Alhamd1 Geschrieben 28. September 2016 Melden Teilen Geschrieben 28. September 2016 Selam alaykum Liebe Geschwister Meine Mitbewohnerin ist zur Zeit im Urlaub und hat ein Paket bekommen jedoch war ich zu der Zeit nicht zuhause deshalb wurde das Paket in der Postfiliale abgegeben. Meine Freundin hat mich darum gebeten ihre Unterschrift auf dem Abholzettel zu fälschen und es für sie abzuholen weil das Paket nur für 1 Woche dort bleibt und die 3 Wochen lang weg ist. Meine Frage ist ob es nach dem islamischen Gesetz erlaubt ist die Unterschrift zu fälschen denn ich muss mich doch an die Gesetze in dem Land in den ich lebe halten und so wie ich es im Internet gelesen habe ist es strafbar. Kann mir jemand weiterhelfen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Isa Medina Geschrieben 28. September 2016 Melden Teilen Geschrieben 28. September 2016 Das ist nicht erlaubt, da es gesetzlich verboten ist.Aber man kann im Auftrag unterschreiben oder eine Vollmacht erhalten. Imam Khamenei Alhamd1 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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