Jasmina Geschrieben 22. April 2007 Melden Teilen Geschrieben 22. April 2007 Salamu 3aleikum, Inshallah geht es euch gut!! Ich habe es leider nicht gefunden, und wusste ehrlich gesagt auch nicht, wie ich suchen sollte. Wenn der Mann sich scheiden lassen will, dann muss er doch der Frau was bezahlen, oder? Bekannte hatten diese auf 25000 euro festgesetzt. Ist das nicht übertrieben?? Wer will das auftreiben? Ist das islamisch gesehen korrekt so eine hohe Summe festzusetzen. Kann man diese noch ändern? Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast abu dawud Geschrieben 22. April 2007 Melden Teilen Geschrieben 22. April 2007 salam alaikum gib bitte mal >mahr< in die suche ein. zB http://www.shia-forum.de/index.php?showtop...;highlight=mahr http://www.shia-forum.de/index.php?showtop...;highlight=mahr http://www.shia-forum.de/index.php?showtop...;highlight=mahr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 23. April 2007 Melden Teilen Geschrieben 23. April 2007 Salamu 3aleikum, Inshallah geht es euch gut!! Ich habe es leider nicht gefunden, und wusste ehrlich gesagt auch nicht, wie ich suchen sollte. Wenn der Mann sich scheiden lassen will, dann muss er doch der Frau was bezahlen, oder? Bekannte hatten diese auf 25000 euro festgesetzt. Ist das nicht übertrieben?? Wer will das auftreiben? Ist das islamisch gesehen korrekt so eine hohe Summe festzusetzen. Kann man diese noch ändern? Wa Salam Mahr wird im Ehevertrag festgesetzt und der Mann muss dem Betrag zugestimmt haben... Wenn die Frau nicht damit einverstanden ist, auf den Betrag zu verzichten, dann wird man das nicht ändern können. Laut Vertrag ist es ihr Recht. Er kann der Frau ihr Recht nicht nehmen, sie kann aber auf ihr Recht verzichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 18. Juni 2007 Melden Teilen Geschrieben 18. Juni 2007 Mahr wird außerdem nicht (unbedingt) bei der Scheidung ausgezahlt, sondern es ist Pflicht für den Mann, ihr den Mahr zu zahlen, bevor er zu ihr geht (sie also berührt). Außer die Frau verzichtet auf das Mahr und erlässt es ihm. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sahra Geschrieben 19. Juni 2007 Melden Teilen Geschrieben 19. Juni 2007 Auf persisch heißt es doch Mahrije oder? Wir hatten das Thema aber glaube ich schon Meine Mahr waren 14 Goldmünzen und eine Reise nach Mekka. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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