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Die Fundamente der Religion (Usul-ud-Din)


AbbasHusain

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Al-Hasan Ibn Ali berichtete, dass Al-Fadl Ibn Sahl zu Imam Ar-Rida (a.) sprach: „Ich möchte, dass du mir eine Sammlung vom Erlaubten und Verbotenen und den Pflichten (Fard) und Bräuchen (Sunnah) erstellst, denn du bist der Beweis Gottes für Seine Schöpfung und das Herzstück des Wissens.” So verlangte der Imam (a.) nach einem Tintenfass und Papier und sprach zu Al-Fadl: „Schreib im Namen des gnädigen und barmherzigen Gottes! Uns genügt das Bekenntnis, dass keiner anbetungswürdig ist außer Gott, dem Einen, dem Uneingeschränkten, der Sich weder Gefährtin noch Kind nahm (72:3), dem Mächtigen, dem Hörenden, dem Sehenden, dem Starken, dem Aufrechthaltenden, dem Erhebenden (Qa’im), dem Beständigen, dem Licht, dem Wissenden (Alim), der nicht unwissend ist, dem Mächtigen, Der nicht machtlos ist, dem Reichen, Der nicht bedürftig ist, dem Gerechten, Der nicht ungerecht ist, dem Schöpfer aller Dinge, Dem nichts gleich ist (42:11), Dem nichts ähnelt, Dem keiner trotzt, Der kein Ebenbild hat, Dem niemand ebenbürtig ist und dass Muhammad (s.) Sein Diener und Gesandter ist und Sein Treuhänder und Auserwählter von Seinen Geschöpfen, das Oberhaupt der Gesandten, das Siegel der Propheten (33:40), der Vorzüglichste der Welten, nach dem keiner Prophet ist und dessen Religion weder ausgetauscht noch verändert wird und dass alles, was Muhammad (s.) ausrichtete, die offenkundige Wahrheit ist, woran wir glauben, sowie an alle, die vor ihm als Gesandte und Propheten und Beweise Gottes vorausgingen und dass wir an sein wahrhaftiges Buch glauben: »An das das Falsche weder von vorn noch von hinten herankommt, eine Herabsendung von einem, Der weise und lobenswert ist.« (41:42) Und dass es die Aufseherschrift über alle Bücher ist (5:48) und es von Al-Fatihah bis zu seinem letzten Kapitel wahrhaftig ist und wir an sein Eindeutiges, sein Mehrdeutiges, sein Bestimmtes und sein Allgemeines glauben und an das von ihm Versprochene, das von ihm Angedrohte, das von ihm Aufhebende und das von ihm Aufgehobene und an seine Berichte und dass keines von den Geschöpfen die Macht hat, etwas ähnliches hervorzubringen (2:24) und dass der Beleg und Beweis für die Gläubigen nach Muhammad (s.) und der mit den Angelegenheiten der Muslime Beauftragte und sich auf den Qur’an berufende Sprecher und Wissende (Alim) über seine Urteile, sein Bruder und sein Nachfolger und der von ihm bevollmächtigte Vormund ist, der sich bei ihm in der Position befindet, die Aaron bei Moses hatte: Ali, der Sohn des Abu Talib (a.), der Befehlshaber der Gläubigen, der Imam der Gottesfürchtigen, das Oberhaupt der Erleuchteten, der Drohn der Gläubigen und der Vorzüglichste der bevollmächtigten Vormünder nach den Propheten und dass es nach ihm Al-Hasan (a.) und Al-Husain (a.) sind, einer nach dem anderen bis zum heutigen Tag, die Linie des Gesandten (s.) und ihr wissendster über das Buch und den Brauch (Sunnah) und der von ihnen am gerechtesten über den Beschluss waltende und der berechtigste auf das Amt des Imams in jeder Ära und zu jeder Zeit und dass sie die feste Handhabe und rechtleitenden Imame und der Beweis für die Bewohner der Welt sind, bis Gott die Erde und jenen, der sich auf ihr befindet, erbt, denn Er ist der Beste der Erben (21:89) und dass jeder, der ihnen widerspricht, ein Fehlgeleiteter und Fehlleitender ist, der auf die Wahrheit und Rechtleitung verzichtet und dass sie die Ausleger des Qur’an und sich auf den Gesandten (s.) berufende und aufklärende Sprecher sind und jener, der dahinscheidet, wobei er sie nicht erkannte und sich ihnen nicht durch ihre Namen und die Namen ihrer Väter zuwandte, einen Tod der Unwissenheit (Jahiliyyah) stirbt und dass die Frömmigkeit, die Keuschheit, die Aufrichtigkeit und die Anstrengung (Ijtihad) zu ihrer Religion gehört und die Übergabe des Anvertrauten an den Rechtschaffenen und Frevler (4:58), die lange Niederwerfung, das Stehem (im Gebet) in der Nacht (17:79), das Vermeiden von verbotenen Dingen und das Warten auf die Erlösung durch Geduld, Darbietung guter Gefährtenschaft, guten Umgang mit dem Nächsten, Aufwand für das Gute, Unterlassen des Herbeiführens von Leid und ein heiteres Gesicht und die Beratung und Barmherzigkeit für die Gläubigen und dass die kleine Waschung (Wudu‘) so durchgeführt wird, wie sie Gott in Seinem Buch befahl und zwar durch das Waschen des Gesichtes und der Hände und das Streichen des Kopfes und der Füße (5:6), wobei einmal Pflicht ist und zweimal eine Ergänzung darstellt und wer hinzufügte, sündigte und sich keinen Lohn verdiente und dass die kleine Waschung nicht gebrochen wird, außer durch das Luftlassen, das Urinieren, der Stuhlgang, der Schlaf und der Zustand der Meidung (Janabah) und jener, der über die Ledersocken strich, Gott und Seinem Gesandten (s.) und Seinem Buch widersprach und es so ist, dass sich Ali (a.) den Leuten hinsichtlich des Streichens über die Ledersocken widersetzte und Umar zu ihm sprach: »Ich sah doch den Propheten (s.) streichen!« Woraufhin Ali (a.) fragte: »Vor der Offenbarung von (dem Kapitel) Al-Ma’idah oder danach?« Umar antwortete: »Ich weiß nicht.« Ali (a.) sprach: »Ich weiß jedoch, dass der Gesandte (s.) nie über seine Ledersocken strich, nachdem Al-Ma’idah offenbart wurde.« Und dass die große Waschung (Ghusl) im Zustand der Meidung (Janabah) und wegen dem feuchten Traum und nach der monatlichen Blutung (Haid) und bei jenem, der eine Leiche wusch, eine Pflicht ist und dass die große Waschung am Freitag (Jum’ah), an den beiden Festtagen (Iyd), beim Betreten von Mekka und Medina und die Waschung für den Besuch (Ziyarah), die Waschung für den Weihezustand (Ihram), am Tag von Arafah und in der ersten Nacht des Monats von Ramadan und in seiner 29. und 21. und 23. Nacht ein Brauch (Sunnah) ist und dass als Pflicht für das Gebet am Mittag (Zhuhr) vier Verneigungen (Rak’ah) zu verrichten sind, für das Nachmittagsgebet (Asr) vier Verneigungen, für das Abendgebet (Maghrib) drei Verneigungen, für das Nachtgebet (Isha‘) vier Verneigungen und für das Morgengebet (Fajr) zwei Verneigungen und sich somit insgesamt 17 Verneigungen ergeben und dass der Brauch (Sunnah) 34 Verneigungen sind, von denen acht Verneigungen (Rak’ah) vor dem Mittagsgebet und acht nach ihm verrichtet werden und vier nach dem Abendgebet und aus dem Sitzen nach dem Abendgebet, das als eine gerechnet wird und acht nach Mitternacht und das Begleitgebet (Witr) aus drei Verneigungen besteht und zwei nach dem Begleitgebet folgen und dass das Gebet frühzeitig zu verrichten ist und der Vorzug des Gemeinschaftsgebetes vor dem Einzelgebet darin besteht, dass jede Verneigung (Rak’ah) darin tausend Verneigungen (im Einzelgebet) gleich ist und dass du nicht hinter einem Frevler betest und dich von keinem führen lässt, außer den der Vormundschaft (Wilayah) zugehörigen und du weder im Fell von Verendetem noch im Fell von Raubtieren betest und dass die Kürzung (des Gebetes) ab vier Farsakh erfolgt, vier Botenwege hin und vier Botenwege zurück, zwölf Meilen und wenn du kürzt, du (das Fasten) brichst und dass man das Bittgebet im Stehen (Qunut) in vier Gebeten am Morgen, am Abend, in der Nacht, am Freitag und im Gebet am Mittag spricht und man jedes Bittgebet im Stehen vor dem Verneigen (Ruku‘) und nach der Lesung (Qira’ah) spricht und dass das Totengebet fünf Bekundungen der Größe Gottes (Allahu Akbar) beinhaltet und es im Totengebet keinen Friedensgruß (Taslim) gibt, denn der Friedensgruß wird nur (in einem Gebet) mit Verneigung und Niederwerfung ausgerichtet, wobei man für das Totengebet weder eine Verneigung noch Niederwerfung vollzieht und dass das Grab des Toten quadriert und nicht buckelig gemacht wird und dass man »im Namen des gnädigen und barmherzigen Gottes« (Basmalah) im Gebet mit der Eröffnenden des Buches (Fatihah) laut ausspricht und dass die verpflichtende Almosenabgabe (Zakah) ab jedem 200. Silberstück fünf Silberstücke beträgt und für weniger als das keine Pflicht besteht und für das, was ab jedem 40. Silberstück an Silberstücken anstieg und für weniger als die vierziger nichts an Pflicht besteht und die Pflicht nicht in Kraft tritt, bis das Jahr verstrichen ist und dass man sie keinem aushändigt, außer den der Vormundschaft (Wilayah) und Erkenntnis (Mar’irfah) zugehörigen und ab jedem 20. Goldstück ein halbes Goldstück und die Fünftelabgabe (Khums) einmal vom Gesamtvermögen und ein Zehntel (Ushr) vom Weizen, Gerste, Datteln, Rosinen und allem, was man aus der Erde an Korn gewinnt, sobald fünf Wasq erreicht werden, denn dann ist es ein Zehntel davon, wenn mit Regen bewässert wurde, doch wenn mit Eimern bewässert wurde, dann ist es nur die Hälfte eines Zehntels davon, für den Zahlungsunfähigen und den Zahlungsfähigen und man von den Körnern eine und zwei Hände herausnimmt, denn Gott erlegt keiner Seele etwas auf, außer was sie zu leisten vermag und Er verantwortet keinen Diener für das, was seine Fähigkeit übersteigt und dass ein Wasq 60 Sa‘ sind und ein Sa‘ 6 Pfund sind und es 4 Mudd sind und ein Mudd 2 Pfund und 0,25 irakische Pfund sind und Ja’far As-Sadiq (a.) sagte: »Es sind 9 irakische Pfund und 6 medinensische Pfund.« Und dass die Abgabe für das Fastenbrechen (Zakat-ul-Fitr) eine Pflicht für das Oberhaupt von jeder jungen oder alten und jeder freien oder leibeigenen Person ist und an Weizen einen halben Sa‘ und an Datteln und Rosinen einen Sa‘ beträgt und es nicht erlaubt ist, sie jenen auszuhändigen, die nicht der Vormundschaft (Wilayah) angehören, da sie eine Pflicht ist und dass die längste monatliche Blutung zehn Tage andauert und die kürzeste drei Tage und die zwischenzeitlich Menstruierende die große Waschung (Ghusl) vollzieht und betet und die Frau in der Monatsblutung das Gebet unterlässt und nicht nachholt und sie das Fasten unterlässt und nachholt und dass man das Fastenim Monat von Ramadan entsprechend seiner Sichtung vollzieht und es entsprechend seiner Sichtung beendet und es nicht erlaubt ist, das gemeinschaftliche Erholungsgebet (Tarawih) zu verrichten und das dreitägige Fasten in jedem Monat ein Brauch (Sunnah) ist, für alle zehn Tage, den Donnerstag vom ersten der zehn, den Mittwoch vom mittleren der zehn und den Donnerstag vom letzten der zehn und das Fasten im Sha’ban gut und ein Brauch ist und der Gesandte (s.) sagte: »Sha’ban ist mein Monat und der Monat von Ramadan ist der Monat Gottes.« Und dass wenn du wiederholen solltest, es dir genügt, den Monat von Ramadan verteilt nachzuholen und dass die Pilgerfahrt zum Haus (Gottes) von jenem vollzogen wird, dem ein Weg zu ihr möglich ist und der Weg ist Proviant und ein Reittier und die Pilgerfahrt nicht erlaubt ist, außer in auswärtigem Bestreben (Tamattu‘) und es als ansässiger Einzelner und Verband nicht so erlaubt ist, wie es die Allgemeinheit tut und die Weihe (Ihram) nicht ohne die Weihestätten (Miqat) zulässig ist und Gott sagte: »Vollendet die Pilgerfahrt und Wallfahrt für Gott!« (2:196) Und dass die Schlachtung des kastrierten Tieres nicht erlaubt ist, weil es unvollständig ist und sie bei jenem erlaubt ist, dem die Testikel zerquetscht wurden und dass die Anstrengung (Jihad) mit einem gerechten Imam erfolgt und jener, der kämpfte, sodass man ihn umbrachte, wobei er sein Vermögen und sein Gepäck und sich selber verteidigte, ein Märtyrer ist und dass es nicht erlaubt (Halal) ist, einen der Ungläubigen auf der Welt zu töten, in der man sich in Acht zu nehmen hat, mit Ausnahme eines Mörders oder Aggressors und im Falle, dass du dich nicht gefährdest und ebenso nicht (erlaubt ist) der Verzehr des Besitzes der Leute von den Widersachern (Mukhalif) und auch nicht von anderen außer ihnen und sich in Acht zu Nehmen ist auf der Welt, in der man sich in Acht zu nehmen hat, eine Pflicht (Wajib) und dass es keine Sünde für jenen ist, der aus Furcht einen Schwur leistete, um sich dadurch vor Unrecht zu schützen und dass die Scheidung durch den Brauch (Sunnah) erfolgt, den Gott erwähnte und der dem Brauch seines Gesandten (s.) entspricht und es keine Scheidung ohne Brauch gibt und jede Scheidung, die dem Buch widerspricht, keine legitime Scheidung ist und jeder Verkehr, welcher dem Brauch widerspricht, kein legitimer Verkehr ist und dass du nicht mehr als vier freie Frauen zur selben Zeit ehelichst und wenn die Frau entsprechend dem Brauch (Sunnah) dreimal geschieden wurde, es ihm nicht erlaubt (Halal) ist, bis sie mit einem anderen Ehemann den Beischlaf ausübt und der Befehlshaber der Gläubigen (a.) sagte: »Nehmt euch vor den Frauen in Acht, denen man die dreifache Scheidungsformel ausrichtete, denn sie stehen noch mit ihren Männern in einer ehelicher Bindung!« Und man für den Propheten (s.) zu jedem Anlass Segenswünsche (Salawat) äußert, beim Luftlassen und Nießen und anderem außer dem und die Liebe zu den von Gott berufenen Vormündern (Wali) und jenen, die sich ihnen zuwenden und der Hass auf ihre Feinde und die Lossagung von ihnen und ihren Imamen und die Güte zu den Eltern, auch wenn sie beigesellend (Mushrik) sind, aber gehorche ihnen so nicht und sei ihnen in dieser Welt ein wohlwollender Gefährte, denn Gott sagt: »Sei Mir und deinen Eltern dankbar, zu Mir ist die Heimkehr, doch wenn die beiden sich um dich bemühen, damit du Mir beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht!« (31:15) Und der Befehlshaber der Gläubigen (a.) sagte: »Weder fasteten sie für sie noch beteten sie diese an, sondern sie befahlen ihnen den Ungehorsam zu Gott, woraufhin sie ihnen gehorchten.« Und ich hörte den Gesandten (s.) sagen: »Wer einem Geschöpf im Ungehorsam zu Gott gehorchte, der ist bereits ein Ungläubiger geworden und nahm sich eine Gottheit anstelle Gottes.« Und dass die Tötung des Jungtiers im Bauch durch die Tötung der Mutter legitimiert wird und dass die Sünden der Propheten kleine sind, die ihnen mit dem Prophetentum übergeben werden und dass die Pflichten, welche dem entsprechen, was Gott befahl, keine Klage mit sich bringen und dass keiner mit den Eltern und dem Kind erbt, außer der Ehemann und die Frau und der Anteilbesitzende berechtigter als jener ist, der keinen Anteil hat und (Erbe durch) Blutsverwandtschaft nicht zur Religion Gotte gehört und dass man für das männliche und weibliche Neugeborene ein Tier am siebten Tag opfert und sein Haupt am siebten Tag schert und ihm seinen Namen am siebten Tag gibt und man im Gewicht seines Haars Gold oder Silber am siebten Tag spendet und dass die Taten der Diener erschaffen sind, eine Schöpfung der Vorherbestimmung, keine Schöpfung des In-Erscheinung-Bringens und dass du weder Zwang (Jabr) vertrittst noch Übertragung (Tafwid) und dass Gott den Unschuldigen nicht für das Verbrechen der üblen Person zur Rechenschaft zieht und Gott nicht die Söhne und Kinder für die Sünden der Väter bestraft und Er sagte: »Keine lasterhafte (Seele) trägt die Last einer anderen.« (6:164) Und dass dem Menschen nichts zusteht, außer wozu er imstande war und dass Gott vergibt und nicht Unrecht tut und Gott den Dienern nicht den Gehorsam zu jenem als Pflicht auferlegt, über den Er wusste, dass dieser sie unterdrückt (Zhulm) und abkommen lässt und Er keinen Seiner Diener für Seine Entsendung aussucht und auserwählt, über den Er weiß, dass er Unglauben (Kufr) begeht und dem Satan anstelle von Ihm dient und dass die Hingabe (Islam) etwas anderes als der Glaube (Iman) ist und jeder Gläubige ein sich Hingebender (Muslim), aber nicht jeder sich Hingebender ein Gläubiger (Mu’min) ist und der Dieb während des Stehlens kein Gläubiger ist und der Trinker während des Konsumierens von Rauchgetränken kein Gläubiger ist und jener, der ohne Berechtigung die Seele tötet, die Gott für verboten (Haram) erklärte, während des Tötens kein Gläubiger ist und die grenzstraftätigen Leute weder Gläubige noch Ungläubige sind und dass Gott keinen Gläubigen zur Hölle fahren lässt, nachdem Er ihm bereits das Paradies und die Ewigkeit darin versprach und Er jenen, dem Er aufgrund von Heuchelei oder Frevel oder eine der großen (Sünden) das Feuer zur Pflicht machte, nicht mit den Gläubigen auferweckt und er nicht zu ihnen gehört und dass die Hölle keinen beherbergt, außer den Ungläubigen (Kafir) und jede Sünde ihren Ausübenden durch ihre Haftung das Feuer zur Herberge macht, sodass er ein Frevler (Fasiq) ist und ebenso wer beigesellend (Mushrik) oder ungläubig (Kafir) oder heuchelnd (Munafiq) war oder eine von den großen (Sünden) beging und dass die Fürsprache (Shafa’ah) für jene erlaubt ist, die darum beten, dass Fürsprache gehalten wird und dass das Gebieten des Guten und Verwehren des Schlechtenmit der Zunge eine Pflicht ist (7:157) und dass der Glaube (Iman) das Einhalten der Pflichten und Meidung der verbotenen Dinge ist und der Glaube (Iman) das Erkennen im Herzen und Bekennen mit der Zunge und Handeln nach den Säulen ist und dass die Bekundung der Größe Gottes (Allahu Akbar) beim Opferfest (Adha) nach zehn Gebeten erfolgt, beginnend mit dem Mittagsgebet (Zhuhr), vom Tag der Schlachtung an und sie beim Fastenende (Fitr) nach fünf Gebeten erfolgt, beginnend mit dem Abendgebet (Maghrib), von der Nacht des Brechens an und dass die Frau mit Wochenbettblutung (Nifas) zwanzig Tage aussitzt, doch nicht mehr als das und wenn sie davor rein wurde, sie dann betet und wenn nicht, sie zwanzig Tage ausharrt. Hierauf vollzieht sie die große Waschung (Ghusl) und betet und verfährt gemäß der Handlungsweise der zwischenzeitlich Menstruierenden und dass man an die Bestrafung im Grab glaubt und (an die Engel) Munkar und Nakir und die Auferweckung nach dem Tod und die Abrechnung und die Waage und den Pfad und an die Lossagungvon den fehlleitenden Imamen und ihren Anhängern und die Zuwendunggegenüber den von Gott berufenen Vormündern (Wali) und an das Verbot vom Rauschgetränk, ob es sich nun um wenig oder viel davon handelt und dass jedes betrunken machende ein Rauschgetränk ist und seine geringe Menge verboten (Haram) ist, dessen große Menge betrunken macht und auch der Notleidende kein Rauschgetränk zu sich nimmt, weil es ihn umbringt und an das Verbot von allen Raubtieren mit Fangzähne und allen Vögeln mit Klauen und dass die Milz verboten ist, weil sie Blut ist und der Wels und (tot) auf dem Wasser treibende (Fisch) und die Muräne und der Schlangenkopffisch und alles, was keine Schuppen hat und die Vögel, die keinen Kaumagen haben und dass der Verzehr von allen Eiern erlaubt ist, deren beide Seiten uneben sind und der Verzehr von jenen, deren beide Seiten eben sind, verboten ist und an das Meiden der großen (Sünden), welche folgende sind: Die unberechtigte Tötung einer Seele, die Gott für verboten erklärte, das Konsumieren des Rauschgetränkes, die Undankbarkeit gegenüber den Eltern, die Flucht aus der vorrückenden Armee, der unrechtmäßige Verzehr des Vermögens der Waisen, der Verzehr von Verendetem, Blut, Schweinefleisch (2:173) und von dem, was man für andere neben Gott weihte, wobei man nicht in Not ist und der Verzehr von Zinsen (3:130) und unrecht Erworbenem (5:62), nachdem darüber Aufklärung erfolgte, das Glücksspiel, die (betrügerische) Verringerung beim Wiegen und Gewicht, das Beschuldigen von keuschen Frauen, die Unzucht, die Sodomie, die falschen Zeugnisse, das Verzweifeln wegen dem Geist Gottes, das Hegen von Sicherheit vor der geschmiedeten List Gottes, das Aufgeben der Hoffnung auf die Barmherzigkeit Gottes, der Beistand für jene, die Unrecht begehen und sein Vertrauen in sie zu setzen, der Meineid, das unnötige Verwehren von Rechten, der Hochmut, der Unglaube, die Maßlosigkeit (7:31), die Verschwendung (17:27), die Verheimlichung des Zeugnisses (5:106), die Mittel der Zerstreuung (Lahw), die vom Gedenken an Gott abwenden, wie der Gesang (31:6) und das Saitenspiel und das Beharren auf den kleinen Sünden und so sind dies die Fundamente der Religion (Usul-ud-Din) und Lob sei Gott, dem Herrn der Welten und Gottes Segen und Frieden seien auf Seinem Propheten und dessen Familie.” [Tuhaf-ul-Uqul von Al-Harrani, Seite 305 – 311]

 

عن الفضل بن سهل عن الإمام الرضا عليه السلام قال له: إني أحب أن تجمع لي من الحلال والحرام والفرائض والسنن، فإنك حجة الله على خلقه ومعدن العلم. فدعا الرضا عليه السلام بدواة وقرطاس، وقال عليه السلام للفضل: اكتب بسم الله الرحمن الرحيم حسبنا شهادة أن لا إله إلا الله، أحدا صمدا، لم يتخذ صاحبة ولا ولدا، قيوما سميعا، بصيرا، قويا، قائما باقيا، نورا، عالما لا يجهل، قادرا لا يعجز، غنيا لا يحتاج عدلا لا يجور، خلق كل شئ، ليس كمثله شئ، لا شبه له ولا ضد ولا ند ولا كفو. وأن محمدا عبده ورسوله وأمينه وصفوته من خلقه، سيد المرسلين وخاتم النبيين وأفضل العالمين، لا نبي بعده ولا تبديل لملته ولا تغيير. وأن جميع ما جاء به محمد صلى الله عليه وآله أنه هو الحق المبين، نصدق به وبجميع من مضى قبله من رسل الله وأنبيائه وحججه. ونصدق بكتابه الصادق لا يأتيه الباطل من بين يديه ولا من خلفه تنزيل من حكيم حميد وأنه كتاب المهيمن على الكتب كلها وأنه حق من فاتحته إلى خاتمته نؤمن بمحكمه ومتشابهه وخاصه وعامه ووعده ووعيده وناسخه ومنسوخه وأخباره لا يقدر واحد من المخلوقين أن يأتي بمثله وأن الدليل والحجة من بعده على المؤمنين والقائم بأمور المسلمين والناطق عن القرآن والعالم بأحكامه أخوه وخليفته ووصيه والذي كان منه بمنزلة هارون من موسى علي بن أبي طالب عليه السلام أمير المؤمنين وإمام المتقين وقائد الغر المحجلين يعسوب المؤمنين وأفضل الوصيين بعد النبيين. وبعده الحسن والحسين عليهما السلام، واحدا بعد واحد إلى يومنا هذا عترة الرسول وأعلمهم بالكتاب والسنة وأعدلهم بالقضية وأولاهم بالامامة في كل عصر وزمان وأنهم العروة الوثقى وأئمة الهدى والحجة على أهل الدنيا حتى يرث الله الارض ومن عليها وهو خير الوارثين وأن كل من خالفهم ضال مضل، تارك للحق والهدى. وأنهم المعبرون عن القرآن الناطقون عن الرسول بالبيان، من مات لا يعرفهم ولا يتولاهم بأسمائهم وأسماء آبائهم مات ميتة جاهلية وأن من دينهم الورع والعفة والصدق والصلاح والاجتهاد وأداء الامانة إلى البر والفاجر وطول السجود والقيام بالليل واجتناب المحارم وانتظار الفرج بالصبر وحسن الصحبة وحسن الجوار وبذل المعروف وكف الاذى وبسط الوجه والنصيحة والرحمة للمؤمنين. والوضوء كما أمر الله في كتابه غسل الوجه واليدين ومسح الرأس والرجلين واحد فريضة واثنان إسباغ ومن زاد أثم ولم يوجر ولا ينقض الوضوء إلا الريح والبول والغائط والنوم والجنابة. ومن مسح على الخفين فقد خالف الله ورسوله وكتابه ولم يجز عنه وضوءه وذلك أن عليا عليه السلام خالف القوم في المسح على الخفين. فقال له عمر: رأيت النبي صلى الله عليه واله يمسح. فقال علي عليه السلام: قبل نزول سورة المائدة أو بعدها ؟ قال لا أدري قال علي عليه السلام: لكني أدري أن رسول الله صلى الله عليه واله لم يمسح على خفيه مذ نزلت سورة المائدة والاغتسال من الجنابة والاحتلام والحيض وغسل من غسل الميت فرض. والغسل يوم الجمعة والعيدين ودخول مكة والمدينة وغسل الزيارة وغسل الاحرام ويوم عرفة وأول ليلة من شهر رمضان وليلة تسع عشرة منه وإحدى وعشرين وثلاث وعشرين منه سنة وصلاة الفريضة: الظهر أربع ركعات والعصر أربع ركعات والمغرب ثلاث ركعات. والعشاء الآخرة أربع ركعات والفجر ركعتان، فذلك سبع عشرة ركعة والسنة أربع وثلاثون ركعة منها ثمان قبل الظهر، وثمان بعدها، وأربع بعد المغرب، وركعتان من جلوس بعد العشاء الآخرة تعد بواحدة وثمان في السحر والوتر ثلاث ركعات وركعتان بعد الوتر والصلاة في أول الاوقات وفضل الجماعة على الفرد كل ركعة بألفي ركعة ولا تصل خلف فاجر ولا تقتدي إلا بأهل الولاية. ولا تصل في جلود الميتة ولا جلود السابع. والتقصير في أربع فراسخ، بريد ذاهبا وبريد جائيا اثنا عشر ميلا وإذا قصرت أفطرت والقنوت في أربع صلوات في الغداة والمغرب والعتمة ويوم الجمعة وصلاة الظهر وكل القنوت قبل الركوع وبعد القراءة والصلاة على الميت خمس تكبيرات وليس في صلاة الجنائز تسليم لان التسليم في الركوع والسجود وليس لصلاة الجنازة ركوع ولا سجود ويربع قبر الميت ولا يسنم والجهر ببسم الله الرحمن الرحيم في الصلاة مع فاتحة الكتاب والزكاة المفروضة من كل مائتي درهم خمسة دراهم ولا تجب في ما دون ذلك وفيما زاد في كل أربعين درهما درهم ولا تجب فيما دون الاربعينات شئ ولا تجب حتى يحول الحول. ولا تعطى إلا أهل الولاية والمعرفة. وفي كل عشرين دينارا نصف دينار والخمس من جميع المال مرة واحدة والعشر من الحنطة والشعير والتمر والزبيب وكل شئ يخرج من الارض من الحبوب إذا بلغت خمسة أو سق ففيه العشر إن كان يسقى سيحا وإن كان يسقى بالدوالي ففيه نصف العشر للمعسر والموسر وتخرج من الحبوب القبضة والقبضتان لان الله لا يكلف نفسا إلا وسعها ولا يكلف العبد فوق طاقته والوسق ستون صاعا والصاع ستة أرطال وهو أربعة أمداد والمد رطلان وربع برطل العراقي وقال الصادق عليه السلام: هو تسعة أرطال بالعراقي وستة أرطال بالمدني وزكاة الفطر فريضة على رأس كل صغير أو كبير، حر أو عبد من الحنطة نصف صاع ومن التمر والزبيب صاع ولا يجوز أن تعطى غير أهل الولاية، لانها فريضة وأكثر الحيض عشرة أيام وأقله ثلاثة أيام والمستحاضة تغتسل وتصلي. و الحائض تترك الصلاة ولا تقضي، وتترك الصيام وتقضيه ويصام شهر رمضان لرؤيته ويفطر لرؤيته ولا يجوز التراويح في جماعة وصوم ثلاثة أيام في كل شهر سنة من كل عشرة أيام يوم خميس من العشر الاول والاربعاء من العشر الاوسط. والخميس من العشر الآخر وصوم شعبان حسن وهو سنة وقال رسول الله صلى الله عليه وآله: شعبان شهري وشهر رمضان شهر الله وإن قضيت فائت شهر رمضان متفرقا أجزءك وحج البيت من استطاع إليه سبيلا والسبيل زاد وراحلة ولا يجوز الحج إلا متمتعا ولا يجوز الافراد والقران الذي تعمله العامة والاحرام دون الميقات لا يجوز قال الله: وأتموا الحج والعمرة لله ولا يجوز في النسك الخصي لانه ناقص ويجوز الموجوء والجهاد مع إمام عادل ومن قاتل فقتل دون ماله ورحله ونفسه فهو شهيد ولا يحل قتل أحد من الكفار في دار التقية إلا قاتل أو باغ وذلك إذا لم تحذر على نفسك ولا أكل أموال الناس من المخالفين وغيرهم والتقية في دار التقية واجبة. ولا حنث على من حلف تقية يدفع بها ظلما عن نفسه والطلاق بالسنة على ما ذكر الله جل وعز وسنة نبيه صلى الله عليه واله ولا يكون طلاق بغير سنة وكل طلاق يخالف الكتاب فليس بطلاق وكل نكاح يخالف السنة فليس بنكاح ولا تجمع بين أكثر من أربع حرائر وإذا طلقت المرأة ثلاث مرات للسنة لم تحل له حتى تنكح زوجا غيره وقال أمير المؤمنين عليه السلام: اتقوا المطلقات ثلاثا فإنهن ذوات أزواج والصلاة على النبي صلى الله عليه واله في كل المواطن عند الرياح والعطاس وغير ذلك وحب أولياء الله وأوليائهم وبغض أعدائه والبراءة منهم ومن أئمتهم وبر الوالدين وإن كانا مشركين فلا تطعهما وصاحبهما في الدنيا معروفا لان الله يقول: اشكر لي ولوالديك إلي المصير وإن جاهداك على أن تشرك بي ما ليس لك به علم فلا تطعهما قال أمير المؤمنين عليه السلام: ما صاموا لهم ولا صلوا ولكن أمروهم بمعصية الله فأطاعوهم، ثم قال: سمعت رسول الله صلى الله عليه واله يقول: من أطاع مخلوقا في غير طاعة الله جل وعز فقد كفر واتخذ إلها من دون الله وذكاة الجنين ذكاة امه وذنوب الانبياء صغار موهوبة لهم بالنبوة والفرائض على ما أمر الله لا عول فيها ولا يرث مع الوالدين والولد أحد إلا الزوج والمرأة وذو السهم أحق ممن لا سهم له وليست العصبة من دين الله والعقيقة عن المولود الذكر والانثى يوم السابع. ويحلق رأسه يوم السابع. ويسمى يوم السابع ويتصدق بوزن شعره ذهبا أو فضة يوم السابع. وأن أفعال العباد مخلوقة خلق تقدير لا خلق تكوين ولا تقل بالجبر ولا بالتفويض، ولا يأخذ الله عزوجل البرئ بجرم السقيم ولا يعذب الله الابناء والاطفال بذنوب الآباء وإنه قال: ولا تزر وازرة وزر اخرى وأن ليس للانسان إلا ما سعى والله يغفر ولا يظلم ولا يفرض الله على العباد طاعة من يعلم أنه يظلمهم و يغويهم ولا يختار لرسالته ويصطفي من عباده من يعلم أنه يكفر ويعبد الشيطان من دونه وأن الاسلام غير الايمان وكل مؤمن مسلم وليس كل مسلم مؤمنا لا يسرق السارق حين يسرق وهو مؤمن ولا يشرب الشارب حين يشرب الخمر وهو مؤمن ولا يقتل النفس التي حرم الله بغير الحق وهو مؤمن وأصحاب الحدود لا بمؤمنين ولا بكافرين وأن الله لا يدخل النار مؤمنا وقد وعده الجنة والخلود فيها ومن وجبت له النار بنفاق أو فسق أو كبيرة من الكبائر لم يبعث مع المؤمنين ولا منهم ولا تحيط جهنم إلا بالكافرين وكل إثم دخل صاحبه بلزومه النار فهو فاسق ومن أشرك، أو كفر، أو نافق، أو أتى كبيرة من الكبائر والشفاعة جائزة للمستشفعين. والامر بالمعروف والنهي عن المنكر باللسان واجب والايمان أداء الفرائض واجتناب المحارم والايمان هو معرفة بالقلب وإقرار باللسان وعمل بالاركان والتكبير في الاضحى خلف عشر صلوات يبتدأ من صلاة الظهر من يوم النحر وفي الفطر في خمس صلوات يبتدأ بصلاة المغرب من ليلة الفطر والنفساء تقعد عشرين يوما لا أكثر منها فإن طهرت قبل ذلك صلت وإلا فإلى عشرين يوما ثم تغتسل وتصلي وتعمل عمل المستحاضة ويؤمن بعذاب القبر ومنكر ونكير والبعث بعد الموت والحساب والميزان والصراط والبراءة من أئمة الضلال وأتباعهم والموالات لاولياء الله وتحريم الخمر قليلها وكثيرها وكل مسكر خمر وكل ما أسكر كثيره فقليله حرام والمضطر لا يشرب الخمر فإنها تقتله وتحريم كل ذي ناب من السباع وكل ذي مخلب من الطير وتحريم الطحال فإنه دم والجري والطافي والمارماهي والزمير وكل شئ لا يكون له قشور ومن الطير ما لا تكون له قانصة ومن البيض كل ما اختلف طرفاه فحلال أكله وما استوى طرفاه فحرام أكله واجتناب الكبائر وهي قتل النفس التي حرم الله وشرب الخمر وعقوق الوالدين والفرار من الزحف وأكل مال اليتامى ظلما وأكل الميتة والدم ولحم الخنزير وما اهل به لغير الله من غير ضرورة به وأكل الربا والسحت بعد البينة والميسر والبخس في الميزان والمكيال وقذف المحصنات والزنا واللواط والشهادات الزور واليأس من روح الله والامن من مكر الله والقنوط من رحمة الله ومعاونة الظالمين والركون إليهم واليمين الغموس وحبس الحقوق من غير عسر والكبر والكفر والاسراف والتبذير والخيانة وكتمان الشهادة والملاهي التي تصد عن ذكر الله مثل الغناء وضرب الاوتار والاصرار على الصغاير من الذنوب فهذا أصول الدين والحمد لله رب العالمين وصلى الله على نبيه وآله وسلم تسليما

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