Madina26 Geschrieben 28. Juni 2018 Melden Teilen Geschrieben 28. Juni 2018 Salamu Alaikum. eine liebe Schwester von mir ist 24 Jahre alt. Sie wird stark in ihrer Persönlichkeitsentfaltung eingeschränkt. Sie darf kaum mit Freunde raus und wenn sie es darf, dann nur für wenige Stunden (3 maximal). Ihre Eltern möchten, dass sie die meiste Zeit mit ihren jüngeren Geschwistern verbirngt und zu Hause im Haushalt hilft. Sie studiert. Es geht ihr ganzes Leben lang schon so und sie hat das Gefühl, zu explodieren. Ihren Eltern kann sie kaum noch ins Gesicht sehen, weil sie keine vernünftigen Gründe für ihr Handeln findet. Mittlerweile hat sie auch Schwierigkeiten, sich unter Menschen wohl zu fühlen, weil es ihr von klein an vorenthalten wird. Das bedeutet, ihre Psyche leidet darunter. Wie weit ist die Toleranzgrenze, dürfte sie, rein theoretisch, das Haus verlassen und sich mit ihrer Freundin treffen, auch wenn sie dies von ihren Eltern verboten bekommt? Ab wann darf man sich den Eltern widersetzen? Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lies! Geschrieben 29. Juni 2018 Melden Teilen Geschrieben 29. Juni 2018 Salam alaykom, Sehr schwer, wenn es jemand weiss Bissmillah. Die Grenze ist klar, aber davor weiss ich nicht. Ya Zahra(sa) Madina26 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MissJour Geschrieben 10. September 2018 Melden Teilen Geschrieben 10. September 2018 Wa alaykum Salam man darf oder muss sogar, sich seinen Eltern widersetzen, wenn sie gegen die Religion sprechen. Bpsw wenn sie dir eine religiösen Handlung verbieten, die Allah dir gebietet:) Sie soll sich mal einen Termin bei einem Sheikh machen und mit einer Freundin hingehen und ihn um Rat fragen. Ansonsten finde ich alles beschriebene jetzt nicht besonders schlimm. Aber natürlich stecke ich nicht in ihrer Haut salam x3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abu Ja'far Geschrieben 24. Januar 2019 Melden Teilen Geschrieben 24. Januar 2019 Am 6/29/2018 um 00:30 schrieb Madina26: Salamu Alaikum. eine liebe Schwester von mir ist 24 Jahre alt. Sie wird stark in ihrer Persönlichkeitsentfaltung eingeschränkt. Sie darf kaum mit Freunde raus und wenn sie es darf, dann nur für wenige Stunden (3 maximal). Ihre Eltern möchten, dass sie die meiste Zeit mit ihren jüngeren Geschwistern verbirngt und zu Hause im Haushalt hilft. Sie studiert. Es geht ihr ganzes Leben lang schon so und sie hat das Gefühl, zu explodieren. Ihren Eltern kann sie kaum noch ins Gesicht sehen, weil sie keine vernünftigen Gründe für ihr Handeln findet. Mittlerweile hat sie auch Schwierigkeiten, sich unter Menschen wohl zu fühlen, weil es ihr von klein an vorenthalten wird. Das bedeutet, ihre Psyche leidet darunter. Wie weit ist die Toleranzgrenze, dürfte sie, rein theoretisch, das Haus verlassen und sich mit ihrer Freundin treffen, auch wenn sie dies von ihren Eltern verboten bekommt? Ab wann darf man sich den Eltern widersetzen? Wasalam السلام عليكم ورحمة الله وبركاته As-salamu `aleykum wa rahmatullāhi wa barakātuh Man soll auf seine Eltern immer hören, es sei denn, es führt zu Ungehorsam zu Gott. Ali Ar-Rida (a.) berichtete, dass Imam Ali (a.) sagte: „Die Eltern gütig zu behandeln ist eine Pflicht, auch wenn beide Götzendiener sind. Es gibt jedoch keinen Gehorsam zu ihnen im Ungehorsam zu Gott und auch nicht zu anderen außer ihnen, denn man soll keinem Geschöpf im Ungehorsam zum Schöpfer gehorchen.” [Uyun-ul-Akhbar von As-Saduq, Band 1 Seite 132] حدثنا عبد الواحد بن محمد بن عبدوس النيسابوري العطار رضي الله عنه بنيسابور في شعبان سنة اثنين وخمسين وثلاثمأة قال: علي بن محمد بن قتيبة النيسابوري عن الفضل شاذان عن علي بن موسى الرضا عليهما السلام عن أمير المؤمنين عليه السلام أنه قال: وبر الوالدين واجب وإن كانا مشركين ولا طاعة لهما في معصية الله عز وجل ولا لغيرهما فإنه لا طاعة لمخلوق في معصية الخالق Wa `aleykum as-salam wa rahmatullāhi wa barakātuh وعليكم السلام ورحمة الله وبركاته Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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