Hayat12 Geschrieben 15. Juli 2017 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2017 Salam Aleykum, hab mal paar Fragen, 1.ich weiß, dass Mädchen ab 9 Jahren beten müssen, aber was ist wenn sie ihre Blutungen noch nicht haben, was ist dann? 2. ab wann müssen Jung beten? Also ab wie vielen Jahren. (Bitte nach Seyyed Ali Khamenei) wäre euch sehr dankbar wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lies! Geschrieben 15. Juli 2017 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2017 Salam alaykom Schwester, Zu 1, das ist Unabhängig davon. Weil das eine schon reicht. Zu zwei, jungs müssen mit dem vollenden des 15 ten Mond Jahres beten. Ya Zahra(sa) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hayat12 Geschrieben 15. Juli 2017 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2017 vor 15 Minuten schrieb Lies!: Salam alaykom Schwester, Zu 1, das ist Unabhängig davon. Weil das eine schon reicht. Zu zwei, jungs müssen mit dem vollenden des 15 ten Mond Jahres beten. Ya Zahra(sa) Bei 1 also es ist völlig egal. Ok weil da hatte ich echt verschiedenes gehört und wurde verunsichert. Dankeschön zu 2 ich danke dir weil ich hatte immer im Kopf ab 12 :/ Lies! reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lies! Geschrieben 16. Juli 2017 Melden Teilen Geschrieben 16. Juli 2017 Ja also das sie 9 Mond Jahre Alt ist reicht schon aus. Gerne Schwester : ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 16. Juli 2017 Melden Teilen Geschrieben 16. Juli 2017 Salam alaikum, bei Mädchen sind es 9 Mondjahre. Das sind umgerechnet ungefähr 8 Jahre und 9 Monate. Bei Jungs kann es auch schon vor dem 15. Mondjahr sein. Frage: Mein Sohn ist 9 Jahre alt und hatte einen Samenerguss. Ist er mukallaf und muss nun anfangen zu beten? Es passierte nur einmal. Antwort: Mit dem Samenerguss hat er die religiöse Reife erreicht und Fasten und Beten wird verpflichtend für ihn. Frage: Was ist das Urteil bezüglich Mädchen, die gerade erst erwachsen geworden sind, und denen das Fasten einigermaßen schwer fällt? Und ist das Alter des Erwachsenseins bei dem Mädchen das neunte Jahr? Antwort: Das Alter des religionsgesetzlichen Erwachsenseins für Mädchen ist bekanntermaßen die Vollendung des neunten Mondjahres. Ab dann müssen sie fasten, und es ist nicht erlaubt, dieses lediglich aufgrund einiger (irrelevanter) Entschuldigungen zu unterlassen. Aber wenn das Fasten während des Tages ihnen schadet oder Bedrängnis für sie verursacht, dann ist es ihnen erlaubt, das Fasten abzubrechen. Das sind Fatwas von Imam Khamenei. wassalam Hayat12 und Lies! reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 16. Juli 2017 Melden Teilen Geschrieben 16. Juli 2017 Salam aleikum, es gibt drei Merkmale beim Jungen: 1. Das Einsetzen der starken (dichten) Schambehaarung. 2. Der Samenerguss, unabhängig davon, ob dieser im Traum oder Wachzustand eintritt. 3. Sobald er 15 Mondjahre (14 Jahre und 7 Monate) alt ist. Es reicht aus, wenn eines dieser Merkmale eintritt, damit er religiös Reif wird und seinen Pflichten nachgehen muss. Wasalam Naynawa, Hayat12 und belkis reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hayat12 Geschrieben 16. Juli 2017 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. Juli 2017 vor 11 Stunden schrieb Naynawa: Salam alaikum, bei Mädchen sind es 9 Mondjahre. Das sind umgerechnet ungefähr 8 Jahre und 9 Monate. Bei Jungs kann es auch schon vor dem 15. Mondjahr sein. Frage: Mein Sohn ist 9 Jahre alt und hatte einen Samenerguss. Ist er mukallaf und muss nun anfangen zu beten? Es passierte nur einmal. Antwort: Mit dem Samenerguss hat er die religiöse Reife erreicht und Fasten und Beten wird verpflichtend für ihn. Frage: Was ist das Urteil bezüglich Mädchen, die gerade erst erwachsen geworden sind, und denen das Fasten einigermaßen schwer fällt? Und ist das Alter des Erwachsenseins bei dem Mädchen das neunte Jahr? Antwort: Das Alter des religionsgesetzlichen Erwachsenseins für Mädchen ist bekanntermaßen die Vollendung des neunten Mondjahres. Ab dann müssen sie fasten, und es ist nicht erlaubt, dieses lediglich aufgrund einiger (irrelevanter) Entschuldigungen zu unterlassen. Aber wenn das Fasten während des Tages ihnen schadet oder Bedrängnis für sie verursacht, dann ist es ihnen erlaubt, das Fasten abzubrechen. Das sind Fatwas von Imam Khamenei. wassalam Ich bedanke mich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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