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Hijab


Agit62

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Salamun aleykum liebe Geschwister,

es heißt ja, dass ein Mädchen ab ca. 9 Jahren ihren Hijab tragen muss. Ist dies auch der Fall, wenn sie noch keine Menstruation hatte?

Ich dachte immer, dass dies so wäre, jedoch wurde letztens zu mir gesagt, dass  bei uns Shia der Hijab immer ab 9 Jahren getragen werden muss.

Stimmt das?

Wa Salam 

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#bismillah#

Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen

 

#salam#

Der Prophet#sas# hat gesagt: „Wenn ein Mädchen die Pubertät erreicht, soll sie ihren Körper verhüllen, bis auf ihre Hände und ihr Gesicht.“

Das Alter eines Mädchen spielt nicht wirklich eine Rolle, wann ein Mädchen den Hijab tragen muss. Diese "9 Jahre" die weit verbreitet sind, sind keine Pflicht und nur ein ungefährer Richtwert. Hijab muss getragen werden, sobald ein Mädchen die Pubertät erreicht und das ist bei jedem Mädchen individuell und in jeder Region anders. Manche sind schon mit 8 oder 9 in der Pubertät, andere Mädchen erst mit 11 oder sogar 12.

 

Mögen wir die Zufriedenheit Allah 's (swt.) İnşaAllah erreichen.

#wasalam#

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#salam#

Soweit ich das kenne, muss das Mädchen unabhängig davon, wann sie in die Pubertät eintritt, ungefähr nach 8 einhalb Jahren (9 Jahren nach dem islamischen Kalenderjahr) den Hijab tragen. Somit muss sie, religionsrechtlich gesehen, nach 8 einhalb Jahren beten und fasten. Wie es in anderen Rechtschulen ist, ist mir nicht bekannt. 

Hier nochmal ein Video (arabisch) :

 

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Danke für die Antworten.

Gibt es diesbezüglich Fatawas ? Es geht mir hier in diesem Fall darum, was denn ist, wenn das Mädchen noch nicht ihre Menstruation hatte. Ist sie dann auch schon mit 9 religiös reif und muss den Hijab tragen? 

Wa Salam 

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vor 56 Minuten schrieb Agit62:

Danke für die Antworten.

Gibt es diesbezüglich Fatawas ? Es geht mir hier in diesem Fall darum, was denn ist, wenn das Mädchen noch nicht ihre Menstruation hatte. Ist sie dann auch schon mit 9 religiös reif und muss den Hijab tragen? 

Wa Salam 

Ich hab dir mal eine Fatwa von Sayed Al-Sistani rausgesucht:

 

١السؤال: ما هو السن الشرعي لصيام المرأة؟

الجواب: بعد البلوغ، وعلامة البلوغ في الانثى اكمال تسع سنين هلالية، فيجب عليها الصوم وسائر الواجبات الشرعية في اليوم الاول من السنة العاشرة.
 
Also die Frage lautet: Ab welches Alter ist die Frau religionsrechtlich dazu verpflichtet zu fasten? 
 
Antwort: Nach der Pubertät, und das Merkmal des Eintrittes in die Pubertät ist das Vollenden des neunten Lebensjahres (Mondjahr wie gesagt, das wären dann 8 einhalb Jahre nach unserer Rechnung) und sie ist dazu verpflichtet zu fasten und alle religionsrechtlichen Pflichten nachzugehen ab dem ersten Tag des zehnten Lebensjahres. 
 
Sorry falls die Übersetzung nicht so gut war. Aber hier richtet sich die Fatwa an das Fasten daher weiß ich nicht ob Sayed Al Sistani hiermit auch den Hijab meint, also dass dieser auch erst ab dem ersten Tag des zehnten Lebensjahres zu tragen ist. Ich nehme an, dass Sistani den Hijab erst ab dem ersten Tag des zehnten Lebensjahres anordnet (Mondjahr), da er ja von allen religionsrechtlichen Angelegenheiten spricht. Aber es wird anhand der Fatwa deutlich, dass das Merkmal des Eintrittes in die Pubertät wie gesagt das Alter ist (9 Mondjahre bzw nach dem Vollenden), und nicht wann sie ihre Periode bekommt. Ich kenne Mädchen die mit 14 Jahren erst ihre Periode bekommen. 
Anmerkung: 10 Mondjahre wären dann auch so ca. 9 einhalb Jahre nach unserer Rechnung, da Sayed Al-Sistani in seiner Fatwa das islamische Alter angegeben hat. Der erste Tag des zehnten Mondjahres. Also ich denke dass haut ungefähr hin (bitte korrigieren bezüglich der Umrechnung). 
 
Falls noch jemand an den Link interessiert ist, woher die Fatwa stammt: https://www.sistani.org/arabic/qa/search/2341/
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vor 55 Minuten schrieb Agit62:

Salam @hawra2,

hast du auch diesbezüglich eine Fatwa von Imam Khamenei?

Wa Salam

س 749: ما هو حكم الفتيات اللواتي بلغن حديثا ويصعب عليهن الصوم إلى حد ما؟ وهل سن البلوغ عند الفتيات هي السنة التاسعة؟
ج: سن البلوغ الشرعي للفتيات على المشهور هو إكمال تسع سنوات قمرية، فيجب عليهن الصوم عند ذلك، ولا يجوز تركه لمجرد بعض الأعذار، ولكن لو أضر بهن الصوم أثناء النهار، أو سبب لهن حرجا جاز لهن الإفطار حينئذ.

Die Frage (Nr. 749) lautet: Was ist das Urteil bezüglich der Mädchen, die in die Pubertät eingetreten sind aber noch Schwierigkeiten beim Fasten haben? Und ist die religiöse Reife für Mädchen 9 Jahre?

Antwort: Die religiöse Reife für Mädchen beginnt nach dem Vollenden des 9 Mondjahres, ab dann sind sie dazu verpflichtet zu fasten. Das Unterlassen aufgrund einiger Entschuldigungen ist nicht gestattet, es sei denn, es stellt sich am Tag heraus, dass sie Schaden dadurch erhält oder Unanehmlichkeiten für sie auftreten. In diesem Fall ist das Fastenbrechen erlaubt. 

 

Diese Fatwa ist auch bezüglich des Fastens aber trotzdem kann man die religiöse Reife dadurch entnehmen, genau wie bei Sayed Sistani. Man könnte jetzt die spezifische Frage heraussuchen, die nur die religiöse Reife behandelt, aber ich denke und hoffe das reicht dir. 

Hier die Webseite: http://shiaonlinelibrary.com/الكتب/752_أجوبة-الاستفتاءات-السيد-علي-الخامنئي-ج-١/الصفحة_225

Und sorry für die Übersetzung, falls man etwas besser sagen könnte. 

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vor 13 Stunden schrieb Agit62:

Wie ist es eigentlich, wenn das Mädchen zwar بلوغ ist aber nicht عاقله ist ? Soweit ich weiß, ist das einer der Voraussetzungen, dass man مكلف wird.

#salam#

Was genau meinst du damit, also ob sie fähig ist Entscheidungen zu treffen? 

Außerdem ist das Alter der religiösen Reife sowohl bei den Mädchen als auch bei den Jungen festgelegt, unabhängig davon auf welchen intellektuellen Niveau man sich befindet. Es gibt aufjeden Fall Unterschiede bei der Entwicklung. Ich stimme dir zu. Aber mit neun Jahren kann man sehr wohl verstehen, dass man einen Hijab tragen muss. Ich hab den Hijab mit 9 Jahren getragen obwohl meine Eltern mir gesagt haben, ich soll es nicht tragen weil es noch zu früh sei. Aber ich habe selber meine Freunde gesehen, dass sie den Hijab tragen und ich habe auch verstanden, dass ich sowieso den Hijab irgendwan tragen muss. Natürlich habe ich nicht das selbe Wissen gehabt wie heute aber das spielt keine Rolle bezüglich des Hijabs. Man erklärt den Kindern warum es wichtig ist den Hijab zu tragen. In diesem Alter gewöhnt man sich und akzeptiert den Hijab einfacher, als wenn man erst in die Pubertät (ich meine jetzt die Pubertät heute) kommt und dann anfängt sich Gedanken um sein Aussehen zu machen. Ich bin aber dagegen, dass es mit Zwang geschieht. Ich denke wenn مكلف in diesem Sinne eine Rolle spielt, hätten unsere Gelehrte es in ihren Fatwas die Bedingung erwähnt. Naja außerdem gibt es Menschen, die noch im hohen Alter keine eigenen Entscheidungen treffen können. Das Problem ist, denke ich, wenn wir nach dem Intellekt gehen, dann würde es keinen Maßstab mehr geben. Und auch wenn man in jungen Jahren noch nicht alles versteht was man tut, so lernt es mit der Zeit. Hauptsache man hat ein Grundverständnis über die Sachen, also warum man jetzt beten soll, fasten soll, den Hijab tragen muss usw. 

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vor 4 Minuten schrieb Agit62:

Kannst du persisch?

Nein. Aber مكلف benutzen wir auch. Also ich verstehe was du meinst. Mit عاقلة meinst du, also ob sie vernünftig ist bzw. nach ihrem Verstand urteilen kann?? Keine Ahnung wie man es besser übersetzen kann. Aber auch hier weiß ich was du meinst. 

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Rein theoretisch gesehen meinst du man soll nach dem سن التكليف schauen also das Alter des Taklifs. 

Edit: Ich habe nochmal nachgeschaut. Also bei dem Mädchen ist das Alter des بلوغ auch gleichzeitig das Merkmal zum Taklif. Also allein die Tatsache, dass sie neun Jahre alt wird, ist sie schon مكلف. Bei den Jungen hingegen, gibt es drei Merkmale:

1. Auch das religiöse Alter. 

2. Also wenn bei den Jungen erste Anzeichen der Pubertät einsetzen (Du als Junge weißt was ich meine.) 

3. Wenn der Haarwuchs in bestimmten Regionen beginnt. 

Diese zwei Merkmale, WENN sie vorher einsetzen, dann ist der Junge davor schon  مكلف.  

Aber wie gesagt, nicht beim Mädchen. 

 

 

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vor 5 Minuten schrieb Agit62:

Nein nach شرط المکلف.

Nach Sayyid Sistani sind es Vernünftig sein, die Qudra/Kraft dazu haben, Bulugh sein und ob es noch eins ist, weiß ich nicht mehr.

Meine Erläuterungen habe ich aus den zwei Videos entnommen, ich kann später Fatwas heraussuchen, wenn du sie brauchst. 

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vor 21 Minuten schrieb hawra2:

Meine Erläuterungen habe ich aus den zwei Videos entnommen, ich kann später Fatwas heraussuchen, wenn du sie brauchst. 

Salamun aleykum, vielen Dank erstmal für deine Mühe. Das was da steht, stimmt ja auch. Nur soll es eben auch noch andere Bedingungen geben, laut der Erklärung von Sayyid Sistani auf seiner Seite.

Wa Salam 

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vor 30 Minuten schrieb Agit62:

Salamun aleykum, vielen Dank erstmal für deine Video. Das was da steht, stimmt ja auch. Nur soll es eben auch noch andere Bedingungen geben, laut der Erklärung von Sayyid Sistani auf seiner Seite.

Wa Salam 

Erstmal habe ich dir die Fatwa von Sayed Al Sistani rausgesucht zu dem was ich oben bereits geschriebem habe bezüglich der drei Merkmale:

١٠السؤال: ما هي علامات البلوغ عند الذكر والانثى ؟

الجواب: علامة البلوغ في الانثي اكمال تسع سنين هلالية ، وفي الذكر احد الامور الثلاثة : (١) نبات الشعر الخشن علي العانة ، وهي بين البطن والعورة. (٢) خروج المني . (٣) اكمال خمس عشرة سنة هلالية. ونبات الشعر الخشن في الخد وفي الشارب علامة للبلوغ ، واما نباته في الصدر وتحت الابط ، وكذا غلظة الصوت ونحوها فليست امارة عليه .
 
Das sind die Anzeichen des Bulughs, (auch hier beim Mädchen, das einzige Merkmal das Alter). 
 
Ok Kapitel بلوغ  abgeschlossen. Nun zum Taklif. 
 
 
٨السؤال: ما هو السن الذي يجب على المرأة فيه الالتزام بالحجاب وسائر التكاليف الشرعية ؟
الجواب: إذا اكملت التاسعة القمرية وجب عليها ذلك .
 
Frage: Wann ist das Alter bei der Frau, in der sie sich zum Hijab verpflichtet, und die anderen religiösen Takalifs (habe ich bewusst nicht übersetzt)? 
 
Antwort: Nach dem Vollenden des 9. Mondjahres ist sie dazu verpflichtet. 
 
 
Aber jetzt kommt die interessante Fatwa: 
 
 
السؤال: كثير من النساء تبدأ الصوم عند سن الثانية عشر من عمرها لقصورها في فهم وظيفتها قبل هذه السنة أو لأخذها الأحكام الشرعية من والديها في الوقت الذي يعتقدان ان تكليف البنت يبدأ من هذه السن فما هو تكليف البنت الآن بعد ان فهمت وظيفتها ؟
الجواب: إذا كانت آنذاك واثقة من غير تردد بانها غير مكلفة بالصيام فعليها القضاء دون الكفارة .
 
Frage: Viele der Frauen beginnen erst mit zwölf Jahren zu fasten, weil sie davor entweder noch qasir ist (also nicht das nötige Verständnis aufweisen) um religiöse Angelegenheiten zu verstehen oder die Eltern es für nicht angemessen hielten ihr davor die religiösen Angelegenheiten zu erklären aufgrund ihres Verständnisses des Taklifs, der erst ab diesem Alter beginnt (also 12 Jahre). Was ist nun das Taklif für dieses Mädchen, dass nun das nötige Verständnis aufweist? 
 
Antwort: Nur wenn sie mit absoluter Sicherheit sagen kann, dass sie nicht مكلفة ist, muss sie keine kaffarah zahlen, aber das Fasten muss sie trotzdem nachholen. 
 
Also hier wird es sehr deutlich, dass alle religiösen Angelegenheiten mit 9 Jahren beginnen, ob sie es nun versteht oder nicht. Da sie es nachholen muss, ist und war sie also dazu verpflichtet. 
 
Alle Fatwas aus dieser Seite entnommen:
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vor 7 Minuten schrieb Agit62:

@hawra2, guck mal hier steht was auf Arabisch https://www.sistani.org/arabic/qa/search/2878686/ bezüglich شرط الكلف. Müsste wahrscheinlich das sein, was ich auf Farsi las. Würdest du bitte da kurz mal reinlesen, ob es das ist was ich meinte.

Hier geht es um was ganz anderes, also darum dass man beauftragt wird يكلف irgendwas zu tun. Es geht um die Mondsichtung um das Land der Mondsichtung was Mukalaf ist und das Gebet usw. Hier ist die Bedeutung was anderes. 

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vor 3 Minuten schrieb hawra2:

Hier geht es um was ganz anderes, also darum dass man beauftragt wird يكلف irgendwas zu tun. Es geht um die Mondsichtung um das Land der Mondsichtung was Mukalaf ist und das Gebet usw. Hier ist die Bedeutung was anderes. 

Aso sry

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١السؤال: ماهو اقضى عمر لليتيم من الذكر والانثي الذي يستحق من مال اليتيم ؟

الجواب: اليتيم شرعا يصدق على من لم يبلغسن التكليف الشرعي وهواكمال تسمع سنين قمرية في الانثي , وفي الذكراكمال خمسة عشرسنة قمرية اونبات الشعر الخشن في الوجه اوخروج المني .ولكن مايدفعه المؤمنين تبرعا للايتام ولكفالتهم يشمل من بلغ سنالتكليف ولكنه لايتمكن من الاستقلال في شؤونه وادارة امورحياته فالازم ان تحدد الرابطة سنا في كلا الجنسين وتعلم الناس المتبرعين بان الاموال تصرف لمن هو دون هذا السن فيمكن اعتباره ١٨سنة او٢١سنة اويختلف الوضع بالنسبة للجنسين
 
Wie gesagt hier ist auch die Rede von dem Alter des Taklifs also سن التكليف ab dem Eintreten des بلوغ. 
 
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Gerade eben schrieb Agit62:

Hier steht nämlich, dass man عقل، قدرت braucht sowie بلوغ ist für تکلیف. Werde mal später versuchen es zu übersetzten.

Nein also, der Taklif resultiert allein schon aus dem Bulugh (bzw. die zwei weiteren Merkmale bei dem Jungen). 

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