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Fehler im Thread "Die Rechtsurteile der Blutungen"


Yare Rahbar

Empfohlene Beiträge

#bismillah#

Salam,

leider kann man in dem Thread selbst keine Kommentare schreiben, daher habe ich hierfür einen neuen Thread geöffnet. Ich hoffe, dass das in Ordnung ist? Und zwar wurden in dem Thread einige Regelungen genannt, die fehlerhaft sind. Einige Punkte:

1) Es gibt bei Frauen 2 Anzeichen dafür, dass sie die religiöse Reife erreicht haben: a) das 9. Lebensjahr b) das Wachsen der Haare am Intimbereich. Das heißt, wenn man das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber am Intimbereich das Wachsen der Haare zu beobachten ist, ist es durchaus möglich, dass man die religiöse Reife erreicht hat. Allerdings muss man die religiösen Pflichten erst ab dem 9. Lebensjahr erfüllen. Nun wurde im Thread geschrieben, dass die Blutung, die vor dem 9. Lebensjahr eintritt, keine Regelblutung (haydh) sein kann, selbst wenn es die Eigenschaften der Regelblutung (haydh) erfüllt. Das stimmt so nicht. Wenn die Gewissheit besteht, dass die Blutung die Regelblutung ist (haydh) und diese Blutung die Eigenschaften der Regelblutung (haydh) erfüllt, so zählt man es als Regelblutung (haydh), selbst wenn man das 9. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Trotz allem muss man die religiösen Pflichten bis zum 9. Lebensjahr nicht erfüllen.

2) Im Thread wird geschrieben, dass die Frauen, die nicht-Sayyeda sind, mit 50 in den Wechseljahren sind und die Blutungen danach nicht als Regelblutung (haydh) gelten. Das ist nach Imam Khomeini zwar korrekt, aber nicht nach Imam Khamenei. Imam Khamenei hat hierzu eine Fatwa. Er sagt, dass man hinsichtlich der Wechseljahre kein genaues Alter nennen kann, weshalb es ihtiyat ist, der Fatwa von Imam Khomeini zu folgen; dabei darf man aber in dieser Angelegenheit einem anderen Marja folgen. 

3) Weiterhin wird im Thread geschrieben, dass in den ersten 3 Tagen die Blutung durchgehend sein muss und im Falle dessen, dass das Blut für 1 Stunde ausbleibt, zählt die Blutung nicht mehr als Regelblutung (haydh). Nach Ayatollah Makarem Shirazi ist das zwar korrekt, aber nicht nach Imam Khamenei und Sayyed Sistani. Hierzu gibt es ebenfalls ein Rechtsurteil von Imam Khamenei und Sayyed Sistani. Beide Maraji sagen, dass in den ersten 3 Tagen die Blutung für eine kurze Dauer ausbleiben darf. In einer weiteren Istifta fragte man, was "eine kurze Dauer" denn bedeutet. Und beide Maraji antworten, dass man sich nach dem Urf richten soll. Wenn das Ausbleiben der Blutung für einige Minuten und Stunden unter Frauen als 'normal' angesehen wird, so zählt die Blutung weiterhin als Regelblutung (haydh). Und es zählt tatsächlich als Urf, dass die Blutung für einige wenige Stunden ausbleiben kann.

Diese Punkte sind aus dem Buch "Ahkam-e Banevan" von Falahzade und aus dem Buch "Ahkam-e Banevan" von Jamiat az Zahra zu entnehmen. 

salam

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