Br.Osama Geschrieben 3. April 2018 Melden Teilen Geschrieben 3. April 2018 Assalamu alaykum Bismillah al-Rahman al-Rahim Wie ihr wisst, wird in vielen Fällen eine Brautgabe im Fall einer Scheidung gesetzt. Dazu eine Frage: Wieviel wäre eurer Meinung nach, realistisch und vor allem, im Fall der Fälle islamisch gesehen, moralisch vertretbar? Bitte so angeben: xxx€ Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lies! Geschrieben 3. April 2018 Melden Teilen Geschrieben 3. April 2018 Salam alaykom, Also als Moralisch würde ich sagen, so klein wie möglich. : ) Aber hmm, ich denke bis 50000 ist es vertretbar. Ya Zahra(sa) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Br.Osama Geschrieben 3. April 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. April 2018 vor 23 Minuten schrieb Lies!: Salam alaykom, Also als Moralisch würde ich sagen, so klein wie möglich. : ) Aber hmm, ich denke bis 50000 ist es vertretbar. Ya Zahra(sa) Wa alaykum Salam So klein wie möglich ist alles andere als 50.000€. ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lies! Geschrieben 3. April 2018 Melden Teilen Geschrieben 3. April 2018 Ja ich mein ja Bruder also es sollte viel kleiner sein. Aber Maximal halt 50000 würde ich sagen und das ist ja auch nicht klein. Das wäre dann so die Schmerzgrenze : ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Br.Osama Geschrieben 3. April 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. April 2018 vor 4 Minuten schrieb Lies!: Ja ich mein ja Bruder also es sollte viel kleiner sein. Aber Maximal halt 50000 würde ich sagen und das ist ja auch nicht klein. Das wäre dann so die Schmerzgrenze : ) Was ist deine Meinung, sollte es denn sein? Nenn eine Zahl die in Ordnung wäre Bruder. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lies! Geschrieben 3. April 2018 Melden Teilen Geschrieben 3. April 2018 Also ich finde eine hohe Brautgabe gar nicht schön, da kommt man sich vor als wenn man den Menschen kaufen würde, ausserdem schadet das auch dem gegenseitigem Vertrauen🙈 Allerdings sind das in vielen fällen die Eltern die sowas wollen. Aber das war ja nicht deine Frage. : ) Am schönsten wäre sowas wie eine Reise nach Karbala.Aber wenn es denn Geld sein muss würde ich sagen 5000 wäre oke. Obwohl sowas mit Geld nicht zubegradigen ist, wenn die Scheidung vom Mann kommt. Die Brautgabe ist aber nicht nur im Falle der Scheidung zu geben, das weisst du aber. Ya Zahra(sa) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agit62 Geschrieben 3. April 2018 Melden Teilen Geschrieben 3. April 2018 Salamum Aleykum, was hat die Brautgabe mit der Scheidung zu tun? Die Brautgabe muss doch gegeben werden, damit man überhaupt heiraten darf? Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lies! Geschrieben 3. April 2018 Melden Teilen Geschrieben 3. April 2018 Salam alaykom, Woher hast du das denn Bruder? : ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Br.Osama Geschrieben 3. April 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. April 2018 Es geht hier lediglich um die Gabe, wenn die eventuelle Scheidung von dem Mann ausgeht. Die Summe wird vorher im Ehevertrag festgehalten werden. Die normale Brautgabe ist ein anderes Thema. Korrigiert: Aus "muss" wurde ein "wird", damit es seine Richtigkeit behält. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agit62 Geschrieben 3. April 2018 Melden Teilen Geschrieben 3. April 2018 vor 15 Minuten schrieb Br.Osama: Es geht hier lediglich um die Gabe, wenn die eventuelle Scheidung von dem Mann ausgeht. Die Summe muss vorher im Ehevertrag festgehalten werden. Die normale Brautgabe ist ein anderes Thema. Aso ok, dass wusste ich nicht. Muss der Mann unter jedem Aspekt die vereinbarte Summe ausbezahlen? Ich meine bei der Zeitehe z.B. muss man ja damit die Eheschließung erschlossen werden kann eine Brautgabe geben. Das ist denke ich mal bei der normalen Ehe auch so? Nur muss zusätzlich dazu noch etwas anderes vereinbart werden für den Fall der Scheidung? Habe ich das so richtig verstanden? Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Br.Osama Geschrieben 3. April 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. April 2018 vor 7 Stunden schrieb Agit62: Aso ok, dass wusste ich nicht. Muss der Mann unter jedem Aspekt die vereinbarte Summe ausbezahlen? Ich meine bei der Zeitehe z.B. muss man ja damit die Eheschließung erschlossen werden kann eine Brautgabe geben. Das ist denke ich mal bei der normalen Ehe auch so? Nur muss zusätzlich dazu noch etwas anderes vereinbart werden für den Fall der Scheidung? Habe ich das so richtig verstanden? Wa Salam Bei der Zeitehe gibt es nur die normale Brautgabe und die Ehe läuft nach der vereinbarten Zeit automatisch aus. Bei der Dauerehe gibt es die normale Brautgabe und dann noch die Gabe, wenn der Mann die Scheidung verlangt. Das wird beides vorher vereinbart werden. Korrigiert: Aus "muss" wurde ein "wird", damit es seine Richtigkeit behält. Agit62 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lies! Geschrieben 4. April 2018 Melden Teilen Geschrieben 4. April 2018 vor 6 Stunden schrieb Br.Osama: Bei der Zeitehe gibt es nur die normale Brautgabe und die Ehe läuft nach der vereinbarten Zeit automatisch aus. Bei der Dauerehe gibt es die normale Brautgabe und dann noch die Gabe, wenn der Mann die Scheidung verlangt. Das muss beides vorher vereinbart werden. Okey, davon hab ich noch nie gehört. Die Summe oben war auf die Normale Brautgabe bezogen. : ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lies! Geschrieben 4. April 2018 Melden Teilen Geschrieben 4. April 2018 Hmm, kannst du mir etwas zeigen wo darüber was steht Bruder? Warum hab ich noch nie davon gehört : ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Br.Osama Geschrieben 4. April 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 4. April 2018 vor 26 Minuten schrieb Lies!: Okey, davon hab ich noch nie gehört. Die Summe oben war auf die Normale Brautgabe bezogen. : ) Im Link auf der Seite wirds erwähnt, dass es in vielen Fällen vorkommt, was bedeutet, dass es keine Pflicht ist. Bei uns Libanesen ist es schon fast gängig, dass es zusätzlich vereinbart wird. Das wird dann vorher im Ehevertrag festgelegt und der Mann muss es dann auszahlen, wenn es so im Ehevertrag vereinbart wurde und er die Scheidung verlangt. http://www.eslam.de/begriffe/b/brautgabe.htm "In vielen Fällen wird sogar die Auszahlung der vollen Brautgabe nur für den Fall der Scheidung als zusätzlichen Schutz für die Frau vereinbart." Lies! reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 4. April 2018 Melden Teilen Geschrieben 4. April 2018 Salam alaikum, die Brautgabe wird nur aufgeteilt in eine Summe, die sofort ausgezahlt wird und eine Summe, die bei Scheidung oder Tod des Ehemannes der Frau gegeben wird. Dass der Mann es bei Scheidung auszahlt, kommt selten vor. Meistens geht die Scheidung von der Frau aus und dann verlangt häufig der Mann seine Ausgaben zurück. (So bekomme ich es jedenfalls mit.) D.h. sie bekommt es dann eher erst, wenn er von der Welt geht, wenn überhaupt. Man muss als "Abendgabe" keine feste Summe festlegen. Man kann auch festlegen, dass sie z.b. die Hälfte seines Vermögens bekommt. Wassalam Lies!, Agit62 und Shiat Ali 313 reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ismael_nbg Geschrieben 24. Mai 2018 Melden Teilen Geschrieben 24. Mai 2018 (bearbeitet) Am 4/4/2018 um 10:38 schrieb Naynawa: Salam alaikum, die Brautgabe wird nur aufgeteilt in eine Summe, die sofort ausgezahlt wird und eine Summe, die bei Scheidung oder Tod des Ehemannes der Frau gegeben wird. Dass der Mann es bei Scheidung auszahlt, kommt selten vor. Meistens geht die Scheidung von der Frau aus und dann verlangt häufig der Mann seine Ausgaben zurück. (So bekomme ich es jedenfalls mit.) D.h. sie bekommt es dann eher erst, wenn er von der Welt geht, wenn überhaupt. Man muss als "Abendgabe" keine feste Summe festlegen. Man kann auch festlegen, dass sie z.b. die Hälfte seines Vermögens bekommt. Wassalam Salam alaikum geehrte Schwester, Welche Ausgaben sind hier genau gemeint, die der Mann dann zurück verlangt (und darf er das islamisch betrachtet) ? Meinst Du die Kosten für dich Hochzeit (also Saal-kosten und in Folge die kosten für das Essen usw .) ? Ist das denn überhaupt rechtlich erlaubt, also halal ? Und steht ihr nun die morgengabe verpflichtend zu wenn sie die Scheidung will ? Oder darf der Mann diese dann einbehalten wenn sie sich scheiden lassen will oder muß er ihr egal aus welchem Grund diese geben ? Und ja, habe gelesen: http://www.eslam.de/begriffe/b/brautgabe.htm Vielleicht bin ich hier etwas schwer von Begriff Wasalam Bearbeitet 24. Mai 2018 von ismael_nbg Hinzugefügt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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