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Darf man als Shia dua von Sunnah regelmäßig anhören?


Nadia Swaidan

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mahdi_mohajjer

salam,

danke für die gute Frage- sicherlich ist das eine Frage die viele Geschwister betrifft. Das Anhören von Dua, die sich ja eigentlich egal in welcher Rechtsschule mit Dingen befassen die für alle Gottesdiener relevant sind, ganz unabhängig davon ob sie Schiiten oder Sunniten sind, ist problemlos.

Um zu dieser Schlussfolgerung zu kommen sollten wir allerdings wissen wofür wir Dua machen, also amchen wir Dua aus unserem tiefstem Herzen für etwas verwerfliches, dann ist selbst die Dua eines schiitischen Muslim verboten- wir sollten Gott um Dinge bitten die uns einen Nutzen bringen und nicht um Dinge die uns von der Schönheit Gottes ablenken oder den Weg des Strebens zu ihm verlassen.

Wenn du es so siehst, gibt es keine schiitischen oder sunnitischen Duas- genauso wenig wie es deutsche oder englische Duas gibt- sicherlich gibt es Duas in deutscher oder englischer Sprache, aber ein Bittgebet hat kein nationales Attribut, Duas haben keine Farbe, es gibt keine schwarzen oder weißen Duas- auch wenn du dies sicherlich nicht so gemeint hast.  Viel wichtiger ist, dass beim Verrichten des Dua das Ziel wofür ihr betet ein Ziel ist das der Muslime würdig ist, gewollt zu werden. Also muss es diesen Regelungen nach ein moralisches Ziel sein.

Als kleines Beispiel möchte ich diesen Fall anführen:

Ein Bruder macht Dua aus dem tiefstem Herzen für etwas was ihm durch Gott verboten wird. Die Erfüllung dieses Bittgebetes ist ihm durchaus wichtig und er setzt alles daran dass es in Erfüllung geht- und Gott ihm dies gewährt. Ohne daran zu denken dass das Ziel dieses Bittgebetes ein Z iel ist dass ihm religiös nicht zusteht. In diesem Fall sollte er entweder sein Ziel ändern oder aber die Vorrausetzungen und die Situation um ihn herum ändern, um das Ziel aus den AUgen zu verlieren oder aber die Umstände um das Ziel ändern, damit es ein erlaubtes Ziel werden- in dem Fall ist die Erfüllung des Bittgebes auch problemlos, da es ja erlaubt ist.

Wir sehen also, egal von wem ein Dua ausgesprochen wird oder verfasst wurde, solange die Ziele des Bittgebetes Ziele sind in denen wir einen religiöskonformen Nutzen ziehen können, ist die Verrichtung dieses Bittgebetes erlaubt und erwünscht. Nur wenn die Zielsetzung des Bittgebetes ein nichtkonformes Ziel ist, ein verbotenes oder verwerfliches Ziel, unmoralisch und schlecht, dann ist auch die Verlesung dieses Bittgebetes und das Einfordern dieser Art des Zieles für den Betenden verboten.

Ich hofe ich konnte weiterhelfen

Wsalam,Mahdi

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