Br.Osama Geschrieben 10. Juni 2017 Melden Teilen Geschrieben 10. Juni 2017 Assalamu alaykum Bismillah al-Rahman al-Rahim Erster Fall Du reist Vormittag und kommst Vormittag wieder zurück, dann unterscheiden die Gelehrten in 2 Fällen: 1. Hast was Fastenbrechendes auf Reise getan, dann war es zwar erlaubt, aber dein Fasten gilt nicht mehr. 2. Hast nichts Fastenbrechendes auf Reise getan, dann gilt dein Fasten noch. Zweiter Fall Du reist Vormittag und kommst Nachmittag wieder zurück, dann ist dein Fasten ungültig geworden und du musst dein Fasten brechen. Dritter Fall Du reist Nachmittag, dann ist das Fasten gültig und es muss weitergefastet werden. Ps. Vormittag und Nachmittag nach islamischer Definition und es muss eine religionsrechtliche Reise sein. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bntshia Geschrieben 3. Mai 2019 Melden Teilen Geschrieben 3. Mai 2019 Am 10.6.2017 um 12:18 schrieb Br.Osama: Zweiter Fall Du reist Vormittag und kommst Nachmittag wieder zurück, dann ist dein Fasten ungültig geworden und du musst dein Fasten brechen. Am 10.6.2017 um 12:18 schrieb Br.Osama: Ps. Vormittag und Nachmittag nach islamischer Definition und es muss eine religionsrechtliche Reise sein. Salam Br.Osama gelten diese Regelungen immer nur unter Religionsrechtliche Reisen? Bedeutet es wenn man bspw aus Beruflichen Gründen um besagten Zeiten unterwegs ist,dass man dann weiter Fasten darf? Danke im Voraus wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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