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Hijab


Agit62

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vor 3 Minuten schrieb hawra2:

Nein also, der Taklif resultiert allein schon aus dem Bulugh (bzw. die zwei weiteren Merkmale bei dem Jungen). 

Es geht nicht uns Alter. Sondern die Voraussetzung. Nicht jeder Bulugh erfüllt diese auch. inshAllah, werde ich es heute Abend übersetzten. Gerne darf das mir auch ein Muttersprachler, der zufällig mitliest, es mir abnehmen :)

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vor 2 Minuten schrieb Agit62:

Ja da steht aber, dass unter bestimmten Situation der Taklif ausfällt. 

In der von mir aufgeführten Fatwa am Ende nicht. Da geht es um den Yatim, den man trotzdem Geld gibt auch wenn er schon mukalaf ist. Aber am Anfang der Fatwa wird erneut erläutert, was die Merkmale des Taklif ist. Aber natürlich wenn du die Fatwa findest dann poste sie. Jetzt interessiert es mich auch. 

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vor 9 Minuten schrieb Agit62:

Es geht nicht uns Alter. Sondern die Voraussetzung. Nicht jeder Bulugh erfüllt diese auch. inshAllah, werde ich es heute Abend übersetzten. Gerne darf das mir auch ein Muttersprachler, der zufällig mitliest, es mir abnehmen :)

Ich kann mir nur ein Szenario vorstellen, wo das eine Rolle spielt also der  عقل  und zwar bei einer geistigen Behinderung, also das dann die religiösen Verpflichtungen ausfallen. 

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vor 8 Minuten schrieb hawra2:

In der von mir aufgeführten Fatwa am Ende nicht. Da geht es um den Yatim, den man trotzdem Geld gibt auch wenn er schon mukalaf ist. Aber am Anfang der Fatwa wird erneut erläutert, was die Merkmale des Taklif ist. Aber natürlich wenn du die Fatwa findest dann poste sie. Jetzt interessiert es mich auch. 

Ich habe doch die Fatwa bzw. die Erklärung dazu gepostet. Es ist halt auf Persisch 

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vor 2 Minuten schrieb Agit62:

Ich habe doch die Fatwa bzw. die Erklärung dazu gepostet. Es ist halt auf Persisch 

Oh sorry bei so vielen Links habe ich den nicht bemerkt. Ich schau mal rein. 

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vor 6 Minuten schrieb Agit62:

Ich habe doch die Fatwa bzw. die Erklärung dazu gepostet. Es ist halt auf Persisch 

Ich habe die Seite übersetzt und es mir durchgelesen. Aber es verbleibt die Tatsache, dass der Taklif aus dem Bulugh resultiert, außer bei einer geistigen Behinderung. Also es entfällt bei einer geistigen Behinderung und einige Aspekte nehme ich an aufgrund von Krankheit, das ist glaub ich mit qudrat gemeint. 

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vor 11 Minuten schrieb Agit62:

Kein Problem, hab auch den Überblick verloren. Hier nochmal:

https://www.sistani.org/persian/book/25103/4002/

Ich habe den entscheidenen Satz gefunden und den zurück auf persisch übersetzt:

 

دین مبین اسلام نشانه‌‌هایی را برای بلوغ بیان نموده است كه توضیح آن در ادامه ذکر می‌شود:

نشانه‌های بلوغ

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vor 12 Minuten schrieb hawra2:

Ich habe die Seite übersetzt und es mir durchgelesen. Aber es verbleibt die Tatsache, dass der Taklif aus dem Bulugh resultiert, außer bei einer geistigen Behinderung. Also es entfällt bei einer geistigen Behinderung und einige Aspekte nehme ich an aufgrund von Krankheit, das ist glaub ich mit qudrat gemeint. 

Also ich hatte das so verstanden gehabt, auch wenn ein normaler Mensch noch nicht die Fähigkeit besitzt zwischen Gut und Böse usw. zu entscheiden, noch nicht den Taklif hat. Vielleicht habe ich es ja falsch verstanden.

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vor 2 Minuten schrieb hawra2:

Ich habe den entscheidenen Satz gefunden und den zurück auf persisch übersetzt:

 

دین مبین اسلام نشانه‌‌هایی را برای بلوغ بیان نموده است كه توضیح آن در ادامه ذکر می‌شود:

نشانه‌های بلوغ

Das ist der 3. Punkt den Sayyid Sistani erläutert  und zwar, dass man Bulugh sein muss und dann erklärt er, wie man den Bulugh ausmacht.

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Gerade eben schrieb Agit62:

Das ist der 3. Punkt den Sayyid Sistani erläutern  und zwar, dass man Bulugh sein muss und dann erklärt wie man den Bulugh ausmacht.

Nein er sagt, die REIFE wird durch den Bulugh ausgemacht. Die Reife ist ja, das man fähig ist zwischen gut und schlecht zu unterscheiden. Oder findest du den Unterschied nicht entscheidend? 

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vor 4 Minuten schrieb hawra2:

Nein er sagt, die REIFE wird durch den Bulugh ausgemacht. Die Reife ist ja, das man fähig ist zwischen gut und schlecht zu unterscheiden. Oder findest du den Unterschied nicht entscheidend? 

Schwester da auf Persisch steht was ganz anderes. Er sagt das 3 Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Eines davon ist Bulugh, aber der Bulugh allein reicht anscheinend nicht aus. Keine Ahnung. Wie gesagt wenn es einer besser versteht auf Persisch bitte übersetzt es. Aber Google Übersetzter ist nicht verlässlich.

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mahdi_mohajjer

Salam ihr Lieben,

auch wenn ich kein perser bin^^ hier steht nichts anderes als dass die großartieg Islamische Religion für die Feststellung der Religiösen Reife (Bolugh) folgende Punkte aufgeführt hat:

Zeichen der Reife

Ich glaube eher dass die eigentlichen Punkte vergessen wurden kopiert zu werden und nur die Überschrift eingefügt wurde...

 

 

 

 

 

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vor 3 Minuten schrieb mahdi_mohajjer:

Salam ihr Lieben,

auch wenn ich kein perser bin^^ hier steht nichts anderes als dass die großartieg Islamische Religion für die Feststellung der Religiösen Reife (Bolugh) folgende Punkte aufgeführt hat:

Zeichen der Reife

Ich glaube eher dass die eigentlichen Punkte vergessen wurden kopiert zu werden und nur die Überschrift eingefügt wurde...

 

 

 

 

 

Wäre es möglich, dass du es kurz zusammenfasst? Dein Persisch ist Alhamdulillah viel besser als meins, zudem bist du in Fiqh Angelegenheiten und wissende als ich. Danke dir:)

Wa Salam 

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mahdi_mohajjer

Ok der Link ist etwas lang aber ich versuch es:

 

Sharayet Taklif, also Bedingungen des Mokalaf (demjenigen der Verpflichtet ist)

Der Mensch sollte wenn er die folgenden Puntke aufweist die göttlichen Gebote einhalten und wenn er eine oder mehrere dieser nicht aufweist nicht zum Taklif verpflichtet:

 

1. Aql (Verstand)

Die erste Bedingung ist die gesunde Denkweise und der Verstand und Vernunf, wenn der Mokalaf diese nicht besitzt weil er verrückt oder geistig eingeschränkt ist, so dass er die Fähigkeit zur Einschätzung von Gut und Schlecht (Verboten und Erlaubt).... nicht hat aus islamischer Sicht nicht dazu verpflichtet.

2. Fähigkeit - also die Fähigkeit dazu die Dinge die Gott den Menschen befohlen hat durchzuführen, hierzu wurde eine Koransure erwähnt, Gott fordert von niemand die Befolgung der Gebote in einer tiefgründigeren Form als es für ihn möglich ist. Und es wird ein hadith erwähnt in dem von Imam Hussain überleifert wird, dass dieser sgte: Gott hat niemanden mit der BEfolgung des Taklif beauftragt außer dass er ihn des Taklif befreit hat.

3. Bolugh

Dritte bedingung ist die ReligiösE Reife. welche von Gott in Form einer Güte beschert hat und ihn mit der Befolgung der göttlichen Gebote verpflichtet und die Begehung von Verbotenen Taten untersagt. Die Bedingungen hierzu werden wie folgt aufgezählt:
Zeichen der REligiösen Reife:

1. das erste Zeichen der Mädchen ist das Enden des 9.Mondjahres  und bei den Jungen eine der aufgeführten vier Punkte:
Haarwuchs im Schaamberreich, und zweitens im Gesicht  Unter den Lippen (oder um) sowie das erste Eintreten in den Janaba Zustand egal ob im Schlaf oder im Wachzustand sowie als vierten Punkt das Ende des 15 Lebensjahres.

Diese Anzeichen allerdings reichen für die Feststellung der Religiösen reife allein nicht aus:
Haarwuchs unter den Achseln und die Vertiefung der Stimme bei Jungen sowie

 

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vor 1 Minute schrieb mahdi_mohajjer:

Ok der Link ist etwas lang aber ich versuch es:

 

Sharayet Taklif, also Bedingungen des Mokalaf (demjenigen der Verpflichtet ist)

Der Mensch sollte wenn er die folgenden Puntke aufweist die göttlichen Gebote einhalten und wenn er eine oder mehrere dieser nicht aufweist nicht zum Taklif verpflichtet:

 

1. Aql (Verstand)

Die erste Bedingung ist die gesunde Denkweise und der Verstand und Vernunf, wenn der Mokalaf diese nicht besitzt weil er verrückt oder geistig eingeschränkt ist, so dass er die Fähigkeit zur Einschätzung von Gut und Schlecht (Verboten und Erlaubt).... nicht hat aus islamischer Sicht nicht dazu verpflichtet.

Vielen Dank für die Übersetzung. Also habe ich es doch richtig verstanden jemand ist nur ein Mokalaf, wenn die gesitige Fähigkeit besitzt zwischen Gut und Schlecht (Verboten und Erlaubt) zu unterscheide. Dies muss ja nicht prinzipiell bei jeder 9-jährigen der Fall sein.

 

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mahdi_mohajjer

Es ist eine Bedingung, also wenn ein Mädchen mit 9 Jahren von der Geistigen Reife hinterherhinkt wird sie nie un dnimmer, trotz Regelblutung Mokallaf sein..es reicht als Erinnerung an das Obere aus,wenn einer der Punkte nicht zutriff um nicht als Mukalaf zu gelten.  es müssen alle Punkte zutreffen. Wenn ein  Mädchen mit 9 Jahren das Verhalten einer 5 jährigen aufweist oder nicht richtig entwickelt ist im Kopf, dann ist sie auch nicht religiös reif- es müssen alle Punkte gemeinsam zutreffen, das kann also auch viel später passieren...

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