MissJour Geschrieben 27. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 27. November 2016 Salam alaikum gibt es Hadithe darüber, ob man Bilder aufhängen kann auf denen Menschen oder Tiere sind? Kenne nur Fatwas von den sunniten und die haben tausend Fatwas wegen allen möglichen Sachen.. http://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/179-bilder-medien-musik/bilder-medien/839-das-aufhaengen-und-besitzen-von-bildern Und falls es nichts gibt, was denkt ihr darüber?? Neutral betrachtet? Danke im Voraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-Insan Geschrieben 27. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 27. November 2016 Salam Frage: Ist es erlaubt Bilder von Personen in der Wohnung aufzuhängen? Marja: Sayyed Khamenei Antwort: Erlaubt an sich Frage: Ist es erlaubt Bilder von verstorbenen Personen in der Wohnung aufzuhängen? Marja: Sayyed Khamenei Antwort: Erlaubt an sich. Frage: Ist es makruh (verpönt) in einem Raum zu beten, in dem Bilder (bspw. von Gelehrten) hängen? Marja: Sayyed Khamenei Antwort: Verpönt, wenn das Bild vor dem Betenden hängt. Wassalam MissJour und Lies! reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MissJour Geschrieben 27. November 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. November 2016 Oh okay.. danke Ich glaube, ich lese zu viele Fatwas von den sunniten. Muss ich mir echt abgewöhnen, bei denen ist alles haram. Danke für die schnelle Antwort PrincesIman reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-Insan Geschrieben 28. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 28. November 2016 Danke auch Schwester. Auf der Seite kannst du unter Figh-Sammlung weitere Fatwas finden: http://www.gedemi.de/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AbbasHusain Geschrieben 29. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 29. November 2016 Salam Aleikum Jafar As-Sadiq (a.) berichtete, dass der Prophet Muhammad (s.) sagte: Gabriel (a.) kam zu mir und sprach: »Wir Engel betreten weder ein Haus, worin sich ein Hund befindet, noch worin die Abbildung eines Körpers ist, noch worin ein Topf steht, in den man uriniert.« [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 3 Seite 393 Hadith 27] أبو علي الأشعري، عن محمد بن عبد الجبار، عن صفوان، عن ابن مسكان عن محمد بن مروان، عن أبي عبد الله عليه السلام قال: قال رسول الله صلى الله عليه وآله: إن جبرئيل عليه السلام أتاني فقال: إنا معشر الملائكة لا ندخل بيتا فيه كلب ولا تمثال جسد ولا إناء يبال فيه Muhammad Al-Baqir (a.) berichtete, dass der Engel Gabriel (a.) sagte: O Gesandter Gottes, weder betreten wir ein Haus, worin sich das Bild eines Menschen befindet, noch ein Haus, worin man uriniert, noch ein Haus, worin ein Hund ist. [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 3 Seite 393 Hadith 26] الحسين بن محمد، عن معلى بن محمد، عن الحسن بن علي الوشاء، عن أبان، عن عمرو بن خالد، عن أبي جعفر عليه السلام قال: قال جبرئيل عليه السلام: يا رسول الله إنا لا ندخل بيتا فيه صورة إنسان ولا بيتا يبال فيه ولا بيتا فيه كلب Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MissJour Geschrieben 6. Dezember 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 6. Dezember 2016 Oh das ist jetzt bisschen widersprüchlich zu den anderer Aussage Hmm.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 7. Dezember 2016 Melden Teilen Geschrieben 7. Dezember 2016 1. Ist die Herleitung von Rechtsurteilen aus dem Quran und den Überlieferungen den erfahrenen Rechtsgelehrten überlassen, die sich mit den Islamwissenschaften auskennen und darauf spezialisiert sind. 2. Gibt es Überlieferungen, die diesen widersprechen. 3. Ist محمد بن مروان in der ersten Überlieferung majhul (unbekannt) und die zweite Überlieferung durch معلى بن محمد da'if (schwach), gemäß Sayyed ul Khoi (q.). 4. Lässt sich aus dem Kontext der Überlieferung erahnen, dass wenn überhaupt, es makruh (verpönt) ist, Bilder aufzuhängen, denn es ist ebenso die Rede von Hunden und Urinbehältern im Haus und das ist beides verpönt, nicht verboten. (Siehe Misbah ul-Faqaha, Sayyed ul Khoi). 5. An Bruder Abbashussein, hör bitte auf die Geschwister mit solchen Beiträgen zu verwirren. Weder bist du ausgebildet, um Rechtsurteile herzuleiten, noch befugt. Wenn du trotzdem deinen eigenen Weg einschlagen möchtest, dann ist es eine Sache zwischen dir und Gott, verwickel aber nicht die anderen Geschwister in diese Probleme. Wsalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AbbasHusain Geschrieben 7. Dezember 2016 Melden Teilen Geschrieben 7. Dezember 2016 @MuhsinibnBatul für mich ist der Gelehrte al Kulaini jemanden dem man Problemlos folgen kann & bevor jemand ankommen sollte und behaupten man darf keinen verstorbenen Gelehrten folgen, diesbezüglich gibts sogar unter den heutigen Gelehrten Meinungsverschiedenheiten und dazu noch falls es verboten wäre, so müsste dieser verbot auch für die Gelehrten gelten, wo würden wir dann landen? Dann könnten sie gar nicht die Überlieferungen von dem Gelehrten Al Kulaini usw. verwenden weil sie alle schon tot sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-Insan Geschrieben 7. Dezember 2016 Melden Teilen Geschrieben 7. Dezember 2016 Es ist eine Überlieferung und kein Rechtsurteil vom verehrten Kulaini lieber Bruder. @AbbasHussain Wenn du unbedingt deine eigene Vernunft folgen möchtest Bruder, dann beachte wenigsten den Punkt: 4. Lässt sich aus dem Kontext der Überlieferung erahnen, dass wenn überhaupt, es makruh (verpönt) ist, Bilder aufzuhängen, denn es ist ebenso die Rede von Hunden und Urinbehältern im Haus und das ist beides verpönt, nicht verboten. (Siehe Misbah ul-Faqaha, Sayyed ul Khoi). Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 7. Dezember 2016 Melden Teilen Geschrieben 7. Dezember 2016 @MuhsinibnBatul für mich ist der Gelehrte al Kulaini jemanden dem man Problemlos folgen kann & bevor jemand ankommen sollte und behaupten man darf keinen verstorbenen Gelehrten folgen, diesbezüglich gibts sogar unter den heutigen Gelehrten Meinungsverschiedenheiten Lieber Bruder, ich respektiere deine Ansicht, möchte dir aber folgendes mit auf deinen Weg geben und bitte dich darum, in aller Ruhe darüber nachzudenken: 1. Warum sollte man unter all den großartigen, verstorbenen Gelehrten gerade Sheikh Kulayni aussuchen? Wo ist Sheikh Tusi? Wo ist Shahid ul-Awwal? Wo ist Muhaqiq ul Hili? Oder geht es nur darum, einen Gelehrten nachzuahmen, der Überlieferungen zu seinen Urteilen nennt? Dann kann ich es dir einfach machen: so gut wie jeder Marja hat eine ganze Bücherreihe mit der Herleitung seiner Rechtsurteile, die es größtensteils auch im Internet gibt. Z.B. Tafsil ul-Shari'a mit der Herleitung der Risalah von Imam Khomeini oder Misbah ul Faqaha mit der Herleitung von Sayyed Khoi usw. 2. Wenn man diesen Weg einschlagen möchte und tatsächlich Sheikh Kulayni nachahmen möchte, dann sollte man sich doch wenigstens mit den Islamwissenschaften und der arabischen Sprache bestens auskennen, denn sonst fällt man genau in die Fallen, in die du gefallen bist. Sheikh Kulayni erwähnt in al-Kafi nicht auf eindeutige Art und Weise seine Meinungen und seine Rechtsurteile, zu denen er gelangt ist, sondern er erwähnt Überlieferungen, die zu den Themen vorhanden sind und seiner persönlichen Ansicht nach als richtig eingestuft werden. Dabei kann es aber auf dem ersten Blick Überlieferungen geben, die seiner Endmeinung evtl. widersprechen. Seine persönliche Ansicht kann man den Überlieferungen nicht sofort entnehmen. Manchmal kann man sie aber am Titel erkennen. Du hast einfach eine Überlieferung aus einem Kapitel entnommen und sie so gedeutet, wie sie für dich auf dem ersten Blick aussah, wenn du aber die Überschrift davor gelesen hättest, dann hättest du erkannt, dass Sheikh Kulayni in diesem Kapitel Überlieferungen gesammelt hat, die unter anderem über die Orte sprechen, in denen es verpönt ist, das Gebet zu verrichten. (باب)* (الصلاة في الكعبة وفوقها وفى البيع والكنائس والمواضع التى تكره الصلاة فيها) Und auch einige unserer heutigen Maraji sehen es als verpönt an, das Gebet zu verrichten, während eine Skulptur vor einem liegt. Abgesehen davon, erwähnt er eine Überlieferung, die deiner widerspricht: سألت أحدهما (عليه السلام) عن التماثيل في البيت، فقال: لا بأس إذا كانت عن يمينك وعن شمالك وعن خلفك أو تحت رجليك وإن كانت في القبلة فألق عليها ثوبا. Ich fragte einen von ihnen (a.) über die Skulpturen im Haus und so antwortete er: "Es ist kein Problem wenn es rechts oder links von dir ist, oder hinter dir oder unter deinen Füßen und wenn es Richtung Qibla liegt, so leg ein Gewand drüber." Was machst du in dem Fall? Woher willst du jetzt wissen, ob es nach der Ansicht von Sheikh Kulayni erlaubt, oder verpönt oder verboten ist? Gäbe es in dem Fall nicht den Titel, dann hättest du das nicht rausfinden können. Und es gibt unzählige andere Beispiele. Daher ist die Frage, ob du dich auf diese Art tatsächlich vor Allah rechtfertigen kannst für deine Handlungen? Was ist, wenn du die Überlieferung, die ich genannt habe, genommen und danach gehandelt hättest, d.h. eine Skulptur zu Hause aufstellst, aber es deinem "Marja" nach eigentlich verboten ist? Die heutigen Maraji haben klare und eindeutige Urteile: dies ist haram, jenes ist erlaubt, das ist verpönt usw. Wenn man danach handelt und es falsch war in Wirklichkeit, dann ist der Nachahmer freigesprochen, weil er einen Experten nachgeahmt hat. Aber du bist nicht freigesprochen, weil du deine eigene Ansicht nachgeahmt hast und du kein Experte bist.. und dazu noch falls es verboten wäre, so müsste dieser verbot auch für die Gelehrten gelten, wo würden wir dann landen? Dann könnten sie gar nicht die Überlieferungen von dem Gelehrten Al Kulaini usw. verwenden weil sie alle schon tot sind. Die Überlieferungen aus al-Kafi werden nicht einfach übernommen und als sahih eingetuft, weil sie von Sheikh Kulayni stammen. Du hast leider keinen Einblick in die Hadithwissenschaft und bastelst dir daher deine eigenen Argumente zusammen. Der Rechtsgelehrte prüft jede Überlieferung einzeln nach ihren Überlieferern. Erst wenn er davon überzeugt ist, dass alle Überlieferer vertrauenswürdig sind, nimmt er die Überlieferung evtl. an. Ansonsten ist Sheikh Kulayni an sich kein Beweis dafür, dass alle Überliefer in al-Kafi vertrauenswürdig sind, sonst wäre al-Kafi bei uns ein komplettes Sahih-Werk, ist es aber nicht. wasalam al-Insan und MissJour reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ismael_nbg Geschrieben 12. Dezember 2016 Melden Teilen Geschrieben 12. Dezember 2016 Salam alaikum, @Muhsin ibn Batul , eine Überlieferung ist doch ohnehin kein Rechtsurteil, oder täusche ich mich da ? Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 12. Dezember 2016 Melden Teilen Geschrieben 12. Dezember 2016 Ist sie auch nicht, der Bruder sagte aber, dass er Sheikh Kulayni nachahmt. Der Sheikh hat allerdings kein Rechtsregelwerk im heutigen Sinne, sondern ein Überlieferungswerk, dem man die Meinung des Sheikh nicht so einfach entnehmen kann, daher sagte ich ja, dass man ihn so nicht nachahmen kann. Wsalam ismael_nbg reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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