muslimashia6 Geschrieben 15. August 2019 Melden Teilen Geschrieben 15. August 2019 ich hoffe es geht euch gut . Meine Frage lautet, ob das erlaubt ist, dass man einem Freitag ein anderes Ghusl verrichtet als Ghsul für den Freitag. Also z.B Ghsul im Dschanaba Zustand? Genauer gesagt nicht die Niyya von Ghusl Freitag, sondern niyya dschanaba oder dass man sogar beides gleichzeitig machen darf? ich glaube schon das man das darf aber ich wollte zur Sicherheit fragen , Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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