Talip Geschrieben 11. August 2019 Melden Teilen Geschrieben 11. August 2019 Salam Alaikom, Wie ist die Rechtslage eine Veranstaltung / ein Programm, dass aus zwei Kapiteln besteht, in dem ersten Teil Allahs Gesetze gelten und in dem zweiten Abschnitt Allahs Gesetze gebrochen werden (z.B. durch das trinken von Alkohol oder durch das tanzen von Frauen und Männern zusammen), am ersten Abschnitt teilzunehmen und am zweiten Teil dann dieses Programm zu verlassen. Genaueres: - die Veranstaltung ist eine Hochzeit - es soll ein Program sein, dass Muslime und Nicht-Muslime die Teilnahme ermöglichen soll - es geht nur um die Teilnahme, nicht darum der Veranstalter zu sein Bitte um dringende Antwort Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ismael_nbg Geschrieben 11. August 2019 Melden Teilen Geschrieben 11. August 2019 (bearbeitet) vor 5 Stunden schrieb Nurullah: Salam Alaikom, Wie ist die Rechtslage eine Veranstaltung / ein Programm, dass aus zwei Kapiteln besteht, in dem ersten Teil Allahs Gesetze gelten und in dem zweiten Abschnitt Allahs Gesetze gebrochen werden (z.B. durch das trinken von Alkohol oder durch das tanzen von Frauen und Männern zusammen), am ersten Abschnitt teilzunehmen und am zweiten Teil dann dieses Programm zu verlassen. Genaueres: - die Veranstaltung ist eine Hochzeit - es soll ein Program sein, dass Muslime und Nicht-Muslime die Teilnahme ermöglichen soll - es geht nur um die Teilnahme, nicht darum der Veranstalter zu sein Bitte um dringende Antwort Wa Salam Salam alaikum , Das ist doch ein Widerspruch. Du weißt was der Veranstalter vorhat denn ohne ihn würde es das " Programm " ja nicht geben. Ich denke deineFrage erübrigt sich und aufgrund deiner Fitra kannst du dir deine Fragen selbst beantworten. Es ist deine Pflicht das gute zu gebieten und das schlechte zu verwehren . Eine Veranstaltung die Stück für Stück zu etwas verwerflichem und verbotenen führt, ist nicht einhergehend mit Gottesfurcht und daher auch nicht für Gott. Wasalam Istifta' Nr.: 140406 Frage: 1. Wie lauten die Kritierien für erlaubte oder verbotene Musik? Wie kann ich unterscheiden? 2. Ist es erlaubt halal Musik von einem Fasiq anzuhören? Antworten: 1. Jede Art des Singens oder der Musik, welche den Menschen von Allah, den Erhabenen, oder von spirituellen und edlen Charaktereigenschaften fernhält und ihn zu Unsittlichkeit, Leichtsinnigkeit, Sünde und Begierde führt ist lahwi und haraam. 2. Solange es nicht dazu führt, dass seine sündhaften Taten verbreitet werden oder man ihn dadurch unterstützt, ist es kein Problem. Wasalam 🌷 Bearbeitet 11. August 2019 von ismael_nbg Fatwa hinzugefügt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ismael_nbg Geschrieben 11. August 2019 Melden Teilen Geschrieben 11. August 2019 Salam Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agit62 Geschrieben 11. August 2019 Melden Teilen Geschrieben 11. August 2019 vor 6 Stunden schrieb Nurullah: Salam Alaikom, Wie ist die Rechtslage eine Veranstaltung / ein Programm, dass aus zwei Kapiteln besteht, in dem ersten Teil Allahs Gesetze gelten Salam, hast du keine Möglichkeit einen Gelehrten zu fragen. Ich würde beim ersten Teil hingehen, solange man nicht Sachen macht, die dazu führen, dass man die Veranstaltung verlassen soll. Wenn dann haram Musik abgespielt wird usw. würde ich gehen. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Talip Geschrieben 11. August 2019 Autor Melden Teilen Geschrieben 11. August 2019 Salam Alaikoum, vielen Dank für die Antworten. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mahdi_mohajjer Geschrieben 13. August 2019 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2019 Salam, kannst du den ersten Teil besuchen und den zweiten meiden? Oder musst du bei beiden anwesend sein? Ich finde sowas immer herrlich, wenn es zB interreligiöses Iftar mit Bockwurst und Bier gibt und dazu Halalwürste für die Muslime- ich versuche an sowas nicht teilzunehmen, oder eben meine Halalwurst zu essen und zu gehen wenn es wirklich alles Halal ist..aber besonders verbindend finde ich sowas nicht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Talip Geschrieben 19. August 2019 Autor Melden Teilen Geschrieben 19. August 2019 Am 8/13/2019 um 11:40 schrieb mahdi_mohajjer: Salam, kannst du den ersten Teil besuchen und den zweiten meiden? Oder musst du bei beiden anwesend sein? Ich finde sowas immer herrlich, wenn es zB interreligiöses Iftar mit Bockwurst und Bier gibt und dazu Halalwürste für die Muslime- ich versuche an sowas nicht teilzunehmen, oder eben meine Halalwurst zu essen und zu gehen wenn es wirklich alles Halal ist..aber besonders verbindend finde ich sowas nicht... Salam Mahdi, man kann es schon meiden, nur Familienmitglieder verstehen diese Handlung nicht, deswegen wollte ich nachfragen. Wir sind Gott sei Dank nicht gegangen. Manche Brüder sind gegangen, mit der Absicht nur an dem ersten Abschnitt teilzunehmen und haben dann am zweiten Abschnitt auch teilgenommen. Durch meine Erfahrung kann ich euch sagen haltet euch einfach fern. So arbeitet der Teufel. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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