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Heirat als Student - Finanzen


Br.Osama

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Assalamu alaykum

Bismillah al-Rahman al-Rahim

 

Ein Bruder fragte mich Folgendes

"Bruder, wie stellst du dir die Finanzen eines Studenten in der Ehe vor?"

 

Antwort:

Bezüglich den Finanzen muss man schauen, was gegeben ist und welche Möglichkeiten man sonst so hat. Beispielsweise du bekommst kein Bafög, dann kannst du immernoch einen 450€ Job neben dem Studium machen und Kindergeld kassieren. Da sind wir etwa schon bei 650€. Wenn du Student bist und Bafög bekommst, dann hast du 650€ im Fall einer eigenen Wohnung und dann noch die ca. 200€ Kindergeld. Jedoch gehen wir hier davon aus, dass lediglich ein Nebenjob gemacht und Kindergeld kassiert wird. 

Bezüglich der Schwester:

a) Wenn die Schwester Studentin ist, dann bekommt sie im besten Fall (wenn ihr in einer Wohnung lebt und komplett elternunabhängig) etwa 650€ + ihr Kindergeld.  Somit sind es bei ihr 850€.

b) Sie macht eine Ausbildung und bekommt sagen wir mal 500€ und Kindergeld. Sind insgesamt ca. 700€.

c) Arbeitslos, bekommt ALG2 und hat dann ca. 400€, aber ihr könnt dafür auf ihr Namen die Wohnung in Höhe von ca.350€ (Kaltmiete) mieten + ihr Kindergeld. So seid ihr bei ca. 950€ und mehr, weil das Amt ihr noch andere Dinge für die Wohnung zahlt.

d) Sie bekommt rein garnichts und kann dann das Selbe machen, wie du. Ein Nebenjob von 450€ + ihr Kindergeld und ihr wärt damit bei 650€. 

Insgesamt habt ihr dann zur Verfügung:

a) 1500€
b) 1350€
c) 1600€
d) 1300€  

Und damit lässt es sich aufjedenfall leben. Auch wenn es anfangs schwieriger ist, aber das schafft man gemeinsam und Allah öffnet auch neue Wege nshallah.

Die Anfangsfinanzen von mindestens 10.000€ (gilt nur als Richtwert, aber im Idealfall sollte es viel geringer ausfallen) sollte man schon haben, wenn man die Möglichkeit vorher hat. Denn bedenken muss man die Brautgabe, Hochzeit eventuell, Wohnungseinrichtung (im Fall C bisschen einfacher, weil das Amt am Anfang hilft, wenn das die erste Wohnung ist, soweit ich weiß) und einmalige Kosten, wie Kaution, Anschlusskosten und allgemeine Zwischenkosten. Da nach sollte man streben vor der Ehe, aber sich trotzdem nicht daran hindern lassen, wenn man das vorher nicht geschafft hat, weil wenn man eine Schwester kennenlernt, kann man alles mit ihr und ihrer Familie bereden. Sie werden eventuell dabei unterstützen, indem sie entweder auf einiges verzichten oder beisteuern. Das ist eine individuelle Sache. 5eir nshallah.

Wasalam

 

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vor 2 Stunden schrieb Muslim001:

Soweit ich weiß gibt es kein Kkndergeld wenn man auszieht und nichts macht. Kindergeld bis 25 gibt es bei eigener Wohnung nur, wenn man eine Ausbildung oder ein Studium macht.

Kindergeld bekommt man immer bis 25 Jahre, außer wenn man normal arbeiten geht. 

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vor 14 Stunden schrieb Muslim001:

Nein, die Aussage stimmt so leider nicht.

Eins habe ich vergessen und zwar, dass wenn man ALG1 bekommt, dann gilt das auch als eine Arbeit mit normalen Sozialzahlungen und bekommt kein Kindergeld. So war es zumindest bei mir, als ich viele Facetten des Lebens durch hatte, wie Schule, Studium, Ausbildung, feste Arbeitstelle, ALG1 und sogar mal eine eigene Wohnung hatte. Mir ist zwar bewusst, dass es immer besondere Gesetze gibt, aber ich denke die Regel ist so, wie meine Aussage getätigt wurde. Ich wüsste nicht, wer sonst kein Kindergeld bekommen würde, der nicht normal arbeiten geht? Ich lass mich gerne da eines Besseren belehren, wenn du Informationen für mich hast. 

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vor 7 Stunden schrieb Br.Osama:

Eins habe ich vergessen und zwar, dass wenn man ALG1 bekommt, dann gilt das auch als eine Arbeit mit normalen Sozialzahlungen und bekommt kein Kindergeld. So war es zumindest bei mir, als ich viele Facetten des Lebens durch hatte, wie Schule, Studium, Ausbildung, feste Arbeitstelle, ALG1 und sogar mal eine eigene Wohnung hatte. Mir ist zwar bewusst, dass es immer besondere Gesetze gibt, aber ich denke die Regel ist so, wie meine Aussage getätigt wurde. Ich wüsste nicht, wer sonst kein Kindergeld bekommen würde, der nicht normal arbeiten geht? Ich lass mich gerne da eines Besseren belehren, wenn du Infoemationen für mich hast. 

Kindergeld wird in der Regel nur gezahlt, wenn man eine Ausbildung oder ein Studium absolviert.

Wer also nicht arbeitet und nichts macht erhält keins - natürlich gibt es auch hier Ausnahmen.

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#salam##rose##rose#

 

ich zitiere:

"

Wenn das Kind bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitssuchend registriert ist, hat es bis zu seinem 21. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.

  • Der Kindergeldanspruch besteht auch dann weiter, wenn sich das Kind mit einem Mini-Job (bis 450 Euro pro Monat) etwas dazuverdient.
  • Falls das Kind seinen Grundwehrdienst, Zivildienst oder einen vergleichbaren Dienst abgeleistet hat, wird das Kindergeld für den betreffenden Zeitraum auch über den 21. Geburtstag hinaus gewährt.
  • Wichtig: Das Kind muss sich alle drei Monate bei der Bundesagentur für Arbeit als weiterhin arbeitssuchend/ausbildungssuchend melden, weil der Kindergeldanspruch andernfalls keinen Fortbestand hat (BFH vom 19.06.2008, Az.: III R 66/05 und III R 68/05)

"

 

Außerdem gut zu wissen:

Auch ein Kind, das in keinem Ausbildungsverhältnis steht, hat zwischen 18 und 25 Anspruch auf Kindergeld: jedoch nur, wenn es aufgrund von Erfolglosigkeit keine Ausbildung zum ehesten Zeitpunkt antreten kann. Vorausgesetzt wird hier, dass das Kind sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle bemüht hat. Die Erfolglosigkeit muss nachweisbar sein; dies kann beispielsweise durch das Vorlegen der erfolgten Bewerbungen geschehen. Ist das Kind bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit/beim Jobcenter als Bewerber um eine Ausbildungsstelle/für Bildungsmaßnahmen registriert, zählt dies als ausreichender Beleg.

 

Und natürlich:

Damit ein Kind, dass sich in der Berufsausbildung oder im Studium befindet, in der Altersphase zwischen 18 und 25 Kindergeld erhält, muss die Ausbildung bzw. das Studium zielführend für den späteren Beruf sein.

Die Kindergeldzahlung erlischt bei Ausbildung oder Studium spätestens in dem Monat, in dem das offizielle Prüfungsergebnis schriftlich mitgeteilt wird – auch wenn der Ausbildungsvertrag diesen Zeitpunkt überdauert oder das Kind noch immer als Student immatrikuliert ist.

Ausführlichere Informationen zum Thema – vor allem zur Differenzierung von Erst- und Zweitausbildung – gibt es unter Kindergeld in Ausbildung.

 

Quelle: http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

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