten, falls man dadurch die Rechnung nicht mehr bezahlen kann.

Wenn man seinen ersten Gehalt erhalten hat, fängt das Khums-Jahr damit an. Am Ende des Khums-Jahres ist ein Fünftel von dem was übrig geblieben ist zu entrichten. Das heißt, bevor dein Khums-Jahr vorbei ist, kannst du den Khums-Betrag nicht bestimmen. Wenn du es später entrichtest, gilt trotzdem der Fünftel des Betrages, dass du am Ende des Khums-Jahres über hattest.

Ansonsten empfehle ich sich ein wenig in das Thema z. B. auf leader.ir einzulesen.

Was-salam

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