Br.Osama Geschrieben 13. Januar 2019 Melden Teilen Geschrieben 13. Januar 2019 Assalamu alaykum Bismillah al-Rahman al-Rahim Liebe Schwestern, ihr seid es wert, dass eure Persönlichkeit sowie das Bild eures Geschlechts geschützt wird, indem ihr es unterlässt, übermäßige Schminke aufzutragen; lange (gefakte) angemalte Fingernägel zur Schau zu stellen; Lippenstift, die die schöne Farbe eurer Lippen bedeckt, aufzutragen; enge Jeans, die eure Körperform betont, zu tragen; Stöckelschuhe, die in einem "besonderen Ereignis" getragen werden, anzuziehen; eure Bilder überall auf Instagram, Snapchat, Facebook und Whatsapp der Welt zu verbreiten; Smalltalks (Flirterei und Späße) mit Brüder zu betreiben; Shisha in versammelten und gemischten oder nichtgemischten Sitzungen zu rauchen; verbotene Hochzeiten zu besuchen und eventuell dort zu tanzen, währenddessen ihr euch nur sehr selten in die Moschee begibt und das Licht des Wissens durchs Lesen und Reflektieren, nicht eure Herzen erreichen lässt. Sayyeda Fatima und Sayyeda Zaynab haben viel dafür getan, um das Bild der Frauen zu erheben. So hilft ihnen, indem ihr ihnen eine Zierde seid und alles Genannte genaustens beachtet, denn dies würde Fatima az Zahraa erfreuen und wer sie erfreut, der erfreut auch den Propheten Muhammad und wer den Gesandten Muhammad zufrieden stellt, der macht auch Allah zufrieden. Wasalam Nino24, ismael_nbg, Dalul und 2 Weitere reagierten darauf 5 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
allahsdiener Geschrieben 13. Januar 2019 Melden Teilen Geschrieben 13. Januar 2019 Wa alaikum salam, Allah (t) hat das Schminken der Frau mit Schminke, Lippenstift, Nagellack usw. nicht verboten, solange man sich nicht damit in der Öffentlichkeit zeigt. Es stimmt, dass man mit solchen Sachen viel Übel, wie Unzucht, außerehelichen Geschlechtsverkehr usw. anrichten kann, wenn sie falsch eingesetzt werden. Diese Sachen können aber auch zu etwas sehr Gutem genutzt werden, z. B. wenn sie in einer Ehe eingesetzt werden oder als Brautgeschenke. Nur das Auftreten mit Schminke oder aufreizender Kleidung in der Öffentlichkeit ist haram, die Kosmetik oder Kleidung selbst ganz bestimmt nicht. Des Weiteren muss man in der Öffentlichkeit die Brust bedecken und wenn möglich sollte man ein Kopftuch in der Öffentlichkeit tragen. Man darf nicht erlauben, was Allah verboten hat und man darf nicht verbieten, was Allah erlaubt hat, (vgl. Koran Sure 5,87) *Mit Öffentlichkeit meine ich den Bereich außerhalb des Hauses. Wa salam Br.Osama und Süleyha09 reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Ukhti313 Geschrieben 13. Januar 2019 Melden Teilen Geschrieben 13. Januar 2019 vor 34 Minuten schrieb allahsdiener: Wa alaikum salam, Allah (t) hat das Schminken der Frau mit Schminke, Lippenstift, Nagellack usw. nicht verboten, solange man sich nicht damit in der Öffentlichkeit zeigt. Es stimmt, dass man mit solchen Sachen viel Übel, wie Unzucht, außerehelichen Geschlechtsverkehr usw. anrichten kann, wenn sie falsch eingesetzt werden. Diese Sachen können aber auch zu etwas sehr Gutem genutzt werden, z. B. wenn sie in einer Ehe eingesetzt werden oder als Brautgeschenke. Nur das Auftreten mit Schminke oder aufreizender Kleidung in der Öffentlichkeit ist haram, die Kosmetik oder Kleidung selbst ganz bestimmt nicht. Des Weiteren muss man in der Öffentlichkeit die Brust bedecken und wenn möglich sollte man ein Kopftuch in der Öffentlichkeit tragen. Man darf nicht erlauben, was Allah verboten hat und man darf nicht verbieten, was Allah erlaubt hat, (vgl. Koran Sure 5,87) *Mit Öffentlichkeit meine ich den Bereich außerhalb des Hauses. Wa salam Salam, Ich denke, dass die Intension dahinter steckt unvermählte Schwestern diesen Rat zu geben, die sich draußen andersweitig präsentieren. Natürlich kann man sich vorm Ehemann sich zurecht machen. Wa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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