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Zeitehe


Ali14

Empfohlene Beiträge

Salam u Aleykum liebe Geschwister.

Über das Thema Zeitehe wurde sehe oft im Forum diskutiert. Eine Frage hätte ich jedoch. 

Wie verhält man sich, wenn die Frau (Ahlul Kitab) bereits Kinder hat, diese jedoch aus unehelichen Beziehung stammen, die Frau jedoch mit beiden Beinen im Leben steht, d.h. alleine wohnt, arbeitet und sich alleine um ihre Kinder kümmert? Wäre in solch einem Fall die Einholung der Erlaubnis des Vormundes verpflichtend?

Was wäre, wenn der Kontakt zum Vater nicht besteht oder sie ihn nie kennengelernt hat? 

 

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  • 2 Monate später...

Hallo!

Ich habe auch eine frage dazu:

Früher hatte ich einen Freund wie eigentlich hier üblich. Ich weis dass das haram ist und dass ich mich davon fernhalten muss. Aber ich finde es seltsam jemanden zu heiraten bei dem ich nicht weis ob es passt. Nun habe ich hier über die Zeitehe gelesen.

kann ich also um jemanden kennezulernen eine Zeitehe eingehen? Ich kann dann mit ihn alleine sein und alles und wenn es klappt ihn heiraten?

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Am 6/12/2018 um 23:03 schrieb Shiagirl1994:

Hallo!

Ich habe auch eine frage dazu:

Früher hatte ich einen Freund wie eigentlich hier üblich. Ich weis dass das haram ist und dass ich mich davon fernhalten muss. Aber ich finde es seltsam jemanden zu heiraten bei dem ich nicht weis ob es passt. Nun habe ich hier über die Zeitehe gelesen.

kann ich also um jemanden kennezulernen eine Zeitehe eingehen? Ich kann dann mit ihn alleine sein und alles und wenn es klappt ihn heiraten?

Musst dafür keine Zeitehe machen oder heiraten. Du kannst ihn erst auch mal kennenlernen mit dem Bewusstsein deiner Eltern!

 

Waslm

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Am 12.6.2018 um 23:03 schrieb Shiagirl1994:

Hallo!

Ich habe auch eine frage dazu:

Früher hatte ich einen Freund wie eigentlich hier üblich. Ich weis dass das haram ist und dass ich mich davon fernhalten muss. Aber ich finde es seltsam jemanden zu heiraten bei dem ich nicht weis ob es passt. Nun habe ich hier über die Zeitehe gelesen.

kann ich also um jemanden kennezulernen eine Zeitehe eingehen? Ich kann dann mit ihn alleine sein und alles und wenn es klappt ihn heiraten?

Salam,

Wie bereits oben geschrieben, brauchst du die Einverständniserklärung deines Vormundes, in dem Fall von deinem Vater. Wenn du jedoch geschieden oder verwitwet und nicht mehr jf bist, bist du immernoch auf die Erlaubnis deines Vormundes angewiesen.

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vor 4 Stunden schrieb Ali14:

Salam,

Wie bereits oben geschrieben, brauchst du die Einverständniserklärung deines Vormundes, in dem Fall von deinem Vater. Wenn du jedoch geschieden oder verwitwet und nicht mehr jf bist, bist du immernoch auf die Erlaubnis deines Vormundes angewiesen.

Salam alaykom,

Woher holst du das letztere Bruder? : ) 

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vor 22 Minuten schrieb Lies!:

Salam alaykom,

Woher holst du das letztere Bruder? : ) 

Ich meine natürlich, wenn man noch jungfrau ist anstatt nicht mehr.

Hab nich vertan, sorry:) 

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