Zum Inhalt springen

Scheidung oder so ähnlich!


DaVinci

Empfohlene Beiträge

Salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatu!

Liebe Geschwister, 

Ich hätte eine kleine Frage bzgl. einer sehr spezifischen, rein-theoretischen Situation. Ich hoffe ich bin in der Lage die Situation einigermaßen verständlich zu erläutern. 

Bismilahi rahman al rahim

Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Eine Frau war ca. 20 Jahre mit einem Mann verheiratet. Sie hat bereits zwei Kinder von diesem Mann. Zwei Jungen (15 und 18 Jahre). 

Der Mann ist allerdings kein guter Ehemann. Er trinkt, ist geizig, betet und fastet nicht und hat sie und ihre Kinder schon ein paar mal geschlagen. Eines Tages platzt ihr und ihren Kindern der Kragen und sie werfen den Mann aus dem Haus. 

Nun war endlich Ruhe für ein Jahr, obwohl es hier und da einige finanzielle Engpässe gab, kamen die 3 gut klar. 

Aber nach diesem Jahr kehrte der Mann zurück, spielte seine guten alten Psychospielchen und dachte er würde zurück nach Hause kommen. Aber die Frau und ihre Kinder waren klug, ließen ihn nicht wieder zurück. 

Die Frau wollte nicht, dass er weiter Spielchen spielt und ließ deshalb eine Art gefälschtes (islamisches) Scheidungspapier von jemandem erstellen(Keine Ahnung wie). Sie hat also ihrem Mann vorgelogen, dass sie sich hat scheiden lassen, obwohl dem nicht so ist. Somit wusste der Mann, dass die Sache zwischen ihm und der Familie endgültig vorbei war. Übrigens haben sie sich nach deutschem Recht in diesem Jahr scheiden lassen. Keine Ahnung ob das relevant ist.

Nun, fünf Jahre später, bereut die Frau die Entscheidung von damals nicht, aber sie stellt sich eine Frage:

Ist es haram seinen Mann anzulügen, dass die beiden auf islamischen Wege geschieden sind?

Ich weiß jetzt schon das folgende Antwort kommt: Lügen ist immer Haram!

Aber selbst in so einer Situation in der der Typ wie eine Klette klebt und sofort wieder auftauchen würde wenn er wüsste, dass die beiden noch verheiratet sind. Falls das überhaupt der Fall ist. Vielleicht gibts da irgendeine Regelung das man wenn man auf bestimmte Zeit getrennt lebt, geschieden ist. Vergebt mir meine Unwissenheit in dieser Thematik. 

Also um diese viel zu lange Geschichte nun abzuschließen. 

Ist es haram seinen Mann bzgl. der "Scheidung" anzulügen?

Falls es haram ist: Würdet ihr der Frau raten, es ihrem Mann zu sagen? 

Wäre nett wenn ihr die Antworten mit irgendwelchen Hadithen, Fatwas, etc untermauert. Am besten von Imam Khamenai. Denn falls dieses theoretische Szenario wahr wäre, wäre imam Kahmenai der marjah der Frau.

Ich hoffe ihr könnt dem Gedankengang einigermaßen folgen und das ihr mir bei meinem Problem behilflich sein könnt.

Ich Danke euch schon mal im voraus.

PS Ich weiß das man nicht pauschal sagen kann ob etwas haram ist oder nicht und nur Gott das Recht zu urteilen hat. Ich hoffe ihr versteht was ich meine. 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

#salam#

Sie ist nicht durch Papiere zu scheiden, Papiere führen nicht die Scheidung herbei, sondern der Mann.

Imam Sadiq (ع) wurde befragt: „Über eine Frau, mit der ein Mann eine Nikah einging. So gab ihm die Frau die Brautgabe und vereinbarte mit ihm die Bedingung, dass der Beischlaf und die Scheidung in ihrer Hand sind.” Er antwortete: „Er hat der Sunnah widersprochen und das Recht an jemanden abgetreten, der diesem nicht würdig ist und das Urteil lautete, dass der Mann zur Brautgabe verpflichtet ist und der Beischlaf und die Scheidung in seiner Hand sind und jenes ist die Sunnah.” //al-Kafi, B. 5 S. 243 H. 7// Imam Baqir (ع) wurde befragt: „Über einen Mann, der zu seiner Frau sprach: ﴾Du bist für mich verboten (Haram) oder abgesondert oder getrennt oder frei oder entlassen?﴿” Er antwortete: „Das alles ist nichts. Die Scheidung besteht lediglich darin, dass er vor der Wartezeit (Iddah), nachdem sie von ihrer Blutung rein wird und bevor er mit ihr den Beischlaf ausübt, zu ihr spricht: ﴾Du bist geschieden.﴿ Oder: ﴾Gehe in die Wartezeit über!﴿ Wobei er damit die Scheidung beabsichtigt und zwei gerechte Männer dies bezeugen.” //al-Kafi, B. 6 S. 45 H. 1// Man befragte Imam Sadiq (ع) über den Vers: ﴾Wem der Unterhalt bemessen zugeteilt wurde, der soll von dem ausgeben, was Gott ihm hat zukommen lassen.﴿ (Koran 65:7) Er antwortete: „Wenn er ihr das an Unterhalt zahlte, was sie durchbringt und wenn nicht, sind beide voneinander getrennt worden.” //al-Kafi, B. 5 S. 309 H. 7//

#wasalam#

  • Like 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Salam alaykom,

Das war natürlich nicht gut, die Lüge. Das ist meine Meinung. Das was der Mann getan hat natürlich auch nicht.

Die Scheidung kann in bestimmten fällen auch ohne den Mann statt finden. Also einseitig von der Frau. Allerdings müsste das durch ein Gelehrten sein der die Lage einschätzen kann. Also würde ich dieser Schwester vorschlagen sie sollte dies mit einem Gelehrten einer Moschee besprechen.

Ya Zahra(sa)

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

#salam#

In welchen Fällen denn? Auch ein Gelehrter muss mit dem Mann sprechen und ihn bitten, die Scheidung mit zwei Zeugen zu sprechen. Habe noch nie einen Gelehrten gesehen, der den Mann nicht brauchte. Die Scheidung ist in erster Linie in der Hand des Mannes. Der Mann kann zwar das Recht der Scheidung in die Hand eines anderen legen, aber man kann ihn nicht dazu zwingen und es erst Recht nicht aus seiner Hand reißen.

#wasalam#

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Salam alaykom,

Nein, es gibt fälle in denen die Frau ohne das der Mann anwesend ist sich scheiden lassen kann. Z.B. wenn der Mann 4 Jahre nicht da war kann die Frau sich ohne seine anwesenheit scheiden lassen! Oder wenn der unterhalt(Nafagah) der Frau binen 6 Monaten nicht gezahlt(gegeben) wird, selbst wenn es deshalb ist das der Mann arm ist, kann die Frau eine einseitige Scheidung einreichen.

So : ) 

Ya Zahra(sa)

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

#salam##rose##rose#

 

Das Problem kenne ich von jemanden auch. Sie sind schon seit über 30 Jahren verheiratet, haben Kinder in die Welt gesetzt, aber sie Leben nicht bzw. kaum mehr zusammen. Über eine Scheidung haben beide nie gesprochen, oder eher gesagt nie was von gesagt, so gut kenne ich ihre Probleme nun auch nicht.

Durch streitereien, Prügeleien, wobei die Kinder sich lieber schlagen lassen, als dass er die Hand über die Mutter hebt, als auch ein klaren rausschmiss, würde ich die Ehe als durch und durch gescheitert nennen. Beide sind nun ziemlich alte Menschen und nur noch 2 ihrer Kinder sind bei ihnen, wobei beide Inschallah heiraten werden.

 

Die Mutter plant eine eigene Wohnung zu mieten, wenn es so weit sein sollte und beide Kinder ausziehen. Sie kann sich nicht vorstellen, mit ihm alleine zu Leben. Alle Kinder versuchen nun beide doch noch zusammen zu bringen. Laut dem Mann wehrt sie jede Annäherungs Versuche (Gespräche) ab. Und sie will nicht auf ihn eingehen.

Wäre das für dich so eine Scheidung @Lies! ? Wie müsste man sowas machen?

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wa alaikum salam hier hast du ein paar Hadithe wann eine Scheidung zulässig ist

 

Einige Gefährten befragten Imam As-Sadiq (a.) über: „Eine Frau, mit der ein Mann eine Bindung (Nikah) einging. So gab ihm die Frau die Brautgabe (Sadaq) und vereinbarte mit ihm die Bedingung (Shart), dass der Beischlaf und die Scheidung in ihrer Hand sind.” Er sagte: „Er hat dem Brauch (Sunnah) widersprochen und das Recht an jemanden abgetreten, der diesem nicht würdig ist und das Urteil lautete, dass der Mann zur Brautgabe (Sadaq) verpflichtet ist und der Beischlaf und die Scheidung in seiner Hand sind und jenes ist der Brauch (Sunnah).” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 5 Seite 243 Hadith 7]
محمد بن يحيى عن أحمد بن محمد عن ابن فضال عن ابن بكير عن بعض أصحابنا عن أبي عبد الله عليه السلام في امرأة نكحها رجل فأصدقته المرأة وشرطت عليه أن بيدها الجماع والطلاق فقال: خالف السنة وولى الحق من ليس أهله وقضى أن على الرجل الصداق وأن بيده الجماع والطلاق وتلك السنة
sa7i7-e-kolaini-b-5-s-243-h-7-300x219.jp
Muhammad Ibn Muslim befragte Imam Al-Baqir (a.) über: „Einen Mann, der zu seiner Frau sprach: ﴾Du bist für mich verboten (Haram) oder abgesondert oder getrennt oder frei oder entlassen?﴿” Er sprach: „Das alles ist nichts. Die Scheidung besteht lediglich darin, dass er vor der Wartezeit (Iddah), nachdem sie von ihrer Blutung rein wird und bevor er mit ihr den Beischlaf ausübt, zu ihr spricht: ﴾Du bist geschieden.﴿ Oder: ﴾Gehe in die Wartezeit über!﴿Wobei er damit die Scheidung beabsichtigt und zwei gerechte Männer dies bezeugen.” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 6 Seite 45 Hadith 1]
حميد بن زياد، عن الحسن بن محمد بن سماعة عن ابن رباط وعلي بن إبراهيم عن أبيه عن ابن أبي عمير جميعا عن ابن اذينة عن محمد بن مسلم أنه سأل أبا جعفر عليه السلام عن رجل قال لامرأته: أنت علي حرام أو بائنة أو بتة أو بريئة أو خلية؟ قال: هذا كله ليس بشئ إنما الطلاق أن يقول لها في قبل العدة بعدما تطهر من محيضها قبل أن يجامعها: أنت طالق أو اعتدي يريد بذلك الطلاق ويشهد على ذلك رجلين عدلين
sa7i7-e-kolaini-b-6-s-45-h-1-300x218.jpg
As-Sakuni berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) sagte:„Die Scheidung einer Person, die von Stummheit betroffen ist, besteht darin, dass sie den Schleier des Hauptes der Frau nimmt und ihn auf ihrem Kopf anbringt und sich von ihr absondert.” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 6 Seite 83 Hadith 3]
علي بن إبراهيم عن أبيه عن النوفلي عن السكوني عن أبي عبد الله عليه السلام قال: طلاق الأخرس أن يأخذ مقنعتها فيضعها على رأسها ويعتزلها
sa7i7-e-kolaini-b-6-s-83-h-3-300x218.jpg
Ibn Muskan berichtete, dass Hasan Ibn Ziyad sagte: „Ich befragte Ja’far As-Sadiq (a.) über einen Mann, der ein Mädchen kaufte, mit dem er den Beischlaf ausübt: ﴾Doch dann erfuhr er, dass sie einen Ehemann hat?﴿ Er sprach: ﴾Er übt den Beischlaf mit ihr aus, denn ihr Verkauf ist ihre Scheidung und es verhält sich so, dass wenn beide verkauft wurden, sie zu nichts von ihrer Sache befähigt sind.﴿” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 5 Seite 292 Hadith 1] 
محمد بن إسماعيل عن الفضل بن شاذان وأبو علي الاشعري عن محمد بن عبد الجبار جميعا عن صفوان بن يحيى عن ابن مسكان عن الحسن بن زياد قال سألت أبا عبد الله عليه السلام عن رجل اشترى جارية يطؤها فبلغه أن لها زوجا؟ قال: يطؤها فإن بيعها طلاقها وذلك أنهما لا يقدران على شئ من أمرهما إذا بيعا
sa7i7-e-kolaini-b-5-s-292-h-1-300x219.jp
Ibn Abi Umair berichtete, dass Jamil Ibn Darraj sagte: „Man zwingt den Mann nicht, außer zur Zahlung von Unterhalt für die Eltern und Kinder.” Ibn Abi Umair sagte: „Ich sprach zu Jamil: ﴾Wie steht es um die Frau?﴿ Er sprach: ﴾Von Anbasah wurde erzählt, dass Ja’far As-Sadiq (a.) sagte: »Wenn er sie mit dem bekleidete, was ihre Blöße (Awrah) bedeckt und sie mit dem ernährt, was sie durchbringt, blieb sie mit ihm zusammen und wenn nicht, schied er sie.«﴿” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 5 Seite 309 – 310 Hadith 8]
علي بن إبراهيم عن أبيه عن ابن أبي عمير عن جميل بن دراج قال: لا يجبر الرجل إلا على نفقة الابوين والولد، قال ابن أبي عمير: قلت لجميل: والمرأة؟ قال: قد روى عن عنبسة عن أبي عبد الله عليه السلام قال: إذا كساها ما يواري عورتها ويطعمها ما يقيم صلبها أقامت معه وإلا طلقها
sa7i7-e-kolaini-b-5-s-309-310-h-8-300x21
Sama’ah Ibn Mihran berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) über: „Einen Mann, der eine freie Frau heiratete, wobei er eine leibeigene Frau hat und die freie Frau es nicht wusste, dass er eine leibeigene Frau hat.” Sagte: „Wenn die freie Frau mit der leibeigenen Frau bleiben wollte, blieb sie und wenn sie wollte, ging sie zu ihren Angehörigen fort.” Ich sprach zu ihm: „Doch wenn sie damit unzufrieden war und zu ihren Angehörigen fortging, hat er ein Anrecht auf sie, wenn sie sich nicht damit zufrieden gab, zu bleiben?” Er sprach: „Er hat kein Anrecht auf sie, wenn sie unzufrieden war, als sie es erfuhr.” Ich sprach: „Ihr Fortgehen zu ihren Angehörigen ist ihre Scheidung?” Er sprach: „Ja, sobald sie seine Behausung verließ, ging sie zur Wartezeit von drei Monaten oder drei Blutungen über. Dann ließ sie sich heiraten, wenn sie wollte.” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 5 Seite 216 Hadith 4] 
محمد بن يحيى عن أحمد بن محمد عن ابن محبوب عن يحيى اللحام عن سماعة عن أبي عبد الله عليه السلام في رجل تزوج امرأة حرة وله امرأة أمة ولم تعلم الحرة أن له امرأة أمة قال: إن شاءت الحرة أن تقيم مع الامة أقامت وإن شاءت ذهبت إلى أهلها، قال قلت له: فإن لم ترض بذلك وذهبت إلى أهلها أفله عليها سبيل إذا لم ترض بالمقام؟ قال لا سبيل له عليها إذا لم ترض حين تعلم، قلت فذهابها إلي أهلها هو طلاقها؟ قال نعم إذا خرجت من منزله اعتدت ثلاثة أشهر أو ثلاثة قروء ثم تزوج إن شاءت
sa7i7-e-kolaini-b-5-s-216-h-4-300x219.jp
Ghalib Ibn Uthman berichtete, dass Ruh Ibn Abd Ar-Rahman sagte: „Ich befragte Ja’far As-Sadiq (a.) über den Vers: ﴾Wem der Unterhalt bemessen zugeteilt wurde, der soll von dem ausgeben, was Gott ihm hat zukommen lassen.﴿ (65:7) Er sprach: ﴾Wenn er ihr das an Unterhalt zahlte, was sie durchbringt und wenn nicht, sind beide voneinander getrennt worden.﴿” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 5 Seite 309 Hadith 7]
أبو علي الاشعري عن محمد بن عبد الجبار أو غيره عن ابن فضال عن غالب ابن عثمان عن روح بن عبد الرحيم قال قلت لابي عبد الله عليه السلام قوله عز وجل ومن قدر عليه رزقه فلينفق مما آتاه الله قال: إذا انفق عليها ما يقيم ظهرها مع كسوة وإلا فرق بينهما
sa7i7-e-kolaini-b-5-s-309-h-7-300x219.jp
Ammar As-Sabati berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) sagte: „Jede muslimische Person unter den Muslimen, die vom Islam austrat, den Gesandten Gottes (s.) als Propheten ablehnte und ihn leugnete, deren Blut ist für den legitim, der das von ihm hörte und seine Frau ist von ihm ab dem Tag geschieden, an dem er ausgetreten ist. Sein Besitz wird an seine Erben verteilt. Seine Frau geht in die Wartezeit über, die eine Frau einhält, deren Ehemann dahingeschieden ist und es obliegt dem Imam (a.), ihn hinzurichten, wenn man ihn diesem auslieferte und er fordert ihn nicht zur Umkehr (Tawbah) auf.” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 6 Seite 110 Hadith 1] 
محمد بن يحيى عن أحمد بن محمد وعلي بن إبراهيم عن أبيه وعدة من أصحابنا عن سهل بن زياد جميعا عن ابن محبوب عن هشام بن سالم عن عمار الساباطي قال: سمعت أبا عبد الله عليه السلام يقول: كل مسلم بين مسلمين ارتد عن الاسلام وجحد رسول الله صلى الله عليه وآله نبوته وكذبه فإن دمه مباح لمن سمع ذلك منه وامرأته بائنة منه يوم ارتد ويقسم ماله على ورثته تعتد امرأته عدة المتوفى عنها زوجها وعلى الامام أن يقتله إن أتوه به ولا يستتيبه
sa7i7-e-kolaini-b-6-s-110-h-1-300x218.jp
Bukair und Buraid berichtete, dass Imam Al-Baqir (a.) und As-Sadiq (a.) sagten: „Wer eine Leibeigene kaufte, die einen Ehemann hat, so ist ihr Verkauf ihre Scheidung. Wenn der Käufer wollte, hat er die beiden voneinander getrennt und wenn er wollte, ließ er die beiden in ihrer Bindung (Nikah).” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 5 Seite 292 Hadith 3]
علي، عن أبيه عن ابن أبي عمير عن ابن اذينة عن بكير بن أعين وبريد بن معاوية عن أبي جعفر وأبي عبد الله عليهما السلام قالا: من اشترى مملوكة لها زوج فان بيعها طلاقها فإن شاء المشتري فرق بينهما وإن شاء تركهما على نكاحهما
sa7i7-e-kolaini-b-5-s-292-h-3-300x219.jp
Sa’id Al-A’raj berichtete, dass man Imam As-Sadiq (a.) über: „Einen Mann, der die Sache seiner Frau in die Hand eines anderen Mannes legte und sprach: ﴾Bezeugt, dass ich die Sache dieser Dame in die Hand jenes Herrn legte.﴿ Sodass dieser sie scheidet.” Fragte: „Darf der Mann das tun?” Er sprach: „Ja.” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 6 Seite 84 Hadith 2]
محمد بن يحيى، عن أحمد بن محمد، عن الحسين بن سعيد، وأبو علي الأشعري، عن محمد بن عبد الجبار، عن محمد بن إسماعيل جميعا، عن علي بن النعمان، عن سعيد الأعرج، عن أبي عبد الله عليه السلام في رجل يجعل أمر امرأته إلى رجل فقال: اشهدوا أني قد جعلت أمر فلانة إلى فلان فيطلقها أيجوز ذلك للرجل؟ قال: نعم
sa7i7-e-kolaini-b-6-s-84-h-2-300x218.jpg
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Mary.EM:

#salam##rose##rose#

 

Das Problem kenne ich von jemanden auch. Sie sind schon seit über 30 Jahren verheiratet, haben Kinder in die Welt gesetzt, aber sie Leben nicht bzw. kaum mehr zusammen. Über eine Scheidung haben beide nie gesprochen, oder eher gesagt nie was von gesagt, so gut kenne ich ihre Probleme nun auch nicht.

Durch streitereien, Prügeleien, wobei die Kinder sich lieber schlagen lassen, als dass er die Hand über die Mutter hebt, als auch ein klaren rausschmiss, würde ich die Ehe als durch und durch gescheitert nennen. Beide sind nun ziemlich alte Menschen und nur noch 2 ihrer Kinder sind bei ihnen, wobei beide Inschallah heiraten werden.

 

Die Mutter plant eine eigene Wohnung zu mieten, wenn es so weit sein sollte und beide Kinder ausziehen. Sie kann sich nicht vorstellen, mit ihm alleine zu Leben. Alle Kinder versuchen nun beide doch noch zusammen zu bringen. Laut dem Mann wehrt sie jede Annäherungs Versuche (Gespräche) ab. Und sie will nicht auf ihn eingehen.

Wäre das für dich so eine Scheidung @Lies! ? Wie müsste man sowas machen?

Salam alaykom,

Glaube ich nicht. Sie müsste mal mit einem Gelehrten darüber reden. Alleine, dann zusammen. Inscha Allah wird es einen Weg geben. Wenn er sich aber so verhält das das Leben mit ihm eine qual ist und unerträglich, dann ja. Müsste aber auch ein Gelehrter entscheiden.

Ya Zahra(sa)

  • Like 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb AbbasHusain:

Wa alaikum salam hier hast du ein paar Hadithe wann eine Scheidung zulässig ist

 

Einige Gefährten befragten Imam As-Sadiq (a.) über: „Eine Frau, mit der ein Mann eine Bindung (Nikah) einging. So gab ihm die Frau die Brautgabe (Sadaq) und vereinbarte mit ihm die Bedingung (Shart), dass der Beischlaf und die Scheidung in ihrer Hand sind.” Er sagte: „Er hat dem Brauch (Sunnah) widersprochen und das Recht an jemanden abgetreten, der diesem nicht würdig ist und das Urteil lautete, dass der Mann zur Brautgabe (Sadaq) verpflichtet ist und der Beischlaf und die Scheidung in seiner Hand sind und jenes ist der Brauch (Sunnah).” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 5 Seite 243 Hadith 7]
محمد بن يحيى عن أحمد بن محمد عن ابن فضال عن ابن بكير عن بعض أصحابنا عن أبي عبد الله عليه السلام في امرأة نكحها رجل فأصدقته المرأة وشرطت عليه أن بيدها الجماع والطلاق فقال: خالف السنة وولى الحق من ليس أهله وقضى أن على الرجل الصداق وأن بيده الجماع والطلاق وتلك السنة
sa7i7-e-kolaini-b-5-s-243-h-7-300x219.jp
Muhammad Ibn Muslim befragte Imam Al-Baqir (a.) über: „Einen Mann, der zu seiner Frau sprach: ﴾Du bist für mich verboten (Haram) oder abgesondert oder getrennt oder frei oder entlassen?﴿” Er sprach: „Das alles ist nichts. Die Scheidung besteht lediglich darin, dass er vor der Wartezeit (Iddah), nachdem sie von ihrer Blutung rein wird und bevor er mit ihr den Beischlaf ausübt, zu ihr spricht: ﴾Du bist geschieden.﴿ Oder: ﴾Gehe in die Wartezeit über!﴿Wobei er damit die Scheidung beabsichtigt und zwei gerechte Männer dies bezeugen.” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 6 Seite 45 Hadith 1]
حميد بن زياد، عن الحسن بن محمد بن سماعة عن ابن رباط وعلي بن إبراهيم عن أبيه عن ابن أبي عمير جميعا عن ابن اذينة عن محمد بن مسلم أنه سأل أبا جعفر عليه السلام عن رجل قال لامرأته: أنت علي حرام أو بائنة أو بتة أو بريئة أو خلية؟ قال: هذا كله ليس بشئ إنما الطلاق أن يقول لها في قبل العدة بعدما تطهر من محيضها قبل أن يجامعها: أنت طالق أو اعتدي يريد بذلك الطلاق ويشهد على ذلك رجلين عدلين
sa7i7-e-kolaini-b-6-s-45-h-1-300x218.jpg
As-Sakuni berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) sagte:„Die Scheidung einer Person, die von Stummheit betroffen ist, besteht darin, dass sie den Schleier des Hauptes der Frau nimmt und ihn auf ihrem Kopf anbringt und sich von ihr absondert.” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 6 Seite 83 Hadith 3]
علي بن إبراهيم عن أبيه عن النوفلي عن السكوني عن أبي عبد الله عليه السلام قال: طلاق الأخرس أن يأخذ مقنعتها فيضعها على رأسها ويعتزلها
sa7i7-e-kolaini-b-6-s-83-h-3-300x218.jpg
Ibn Muskan berichtete, dass Hasan Ibn Ziyad sagte: „Ich befragte Ja’far As-Sadiq (a.) über einen Mann, der ein Mädchen kaufte, mit dem er den Beischlaf ausübt: ﴾Doch dann erfuhr er, dass sie einen Ehemann hat?﴿ Er sprach: ﴾Er übt den Beischlaf mit ihr aus, denn ihr Verkauf ist ihre Scheidung und es verhält sich so, dass wenn beide verkauft wurden, sie zu nichts von ihrer Sache befähigt sind.﴿” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 5 Seite 292 Hadith 1] 
محمد بن إسماعيل عن الفضل بن شاذان وأبو علي الاشعري عن محمد بن عبد الجبار جميعا عن صفوان بن يحيى عن ابن مسكان عن الحسن بن زياد قال سألت أبا عبد الله عليه السلام عن رجل اشترى جارية يطؤها فبلغه أن لها زوجا؟ قال: يطؤها فإن بيعها طلاقها وذلك أنهما لا يقدران على شئ من أمرهما إذا بيعا
sa7i7-e-kolaini-b-5-s-292-h-1-300x219.jp
Ibn Abi Umair berichtete, dass Jamil Ibn Darraj sagte: „Man zwingt den Mann nicht, außer zur Zahlung von Unterhalt für die Eltern und Kinder.” Ibn Abi Umair sagte: „Ich sprach zu Jamil: ﴾Wie steht es um die Frau?﴿ Er sprach: ﴾Von Anbasah wurde erzählt, dass Ja’far As-Sadiq (a.) sagte: »Wenn er sie mit dem bekleidete, was ihre Blöße (Awrah) bedeckt und sie mit dem ernährt, was sie durchbringt, blieb sie mit ihm zusammen und wenn nicht, schied er sie.«﴿” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 5 Seite 309 – 310 Hadith 8]
علي بن إبراهيم عن أبيه عن ابن أبي عمير عن جميل بن دراج قال: لا يجبر الرجل إلا على نفقة الابوين والولد، قال ابن أبي عمير: قلت لجميل: والمرأة؟ قال: قد روى عن عنبسة عن أبي عبد الله عليه السلام قال: إذا كساها ما يواري عورتها ويطعمها ما يقيم صلبها أقامت معه وإلا طلقها
sa7i7-e-kolaini-b-5-s-309-310-h-8-300x21
Sama’ah Ibn Mihran berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) über: „Einen Mann, der eine freie Frau heiratete, wobei er eine leibeigene Frau hat und die freie Frau es nicht wusste, dass er eine leibeigene Frau hat.” Sagte: „Wenn die freie Frau mit der leibeigenen Frau bleiben wollte, blieb sie und wenn sie wollte, ging sie zu ihren Angehörigen fort.” Ich sprach zu ihm: „Doch wenn sie damit unzufrieden war und zu ihren Angehörigen fortging, hat er ein Anrecht auf sie, wenn sie sich nicht damit zufrieden gab, zu bleiben?” Er sprach: „Er hat kein Anrecht auf sie, wenn sie unzufrieden war, als sie es erfuhr.” Ich sprach: „Ihr Fortgehen zu ihren Angehörigen ist ihre Scheidung?” Er sprach: „Ja, sobald sie seine Behausung verließ, ging sie zur Wartezeit von drei Monaten oder drei Blutungen über. Dann ließ sie sich heiraten, wenn sie wollte.” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 5 Seite 216 Hadith 4] 
محمد بن يحيى عن أحمد بن محمد عن ابن محبوب عن يحيى اللحام عن سماعة عن أبي عبد الله عليه السلام في رجل تزوج امرأة حرة وله امرأة أمة ولم تعلم الحرة أن له امرأة أمة قال: إن شاءت الحرة أن تقيم مع الامة أقامت وإن شاءت ذهبت إلى أهلها، قال قلت له: فإن لم ترض بذلك وذهبت إلى أهلها أفله عليها سبيل إذا لم ترض بالمقام؟ قال لا سبيل له عليها إذا لم ترض حين تعلم، قلت فذهابها إلي أهلها هو طلاقها؟ قال نعم إذا خرجت من منزله اعتدت ثلاثة أشهر أو ثلاثة قروء ثم تزوج إن شاءت
sa7i7-e-kolaini-b-5-s-216-h-4-300x219.jp
Ghalib Ibn Uthman berichtete, dass Ruh Ibn Abd Ar-Rahman sagte: „Ich befragte Ja’far As-Sadiq (a.) über den Vers: ﴾Wem der Unterhalt bemessen zugeteilt wurde, der soll von dem ausgeben, was Gott ihm hat zukommen lassen.﴿ (65:7) Er sprach: ﴾Wenn er ihr das an Unterhalt zahlte, was sie durchbringt und wenn nicht, sind beide voneinander getrennt worden.﴿” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 5 Seite 309 Hadith 7]
أبو علي الاشعري عن محمد بن عبد الجبار أو غيره عن ابن فضال عن غالب ابن عثمان عن روح بن عبد الرحيم قال قلت لابي عبد الله عليه السلام قوله عز وجل ومن قدر عليه رزقه فلينفق مما آتاه الله قال: إذا انفق عليها ما يقيم ظهرها مع كسوة وإلا فرق بينهما
sa7i7-e-kolaini-b-5-s-309-h-7-300x219.jp
Ammar As-Sabati berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) sagte: „Jede muslimische Person unter den Muslimen, die vom Islam austrat, den Gesandten Gottes (s.) als Propheten ablehnte und ihn leugnete, deren Blut ist für den legitim, der das von ihm hörte und seine Frau ist von ihm ab dem Tag geschieden, an dem er ausgetreten ist. Sein Besitz wird an seine Erben verteilt. Seine Frau geht in die Wartezeit über, die eine Frau einhält, deren Ehemann dahingeschieden ist und es obliegt dem Imam (a.), ihn hinzurichten, wenn man ihn diesem auslieferte und er fordert ihn nicht zur Umkehr (Tawbah) auf.” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 6 Seite 110 Hadith 1] 
محمد بن يحيى عن أحمد بن محمد وعلي بن إبراهيم عن أبيه وعدة من أصحابنا عن سهل بن زياد جميعا عن ابن محبوب عن هشام بن سالم عن عمار الساباطي قال: سمعت أبا عبد الله عليه السلام يقول: كل مسلم بين مسلمين ارتد عن الاسلام وجحد رسول الله صلى الله عليه وآله نبوته وكذبه فإن دمه مباح لمن سمع ذلك منه وامرأته بائنة منه يوم ارتد ويقسم ماله على ورثته تعتد امرأته عدة المتوفى عنها زوجها وعلى الامام أن يقتله إن أتوه به ولا يستتيبه
sa7i7-e-kolaini-b-6-s-110-h-1-300x218.jp
Bukair und Buraid berichtete, dass Imam Al-Baqir (a.) und As-Sadiq (a.) sagten: „Wer eine Leibeigene kaufte, die einen Ehemann hat, so ist ihr Verkauf ihre Scheidung. Wenn der Käufer wollte, hat er die beiden voneinander getrennt und wenn er wollte, ließ er die beiden in ihrer Bindung (Nikah).” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 5 Seite 292 Hadith 3]
علي، عن أبيه عن ابن أبي عمير عن ابن اذينة عن بكير بن أعين وبريد بن معاوية عن أبي جعفر وأبي عبد الله عليهما السلام قالا: من اشترى مملوكة لها زوج فان بيعها طلاقها فإن شاء المشتري فرق بينهما وإن شاء تركهما على نكاحهما
sa7i7-e-kolaini-b-5-s-292-h-3-300x219.jp
Sa’id Al-A’raj berichtete, dass man Imam As-Sadiq (a.) über: „Einen Mann, der die Sache seiner Frau in die Hand eines anderen Mannes legte und sprach: ﴾Bezeugt, dass ich die Sache dieser Dame in die Hand jenes Herrn legte.﴿ Sodass dieser sie scheidet.” Fragte: „Darf der Mann das tun?” Er sprach: „Ja.” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 6 Seite 84 Hadith 2]
محمد بن يحيى، عن أحمد بن محمد، عن الحسين بن سعيد، وأبو علي الأشعري، عن محمد بن عبد الجبار، عن محمد بن إسماعيل جميعا، عن علي بن النعمان، عن سعيد الأعرج، عن أبي عبد الله عليه السلام في رجل يجعل أمر امرأته إلى رجل فقال: اشهدوا أني قد جعلت أمر فلانة إلى فلان فيطلقها أيجوز ذلك للرجل؟ قال: نعم
sa7i7-e-kolaini-b-6-s-84-h-2-300x218.jpg

Salam alaikum Bruder,  

Alles schön und gut.  Eine Information und Kenntnisnahme wann dass der Fall ist oder sein kann. 

"Aber" , ein Hadith kann kein und ist kein Rechtsurteil  ! 

Wasalam 

 

  • Like 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Stunden schrieb Lies!:

Salam alaykom,

Das war natürlich nicht gut, die Lüge. Das ist meine Meinung. Das was der Mann getan hat natürlich auch nicht.

Die Scheidung kann in bestimmten fällen auch ohne den Mann statt finden. Also einseitig von der Frau. Allerdings müsste das durch ein Gelehrten sein der die Lage einschätzen kann. Also würde ich dieser Schwester vorschlagen sie sollte dies mit einem Gelehrten einer Moschee besprechen.

Ya Zahra(sa)

Salam,  

Meine Meinung,  kein Rechtsurteil! 

Es ist natürlich in diesem Fall aus meiner Sichtweise so,  dass durch die Lüge, dem Mann dadurch eine Falle oder Hinterhalt gestellt wurde. 

Dies, so betrachte ich es, ist unzulässig.

Jedoch wünsche ich beiden Parteien das beste und richtige. 

Wasalam 

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb ismael_nbg:

Salam alaikum Bruder,  

Alles schön und gut.  Eine Information und Kenntnisnahme wann dass der Fall ist oder sein kann. 

"Aber" , ein Hadith kann kein und ist kein Rechtsurteil  ! 

Wasalam 

 

Salam 

 

Nu’man Ibn Muhammad berichtete, dass Imam Ali (a.) sagte: „Jeder Urteilende, der ohne den Ausspruch von uns Leuten des Hauses urteilt, ist ein Übertreter (Taghut).” Hierauf las er: ﴾Sie möchten den Übertreter (Taghut) urteilen lassen, wo ihnen doch befohlen wurde, ungläubig (Kafir) an ihn zu sein.﴿ (4:60) Dann sprach er: „Bei Gott, sie taten es und ließen den Übertreter (Taghut)urteilen und der Satan ließ sie weit in die Irre gehen, sodass keiner diesem Vers entrinnte, außer uns und unseren Anhängern und die anderen außer ihnen sind ins Verderben gestürzt. Wer nicht ihr Recht erkannte, den verfluche Gott.” [Al-Mustadrak von An-Nuri, Band 17 Seite 244 Hadith 7] 

عن نعمان بن محمد عن الإمام علي عليه السلام قال: كل حاكم يحكم بغير قولنا أهل البيت فهو طاغوت وقرأ يريدون ان يتحاكموا إلى الطاغوت وقد أمروا أن يكفروا به الآية ثم قال قد والله فعلوا وتحاكموا إلى الطاغوت وأضلهم الشيطان ضلالا بعيدا فلم ينج من هذه الآية الا نحن وشيعتنا وقد هلك غيرهم فمن لم يعرف حقهم فعليه لعنة الله

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten schrieb ismael_nbg:

Salam alaikum Bruder,  

Alles schön und gut.  Eine Information und Kenntnisnahme wann dass der Fall ist oder sein kann. 

"Aber" , ein Hadith kann kein und ist kein Rechtsurteil  ! 

Wasalam 

 

Salam alaykom, 

Genau so wollte ich es sagen, wusste nur nicht wie,  Mascha Allah ! : )

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb AbbasHusain:

Salam 

 

Nu’man Ibn Muhammad berichtete, dass Imam Ali (a.) sagte: „Jeder Urteilende, der ohne den Ausspruch von uns Leuten des Hauses urteilt, ist ein Übertreter (Taghut).” Hierauf las er: ﴾Sie möchten den Übertreter (Taghut) urteilen lassen, wo ihnen doch befohlen wurde, ungläubig (Kafir) an ihn zu sein.﴿ (4:60) Dann sprach er: „Bei Gott, sie taten es und ließen den Übertreter (Taghut)urteilen und der Satan ließ sie weit in die Irre gehen, sodass keiner diesem Vers entrinnte, außer uns und unseren Anhängern und die anderen außer ihnen sind ins Verderben gestürzt. Wer nicht ihr Recht erkannte, den verfluche Gott.” [Al-Mustadrak von An-Nuri, Band 17 Seite 244 Hadith 7] 

عن نعمان بن محمد عن الإمام علي عليه السلام قال: كل حاكم يحكم بغير قولنا أهل البيت فهو طاغوت وقرأ يريدون ان يتحاكموا إلى الطاغوت وقد أمروا أن يكفروا به الآية ثم قال قد والله فعلوا وتحاكموا إلى الطاغوت وأضلهم الشيطان ضلالا بعيدا فلم ينج من هذه الآية الا نحن وشيعتنا وقد هلك غيرهم فمن لم يعرف حقهم فعليه لعنة الله

Salam alaikum lieber  Bruder,  

Was möchtest Du mir damit sagen?  

Falls du mich damit meinst,  so lass dir gesagt sein,  dass ich meine Sichtweise gegeben habe,  übrigens wie oben auch schon am Anfang erwähnt!  

Desweiteren,  kann es sein das du es so siehst oder so sehen möchtest?  Und ist das ein Urteil  ? 

Und Ich sage dir,  dass ein Hadith kein Rechtsurteil ist  ! 

Falls du mir nicht glauben möchtest lieber Bruder,  so darfst du gerne die Gelehrten fragen. 

 

Wasalam 

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...