anNur Geschrieben 11. August 2019 Melden Teilen Geschrieben 11. August 2019 Salam Aleikum, Ich Frage mich seit längerem ob die Gebetswaschung gültig ist, wenn man mit Unreinheit wie beispielsweise mit Urin oder Blut in Berührung kommt. Zum beispiel wenn man im medizinischen Bereich arbeitet, da kann es vorkommen kommt das man mit unreinen Dingen in Berührung trotz Handschuhen. Man wäscht sich natürlich danach die Hände, aber ist die Gebetswaschung dann noch gültig? Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lies! Geschrieben 11. August 2019 Melden Teilen Geschrieben 11. August 2019 Salam alaykom, die Antwort würde ich auch gerne wissen ^^ Ya Rabbal Alamin🌿 anNur reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zaynab82 Geschrieben 11. August 2019 Melden Teilen Geschrieben 11. August 2019 Deine Gebetswaschung wird durch das Berühren von etwas Unreinem nicht ungültig. Du hast ja schon gesagt, dass man sich die Hände danach wäscht. Ich kenne nur den Fall, wenn man eine tote Person, die schon abgekühlt ist, berührt, dass man eine rituelle Waschung vollziehen muss. Ausserdem sagst du doch,dass du Handschuhe trägst. Also kommt deine deine Haut auch nicht mit der Verunreinigung in Berührung. Und es sollte und darf nicht passieren, dass du direkt mit Patientenurin oder -blut in Berührung kommst, bitte aufpassen ! Aber auch wenn, deine Gebetswaschung bleibt gültig. Anderenfalls hieße das nämlich, dass eine Mutter, die ihr Kind wickelt, ihre Gebetswaschung wiederholen müsste.Ich finde leider nicht die Fatwa dazu. Vielleicht wird jemand von dem Geschwistern fündig. Wasalam anNur reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
anNur Geschrieben 11. August 2019 Autor Melden Teilen Geschrieben 11. August 2019 vor 37 Minuten schrieb Zaynab82: Deine Gebetswaschung wird durch das Berühren von etwas Unreinem nicht ungültig. Du hast ja schon gesagt, dass man sich die Hände danach wäscht. Ich kenne nur den Fall, wenn man eine tote Person, die schon abgekühlt ist, berührt, dass man eine rituelle Waschung vollziehen muss. Ausserdem sagst du doch,dass du Handschuhe trägst. Also kommt deine deine Haut auch nicht mit der Verunreinigung in Berührung. Und es sollte und darf nicht passieren, dass du direkt mit Patientenurin oder -blut in Berührung kommst, bitte aufpassen ! Aber auch wenn, deine Gebetswaschung bleibt gültig. Anderenfalls hieße das nämlich, dass eine Mutter, die ihr Kind wickelt, ihre Gebetswaschung wiederholen müsste.Ich finde leider nicht die Fatwa dazu. Vielleicht wird jemand von dem Geschwistern fündig. Wasalam Salam, Vielen Dank für deine Antwort liebe Schwester. Villt. Habe ich es extrem ausgedrückt mit der Berührung, aber sowas kann passieren auch wenn man vorsichtig ist. Mir war es wichtig zu wissen wie man damit umgeht, wenn man damit in Berührung kommt. Du hast mir schonmal sehr weitergeholfen, mal schauen ob noch eine Fatma dazukommt. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lies! Geschrieben 12. August 2019 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2019 vor 15 Stunden schrieb Zaynab82: Aber auch wenn, deine Gebetswaschung bleibt gültig. Anderenfalls hieße das nämlich, dass eine Mutter, die ihr Kind wickelt, ihre Gebetswaschung wiederholen müsste. ....War FALSCH ^^ ⚘ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zaynab82 Geschrieben 12. August 2019 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2019 . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lies! Geschrieben 12. August 2019 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2019 Salam alaykom, Tut mir leid war falsch was ich gesagt habe ^^ , wurde eben koriegiert ^^ Ya Zahra(sa) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
anNur Geschrieben 17. August 2019 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. August 2019 Salam, Hat niemand eine Fatwa dazu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Agit62 Geschrieben 17. August 2019 Melden Teilen Geschrieben 17. August 2019 Salam, Das Berühren von Urin und Blut macht die Gebetswaschung nicht ungültig. Ich denke nicht, dass man dazu jetzt extra eine Fatwa gegeben hat. In den Fiqh Büchern wird das erörtert, was alles den Wudu bricht. Wichtig hierbei ist, dass die Kleidung des Betenden rein ist. Also sollte deine Kleidung in Berührung mit Blut oder Urin kommen, müsstest du deine Kleidung wechseln zum beten. Wa Salam mahdi_mohajjer und Zaynab82 reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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