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Bartpflicht im Islam?


Katechon

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Gemäß dem Gelehrten Abū l-Qāsim al-Khūʾī (gest. 1992) ist die am weitesten verbreitete Ansicht (Mashhūr) unter den Schiiten, dass das Abrasieren des Bartes verboten ist, siehe sein Buch namens Miṣbāḥ-ul-Faqāhah, B. 1, S. 406. Schiitische Gelehrte wie Muḥammad Bāqir al-Madschlisī (gest. 1698) sowie sein Lehrer Muḥammad Ṣāliḥ al-Māzandarānī (gest. 1675) haben dieses Verbot angezweifelt, siehe ihre Bücher namens Mirʾāt-ul-ʿUqūl, B. 4, S. 79 sowie Sharḥ Uṣūli l-Kāfī, B. 6, S. 286.

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(edit) Wenn das Abrasieren des Bartes verboten wäre, könnte man so einige Berufe komplett vergessen, vor allem in der Wirtschaft. Mal davon abgesehen, dass das bei Männer, denen kein gescheiter Bart wächst, echt ungepflegt aussähe ...

Bearbeitet von Naynawa
Das Kritisieren von Fatwas ist hier im Forum verboten. Siehe Forenregel A)4
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mahdi_mohajjer

Salam,

 

das höre ich zum ersten Mal in meinen 12 Jahren als Shia, dass das Abrasieren des Bartes verboten sein soll. Kann bitte jemand eine Fatwa posten die sich auch mit dem Thema beschäftigt, denn diese hier gepostete Zitierung ist keine  Fatwa von einem lebendem Marjah.

Wsalam,Mahdi

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Am 29.3.2019 um 18:47 schrieb dontmindme:

(edit) Wenn das Abrasieren des Bartes verboten wäre, könnte man so einige Berufe komplett vergessen, vor allem in der Wirtschaft. Mal davon abgesehen, dass das bei Männer, denen kein gescheiter Bart wächst, echt ungepflegt aussähe ...

Salam,

Ich kann mir nicht vorstellen dass jemand auf Grund das tragen seines Bartes auf seinen Beruf verzichten muss... voraussetzung ist klar immer ein gepflegtes Erscheinungsbild und das schließt einen bartträger doch nicht aus... Es ist unter manchen Gelehrten das kahle abrasieren verboten aber nicht das stutzen. Und auch dass auswuchern eines Bartes ist genauso nicht erlaubt , demnach ist zu entnehmen dass eine gewisse Pflege des Bartes vorausgesetzt wird.

wa Salam

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1 hour ago, SphiShia said:

Ich kann mir nicht vorstellen dass jemand auf Grund das tragen seines Bartes auf seinen Beruf verzichten muss...

Da durfte ich in sehr konservativen Branchen schon andere Erfahrungen machen. Bei uns in der Kanzlei z. B. gehört es sich für Männer, zu wichtigen Anlässen oder Gerichtsterminen rasiert zu erscheinen. Man wird allein deswegen sicher nicht gekündigt, aber als Arbeitnehmer hat man sich ja auch an solche Verhaltensregeln zu halten. Mal so nebenbei bemerkt :D

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Salam,

lt. einschlägigen wahrscheinlich salafitischen Quellen gibt es eine solche "Bartpflicht". Für den formalen Büroalltag ist es unklar, mit einem gepflegten Bart sollte es mittlerweile keine Probleme geben.

https://arbeits-abc.de/bart-im-buero/

Zitat

Kommen wir zu einem ganz wesentlichen Punkt, den Sie beachten sollten, wenn Sie mit Bart ins Büro kommen wollen. Auch wenn gern behauptet wird, dass Bartträger einfach nur zu faul zum rasieren sind, handelt es sich hierbei keinesfalls um eine Erleichterung in Ihrer morgendlichen Bad-Routine. Ganz im Gegenteil. Wer nicht nur bei Frauen, sondern auch im Business mit Bart gut ankommen will, muss viel Zeit in die richtige Pflege investieren. Nichts ist schlimmer als ein aus der Form geratener Bart, trockene und schuppige Haut und ungleichmäßiger Haarwuchs, der das Gesicht fleckig erscheinen lässt.

Ansonsten sei auf http://www.eslam.de/begriffe/b/bart.htm verwiesen:

Zitat

Es gilt allerdings auch als dringen empfohlen [mustahab], den Bart zu pflegen und maximal die Länge einer Faust der Hand (Handbreit) nicht zu überschreiten.

LG,
Kai

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vor 11 Stunden schrieb mahdi_mohajjer:

Salam,

das höre ich zum ersten Mal in meinen 12 Jahren als Shia, dass das Abrasieren des Bartes verboten sein soll. Kann bitte jemand eine Fatwa posten die sich auch mit dem Thema beschäftigt, denn diese hier gepostete Zitierung ist keine  Fatwa von einem lebendem Marjah.

Wsalam,Mahdi

#salam#

Q. Is shaving the beard considered as sin?

A: According to obligatory caution, shaving the beard is ḥarām. Therefore, rulings and consequences of a sinful act are applied to it as a matter of caution.

http://leader.ir/en/content/17332/shaving-beard

#wasalam#

 

 

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Salam,

vor 11 Stunden schrieb mahdi_mohajjer:

das höre ich zum ersten Mal in meinen 12 Jahren als Shia, dass das Abrasieren des Bartes verboten sein soll. Kann bitte jemand eine Fatwa posten die sich auch mit dem Thema beschäftigt, denn diese hier gepostete Zitierung ist keine  Fatwa von einem lebendem Marjah.

Ich glaube doch, dass http://www.eslam.de/begriffe/b/bart.htm für Dich als Quelle glaubhaft ist und es somit Gelehrte gibt, die das eher sehr ungern sehen:

Zitat

In der Befolgung der Verfahrensweise [sunna] des Propheten Muhammad (s.) ist es auch für einen muslimischen Mann religiöse Verpflichtung [wadschib] einen Vollbart zu haben und Rasieren gilt gemäß der meisten Gelehrten [faqih] als verboten [haram] (bei wenigen "nur" als verpönt [makruh]).

LG,
Kai

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mahdi_mohajjer

Salam liebe Geschwister,

 

ich glaube ihr verwechselt hier etwas. Die Fatwa in der Fassund wie sie hier aufgeführt ist, handelt nicht vom Rasieren (also Bart kürzen, trimmen mit einem Rasierapparat kurz schneiden) sondern hiermit ist die Klinge gemeint, mit welcher ihr einen Bart komplett entfernen könnt, so dass kein Ansatz des Haares mehr vorhanden ist.

Handelt es sich um eine solche Rasur, in der der Haaransatz komplett entfernt wird, dann ist die Entfernung des Haares unter diesen Umständen bei der weitgehenden Anzahl Gelehrter verboten. Das blose Rasieren (also auf Deutsch das Kürzen des Bartes, auch auf ganz wenige Milimeter, ist nach keinem Gelehrten verboten...und bei Ayatollah Fadhullah ist es beispielsweise auch nicht verboten das Haar komplett , selsbst im Ansatz zu entfernen.

Wenn Fatwas gepostet werden, sollten wir die Sachverhalte richtig interpretieren können, dazu gehört auch dass die Fatwas im Kontext zitiert werden und nicht einfach ein Text reingeknallt wird und gesagt wird "bitte sehr haram"

Über diese Äußerung meiner Seits könnt ihr euch bei dem Büro eures Marjah vergewissern, wenn ihr meiner Aussage kein Vertrauen schenkt.  Ich hoffe ich konnte dabei helfen zu vermeiden, erlaubte Dinge zu Verbotenen zu machen, ohne dass es dazu einen Grund gibt. Wir müssen vorsichtig sein, wenn es darum geht Erlaubtes zu verbieten, denn wir tragen dafür eine Verantwortung und müssen dafür Rechenschaft abgeben.

Im Übrigen handelt es sich oben bei der Fatwa um eine Verpflchtende Vorsichtsmaßnahme, ist also für die Anhänger des Welayah Faqih notwendig, allerdings muss man beachten ob es bei anderen Gelehrten in diesem Fall auch verpflichtend ist diese zu befolgen, oder nicht.

Liebe Grüße,

Mahdi

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mahdi_mohajjer

Salam,

ich lese da nichts anderes, als das was oben bereits erwähnt wurde. Damit ist nicht gemeint dass man den Bart nicht kürzen darf- der Sachverhalt bezieht sich auf das vollständige Entfernen des Bartes mit einer Klinge. Wenn du den Text den du mir schicktest weiter lesen würdest, siehst du ja auch dass es bei anderen Gelehrten das Entfernen höchstens verpöhnt ist.

Wsalam,Mahdi

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Salam,

gut, dann besteht das Problem im Wort Rasur/rasieren. Rasieren bedeutet (in meinem Sprachgefühl) eine glatte Haut zu erreichen. Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Rasur

Einen Vollbart hat man nach einer Rasur nämlich nicht mehr. Das Pflegen und Trimmen eines Barts ist keine Rasur, auch wenn vereinzelt Barthaare wegrasiert werden, z.B. bei Bartwuchs nahe der Ohren.

Da es Elektrorasierer ja erst einige Jahrzehnte gibt, kann es wohl keine Überlieferungen diesbezüglich geben. Ich würde, wenn ich einen Vollbart haben wollte, dieses einem Fachmann überlassen, vor allem weil es hier (Hamburg-Mitte) immer mehr davon gibt...

LG,
Kai

PS: Zur Info... https://www.zeit.de/zeit-magazin/leben/2019-03/arabischer-friseur-integration-erfurt-barber-shop-migration

PPS: An die Männer hier. Wie rasiert/pflegt Ihr Eure Bärte hier. Nass oder trocken?

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Am 3.4.2019 um 16:22 schrieb mahdi_mohajjer:

Salam liebe Geschwister,

 

ich glaube ihr verwechselt hier etwas. Die Fatwa in der Fassund wie sie hier aufgeführt ist, handelt nicht vom Rasieren (also Bart kürzen, trimmen mit einem Rasierapparat kurz schneiden) sondern hiermit ist die Klinge gemeint, mit welcher ihr einen Bart komplett entfernen könnt, so dass kein Ansatz des Haares mehr vorhanden ist.

Handelt es sich um eine solche Rasur, in der der Haaransatz komplett entfernt wird, dann ist die Entfernung des Haares unter diesen Umständen bei der weitgehenden Anzahl Gelehrter verboten. Das blose Rasieren (also auf Deutsch das Kürzen des Bartes, auch auf ganz wenige Milimeter, ist nach keinem Gelehrten verboten...und bei Ayatollah Fadhullah ist es beispielsweise auch nicht verboten das Haar komplett , selsbst im Ansatz zu entfernen.

Wenn Fatwas gepostet werden, sollten wir die Sachverhalte richtig interpretieren können, dazu gehört auch dass die Fatwas im Kontext zitiert werden und nicht einfach ein Text reingeknallt wird und gesagt wird "bitte sehr haram"

Über diese Äußerung meiner Seits könnt ihr euch bei dem Büro eures Marjah vergewissern, wenn ihr meiner Aussage kein Vertrauen schenkt.  Ich hoffe ich konnte dabei helfen zu vermeiden, erlaubte Dinge zu Verbotenen zu machen, ohne dass es dazu einen Grund gibt. Wir müssen vorsichtig sein, wenn es darum geht Erlaubtes zu verbieten, denn wir tragen dafür eine Verantwortung und müssen dafür Rechenschaft abgeben.

Im Übrigen handelt es sich oben bei der Fatwa um eine Verpflchtende Vorsichtsmaßnahme, ist also für die Anhänger des Welayah Faqih notwendig, allerdings muss man beachten ob es bei anderen Gelehrten in diesem Fall auch verpflichtend ist diese zu befolgen, oder nicht.

Liebe Grüße,

Mahdi

Bruder Mahdi hat hier 100% recht ^^#rose#

 

Ya Zahra(sa)

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Salam 

ich verstehe hier nichts mehr 😅

Es wurde doch von niemandem was anderes erwähnt als dass was Bruder Mahdi schrieb 🤔

Bart rasieren = (unter den meisten  Gelehrten) Nicht erlaubt!

Bart Stutzen/trimmen/kürzen/formen/pflegen = Erlaubt ! 

Das Missverständnis lag in dem Wort Rasieren

.

Wa Salam 

 
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mahdi_mohajjer

Salam,

es lag insofern ein Missverstänids vor, dass die Fatwa so interpretierbar ist, das alles was mit der Kürzung des Bartes zu tun hat, verboten sei- also ich hätte es auch so verstanden,w enn ich nicht wüsste dass das Trimmen nicht verboten ist.

Also wenn mich jemand fragt nach rasieren, dann frage ich ihn glatt rasieren oder kürzen- denn das ist ein wichtiger Unterschied der ja im Detail liegt aber eine ganz andere Antwort der Fatwa hervorruft. Das ist auch ein Problem wenn Fragen an die Büros der Marjah gestellt werden und die Menschen ihre Fragen ungenau oder kompliziert stellen, dass die Antworten immernur auf die Frage erfolgen können- keiner weiss was eigentlich damit gemeint ist, weil man immer von dem Fall ausgeht den man hier liest.

Deswegen hatte ich ja auch reagiert, weil Rasieren eben nicht haram ist...nur das komplette entfernen- im Sprachgebrauch wird aber rasieren für alles benutzt was mit Haaren zu tun hat, ohne genau zu definieren wie lang es dann hinterher wird...

 

Wsalam,Mahdi

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